Die Höhe Deines BAföGs kann durch Geschwister stark beeinflusst werden. Die Förderung kann vom BAföG-Amt beispielsweise drastisch gekürzt werden, wenn Deine Geschwister eine Ausbildung beenden, und kann entsprechend bis zum BAföG-Höchstsatz steigen, wenn Dein Geschwisterteil ein Studium oder eine Ausbildung aufnimmt. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie bei Deinem BAföG Geschwister berücksichtigt werden. Unser BAföG-Rechner gibt Dir zunächst einmal automatisch die Höhe Deines BAföGs unter Berücksichtigung Deiner Geschwister an. Wie jedoch genau Deine Geschwister die Höhe Deiner Förderung beeinflussen, und welche unterschiedlichen Fälle es gibt, erfährst Du in diesem Artikel.
BAföG: Geschwister - Freibetrag und Einkommensanrechnung
- Gewährung eines zusätzlichen Freibetrages: Deine Eltern erhalten einen gesonderten Freibetrag für Deinen Bruder oder Deine Schwester auf ihr Einkommen. Dieser kann jedoch je nach Höhe des Einkommens des jeweiligen volljährigen Geschwisterteils reduziert werden (das Einkommen von nicht förderungsfähigen minderjährigen Geschwistern wird seit dem WS 2024/25 nicht mehr in Ansatz gebracht).
- Anteilige Einkommensanrechnung: Bei dieser Variante wird das anrechenbare Einkommen Eurer Eltern von Deinem Bedarf und dem Deiner Geschwister subtrahiert.
Es ist wichtig zu wissen, dass beim BAföG-Antrag nur eine der beiden Varianten bei der Berechnung gelten kann. Welche Bedingungen in Deiner Situation vorliegen, hängt davon ab, ob sich Dein Bruder oder Deine Schwester in einer Ausbildungslage befinden, in der zumindest Deine Geschwister in der Theorie BAföG-Anspruch haben. Sollte dies so sein, gilt der zusätzliche Freibetrag, ansonsten die anteilige Einkommensanrechnung. Nachfolgend werden alle möglichen Konstellationen erklärt.
BAföG: Geschwister - schulpflichtig oder jünger
Sollten Deine Geschwister noch in der Schulpflicht sein oder einen Kindergarten besuchen, wird das anrechenbare Einkommen Eurer Eltern mittels eines gesonderten Freibetrags gesenkt. Der Freibetrag beläuft sich auf 730 €.
Jedoch gibt es für die Berücksichtigung des Freibetrages und die Frage, ob das Einkommen Deiner Eltern getrennt oder gemeinsam angerechnet werden kann, unterschiedliche Regelungen. Dabei ist neben der Geschwisterbeziehung ebenfalls entscheidend, in welchem Verhältnis Deine Eltern zueinander stehen. Folgend haben wir Dir eine Übersicht über die einzelnen Fälle erstellt.
Deine Eltern sind miteinander verheiratet/verpartnert und leben nicht dauerhaft getrennt
Geschwisterbeziehung
Vollgeschwister, Halbgeschwister oder Pflegekinder
Anrechnung des Einkommens
gemeinsam
Freibetrag
wird vom gemeinsamen Einkommen abgezogen
Eine Sonderregelung tritt ein, wenn der leibliche Elternteil Deines Halbbruders bzw. Deiner Halbschwester, welcher nicht Dein leiblicher Elternteil ist, einen Barunterhalt leistet. Hierbei wird dann der Freibetrag um die Höhe des Unterhaltes gemindert.
In allen anderen Fällen gelten folgende Bestimmungen
Geschwisterbeziehung
Vollgeschwister
Anrechnung des Einkommens
getrennt
Freibetrag
wird zur Hälfte bei beiden Eltern berücksichtigt
Geschwisterbeziehung
Halbgeschwister
Anrechnung des Einkommens
getrennt
Freibetrag
wird vom Einkommen des gemeinsamen leiblichen Elternteils abgezogen
Geschwisterbeziehung
Pflegekinder
Anrechnung des Einkommens
getrennt
Freibetrag
wird vom Einkommen des Elternteils abgezogen, in dessen Haushalt das Pflegekind lebt
Solltest Du Stiefgeschwister haben und BAföG beantragen, dann wird der Freibetrag nur gewährt, wenn sie entweder im Haushalt Deines leiblichen Vaters oder Deiner leiblichen Mutter leben.
