Das Aufstiegs-BAföG (veraltet auch Meister-BAföG genannt) unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung. Mit Hilfe des staatlichen Programms kannst Du Deine bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten über spezielle Fortbildungen weiter ausbauen. Die einzige Voraussetzung für einen Aufstiegs-BAföG Antrag ist, dass Du bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben musst. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Genau wie beim Studenten-BAföG gibt es hier einen BAföG-Höchstsatz. Beim BAföG-Antrag gilt grundsätzlich das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es gibt dabei die genauen Regelungen zum Meister- bzw. Techniker-BAföG vor. Wie diese Regelungen aussehen, ob Du Meister-BAföG-Anspruch hast und wie Du Aufstiegs-BAföG bekommen kannst, erfährst Du in diesem Artikel.
Aufstiegs-BAföG Info: Individuell passende Förderung
Seit 01.08.2016 wird das Meister-BAföG offiziell Aufstiegs-BAföG genannt. Es ist grundsätzlich eine individuelle Förderung. Das bedeutet, dass die Höhe des Aufstiegs-BAföG an Deiner Situation festgemacht wird. Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Situationen, die zum Bezug von Aufstiegs-BAföG führen können. Wenn Du beispielsweise schon einige Jahre Berufserfahrung gesammelt hast und Deine Aufstiegschancen langfristig verbessern möchtest, kannst Du die Kosten der Weiterbildung mit dem staatlichen Zuschuss durch das Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG reduzieren. Vielleicht hast Du auch eine eigene Familie, und das Aufstiegs-BAföG, bzw. Meister-BAföG sorgt dafür, dass ein eventueller Verdienstausfall für die Dauer der Weiterbildung kompensiert wird. Dabei stehen Dir vielfältige Möglichkeiten offen, die zusätzliche Berufsqualifikation optimal Deiner individuellen Situation anzupassen. Vom Fernstudium bis hin zum Präsenzlehrgang in Teil- oder Vollzeit unterstützt Dich das Aufstiegs-BAföG.
Im Zuge der Umbenennung in 2016 wurden die Fördersätze erhöht, insbesondere zu Gunsten von Familien. Außerdem werden seitdem auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert.
Am 24.07.2024 hat das Bundeskabinett weitere Verbesserungen beschlossen, die per 01.01.2025 in Kraft treten werden. Im Wesentlichen wurden die Gesamtbeträge für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Zuschüsse für Meisterstücke erhöht. Außerdem werden künftig bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung 60% des Darlehensanteils erlassen werden! Alle aktuellen Zahlen und Fakten zum Aufstiegs-BAföGfindet ihr hier im folgenden Artikel.
AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz als Rechtsgrundlage
Hinter dem Aufstiegs-BAföG steckt als rechtliche Grundlage das „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“, kurz AFBG. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Das AFBG garantiert, dass jeder das Recht auf die berufliche Weiterqualifikation hat, und wer sich das aus eigener Tasche nicht leisten kann, wird vom Staat entsprechend unterstützt. Mit dem AFBG will der Staat vor allem Fachkräfte fördern.
Den jeweiligen Ausbildungsanbieter kannst Du Dir laut AFBG mehr oder weniger selbst aussuchen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aufstiegsfortbildung unmittelbar zu einer öffentlich-rechtlichen Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) führt. Eine Förderung nach AFBG ist fachlich gesehen aber nicht „nach oben offen“: Wenn Du einen Hochschulabschluss anstrebst, gibt’s kein Aufstiegs-BAföG bzw. Techniker-BAföG. Wie der Name schon sagt, führt Dich das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz eben nur bis zum „Meister“ bzw. „Fachwirt", und nicht darüber hinaus.
Aufstiegs-BAföG: Höhe je nach Lebensumständen
Die Höhe des Aufstiegs-BAföG orientiert sich laut AFBG an Deinen Lebensumständen. Je nach persönlichen und familiären Voraussetzungen ist die Höhe des Aufstiegs-BAföGs individuell angepasst. Die genaue Höhe Deines Aufstiegs-BAföGs liefert Dir aber auch unser BAföG-Rechner.
