Auch als Student brauchst Du eine Krankenversicherung. Im Idealfall kannst Du Dich bei Deinen Eltern kostenlos mitversichern lassen. Falls nicht, kommen mehrere Optionen in Frage – je nach Alter, Einkommen und anderen persönlichen Faktoren. Wir sagen Dir, wie Du die individuell beste Lösung für Dich findest.
Versicherungspflicht
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungs-Pflicht für alle Bürger – und somit auch für Studierende. Schon bei der Einschreibung an einer Hochschule musst Du Deinen Versicherungsstatus nachweisen.
Als Student bist Du primär der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet, also in der GKV versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht in der GKV kannst Du Dich befreien lassen, wenn Du stattdessen eine private Krankenversicherung (PKV) abschließt.
Aber: Die Versicherungspflicht in der GKV hat für Dich auch Vorteile: Sie ist kostenlos, wenn Du familienversichert bist.
Die Versicherungspflicht für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich
- an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen
- auch im Fernstudium
- auch für Aufbau- und Erweiterungsstudien
- während eines Auslands- oder Urlaubssemesters, wenn Du weiterhin an Deiner deutschen Hochschule eingeschrieben bist
- wenn Du an einer ausländischen Uni studierst, aber in Deutschland wohnst
Es gibt auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht für Studierende. Sie gilt nicht
- für ein Promotions- oder Graduiertenstudium
- für ein duales Studium
- für ein komplett im Ausland absolviertes Studium
- wenn Du über 30 bist (bis auf wenige Ausnahmen)
Doch Vorsicht: Auch wenn Du aus der Versicherungsplicht für Studierende in der GKV herausfällst, brauchst Du natürlich trotzdem eine Krankenversicherung! Du kannst dann aber nicht mehr die vergünstigte GKV-Studentenversicherung in Anspruch nehmen.
Optionen
Grundsätzlich hast Du als Student bei der Krankenversicherung folgende vier Optionen:
Art der Versicherung
GKV Familienversicherung
Monatl. Beitrag
0 €
Voraussetzungen
- Beide Eltern GKV + max. 25 J. zzgl. 1 Jahr Wehrdienst
ODER
- 1 Elternteil in der GKV + Einkommen der Eltern innerhalb Grenze
ODER
- Ehepartner GKV
UND
- Kein duales Studium
- max. 538 € Einkommen / Monat
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Anfrage über Eltern oder Ehepartner
Art der Versicherung
Studentische GKV
Monatl. Beitrag
95 € + Zusatzbeitrag (7,50 – 17,70 €) + Pflegeversicherung (31,80 – 37,40 €)
Voraussetzungen
- max. 29 J.(in Ausnahmefällen auch länger)
- max. 20h Nebenjob / Woche
- Kein duales oder Dr.-Studium
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Art der Versicherung
Freiwillige GKV
Monatl. Beitrag
ab 165 € + Zusatzbeitrag (9,40 – 22,40 €) + Pflegeversicherung (40 – 47 €)
Voraussetzungen
- ab 30 J.
- max. 538 € Arbeitsentgelt / Monat (sonst Versicherung als Arbeitnehmer)
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Art der Versicherung
Private KV
Monatl. Beitrag
ab 70 €
Voraussetzungen
- individuell je nach Versicherung
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Gesetzliche Krankenversicherung
Kostenlose Familienversicherung
Du bist noch unter 25 und Deine Eltern sind gesetzlich versichert? Dann ist die Familienversicherung normalerweise die beste Lösung, denn hier zahlst Du keinen eigenen Beitrag. Günstiger geht es nicht! Falls Du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist, kannst Du Dich auch über Deinen Partner beitragsfrei mitversichern. Aufgrund der Alters- und Einkommensgrenzen kommt die kostenlose Familienversicherung aber nicht für alle Studenten in Frage.
Voraussetzungen (Familienversicherung über Eltern)
Um Dich bei einem Elternteil kostenlos mitzuversichern, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Alter: Es gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren. Eine Verlängerung um maximal 1 Jahr ist möglich, wenn Du einen Wehrdienst bzw. Freiwilligendienst geleistet oder als Entwicklungshelfer tätig warst.
- Versicherungsstatus der Eltern:
- Beide Eltern gesetzlich versichert: Hier ist eine Mitversicherung problemlos möglich – bei welchem Elternteil, kannst Du Dir aussuchen.
- Ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert: Sind Deine Eltern verheiratet, dann darf der privat versicherte Elternteil nicht mehr verdienen als der gesetzlich versicherte. Sind Deine Eltern nicht verheiratet, kannst Du Dich immer beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichern.