BAföG - Geschwister in Ausbildung, Studium, fester Arbeitsstelle
BAföG: Geschwister - nicht schulpflichtig und nicht in Ausbildung
Voraussetzung für den Freibetrag: Das Amt gewährt Deinen Eltern nur dann weitere Freibeträge, wenn eine Unterhaltspflicht für das Kind besteht. Das bedeutet, dass es sich nach dem vollendeten 18. Lebensjahr in einer Ausbildung, Studium oder ähnlichen befinden muss. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Freibetrag für das BAföG durch Deine Geschwister gibt, wenn diese einen freiwilligen Wehrdienst leisten. Bei einem FÖJ/FSJ wird hingegen ein Freibetrag gewährt. Dabei ist zu beachten, das dieser um Geldleistungen (z.B. Taschengeld) gemindert wird.
Auswirkungen des Einkommens des Geschwisterkindes: Sollten Deine volljährigenGeschwister bereits arbeiten, fällt der Freibetrag für dieses Kind weg, und das anrechenbare Einkommen Deiner Eltern erhöht sich. Dies kann prinzipiell negative Folgen für Deinen Förderungsanspruch haben, besonders dann, wenn Deine Geschwister ein zu hohes Einkommen erzielen. Die Berechnung des Nettoeinkommens erfolgt dabei genau wie bei Dir oder Deinen Eltern. Die Ermittlung wird aber stark erleichtert, da es einen Pauschalbetrag von 140 € gibt, welcher vom Bruttoeinkommen Deines Geschwisterteils abgezogen werden kann. Dieser Betrag berücksichtigt:
- die steuerfreien Teile der Einnahmen
- die zu ihrer Erzielung aufgewandten Betriebsausgaben und Werbungskosten
- die jeweils auf die Einnahmen entfallende Einkommen-, Gewerbe- und Kirchensteuer
- der Solidaritätszuschlag
- die Aufwendungen für die soziale Sicherung
- die geförderten Altersvorsorgeaufwendungen nach § 82 EStG
- ggf. der Versorgungsfreibetrag zuzüglich Zuschlag
Einkommensveränderung im Bewilligungszeitraum: Im Gegensatz zu den Eltern, bei denen das vorletzte Kalenderjahr für den Antrag relevant ist, zählt bei Deinen Geschwistern Dein BAföG Bewilligungszeitraum. Die Anrechnung des Einkommens erfolgt dabei durch eine Prognose. Dabei werden die Einkünfte für den gesamten Bewilligungszeitraum prognostiziert und durch zwölf geteilt. Der ermittelte Betrag wird schließlich vom Freibetrag Deiner Eltern abgezogen.
BAföG: Geschwister in Berufsausbildung
Die Ausbildung Deiner Geschwister kann sich auf zwei unterschiedliche Möglichkeiten auf den Freibetrag Deiner Eltern auswirken. Bei der ersten Variante, wird Deinen Eltern ein gesonderter Freibetrag angerechnet. Während bei der zweiten das anrechenbare Einkommen zu gleichen Teilen bei Dir und Deinen Geschwistern angerechnet wird. Abhängig für die Auswahl der Möglichkeit ist, ob Deine Geschwister eine Ausbildung absolvieren und dabei mit der Berufsausbildungshilfe gefördert werden können oder nicht.
- Ausbildung kann theoretisch mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden: Kann Dein Bruder oder Deine Schwester mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, dann wird das Einkommen Eurer Eltern zu gleichen Teilen angerechnet. Die Förderung muss nicht tatsächlich stattfinden, sondern nur theoretisch möglich sein.
