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BAföG für Ausländer: Als Ausländer mit BAföG studieren

Wenn Du gerne in Deutschland studieren möchtest, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hast Du dennoch die Möglichkeit, Unterstützung für Dein Studium zu bekommen. Ob eine Förderung durch BAföG für Dich in Frage kommt, erfährst Du hier.

BAföG für Ausländer ist möglich. Auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft kannst Du in Deutschland BAföG-Anspruch haben, wenn Du hier zur Schule gehen oder studieren möchtest. Ob Du für Schüler-BAföG, Meister-BAföG, Studenten-BAföG oder BAföG für den Master in Frage kommst, hängt maßgeblich von Deinem derzeitigen Aufenthaltstitel und Deinen individuellen Förderungsvoraussetzungen ab. Was das eigentlich bedeutet und wie Du BAföG beantragen kannst, erfährst Du in diesem Artikel. Und wenn Du dann erst einmal weißt, ob Du die individuellen Voraussetzungen erfüllst, kannst Du die exakte Höhe Deines BAföGs ganz einfach mit unserem BAföG-Rechner herausfinden.

BAföG für Ausländer: EU-Bürger

Grundsätzlich musst Du wissen: Das Gesetz (§ 8 BAföG) sieht vor, dass es BAföG für Ausländer geben kann, die langfristig in Deutschland bleiben dürfen oder schon lange in Deutschland leben. EU-Bürger haben es da grundsätzlich leichter als Nicht-EU-Bürger. Egal woher Du kommst, die Chance auf den BAföG-Höchstsatz hast Du zum Glück immer. Das BAföG-Amt fordert natürlich auch von Ausländern eine BAföG-Rückzahlung oder einen BAföG-Leistungsnachweis. Bürger der Schweiz, aus Norwegen, Island und aus Lichtenstein sind gleichgestellt mit EU-Bürgern und müssen zum BAföG-Empfang die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Dies sind die Kriterien, die man als EU-Bürger erfüllen muss:

  1. Daueraufenthaltsbescheinigung: Du besitzt eine Daueraufenthaltsbescheinigung nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU.
  2. unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Du besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EG nach § 7a AufenthG/EWG (auch gültig: eine Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU mit dem nachträglichen Zusatz „i. V. m. § 4a FreizügG/EU“).
  3. als Arbeitnehmer/ Selbstständiger unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt: Du bist als Arbeitnehmer/ Selbstständiger unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG).
  4. Verheiratet mit einem EU-Bürger: Wenn Du mit einem EU-Bürger verheiratet bist, der in Deutschland als Selbstständiger arbeitet, auf Arbeitssuche ist oder sich zur Ausbildung in Deutschland aufhält, leitet sich Dein Aufenthaltsrecht von dem Deines Partners ab (VwV 8.1.9 und 8.1.11).
  5. ein Elternteil ist EU-Bürger: Wenn Deine Mutter oder Dein Vater EU-Bürger ist und sich als Arbeitnehmer in Deutschland als Selbstständiger oder Arbeitssuchender aufhält, leitet sich Dein Aufenthaltsrecht von dem Deines Elternteils ab (VwV 8.1.9, 8.1.10 und 8.1.11). Falls Du älter als 21 bist, ist es wichtig, dass bis zu Deinem 21. Geburtstag ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht bestand.
  6. Erwerbstätigkeit in Deutschland vor der Ausbildung: Du hast bereits vor dem Ausbildungsbeginn in Deutschland gearbeitet und Dein Job hatte thematisch mit Deiner bevorstehenden Ausbildung zu tun (VwV 8.1.12 und 8.1.13).

BAföG für Ausländer: Nicht-EU-Bürger

Auch wenn Du kein EU-Bürger bist, kannst Du BAföG als Ausländer bekommen. Dafür muss allerdings eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

BAföG für Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht

Falls Du ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Deutschland hast, kannst Du grundsätzlich auch BAföG als Ausländer beziehen. Hier siehst Du, ob Du ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hast:

Deine Situation

mit EU-Bürger verheiratet , der sich als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Arbeitssuchender oder für die Ausbildung in Deutschland aufhält

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht?

Ja

Deine Situation

ein Elternteil ist EU-Bürger und hält sich als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Arbeitssuchender in Deutschland auf

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht?

Ja

Deine Situation

eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist in Deinem Besitz

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht?

Ja

Deine Situation

anerkannter Flüchtling außerhalb Deutschlands und nicht nur vorübergehende Aufenthaltsberechtigung in Deutschland

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht?