- Einkommen des Studenten: Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 505 € monatlich (Stand 2024). Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) beträgt sie 538 €. Für maximal 3 Monate (70 Arbeitstage) im Jahr darfst Du auch mehr verdienen, ein Ferienjob ist also problemlos möglich.
- Art des Studiums: Du studierst in Vollzeit oder in Teilzeit mit mind. 15 ECTS / Semester. Im berufsbegleitenden oder dualen Studium ist keine Familienversicherung möglich.
Erkundige Dich im Zweifelsfall bei der zuständigen Krankenkasse, wenn Du Dir unsicher bist, ob Du die Voraussetzungen erfüllst!
Voraussetzungen (Familienversicherung über Partner)
Für die Mitversicherung beim Ehe- oder Lebenspartner gilt keine Altersgrenze. Du musst lediglich die Einkommensgrenze von 505 Euro monatlich bzw. 538 Euro (Minijob) beachten.
Vor- und Nachteile
+ kostenlos, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst
+ Minijob und Ferienjob problemlos möglich
+ solide Grundversorgung
- Familienversicherung über Eltern nur unter 25 Jahren
- nicht im dualen Studium möglich
- Bindung an Krankenkasse von Eltern bzw. Partner
Studentische Krankenversicherung
Du bist älter als 25 oder Deine Eltern sind privat versichert? Wenn eine kostenlose Familienversicherung in der GKV nicht oder nicht mehr möglich ist, kannst Du oft eine Studentenversicherung zum vergünstigten Tarif abschließen.
Die Krankenkasse können sich Studenten in diesem Fall frei aussuchen. Spätestens 2 Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht solltest Du Dich bei der Krankenkasse melden.
Voraussetzungen
Für die studentische Krankenversicherung musst Du die Voraussetzungen für die GKV-Versicherungspflicht als Student erfüllen:
- Alter: Normalerweise läuft die Studentenversicherung nur bis zum Ende des Semesters, in dem Du Deinen 30. Geburtstag hast. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Zu den Ausnahmegründen zählen u.a.:
- Geburt eines Kindes
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Pflege von Familienangehörigen
- Erwerb der Studienvoraussetzungen über den zweiten Bildungsweg
- Nebenjob: Du solltest „hauptberuflich“ Student sein, das heißt:
- während des Semesters maximal 20 Stunden / Woche arbeiten
- Ausnahme: in den Ferien, am Wochenende oder nachts darfst Du mehr als 20 Stunden arbeiten – aber höchstens 26 Wochen pro Jahr
- keine hauptberufliche Selbstständigkeit (mehr als 20 Stunden / Woche)
- Studienform: Die Studentenversicherung ist auf das berufsqualifizierende Erststudium (d.h. Bachelor- und Masterstudium) beschränkt. Ausgeschlossen sind:
- duales Studium (zählt sozialrechtlich als Ausbildung)
- Promotions- oder Graduiertenstudium (kein Erststudium)
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe in der studentischen Krankenversicherung ist an die BAföG-Entwicklung gekoppelt (auch wenn Du kein BAföG beziehst). Der einheitliche Sockelbetrag liegt bei 10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes von 934 Euro, also 95 Euro monatlich (ab WiSe 2022/23). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbetrag, der derzeit je nach Krankenkasse zwischen 0,8 und 1,9 % (7,50 – 17,70 Euro) beträgt. Außerdem zahlst Du Beiträge in die Pflegeversicherung: Wenn Du unter 23 bist oder ein Kind hast, sind es 31,80 Euro (3,4 %), Kinderlose ab 23 zahlen 37,40 Euro (4 %).
Insgesamt kannst Du also mit rund 134 bis 150 Euro im Monat rechnen.
Tipp: Falls Du BAföG beziehst und nicht bereits den Höchstsatz erhältst, kannst Du um einen Zuschuss zur Krankenversicherung ansuchen. Bis zu 122 Euro monatlich bekommst Du vom BAföG-Amt zurück. Dazu ist ein gesonderter Antrag inkl. Bescheinigung Deiner Krankenkasse nötig. Erhältst Du den Höchstsatz, dann ist kein Zuschuss möglich, weil die Versicherungsbeiträge hier bereits eingerechnet sind.
Vor- und Nachteile
+ günstige Beiträge, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst
+ Nebenjob bis maximal 20 h / Woche möglich
+ freie Wahl der gesetzlichen Krankenkasse
+ solide Grundversorgung
- nur unter 30 Jahren (in Ausnahmefällen Verlängerung möglich)
- nicht im dualen Studium, Promotions- oder Graduiertenstudium
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Du bist über 30 oder im Promotionsstudium? Dann fällst Du aus der Versicherungspflicht als Student heraus und verlierst damit den Anspruch auf die vergünstigte studentische Krankenversicherung in der GKV. Eine mögliche Option ist dann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Alternativ kannst Du Dich privat versichern.