Die Grundförderung beträgt:
Bedarf
Grundbedarf Antragsteller
Betrag
442 €
Bedarf
Wohnbedarf
Betrag
380 €
Bedarf
Zuschlag Krankenversicherung
Betrag
102 €
Bedarf
Zuschlag Pflegeversicherung
Betrag
35 €
Bedarf
Erhöhungsbetrag
Betrag
60 €
Bedarf
Gesamt
Betrag
1.019 €
Laut dem AFBG sind die Kosten für alle Maßnahmen, die Du zur Vorbereitung der Fortbildungsabschlüsse brauchst (Maßnahmebeitrag), förderfähig. Dieser Maßnahmebeitrag darf laut AFBG höchstens 18.000 € betragen. Davon erhältst Du 50% als Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst. Den Rest kannst Du über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren. Die Kosten für die Materialien Deiner praktischen Prüfung (Prüfungsstück bzw. Meisterstück) werden zur Hälfte durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert (Höchstbetrag 4.000 €, siehe AFBG). Bei Vollzeitmaßnahmen kannst Du einen Beitrag zum Lebensunterhalt beanspruchen. Als Regelsätze gelten laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz:
- 1.019 € für Alleinstehende
- 1.254 € für Alleinstehende mit einem Kind
- 1.254 € für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner
- 1.489 € für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind
- 1.724 € für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern
Wichtig ist ebenfalls der Zusammenhang zwischen dem gezahlten BAföG und Vermögen. Wenn Deine Kinder beispielsweise schon älter sind und Du auch ohne Meisterprüfung bereits stolzer Besitzer von Immobilien bist, dann fällt die entsprechende Rechnung individuell natürlich etwas komplizierter aus. Schließlich geht es beim Aufstiegs-BAföG vor allem darum, auch denen eine Aufstiegsfortbildung zu ermöglichen, die sich ohne staatliche Förderung keine zusätzliche berufliche Qualifikation leisten könnten. Die ist im AFBG durch gewisse Freibeträge auf das Einkommen geregelt. Für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten als Freibeträge:
Freibeträge auf Einkommen des Antragstellers:
- 538 € pauschal
- 850 € für den Ehegatten
- 770 € für jedes Kind
Freibeträge auf Einkommen des Ehegatten:
- 1.690 € pauschal
- 770 € für jedes Kind
Freibeträge auf das eigene Vermögen:
- 45.000 € pauschal
- 2.300 € für Ehegatte des Antragstellers
- 2.300 € für jedes Kind des Antragstellers
Wenn Du über Vermögen wie zum Beispiel eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder Bausparverträge verfügst, so wird dieses nicht angerechnet, um sogenannte unbillige Härte zu vermeiden. Insgesamt kannst Du für eine Vollzeit-Maßnahme maximal 24 Monate Förderung beanspruchen, in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um bis zu zwölf weitere Monate möglich.
Aufstiegs-BAföG Teilzeit
Du hast auch die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG bei Teilzeit Deiner Fortbildung zu empfangen. Dabei gilt: Deine gewählte Maßnahme kann nur gefördert werden, wenn eine Gesamtdauer von vier Jahren nicht überschritten wird, und wenn Du innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden absolvierst. Das gilt nicht nur für Präsenz-, sondern auch für Fernlehrgänge, sofern neben den Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG an sich auch die Anforderungen des Fernunterrichtsgesetzes erfüllt werden.
Aufstiegs-BAföG Steuererklärung
Neben den direkten Zuschüssen gibt Dir das AFBG auch die Möglichkeit, das Aufstiegs-BAföG in der Steuererklärung zu Deinen Gunsten zu berücksichtigen. So kannst Du zum Beispiel sämtliche Kosten für Arbeitsmittel als Werbungskosten abziehen, sofern diese Arbeitsmittel in Verbindung mit Deiner Weiterbildungsmaßnahme stehen (Computer, Fachliteratur, Büromaterialien, Büroeinrichtung usw.). Sollte Deine Ausbildung abends oder am Wochenende stattfinden, kannst Du auch damit verbundene Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen - im Unterschied zur Pendlerpauschale für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gilt hier als Basis nicht der „Entfernungskilometer“, sondern der tatsächlich zurückgelegte Weg.
Je nachdem kann es dann auch vorkommen, dass Du mehr Kosten für Deine Verpflegung hast, die Du in Deiner Steuererklärung entsprechend ansetzen kannst:
- Abwesenheit am Kalendertag: 24 Stunden = Verpflegungspauschale 28 €
- Abwesenheit am Kalendertag: mehr als 8 Stunden = Verpflegungspauschale 14 €
Wenn Du in Zusammenhang mit dem BAföG für Meister ein Darlehen in Anspruch nimmst, kannst Du die damit verbundenen Zinsen im jeweiligen Zahlungsjahr als Werbungskosten abziehen. Das gilt auch, wenn die Zinszahlungen erst nach Ende der Fortbildung fällig werden.
Aufstiegs-BAföG Voraussetzungen klar geregelt
Aufstiegs-BAföG erhältst Du unter bestimmten Voraussetzungen. Es gelten erst einmal zwei Grundsätze:
- Die von Dir angestrebte Qualifikation muss für Dich eine Aufstiegsfortbildung darstellen.
- Deine Fortbildung muss eine direkte Vorbereitung auf einen Abschluss darstellen, der oberhalb einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt.
