Du bist hier

vereinfachte Steuererklärung: in 10 Min Geld zurück

Die vereinfachte Steuererklärung gibt Laien die Möglichkeit, in wenigen Minuten einen Haken an das Thema Steuern zu machen. Wir zeigen Dir, ob auch für Dich die einfache Steuererklärung infrage kommt und wie Du dabei an alle wichtigen Posten denkst.

Was ist eine vereinfachte Steuererklärung?

Die vereinfachte Steuererklärung ist eine abgespeckte Version der regulären Einkommenssteuererklärung. Sie trägt das Kürzel ESt 1V und besteht lediglich aus einem zweiseitigen Steuererklärungsvordruck, der den vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N für Angaben zur nichtselbstständigen Tätigkeit ersetzt. Darüber hinaus ergänzen

  • die Anlage für Vorsorgeaufwenden,
  • die Anlage für Kinder und
  • die Anlage für Arbeitnehmer-Sparzulagen

den zweiseitigen Vordruck. Damit beschränkt sich die vereinfachte Einkommensteuererklärung auf die absolut notwendigen Angaben. Das gilt auch für persönliche Angaben: So musst Du lediglich

  • Deinen Namen,
  • Deine Anschrift,
  • Deine Kontodaten und
  • Deine eTIN (Electronic Taxpayer Identification Number)

in den Bogen eintragen.

Warum die Nutzung einer Steuersoftware in jedem Fall sinnvoll ist?

Auch wenn mit der vereinfachten Steuererklärung Vieles leichter von der Hand geht, kann es trotzdem schwerfallen, den Überblick über alle wichtigen Posten zu behalten. In so einem Fall hilft Dir eine Steuersoftware weiter. Sie unterstützt Dich im gesamten Prozess der Datenerhebung und sichert Dir so viele Vorteile:

Nützliche Steuertipps

Vor allem als Steuerlaie weißt Du oftmals nicht, was Du denn nun als Ausgaben absetzen kannst – und was nicht. Und: Oftmals ist auch nicht klar, wo Du Deine Kosten eintragen musst, damit diese auf Deine Ausgaben angerechnet werden. Eine intelligente Steuersoftware greift Dir hier unter die Arme und versorgt Dich mit schlauen Tipps. Zusätzlich führt diese einen Optimierungscheck aus, so dass Du jede Position in der Steuererklärung zu Deinem Vorteil nutzen kannst.

8 Pauschalen ohne Nachweise

Steuerklärungen verlangen von Dir für viele Positionen Nachweise, die Du mühselig zusammensuchen und hochladen musst. Die vereinfachte Steuererklärung mit einer Steuersoftware macht es Dir da einfach: Sie stellt Dir 8 Pauschalen zur Verfügung, die Du ohne Nachweise eintragen kannst. Die Software rechnet Dir diese Pauschalen dann automatisch an.

Live-Steuerrechner

In der Regel weißt Du bei Deiner Steuererklärung immer erst am Ende, wie viele Steuern Du voraussichtlich zahlen musst oder zurückbekommst. Eine Steuersoftware gibt Dir von Anfang an den Durchblick. Denn: Mit jeder Zeile zeigt Dir die Software über einen Live-Steuerrechner, wie viele Steuern oder Rückzahlungen Du wahrscheinlich leisten musst bzw. erhältst.

Ohne Installation

Die Software verlangt von Dir keine aufwendige Installation und lange Wartezeiten. Du bedienst sie einfach online, so dass Du auch hier keine wertvolle Zeit verlierst.

Sicherer Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit Daten im Netz. Eine Steuersoftware verschlüsselt Deine Daten und erfüllt die Regelungen der DSGVO, so dass Deine Daten in sicheren Händen sind.

Technischer Kundendienst

Solltest Du einmal Probleme mit der Software haben, steht Dir kompetente Hilfe zur Seite. Ein technischer Kundendienst beantwortet all Deine Fragen, so dass Du Dich voll und ganz der Steuererklärung widmen und diese in wenigen Minuten abschließen kannst.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Wer kann eine vereinfachte Steuererklärung einreichen?

Eigentlich ist die Steuererklärung so konzipiert, dass der Staat auf der Basis vergleichbarer Angaben alle Einkünfte deutscher Bürger erfassen und so besteuern kann. Das macht es für die Steuerzahler und damit für Dich jedoch kompliziert. Denn: Viele Felder, die Du ausfüllen musst, sind für Laien nur schwer zu verstehen. Daher hat der Staat eine vereinfachte Einkommenssteuererklärung geschaffen. Diese soll Dir Zeit und Nerven sparen.

Grundsätzlich ist die vereinfachte Steuererklärung für den durchschnittlich steuerpflichtigen Bürger entworfen worden. In anderen Worten: Besitzt Du gewöhnliche Einnahmequellen, kannst Du die vereinfachte Steuererklärung ausfüllen. Was heißt das für die Praxis?

Bist Du Arbeitnehmer und willst Du lediglich

  • Deinen Arbeitslohn,
  • eventuelle Versorgungsbezüge und
  • eventuelle Lohnersatzleistungen

in Deiner Steuererklärung angeben, ist die vereinfache Steuererklärung für Dich geeignet. Darüber hinaus kannst Du die abgespeckte Variante auch nutzen, wenn Du spezifische Ausgaben geltend machen willst, die zu gewöhnlichen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen zählen.