Ja

Deine Situation

heimatlose Ausländer

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht?

Ja

Deine Situation

wohnhaft in Deutschland mit einer vorübergehenden Aufenthaltsberechtigung

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht?

Nein

BAföG für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis

Falls Du eine Aufenthaltserlaubnis hast, kannst Du bei Deinem BAföG-Amt einen BAföG-Antrag stellen. Allerdings kommt es hier darauf an, welche Art von Aufenthaltserlaubnis Du hast. Bei jeder Art von Aufenthaltserlaubnis gilt grundsätzlich, dass Du Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben musst. Falls Du eine Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive hast, dann hast Du gute Chancen auf die BAföG-Förderung.

BAföG berechtigt wegen Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive.

Normalerweise ist eine Aufenthaltserlaubnis zeitlich befristet. Mit Studenten-BAföG oder elternunabhängigem BAföG sollen aber nur ausländische Studenten gefördert werden, die schon lange hier leben oder eine Bleibeperspektive haben. Das bedeutet, dass Du die Aussicht darauf hast, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. BAföG für Ausländer ist sehr stark abhängig von den Details Deiner Aufenthaltserlaubnis. Fälle, bei denen es sich um eine Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive handelt:

  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen
  • Aufenthaltserlaubnis wegen eines Härtefalls
  • Aufenthaltserlaubnis, weil Du als Asylbewerber oder Flüchtling anerkannt bist
  • Aufenthaltserlaubnis, weil Du Dich als Jugendlicher oder später nachhaltig gut integriert hast
  • Aufenthaltserlaubnis, weil Du einen deutschen Ehepartner oder das Sorgerecht für ein deutsches minderjähriges Kind hast
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 37 AufenthaltsG. (darunter fällt z.B. sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen, min. acht Jahre Aufenthalt)
  • Du bist ehemaliger Deutscher
  • Du bist ein geduldeter Ausländer
  • Du bist das Kind oder der Ehepartner eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis

Bei folgenden Arten der Aufenthaltserlaubnis kannst Du BAföG als Ausländer beziehen, bei mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßigem, geduldetem oder gestattetem Aufenthalt in Deutschland:

  • Aufenthaltserlaubnis erteilt aufgrund des Abschiebungsverbots
  • Aufenthaltsrecht nach einer Scheidung anerkannt worden
  • Du bist das Kind oder der Ehepartner eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis

BAföG für geduldete Ausländer

Falls Du ein geduldeter Ausländer bist, kannst Du seit einer neuen Regelung, die am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, in Deutschland BAföG als Ausländer bekommen (§ 8 Abs. 2a BAföG). Grundsätzlich darfst Du als geduldeter Ausländer in Deutschland zwar nicht erwerbstätig sein, aber eine Ausbildung aufnehmen. Seit dem 1. Januar 2016 wird lediglich ein ununterbrochener rechtmäßiger 15-monatiger gestatteter oder geduldeter Aufenhalt in Deutschland vorausgesetzt. In unserem BAföG mit Kind-Artikel erfährst Du, ob Du auch als Ausländer den Kinderbetreuungszuschlag beantragen kannst.

Ausländer-BAföG-Sonderfall: Erwerbstätigkeit in Deutschland

Falls Du keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllst, gibt es noch einen Sonderfall: Falls Du, Deine Mutter oder Dein Vater vor Beginn Deiner förderungsfähigen Ausbildung in Deutschland gearbeitet haben, kannst Du auch BAföG als Ausländer bekommen. Auch wenn Du bereits in Deutschland gearbeitet hast, ist BAföG für Ausländer möglich.

  • Du hast in Deutschland gearbeitet : Du musst Dich vor Beginn Deines Studiums fünf Jahre hier aufgehalten und gleichzeitig gearbeitet haben
  • Deine Mutter oder Dein Vater haben in Deutschland gearbeitet : Ein Elternteil muss sich während der sechs Jahre vor Beginn Deines Studiums in Deutschland aufgehalten und drei Jahre davon gearbeitet haben. Falls ein Elternteil die drei Jahre erst dann erreicht, wenn Du Deine Ausbildung schon angefangen hast, dann kannst Du ab diesem Zeitpunkt gefördert werden. Eine Ausnahme der drei Jahre ist allerdings, falls Deine Mutter oder Dein Vater min. sechs Monate hier gearbeitet hat und die Arbeit unverschuldet aufgeben musste. Unverschuldet kann z.B. aufgrund von Krankheit, Elternzeit oder Mutterschutz sein.

Zusätzliche Artikel zum BAföG:

Kommentare

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