Als Handwerker oder Fachkraft erfüllst Du die Aufstiegs-BAföG Voraussetzungen, sofern Du über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügst.
Konkret zählen zu den Fachrichtungen: Fachkrankenpfleger, Erzieher, Techniker, Fachkaufleute, Industriemeister, Programmierer, Betriebsinformatiker, Fachwirt, Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, Controller, Steuerfachwirt.
Unter anderem kannst Du BAföG beantragen, wenn Du keine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Dann musst Du jedoch eine mehrjährige und fachlich passende Berufspraxis nachweisen, die auch zu Deiner gewünschten Fortbildung passt.
Anders als bei vielen anderen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ist das Alter beim Aufstiegs-BAföG keine Voraussetzung. Es spielt keine Rolle, ob Du nun 20 bist und gerade erst das Berufsleben kennenlernst, oder jenseits von 50 noch einmal richtig durchstarten willst.
Der Aufstiegs-BAföG Antrag
Um Aufstieg-BAföG zu beantragen bzw. einen Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung zu stellen, musst Du einen entsprechenden Antrag einreichen. Der Aufstiegs-BAföG Antrag besteht aus 7 Formblättern (A bis G), die Du als Online-Download oder bei den zuständigen Ämtern bekommen kannst. Welche Behörde für Dich an Deinem Wohnsitz zuständig ist, kannst Du telefonisch über die gebührenfreie AFBG-Hotline 0800/6 22 36 34 herausfinden.
Was die Fristen für den Aufstiegs-BAföG Antrag angeht, musst Du den Förderantrag unbedingt rechtzeitig vor Beginn der von Dir angestrebten Maßnahme stellen - je früher, desto besser. Das gilt natürlich auch für die Anträge auf Unterhaltungsleistungen und mögliche Zuschläge für die Kinderbetreuung. Konkret wird Dir das BAföG für Deine Aufstiegsfortbildung dann von dem Monat an ausbezahlt, in dem diese Fortbildung dann auch wirklich beginnt. Rückwirkend kannst Du keine Förderung beanspruchen. Übrigens kannst Du auch einen Zuschuss für die Prüfungsvorbereitungsphase erhalten. Dazu musst Du beim Aufstiegs-BAföG einen separaten Antrag stellen.
Aufstiegs-BAföG beantragen
Aufstiegs-BAföG beantragen kannst Du bei Deinem lokal zuständigen BAföG-Amt. Eventuell in Anspruch genommene Darlehen laufen zentral über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn. Sobald Dir der Förderbescheid zu Deinem Aufstiegs-BAföG Antrag vorliegt und Du ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen möchtest, musst Du den Darlehensvertrag innerhalb von drei Monaten abschließen. Zwei Jahre nach dem Ende der Fortbildungsmaßnahme, höchstens jedoch sechs Jahre nach dem Beginn des ersten Maßnahmeabschnitts der Fortbildungsmaßnahme bist Du dann verpflichtet, mit der Tilgung zu beginnen.
Welche Formblätter und Nachweise Du konkret einreichen musst, richtet sich nach Deinen persönlichen Lebensverhältnissen und der Art, wie Du Deine Aufstiegsfortbildung absolvieren willst:
Aufstiegs-BAföG Formblatt A
Das Aufstiegs-BAföG Formblatt A ist der eigentliche Aufstiegs-BAföG Antrag nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG). Auf Formblatt A musst Du neben Deinen persönlichen Angaben darlegen, ob und welche sonstigen staatlichen Leistungen Du bereits beziehst oder beantragt hast. Zudem musst Du angeben, in welcher Form (Teilzeit/Vollzeit) die Maßnahme stattfindet und welche staatlichen Leistungen Du in Anspruch nehmen möchtest. Auch Dein angestrebter Fortbildungsplan, Dein beruflicher Werdegang und Deine familiären Verhältnisse sind hier gefragt.
Aufstiegs-BAföG Formblatt B
Formblatt B stellt die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte dar. Dieses Formblatt muss von Deiner Fortbildungseinrichtung ausgefüllt werden und bildet die Basis für die Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen seitens der zuständigen Behörde. Dem Aufstiegs-BAföG Formblatt B musst Du noch einige Unterlagen hinzufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf, eigenhändig unterschriebene Kopien der Schulabschlusszeugnisse (Abschlusszeugnis von allgemeinbildenden Schulen und Berufsschule)
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis bzw. Gesellenbrief)
- Arbeitszeugnisse und eine genaue Beschreibung Deiner derzeitigen Tätigkeit
- Nachweise über Deine Position und die von Dir im Unternehmen ausgeübten Aufgaben, sowie über die Dauer Deiner Beschäftigung. Diese Nachweise dienen dem Zweck, Deine bereits vorhandene Berufspraxis zu bescheinigen.
