Deinen BAföG-Antrag hast Du längst fertig ausgefüllt. Und nun fragst Du Dich: "Wo beantrage ich BAföG?". Du musst ihn an Dein zuständiges BAföG-Amt schicken. Prinzipiell ist das zuständige Amt für Ausbildungsförderung abhängig davon, ob Du Schüler-BAföG, Studenten-BAföG oder Auslands-BAföG beantragen willst. Ein falsch adressierter BAföG-Antrag führt dazu, dass sich durch längere Wege die Bearbeitungszeit verlängert und somit Deine BAföG-Auszahlung auf sich warten lässt. Unser BAföG-Rechner zeigt Dir mit der Höhe Deines BAföG-Anspruchs auch gleichzeitig das zuständige BAföG-Amt an.
BAföG-Amt für Studierende
Viele Studierende stellen sich die Frage:"Wo beantrage ich BAföG?" Dabei ist es von Deiner Hochschule abhängig, wo Du Studenten- oder elternunabhängiges BAföG beantragen kannst. Bist Du bereits an einer Hochschule immatrikuliert oder hast schon die Immatrikulationsbescheinigung für Dein angehendes Studium in der Tasche, dann ist Dir automatisch ein BAföG-Amt zugeordnet. Dieses entscheidet dann über Deinen persönlichen BAföG-Höchstsatz.
Hast Du noch keine Unterlagen für einen BAföG-Antrag, kannst Du diese über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beziehen. Hier reichst Du dann auch nach dem 4. Semester Deinen BAföG-Leistungsnachweis oder falls nötig einen BAföG-Härtefallantrag ein. Online-Anträge sind mittlerweile in allen Bundesländern möglich. Siehe auch unseren Artikel zum BAföG-Antrag.
BAföG-Antrag im Inland meist über Studentenwerk
In den meisten Fällen, wie z.B. beim Erstantrag oder beim BAföG für das Zweitstudium, kümmert sich direkt das Studentenwerk um BAföG-Beratung und fungiert als BAföG-Kontakt für Studenten. Somit ist das für Dich zuständige BAföG-Amt meist direkt an das Studentenwerk Deiner Hochschule gekoppelt. Alle anderen Hochschulen haben ein eigenes Amt für Ausbildungsförderung, bei dem Du BAföG beantragen kannst. Jedes BAföG-Amt ist dabei nur für bestimmte Hochschulen zuständig. Solltest Du Dich entscheiden, einen Master an einer anderen Hochschule zu absolvieren, dann ändert sich auch das zuständige BAföG-Amt. Das bedeutet, dass Du den Antrag auf BAföG für den Master beim neuen BAföG-Amt einreichen musst. Aus diesem Grund musst Du immatrikuliert sein, damit feststeht, welches Amt für Ausbildungsförderung für Dich zuständig ist. Solltest Du bereits wissen, wo Du studieren wirst, kannst Du den BAföG-Antrag erst mit der abgeschlossenen Einschreibung an das BAföG-Amt stellen. Das gilt besonders für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung. Bei der BAföG-Rückzahlung geht die Zuständigkeit für alle Hochschulen an das Bundesverwaltungsamt in Köln über.
BAföG-Amt - Zuständigkeiten beim Studium im Inland
Aachen, Jülich
Augsburg, Kempten
Amberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Münchberg, Weiden
Berlin
Bielefeld, Detmold, Höxter, Lemgo, Minden
Bingen
Birkenfeld
Bochum, Gelsenkirchen
Bonn, Rheinbach, St. Augustin
Bremen, Bremerhaven
Chemnitz, Zwickau
Cottbus
Darmstadt, Dieburg
Dortmund, Hagen (Fernuni), Iserlohn, Meschede, Soest
Dresden, Görlitz, Zittau
Düsseldorf, Kamp-Lintfort, Kleve, Krefeld, Mönchengladba
Ansbach, Erlangen, Ingolstadt, Neuendettelsau, Triesdorf
Duisburg, Essen
Eberswalde, Frankfurt (Oder), Lausitz, Senftenberg
Frankfurt/Main, Oberursel, Oestrich-Winkel, Offenbach, Wiesbaden
Freiberg, Mittweida
Germersheim
Freiburg, Furtwangen, Offenburg, Villingen-Schwenningen
Göttingen
Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund
Bernburg, Dessau, Halle (Saale), Köthen, Merseburg
Hamburg
Hannover, Nienburg
Heidelberg, Heilbronn
Eisenach, Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen, Schmalkalden, Weimar
Kaiserslautern, Zweibrücken
Karlsruhe, Pforzheim
Kassel, Witzenhausen
Wedel/Holstein, Eckernförde, Flensburg, Heide/Holstein, Kiel, Lübeck, Rendsburg
Hachenburg, Koblenz, Vallendar
Höhr-Grenzhausen, Koblenz, Remagen
Gummersbach, Köln
Isny, Konstanz, Ravensburg, Weingarten
Landau
Leipzig
Ludwigshafen
Magdeburg, Stendal, Wernigerode
Ludwigshafen, Mainz
Mannheim
Marburg
Benediktbeuern, Freising-Weihenstephan, München, Rosenheim, Weihenstephan
Münster
Eichstätt, Nürnberg
Elsfleth, Emden, Oldenburg, Wilhelmshaven
Osnabrück, Vechta
Brandenburg, Potsdam, Wildau
Deggendorf, Landshut, Passau, Regensburg
Heiligendamm, Rostock, Warnemünde, Wismar
Homburg, Saarbrücken
Siegen
Geislingen/Steige, Hohenheim, Nürtingen, Stuttgart
Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Stuttgart
Trier
Reutlingen, Rottenburg, Sigmaringen, Trossingen, Tübingen
Aalen, Biberach, Geislingen, Neu-Ulm, Schwäbisch-Gmünd, Ulm
Braunschweig, Buxtehude, Clausthal-Zellerfeld, Hildesheim, Holzminden, Lüneburg, Salzgitter, Suderburg, Wolfenbüttel, Wolfsburg
Worms
Wuppertal
Aschaffenburg, Bamberg, Schweinfurt, Würzburg
Andere Zuständigkeiten bei Antrag auf AuslandsBAföG
Dein BAföG-Amt für Deinen Auslandsantrag ist NICHT dasselbe wie für Deinen Inlandsantrag. Wenn Du z.B. in Berlin studierst und Dich bisher an das Studierendenwerk in Berlin gewandt hast, jetzt aber ein Auslandssemester in Kanada verbringen willst, dann ist das Studentenwerk Thüringen für Dich zuständig. Das liegt daran, dass jedes Ausland deutschlandweit einem bestimmten Amt für Ausbildungsförderung zugeteilt ist, wo Du BAföG beantragen musst. Zusätzlich zu dem AuslandsBAföG kannst Du Dich bei Erasmus Plus, einem EU-Programm für die finanzielle Unterstützung Deines Auslandsaufenthaltes, bewerben. AuslandsBAföG und Erasmus kannst Du gleichzeitig beziehen.
