Die Förderung durch BAföG endet normalerweise mit der Regelstudienzeit. In einigen Fällen ist es auch möglich, über die Regelstudienzeit hinaus BAföG zu empfangen. Jedoch kannst Du nur unter bestimmten Voraussetzungen Dein BAföG verlängern. Dabei ist es nicht relevant, ob Du Studenten-BAföG oder elternunabhängiges BAföG beziehst. Beim Schüler-BAföG hingegen gibt es keine Regelungen zur BAföG-Förderungshöchstdauer.
BAföG-Förderungshöchstdauer während der BAföG-Regelstudienzeit
Für viele Studenten stellt sich die Frage: „BAföG, wie lange kann ich es beziehen?“ Die Antwort auf diese Frage ist, dass sich die Förderungshöchstdauer für BAföG maßgeblich nach der Regelstudienzeit Deines Studiengangs richtet. Die für BAföG relevante Regelstudienzeit ist dabei in Deiner Studienordnung festgelegt. Solange Du also die Regelstudienzeit nicht überschreitest, musst Du Dir keine Gedanken um Deinen BAföG-Anspruch oder die BAföG-Rückzahlung machen.
Bewilligungszeitraum: BAföG-Gewährung immer nur für begrenzte Dauer
Die BAföG-Förderungshöchstdauer bezieht sich darauf, wie lange BAföG für Dich maximal möglich ist. Die Förderung wird Dir in der Regel für eine Dauer von zwölf Monaten gewährt. Dieser sogenannte Bewilligungszeitraum für BAföG (abgekürzt: BWZ BAföG) bezeichnet die BAföG-Dauer, für die Du unterstützt wirst. Der Bewilligungszeitraum des BAföGs beginnt im Monat Deiner Antragstellung. Ab dem Zeitpunkt des Erstantrags gelten dann die 12 Monate (2 Semester). Ob und wie viel BAföG Du zu Beginn jedes Bewilligungszeitraumes erhältst, kannst Du auch schnell mit unserem BAföG-Rechner berechnen. Zusätzlich zum BAföG kannst Du einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen. Welche Bedingungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du in unserem Artikel BAföG und Krankenversicherung.
Zwei Monate bevor Dein Bewilligungszeitraum des BAföGs abläuft, musst Du Dein BAföG verlängern. Dazu stellst Du einen Folgeantrag beim zuständigem BAföG-Amt. So stellst Du sicher, dass der Bewilligungszeitraum für Dein BAföG ohne Unterbrechung bleibt. Andernfalls startet Dein neuer BWZ BAföG nicht unmittelbar mit dem Ende des vorherigen. In der Regel gilt für die Verlängerung des Bewilligungszeitraums Deines BAföGs der 31. Juli als Deadline.
BAföG-Dauer: Deine Förderung beginnt mit dem Erstantrag
Die BAföG-Förderung startet mit dem offiziellen Beginn Deiner Ausbildung. Dieser Zeitpunkt ist auch entscheidend für die Ermittlung Deiner persönlichen BAföG-Förderungshöchstdauer. Die Förderung kannst Du bereits mit dem Beginn des Antragsmonats vom BAföG-Amt erhalten. Das BAföG-Amt berechnet erst nach Erhalt Deines Antrages Deinen persönlichen BAföG-Höchstsatz. Daher solltest Du keine Zeit verstreichen lassen und den BAföG-Antrag so schnell wie möglich stellen. Rückwirkend kannst Du nämlich kein Geld mehr ausgezahlt bekommen. Wir empfehlen Dir, den BAföG-Antrag direkt nach Erhalt der Studienplatzzusage (bzw. wenn Du eine Zusage für eine Schule erhalten hast) zu verschicken, denn das Amt ist meistens unmittelbar vor Beginn des Semesters stark ausgelastet und wird daher Wochen oder sogar Monate benötigen, um Deinen Antrag zu bearbeiten.
Übrigens können auch Vorkurse gefördert werden, wenn diese in dem Monat unmittelbar vor dem eigentlichen Vorlesungsbeginn stattfinden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Du bereits immatrikuliert bist und dass der Vorkurs ein Vollzeit-Angebot von der Hochschule ist.
BAföG-Förderungsdauer endet mit der Regelstudienzeit
Wie lange Du BAföG erhältst, ist von der Anzahl Deiner Fachsemester abhängig. Für den Bachelor beträgt die Regelstudienzeit durchschnittlich 6 Semester und für den Master liegt sie zwischen 2 und 4 Semestern. Die genaue Anzahl findest Du in Deiner Studienordnung. Deine Förderung endet, sobald Du Deine Abschlussprüfung abgelegt hast. Genauer gesagt kannst Du bis zur Bekanntgabe Deiner Abschlussnote kein BAföG mehr beziehen. Diese Regelung gilt sowohl für Dein Studenten-BAföG, als auch für Dein BAföG im Master. Das bedeutet gleichzeitig, dass Du Dich auch nicht mehr mit Hilfe von BAföG von der GEZ befreien lassen kannst. Seit dem 01.08.2016 ist hier aber eine neue Regelung in Kraft getreten. Gemäß dieser wirst Du bis zum Erhalt Deiner Abschlussnote weiter gefördert. Wenn Du BAföG für ein Zweitstudium beantragt hast, musst Du bedenken, dass hier andere Voraussetzungen für die Förderungshöchstdauer gelten.