Mit Ende des Semesters, in dem Du Deinen 30. Geburtstag hast, wird die studentische Krankenversicherung automatisch auf eine freiwillige Krankenversicherung umgestellt. Falls Du die Krankenkasse zu diesem Zeitpunkt wechseln möchtest, solltest Du Dich rechtzeitig vor Ablauf der Studentenversicherung um einen neuen Vertrag kümmern.
Voraussetzungen
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist eine Art Auffangnetz, wenn Du durch keine Pflichtversicherung in der GKV (z.B. als Student unter 30 oder als Arbeitnehmer über der Minijob-Grenze) erfasst wirst. „Freiwillig“ ist sie nur insofern, als Du zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen kannst.
Für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich: Anders als private Krankenversicherungen dürfen Dich gesetzliche Krankenkassen nicht ablehnen. Es wird auch keine Gesundheitsprüfung durchgeführt.
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich an Deinem Einkommen. Die Untergrenze ergibt sich aus der Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 Euro (ab Januar 2024). Du zahlst einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent – macht einen Sockelbeitrag von 165 Euro. Obendrauf kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von derzeit 0,8 – 1,9 Prozent (9,40 – 22,40 Euro) sowie die Beiträge zur Pflegeversicherung (ca. 40 Euro mit Kind bzw. 47 Euro für Kinderlose). Insgesamt zahlst Du somit mindestens 214 – 234 Euro monatlich.
Die Einkünfte werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro im Monat (ab Januar 2024) berücksichtigt. Deshalb kann der Beitrag nicht über rund 942 – 1.030 Euro monatlich steigen. Trotzdem kann die freiwillige Krankenversicherung als Student bei hohem Einkommen teuer werden – theoretisch.
Denn aufgepasst: Falls Du durch eine unselbständige Beschäftigung mehr als 538 Euro im Monat (vor 2024: 520 Euro) verdienst, bist Du nicht mehr freiwillig krankenversichert! Stattdessen greift die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Hier berechnen sich Deine Krankenversicherungsbeiträge anders: Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.
Auch bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ändert sich Dein Versicherungsstatus. In der Regel stuft die Krankenkasse eine selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich ein, wenn Du mehr als 20 h / Woche dafür aufwendest.
Für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als Student sind daher nur Einnahmen aus Minijob, Selbstständigkeit bis maximal 20 h / Woche und anderen Quellen (z.B. Vermietung, Kapitalerträge oder Renten) relevant. Ein Beispiel: Du nimmst mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit im Schnitt 1.600 Euro pro Monat ein. Daraus ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 310 Euro monatlich.
Tipp: Falls Du BAföG unter dem Höchstsatz beziehst, ist ein Zuschuss zu Deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von bis zu 205 Euro möglich. Dazu musst Du dem BAföG-Amt nachweisen, dass Du freiwillig gesetzlich versichert bist und höhere Beiträge zahlst als in der studentischen Krankenversicherung.
Vor- und Nachteile
+ keine Gesundheitsprüfung
+ Beiträge unabhängig vom Gesundheitszustand
+ solide Grundversorgung
+ freie Wahl der gesetzlichen Krankenkasse
+ günstig bei niedrigem Einkommen
- ggf. teuer bei hohem Einkommen
- keine Sonderleistungen wie z.B. Chefarztbehandlung
- lange Wartezeiten möglich
Krankenkassenbeitrag als Student in der GKV
Versicherungsart
Familienversicherung
Für wen?
Bis 24 J.
Bemessungsgrundlage
keine
Beitragssatz
keiner
Monatsbeitrag
0 €
Versicherungsart
Studentische Krankenversicherung
Für wen?
Bis 25 J.
Bemessungsgrundlage
934 €
Beitragssatz
10,22 % + PV + ZB
Monatsbeitrag
95 € + PV + ZB
Versicherungsart
Freiwillige Versicherung
Für wen?
Ab 30 J.
Bemessungsgrundlage
mind. 1.178,33 €
Beitragssatz
14,0 % + PV + ZB
Monatsbeitrag
mind. 165 € + PV + ZB
Private Krankenversicherung
Viele private Krankenversicherungen bieten für Studenten vergünstigte Tarife schon ab rund 70 Euro monatlich an. Der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung? Die konkrete Beitragshöhe berechnet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsstärke des Tarifs. Je nach Versicherung übertreffen die Leistungen oft die der gesetzlichen Krankenversicherung (Chefarztbehandlung, kürzere Wartezeiten etc.). Eine kostenlose Mitversicherung von Angehörigen ist dagegen nicht möglich, jedes Mitglied zahlt eigene Beiträge. Ein Pluspunkt ist, dass viele private Versicherungen die Altersgrenze bei ihren Studententarifen höher ansetzen (oft 40 Jahre).