AuslandsBAföG-Amt - Zuständigkeiten beim Studium im Ausland
Spanien
Kanada
Italien
Großbritannien, Irland
Asien und Türkei
Frankreich, Monaco
Latein- und Zentralamerika
Australien, Griechenland, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Zypern
Malta, Portugal
Belgien, Luxemburg, Niederlande
Dänemark, Island, Norwegen
Österreich
Schweden
Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Russische Förderation, Slowakei, Tadschikistan, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland
Länder Ozeaniens (ohne Australien) und Afrikas
Finnland
Das passende BAföG-Amt für Schüler
Möchtest Du Schüler-BAföG beantragen, dann ist das Amt für Ausbildungsförderung in Deiner Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig. Besuchst Du ein Abendgymnasium, Kolleg oder eine höhere Fachschule, dann musst Du Deinen BAföG-Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Ort Deiner Schule schicken.
In besonderen Fällen musst Du den BAföG-Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung an Deinem Wohnsitz schicken:
- Du bist oder warst verheiratet
- Deine Eltern wohnen nicht in Deutschland
- Deine Eltern wohnen an verschiedenen Orten - mit verschiedenen BAföG-Ämtern (besonders nach Scheidung oder Trennung)
- Deine Eltern sind verstorben oder nicht mehr sorgeberechtigt
Bei Fragen hilft Dein BAföG-Amt weiter
Bist Du Dir noch unsicher, wo Du BAföG beantragen musst, wie Du Deinen BAföG-Antrag ausfüllst oder was Du alles mitschicken musst, dann hilft Dir Dein BAföG-Amt weiter. Jedes Amt für Ausbildungsförderung ist unter § 41 Abs.3 des BAföG Gesetzes verpflichtet, Dir und auch Deinen Eltern BaföG-Beratung zu leisten. Dort wirst Du beispielsweise über Zusammenhänge, die zwischen BAföG und Vermögen oder BAföG und Geschwistern bestehen, ausführlich aufgeklärt. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich von einer der BAföG/Sozial-Referate der Studierendenvertretungen BAföG-Beratung einzuholen. Diese bieten eine unabhängige BAföG-Hilfe an und geben Dir vielleicht noch ein paar wertvolle Tipps mit auf den Weg. Da diese Vertretungen freiwillig arbeiten, ist die Qualität der BAföG-Beratung im Gegensatz zu einem BAföG-Amt möglicherweise schwankend.
BAföG-Hotline: Fragst Du Dich noch immer: "Wo beantragt man BAföG?". Dann nutze die BAföG-Hilfe über die BAföG-Hotline. Das Deutsche Studierendenwerk bietet zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung eine BAföG-Hotline an. Diese BAföG-Beratung ist für Dich kostenfrei und von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 zu erreichen.
Unser Fazit für Dich
Das zuständige BAföG-Amt für Studenten findest Du in der Regel über den Bereich BAföG des Studierendenwerks Deiner Uni. Wo Du BAföG beantragen musst, findest Du in unserer Auflistung der Studentenwerke. Bist Du Schüler, wendest Du Dich an das Amt für Ausbildungsförderung in Deiner Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Besonders wichtig ist, dass Du Dir frühzeitig BAföG-Beratung einholst. Insbesondere, da dessen Bewilligung von bestimmten Fristen abhängt. Gerade bei AuslandsBAföG sollte der Antrag mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Dabei solltest Du immer sicherstellen, dass Du Deinen BAföG-Antrag vollständig ausgefüllt hast. Sonst verschenkst Du vielleicht unnötig Geld, das Dir eigentlich zusteht. Im Notfall hilft Dir die BAföG-Hotline weiter und gibt Dir notwendige BAföG-Hilfe! Willst Du neben BAföG Bürgergeld beziehen, dann musst Du dies beim Arbeitsamt beantragen.
Weitere BAföG-Infos findest Du hier:
- BAföG und Nebenjob: Darauf musst Du achten
- BAföG-Förderungshöchstdauer: Wie lange wirst Du gefördert?
- BAföG und Krankenversicherung: Wie Du Dir den Zuschuss sicherst
- Meister-BAföG: So finanzierst Du Deine berufliche Weiterbildung