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Werkstudent und Minijob: Geht beides?

Doppelt Geld verdienen und gleichzeitig vom Studi-Status profitieren – das klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist aber real! Hier erfährst Du, wie es klappt und was Du beachten musst.
Ab einer Arbeitszeit von 20 Stunden/ Woche bist Du voll versicherungspflichtig

Werkstudent sein und einem Minijob nachzugehen ist durchaus möglich. Sowohl als Werkstudent als auch als Minijobber profitierst Du als Student von reduzierten Abgaben. Werkstudentenjobs sind in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei – ein ganz besonderes Privileg, das nur für eingeschriebene Studenten gilt! Für Minijobs musst Du gar keine Abgaben zahlen, wenn Du einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellst. Wenn Du Werkstudent bist und noch einem Minijob nachgehst, können sich die Abgaben insbesondere bei einer Gesamtarbeitszeit von über 20 Stunden pro Woche allerdings erhöhen.

In diesem Artikel geben wir Dir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in puncto Abzüge, Arbeitszeitgrenzen und Versicherungspflicht zum Thema Werkstudent + Minijob.

Werkstudent und Minijob: Wie viel darf man arbeiten?

Ein Job als Werkstudent und ein Minijob gleichzeitig kann unter Umständen Auswirkungen auf Deinen Studentenstatus und eine potentiell zu leistende Einkommenssteuer haben! Vor allem Deine Arbeitszeiten solltest Du bei der Kombination Werkstudent und Minijob stets im Auge behalten, um Deine reduzierten Abgabe-Vorzüge als Werkstudent nicht zu verlieren. Doch nicht nur Deinen Studentenstatus, sondern auch Deinen BAföG-Anspruch kannst Du verlieren: Grundsätzlich hast Du als Werkstudent BAföG-Anspruch, dessen Höhe jedoch ab einem Einkommen von über 6.672 € pro Jahr sinken kann. Wie viel Du dann noch genau bekommst, kannst Du ganz einfach mit unserem BAföG-Rechner berechnen.

Was ist ein Werkstudent?

Werkstudenten sind Studenten, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und neben ihrem Studium zusätzlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten – egal, ob es sich dabei um einen Hauptjob, einen Minijob oder um ein Praktikum handelt.

Was ist ein Minijob?

Zu den Minijobs zählen neben kurzfristigen Beschäftigungen vor allem die geringfügig entlohnten Beschäftigungen – also die klassischen 556 €-Jobs. Im Gegensatz zum Werkstudentenjob ist ein Minijob nicht an den Studentenstatus gebunden.

Was passiert bei Werkstudent und zeitgleichem Minijob?

Am allerwichtigsten ist bei dieser Kombination für Dich die 20 Stunden-Regel! Diese wöchentliche Arbeitszeitgrenze hat nämlich Auswirkungen auf Deinen Werkstudenten-Status. So gilt: Die Arbeitszeiten aus allen Tätigkeiten – in diesem Fall also die Arbeitszeiten aus Deiner Tätigkeit als Werkstudent und Deinem Minijob zusammengenommen – dürfen 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten! Arbeitest Du mehr, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent und damit Deinen Studierendenstatus in der Sozialversicherung. Dann musst Du ganz regulär Beiträge in alle Sozialversicherungszweige zahlen!

Unabhängig vom Studentenstatus gilt außerdem: Eine tägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden sowie eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden in abhängiger Beschäftigung sind gesetzlich verboten!

Auch mögliche Auswirkungen auf eine eventuell zu zahlende Einkommenssteuer solltest Du im Blick behalten, wenn Du als Werkstudent gleichzeitig einem Minijob nachgehst. Die Einkommenssteuer wird immer dann fällig, wenn die Summe all Deiner Einkünfte – in diesem Fall die Summe aus Deinem Einkommen als Werkstudent und Deinem Minijob – so hoch ist, dass sich hieraus eine Steuerpflicht ergibt. Diese beginnt für die meisten Studierenden oberhalb des jährlichen Steuerfreibetrag von derzeit 12.096 € Euro (Stand 2025, 11.604 Euro im Jahr 2024). Wer weder Kind noch Ehepartner hat, darf 2025 1.008 € (2024 - 967 €) monatlich verdienen, ohne dafür am Jahresende Steuerabgaben zahlen zu müssen. Wer zu viel verdient, muss zahlen. Je nach Steuerklasse sind mindestens 14 Prozent und höchstens 45 Prozent fällig – hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer. Mit der Wahl der richtigen Steuerklasse als Student kannst Du jedoch auch bei den Abzügen sparen: Da die Steuerklasse 6 die höchsten Abzüge hat und alle Zweit- oder Drittjobs der Steuerklasse 6 zugeordnet werden, ist es ratsam, den Job mit den geringsten Verdiensten dieser Steuerklasse zuzuordnen. So vermeidest Du hohe Abzüge und hast am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung.