Wichtig zu wissen: Seit dem WS 2024/25 kannst Du ein Flexibilitätssemester lang weiterhin durch BAföG gefördert werden. Das gibt Dir die Freiheit, Dich voll und ganz auf Dein Studium zu konzentrieren, falls Du die Regelstudienzeit nur minimal übersschreitest. Deine Regelstudienzeit als solche kann sich unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Das bedeutet für Dich, dass Du dann auch weiterhin mit BAföG gefördert werden kannst. Unter den folgenden Voraussetzungen kannst Du Dein BAföG verlängern.
Urlaubssemester
Führt zu einer Verlängerung?
Ja
da Du während des Urlaubssemesters nicht gefördert wirst
Voraussetzung für Verlängerung
-
Teilzeitstudium
Führt zu einer Verlängerung?
Ja
da Du während des Teilzeitstudiums nicht gefördert wirst
Voraussetzung für Verlängerung
-
Auslandssemester
Führt zu einer Verlängerung?
Ja
Voraussetzung für Verlängerung
- nicht in der Studienordnung vorgeschrieben
- darf maximal ein Jahr betragen
Erwerb von Sprachkenntnissen
Führt zu einer Verlängerung?
Ja
ein zusätzliches Semester für jede Sprache
Voraussetzung für Verlängerung
- vom Studiengang vorausgesetzt
- Erwerb an der Hochschule
Brückensemester im Master
Führt zu einer Verlängerung?
Ja
Voraussetzung für Verlängerung
- zur Erlangung des Masters erforderlich
Propädeutisches Vorsemester im Master
Führt zu einer Verlängerung?
Ja
Voraussetzung für Verlängerung
- muss verbindlich als Zugansvoraussetzung zum Master vorgeschrieben sein
Verlängerte Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-Pandemie: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung setzt sich dafür ein, daß BAföG-Empfänger wegen der COVID-19-Pandemie keine Nachteile erleiden. So besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Regelstudienzeitverlängerung.
Urlaubssemester mit BAföG nicht förderungsfähig
Ein Urlaubssemester im Sinne des BAföG ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums für ein Semester. Die Unterstützung durch BAföG im Urlaubssemester ist nicht möglich. Bei einem Auslandsstudium kannst Du in dieser Zeit allerdings AuslandsBAföG beziehen. Daneben kannst Du auch eine Erasmus-Förderung beantragen. Die gute Nachricht ist, das Erasmus und BAföG kombinierbar sind. Im Fall, dass Du Dich rückwirkend beurlauben lässt und bereits für diese Zeit des Urlaubssemesters BAföG erhalten hast, fordert das BAföG-Amt das Geld zurück. Um Rückzahlungen zu vermeiden, musst Du dem zuständigen Amt für BAföG das Urlaubssemester rechtzeitig ankündigen.
Die Förderungshöchstdauer BAföG wird vom Urlaubssemester nicht beeinflusst. BAföG und dessen Dauer ist nur abhängig von den Fachsemestern. Bei einem Fachrichtungswechsel zählen Urlaubssemester beim BAföG nicht mit. Das heißt, hier zählt ebenfalls nur die Anzahl der Fachsemester.
BAföG nach Regelstudienzeit empfangen
Auch nach der Regelstudienzeit kannst Du BAföG erhalten. Seit dem Wintersemester 2024/25 kannst Du ein Flexibilitässemester lang weiterhin BAföG erhalten, damit Du Dich uneingeschränkt auf Deinen (minimal verspäteten) Abschluss konzentrieren kannst. Die folgende Möglichkeit zur Weiterförderung besteht, wenn sich Dein Studium aus schwerwiegenden Gründen verlängert. Den Antrag, mit dem Du Dein BAföG verlängern kannst, musst Du dann vor Ende Deines aktuellen Bewilligungszeitraumes stellen. In den folgenden Fällen kannst Du BAföG nach der Förderungshöchstdauer erhalten.
- Krankheit: Verhinderung an der Prüfungsteilnahme oder des Studiums.
- Hochschule schafft es nicht, die nötigen Voraussetzungen zu erfüllen: Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Prüfer ausfällt, und es vollkommen unmöglich ist, die entsprechende Prüfung im Regelzeitrahmen abzulegen.
- Modul-, Zwsichen- oder Abschlussprüfung nicht bestanden: Das Nichtbestehen muss leistungsbedingt sein und darf nicht aus eigenem Fehlverhalten, wie z.B. Täuschungsmanöver, resultieren.