Darüber hinaus entscheiden weitere Faktoren, ob Du die vereinfachte Version nutzen darfst:

Familienstand

Dein Familienstand gibt entscheidende Hinweise, ob Du die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer nutzen kannst. Dabei gilt: Bist Du verheiratet, darfst Du die einfache Variante nur nutzen, wenn Du die Zusammenveranlagung beantragst. Lebst Du geschieden oder dauernd getrennt von Deinem Partner und wendet Ihr das Realsplitting an, kommt die einfache Erklärung nicht infrage für Dich. Das gilt auch, wenn Du mit Deinem Ehepartner eine Gütergemeinschaft vereinbart hast oder Du Ehegattenunterhalt bezogen hast, den Dein ehemaliger Partner über die Anlage U von der Steuer absetzt.

Auslandsbezüge

Zudem kannst Du die vereinfachte Steuererklärung nicht nutzen, wenn Du Bezüge aus dem Ausland erhältst. Das heißt: Du darfst

aus dem Ausland beziehen.

Einkünfte über dem Sparfreibetrag

Hast Du Einkünfte durch Zinsen oder Kapitalerträge, für die Du noch keine Abgeltungssteuer gezahlt hast, musst Du auf die Höhe dieser Einkünfte achten. Denn: Die vereinfachte Steuererklärung gewährt Dir dabei nur Einkünfte

  • bis 801 Euro, wenn Du alleinstehend bist, und
  • bis 1602 Euro, wenn Du verheiratet bist.

Liegst Du also bei diesen Einkünften innerhalb dieser Sparfreibeträge, darfst Du eine vereinfachte Erklärung abgeben.

Spezifische Einnahmen

Du bist ebenfalls nicht für die abgespeckte Variante geeignet, wenn Du Einkünfte aus Renten oder Mieteinnahmen beziehst.

Für wen lohnt sich eine vereinfachte Steuerklärung - und für wen nicht?

Was heißt das für die Praxis? Wann lohnt es sich für Dich, die komplizierten Bögen der regulären Einkommenssteuererklärung links liegen lassen, um in 10 Minuten das Thema Steuern abzuhaken?

Angestellt

Bist Du angestellt und hast keine freiberuflichen Nebeneinkünfte, lohnt sich die vereinfachte Steuererklärung für Dich. Du kannst die Erklärung dann in wenigen Minuten ausfüllen und an das Finanzamt abschicken. Das spart Dir jede Menge Zeit und Nerven.

Wenige Sonderausgaben

Hast Du keine oder nur wenige Sonderausgaben, ist die vereinfachte Steuererklärung ebenfalls eine gute Wahl für Dich. Willst Du also beispielsweise nur

von der Steuer absetzen, bietet sich Dir die einfache Erklärung an.

Wenige Werbungskosten

Hast Du nur wenige Posten, die Du als Werbungskosten absetzen willst, ist die vereinfachte Steuererklärung ebenfalls das Richtige für Dich. Denn: Diese ermöglicht es Dir, einfache Ausgaben wie beispielsweise

  • Aufwendungen für Arbeitsmittel,
  • Reisekosten,
  • Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände,
  • Kontoführungsgebühren,
  • Fortbildungskosten,
  • Bewerbungskosten und
  • Kilometer für Fahrten zwischen Deiner Wohnung und Deiner Arbeit

anzugeben und damit abzusetzen.

Wenige außergewöhnliche Belastungen

Auch wenn Du in Deiner Steuererklärung keine oder nur wenige Außergewöhnliche Belastungen geltend machen willst, lohnt sich die einfache Erklärung für Dich. Das heißt in der Praxis: Willst Du lediglich Posten wie einen Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkosten wegen Behinderung oder Krankheits-, Kur-, Pflege- oder Scheidungskosten absetzen, ist die vereinfachte Version eine gute Wahl für Dich.

Die vereinfachte Steuererklärung lohnt sich für Dich nicht, wenn Du einen oder mehrere dieser Punkte erfüllst:

Viele Sonderausgaben

Die einfache Einkommenserklärung beschränkt Sonderausgaben auf wenige Positionen. Willst Du also umfangreiche Beiträge, die über Deine Altersvorsorge und Kirchensteuer hinausgehen, absetzen, solltest Du besser die reguläre Erklärung abgeben. Denn: Nur so kannst wirklich alle Ausgaben geltend machen und so Deine Einnahmen und damit Deine zu zahlenden Steuern senken.

Facettenreiche Werbungskosten

Wenn Du nicht nur Kosten für Arbeitsmittel, Fahrtstrecken und Fortbildungen in Kauf genommen hast, sondern beispielsweise auch in

  • eine doppelte Haushaltsführung,
  • ein häusliches Arbeitszimmer,
  • Unfallkosten, die Dir auf dem Arbeitsweg entstanden sind, und
  • Umzugskosten

investiert hast, lohnt sich die vereinfachte Steuererklärung für Dich nicht. Auch hier lässt Du zu viele Ausgaben aus, die Deine Steuern eigentlich senken würden.

Zahlreiche außergewöhnliche Belastungen

Gehen Deine außergewöhnlichen Belastungen über einfache Pflege-, Krankheits- und Kurkosten hinaus, macht es mehr Sinn für Dich, die reguläre Einkommensteuererklärung auszufüllen. Dir gehen sonst zu viele Ausgaben verloren, die Du geltend machen könntest.

Wie kann ich die vereinfachte Steuererklärung einreichen?

Entscheidest Du Dich für die abgespeckte Variante der Steuererklärung, kannst Du diese nicht – wie Du es von der regulären Einkommenssteuererklärung gewohnt bist – online beispielsweise über ELSTER übermitteln. Du musst die Erklärung stattdessen ausdrucken und per Post an das zuständige Finanzamt schicken.