Werkstudent und Minijob gleichzeitig: Worauf musst Du achten?

  • 26 Wochen-Regel: Du darfst nur 26 Wochen im Jahr (182 Kalendertage) mehr als 40 Stunden pro Woche, z.B. in den Semesterferien oder nachts (23 Uhr bis 6 Uhr) arbeiten.
  • 20 Stunden-Regel: Beachte, dass Deine wöchentliche Arbeitszeit für Deine Tätigkeiten als Werkstudent und Deinen Minijob zusammengerechnet unter 20 Stunden bleibt, um Deinen Werkstudenten-Status nicht zu verlieren und Du von geminderten Versicherungsbeträgen profitierst!
  • Grundfreibetrag und Einkünfte im Blick behalten: Betragen Deine Einnahmen aus Deiner Tätigkeit als Werkstudent und Deinem Minijob mehr als 12.096 € (2025), 11.604 € (2024) wird u.U. eine Einkommenssteuer fällig!

Werkstudent und Minijob: Versicherungspflichtig?

Minijob
Wöchentliche Arbeitszeit11 Stundenje nach Stundenlohn
Familienversichert
Selbst versichertkeine gesonderte Versicherung nötig
Renten - versicherung
Arbeitslosen - versicherung
Pflege - versicherung
Werkstudent
Wöchentliche Arbeitszeit20 Stundenmax
Familienversichert
Selbst versichertca. 140 €/Monat
Renten - versicherung
Arbeitslosen - versicherung
Pflege - versicherung
Werkstudent + Minijob
Wöchentliche Arbeitszeit20 Stundenmax
Familienversichert
Selbst versichertca. 140 €/Monat
Renten - versicherung
Arbeitslosen - versicherung
Pflege - versicherung
Werkstudent + Minijob
Wöchentliche Arbeitszeit20 Stundenüber
Familienversichert
Selbst versichertca. 200 €/Monat
über Hauptberuf oder privat
Renten - versicherung
Arbeitslosen - versicherung
Pflege - versicherung

Der große Vorteil an Minijobs: Minijobs sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei! Nur in der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von der Du Dich aber befreien lassen kannst. Deine Krankenversicherung als Student bleibt von einem Minijob unberührt.

Und auch als Werkstudent bleibt Dein Job von den Abgaben in die Sozialversicherungen befreit, solange Deine wöchentliche Arbeitszeit die oben genannte Grenze von 20 Stunden nicht übersteigt! Auch hier bleibst Du also weiterhin als Student krankenversichert.

Willst Du nun gleichzeitig Werkstudent sein und einem Minijob nachgehen, solltest Du also unbedingt die 20 Stunden-Regel prüfen! Denn: Übersteigen Deine Gesamtarbeitszeiten aus beiden Arbeitsverhältnissen die wöchentliche 20 Stunden-Grenze, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent und Dein Hauptjob wird ab sofort in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung voll versicherungspflichtig.

Bleibst Du hingegen unter den genannten 20 Stunden, kann eine Kombination aus Werkstudent und Minijob attraktiv für Dich sein! In diesem Fall zahlst Du nämlich keine zusätzlichen Beiträge für die Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Lediglich die Rentenversicherung wird für Deinen Job als Werkstudent fällig. Und im Minijob kannst Du Dich von letzterer sogar befreien lassen.

Wichtig: Die 20 Stunden-Grenze wird von den Krankenkassen teilweise unterschiedlich ausgelegt. Manche sehen die Grenze bei bis zu 20 Stunden – manche bei genau 20 Stunden. Im Zweifel gilt: Lieber einmal mehr bei Deiner Krankenkasse nachfragen!

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