- Ausbildung kann nicht mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden: Für den Fall, dass die Ausbildung Deines Bruders bzw. Deiner Schwester nicht durch die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann, erhalten Eure Eltern einen Freibetrag. Dieser wird jedoch um die Ausbildungsbezüge gekürzt.
BAföG: Geschwister in förderungsfähiger Ausbildung
Absolvieren Deine Geschwister ebenfalls eine Ausbildung, welche theoretisch durch BAföG gefördert werden kann, dann wird das anrechenbare Einkommen der Eltern jeweils zu gleichen Anteilen berücksichtigt. Hinsichtlich der Berechnung des anrechenbaren Einkommens gibt es wiederum zwei Möglichkeiten.
- 1. Möglichkeit: Sind Deine Eltern verheiratet/verpartnert und nicht dauerhaft getrennt, dann werden sie als ein Einkommensbezieher behandelt.
- 2. Möglichkeit: In allen anderen Fällen wird das Einkommen jedes Elternteils getrennt berechnet.
Für eine anteilige Anrechnung genügt es, wenn die Förderung der Geschwister durch Studenten-BAföG, Schüler-BAföG oder elternunabhängigen BAföG theoretisch möglich ist. Das bedeutet, dass diese Förderung nicht tatsächlich bezogen werden muss. Folgend haben wir Dir eine Liste mit Fällen gegliedert, in denen die Anrechnung zu gleichen Teilen möglich bzw. nicht möglich ist.
- Fälle, in denen anteilige Einkommensanrechnung möglich ist:
- Ein Geschwisterteil bezieht BAföG
- Förderung entfällt nur aus dem Grund, da Geschwisterkind ein zu hohes Einkommen besitzt
- Die Förderung entfällt nur aus dem Grund, da das Geschwisterkind zu spät die Fachrichtung gewechselt hat oder die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten hat.
- Dein Bruder oder Deine Schwester erhält elternunabhängiges BAföG (Ausnahme: siehe weiter unten)
- Ein Geschwisterkind ist im Zweitstudium oder im Urlaubssemester
- Dein Geschwisterteil promoviert und ist gleichzeitig als Promotionsstudent eingeschrieben
- Fälle, in denen das Einkommen nicht anteilig angerechnet wird:
- Es findet eine elternunabhängige Förderung statt, weil Dein Bruder oder Deine Schwester ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht.
- Geschwisterteil ist bei einer Universität der Bundeswehr bzw. einer Verwaltungsfachschule eingeschrieben
- Geschwisterteil ist nach der Abschlussprüfung im abgeschlossenen Studiengang weiterhin immatrikuliert
- Geschwisterteil ist minderjährig und steht nicht in einer förderfähigen Ausbildung
So wirken sich Deine Geschwister auf Dein BAföG aus
Innerhalb Deines BAföGs werden Geschwister mit berücksichtigt. Diese Berücksichtigung kann in Form eines Freibetrages oder einer anteiligen Einkommensanrechnung geschehen, wobei aber immer nur eine der beiden Varianten angewandt wird. Ob Deine Eltern einen Freibetrag erhalten, oder das Einkommen anteilig angerechnet wird, hängt von Deinen Geschwistern ab. Relevant für den Freibetrag ist, ob sich diese in einer Ausbildung befinden, welche zumindest in der Theorie durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann. Den Freibetrag erhalten Deine Eltern ebenfalls, wenn Deine Geschwister noch schulpflichtig sind oder einen Kindergarten besuchen. Tritt der Fall ein, dass Dein BAföG aufgrund Deiner Geschwister sinkt, dann hast Du die Möglichkeit, Dich in bestimmten Rahmen z.B. durch ein Stipendium oder einen Nebenjob zu finanzieren. Welche Freibeträge es beim BAföG für einen Nebenjob oder ein Stipendium gibt, erfährst Du in unseren Artikeln BAföG und Nebenjob und BAföG und Stipendium.
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