- Behinderung: Glaubhafte Darlegung notwendig, dass die Behinderung Grund für die Verzögerung des Studiums ist.
- Schwangerschaft oder Kindererziehung: Im Falle der Kindererziehung muss Dein Kind jünger als 10 Jahre sein. Es ist wichtig, die Verzögerung schon vor dem BAföG-Leistungsnachweis anzugeben.
- Wehr- oder Zivildienst: Wenn dieser zu einer Verlängerung Deines Studiums führt.
Übrigens: Solange Du BAföG beziehst, kannst Du einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Diese beträgt für jedes Kind unter 14 Jahren 160 €. Welche Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllt sein müssen, erfährst Du in unserem Artikeln BAföG mit Kind.
Studienabschlusshilfe nach BAföG-Förderungshöchstdauer erhalten
Die Studienabschlusshilfe kommt dann infrage, wenn Du die Gründe für eine Verlängerung Deiner BAföG-Förderungshöchstdauer nicht erfüllst, jedoch kurz vor Beendigung Deines Studiums stehst und finanzielle Unterstützung benötigst. Die Studienabschlusshilfe ist für alle gedacht, die zu diesem Zeitpunkt bereits eine Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer bekommen hatten oder die Bedingungen für eine längere Förderung nicht oder nicht ganz erfüllen konnten. Um die Studienabschlusshilfe zu erhalten, musst Du von Deiner Hochschule zur Abschlussprüfung zugelassen worden sein. Wichtiger Fakt: Solltest Du Deine Abschlussprüfung nicht bestanden haben und diese wiederholen wollen, kannst Du keine Studienabschlusshilfe beantragen.
Die Dauer der Förderung durch die Studienabschlusshilfe beträgt maximal ein Jahr und wird als KfW Studienkredit vergeben. Das BAföG-Amt ermittelt dabei den Kreditbetrag, den Du benötigst, auf der Basis Deines Einkommens, des Einkommens Deiner Eltern sowie gegebenenfalls Deines Ehepartners – ganz genau wie beim „regulären“ BAföG. Solltest Du parallel noch arbeiten, musst Du auch hier darauf achten, dass Du nicht mehr als den Freibetrag verdienst. Damit beugst Du unnötig hohen Darlehenszinsen vor. Selbstverständlich kannst Du auch einen kleineren Darlehensbetrag wählen, als den, den das BAföG-Amt für Dich errechnet. Zurückgezahlt werden muss das staatliche Darlehen erstmals 18 Monate nach der letzten Auszahlung in Form einer Ratenzahlung, die Deine Einkommenssituation berücksichtigt. Bei einem Umzug solltest Du das BAföG-Amt unbedingt rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, da sonst unnötiger bürokratischer Aufwand entsteht und Du die Adresssuche mitunter selbst bezahlen musst.
Abschließend muss noch gesagt werden, dass Du keine Studienabschlusshilfe bekommen kannst, wenn Du bereits die Altersgrenze überschritten hast, Deine Eltern ein zu hohes Einkommen haben oder Du selbst an der Verzögerung des Studiums Schuld bist, weil Du z.B. zu spät die Fachrichtung gewechselt hast. Bei einem Wechsel können Erfahrungen aus Praktika sehr hilfreich sein. Unter gewissen Umständen erhältst Du sogar den Mindestlohn im Praktikum von 12,41 € (Stand: Dezember 2024). In unserem Artikel BAföG im Praktikum zeigen wir Dir, ob Du während Deines Praktikums auch mit BAföG gefördert wirst. Wichtig ist auch, dass Deine Hochschule dem BAföG-Amt gegenüber nachweist, dass realistische Chancen für Dich bestehen, das Studium innerhalb von zwölf Monaten zu schaffen. Übrigens ist es im Falle der Studienabschlusshilfe nicht wichtig, ob Du zuvor erfolgreich BAföG beantragt hast oder nicht.
Weitere BAföG-Themen:
- BAföG und Vermögen: Wie hoch ist der Freibetrag?
- BAföG und Nebenjob: Auf welche Besonderheiten Du achten musst
- BAföG und Stipendium: So beziehst Du beides
- Meister-BAföG: Wer kann Meister-BAföG beziehen?
Kommentare
Bafög-Verlängerung Brückensemester im Master
Guten Abend,
in dem Artikel wurde erwähnt, dass Bafög verlängert werden kann, falls man ein Brückensemester an der Universität machen muss. Das ist bei mir der Fall, weil ich die Universität und den Studiengang gewechselt habe. Meine Frage ist: wie kann ich das nachweisen? Würde der Zulassungsbescheid mit den aufgezählten Brückenkursen reichen? Oder welche Bescheinigung soll ich dem Antrag beifügen?
Vielen Dank!
Yekaterina