Eine private Krankenversicherung kann sich für Studenten unter diesen Voraussetzungen lohnen:
- Keine Familienversicherung in der GKV: Falls Deine Eltern privat versichert sind oder Du das Studium erst nach Deinem 25. Geburtstag beginnst, kannst Du den Vorteil der kostenlosen Mitversicherung nicht nutzen.
- Studium über 30: Wer die vergünstigte studentische Krankenversicherung nicht (mehr) nutzen kann, muss sich in der GKV freiwillig versichern. Im Vergleich zu PKV-Studententarifen ist das oft teurer.
- Beamtenkinder: Ist ein Elternteil verbeamtet, dann profitierst Du in der privaten Krankenversicherung von vergünstigten Beihilfetarifen. Oft übernimmt der Staat 80 Prozent der Kosten, nur für die restlichen 20 Prozent müssen Versicherte selbst aufkommen. Das gilt jedenfalls bis zum 25. Geburtstag.
- Guter Gesundheitszustand: Je weniger Vorerkrankungen, desto geringer fällt Dein Beitrag aus.
Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung ist während des Studiums meist nicht mehr möglich – das solltest Du bei Deiner Entscheidung bedenken.
Du möchtest Dich erst nach Deinem Studium privat versichern? Dann kannst Du bei vielen privaten Krankenversicherungen schon jetzt einen sogenannten Options- oder Anwartschaftstarif abschließen. Das funktioniert auch parallel zur kostenlosen GKV-Familienversicherung. Dazu absolvierst Du einmalig eine Gesundheitsprüfung und zahlst anschließend einen sehr geringen monatlichen Beitrag (rund 5 Euro). Nach dem Studium lässt sich der Optionstarif in einen regulären Tarif umwandeln. Der Vorteil: Du sicherst Dir für später günstige Beiträge, wenn Deine Gesundheit jetzt top ist.
Alternativ kannst Du auch nur eine private Zusatzversicherung (z.B. eine Zahnzusatzversicherung) abschließen.
Voraussetzungen
Wenn Du Dich privat versichern möchtest, musst Du Dich innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn per Antrag an die Krankenkasse von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Falls Du schon vorher privat versichert warst, kannst Du Dich dazu an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung wenden.
Anschließend stellst Du bei der gewählten Krankenkasse einen Versicherungsantrag. Nach einer Gesundheitsprüfung erhältst Du ein individuelles Versicherungsangebot.
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung dürfen Dich private Krankenkassen auch ablehnen. Das passiert in der Regel aber nur bei gravierenden Vorerkrankungen.
Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich je nach Anbieter, Leistungsstärke des Tarifs, Gesundheitszustand und Alter. Günstige Tarife für Studenten sind bereits ab ca. 70 Euro monatlich zu haben, können aber mit Selbstbehalten verbunden sein. Wer selten zum Arzt geht, wird von manchen Anbietern mit Rückzahlungen belohnt. Bei Vorerkrankungen können die Versicherungen dagegen Risikoaufschläge berechnen.
Vor- und Nachteile
+ oft günstiger als GKV-Tarife
+ Wahlleistungen
+ oft bessere Leistungen (Chefarztbehandlung, schnelle Termine)
+ freie Wahl der Versicherung
+ individuell angepasste Tarife möglich
+ höhere Altersgrenze
- Gesundheitsprüfung
- bei Vorerkrankungen oft teuer
- keine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern
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Geld sparen:
- ISIC Internationaler Studentenausweis: Über 41.000 Vergünstigungen für Studenten
- DSL-Tarifvergleich: 450 € mit dem günstigsten DSL-Tarif sparen
- Günstigster Handytarif: Leicht bis zu 250 € einsparen
- Gastarifvergleich: Gasanbieter wechseln und sparen: Bis zu 300 €
Geld geschenkt:
- Girokonten mit Prämien: Girokonten mit bis zu 750 € Prämien im Vergleich
- Gebührenfreie Kreditkarte: Gratis Kreditkarte und Prämien von bis zu 150 € erhalten
- Gratis Geschenke für Studenten: Geschenke im Wert von über 1.600 €
Kostenloses:
- Kostenlose Zeitungsabos: Bis zu einem Jahr umsonst lesen
- Kostenlos telefonieren: Gratis telefonieren, surfen und simsen
- (Fast) Kostenlos Reisen: Ohne Geld verreisen
- Online-Fitness: Gratis online trainieren
- Kostenlose Unterhaltung: Kostenlose Hörbücher, Serien und Musik
Studienfinanzierung:
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