Beim Aufstiegs-BAföG Antrag wird Formblatt B von der Fortbildungseinrichtung ausgefüllt und direkt der prüfenden Behörde zugeschickt. Von dort erhältst Du das Dokument dann nach entsprechender Prüfung zurück, damit Du dann alle Formblätter zum Aufstiegs-BAföG beantragen zusammen einreichen kannst.
Aufstiegs-BAföG: Formblatt F
Leistungen nach dem AFBG bekommst Du immer nur unter dem Vorbehalt, dass Du regelmäßig die Teilnahme an den jeweiligen Lehrgängen nachweist. Dazu dient das Aufstiegs-BAföG Formblatt F, das vom Maßnahmeträger ausgefüllt werden muss. Solltest Du dabei innerhalb eines Maßnahmeabschnitts während des Aufstiegs-BAföGs auf Fehlzeiten von mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden kommen, kann der bereits erteilte Förderbescheid komplett aufgehoben werden.
Dabei spielt es keine Rolle, warum Du gefehlt hast. Um eine regelmäßige Lehrgangsteilnahme bei Fernlehrgängen nachzuprüfen, kontrolliert die Aufstiegs-BAföG Behörde die Rücksendequote der Fernlehrbriefe bzw. Korrekturaufgaben.
Aufstiegs-BAföG zurückzahlen
Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem Zuschuss-Anteil und einem Darlehens-Anteil. Den Zuschuss zu Deinem Aufstiegs-BAföG musst Du nicht zurückzahlen. Den Darlehensanteil vom Aufstiegs-BAföG musst Du zurückzahlen. Die Rückzahlung des Aufstiegs-BAföG beginnt nach Ablauf einer zweijährigen Karenzzeit und innerhalb von vier Jahren nach Abschluss der Maßnahmen. Die monatliche Mindestrate beträgt 128 €. Der Zinssatz des Darlehens liegt dabei deutlich unter den marktüblichen Konditionen. Eine vorzeitige BAföG-Rückzahlung des gesamten Darlehensanteils der Aufstiegs-BAföG Rückzahlung ist nur in Beträgen von vollen 500 € möglich.
Aufstiegs-BAföG Rückzahlung kann gestundet werden
Solltest Du - warum auch immer - das Darlehen des Aufstiegs-BAföGs nicht zurückzahlen können, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Stundung beantragen. Eine Stundung kannst Du beantragen, wenn bspw. Dein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres elterlich betreut oder ein behindertes Kind gepflegt werden muss. Dabei muss Deine Wochenarbeitszeit weniger als 30 Stunden betragen. Später ist sogar ein Erlass des Aufstiegs-BAföG möglich, wenn das Einkommen folgende Beträge nicht übersteigt:
- 1.605 € Förderungsberechtigter
- 805 € Ehegatte
- 730 € pro Kind
Voraussetzungen für Aufstiegs-BAföG Erlass
Wenn es Dir gelingt, die Aufstiegsfortbildung innerhalb von 3 Jahren als Sprungbrett in die Selbstständigkeit zu nutzen, kannst Du einen Antrag auf Existenzgründungserlass stellen. Wenn Du also spätestens 3 Jahre nach erfolgreich absolvierter Aufstiegsfortbildung ein Unternehmen gründest oder übernimmst, wird Dir Deine verbleibende Darlehensschuld erlassen!
Neben dem Aufstiegs-BAföG Geldprämien sichern!
- Girokonto mit Prämie: Prämien im Wert von bis zu 750 € sichern
- Kreditkarte im Ausland ohne Einsatzgebühr: Prämien von bis zu 250 € kassieren und weltweit kostenlos Geld abheben
- Gebührenfreie Kreditkarten mit Prämie: Prämien von insgesamt 350 € sichern
Gratis Leistungen für Deinen Meister:
- Kostenlos telefonieren: Kostenlos telefonieren, SMS verschicken und im Netz surfen
- Kostenlose Zeitungsabos: Bis zu einem Jahr kostenlos Zeitungen lesen
- Kostenlose Unterhaltung: kostenlos Filme, Serien und Hörbücher genießen
- Online-Fitness: Im Online-Fitnessstudio kostenlos trainieren
So sparst Du während Deines Meisters bares Geld:
- Günstigster Handytarif: Spare jährlich bis zu 250 €
- DSL Tarifvergleich: Bis zu 240 € im Jahr einsparen
- Stromtarifrechner: Durch Stromanbieterwechsel bis zu 400 € jährlich sparen
- Gastarifvergleich: Gasanbieter wechseln und sparen: Bis zu 300 € pro Jahr weniger bezahlen
Kommentare
Buchbindergesellin ES
Ich bin Studentin um in meinem Handwerk als Restauratorin arbeiten zu können.
mein Antrag auf elternunabhängiges BAföG wurde zweimal abgelehnt