Für die BAföG-Rückzahlung gibt es klare Regeln. BAföG wird in den meisten Fällen zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als rückzahlbares, fast immer zinsfreies Darlehen gewährt. Der Staat lässt Dir für Deine BAföG-Rückzahlung viel Zeit – im Standardfall bis zu 20 Jahre. Du musst mit der BAföG-Rückzahlung fünf Jahre nach Ende Deiner BAföG-Förderungshöchstdauer beginnen. Maximal 10.010 € musst Du zurückzahlen. Ob Du das Darlehen auf einmal oder in Raten begleichst, bleibt Dir überlassen.

Wer muss BAföG zurückzahlen?

Ob Du BAföG zurückzahlen musst, hängt davon ab, welche Ausbildungsstätte Du besucht hast. Außerdem ist es ausschlaggebend, ob Du Studenten-BAföG, Schüler-BAföG oder elternunabhängiges BAföG bekommen hast. Auch Ausländer müssen BAföG zurückzahlen, falls sie es bezogen haben. Unter welchen Bedingungen Ausländer BAföG beziehen können, findest Du in unserem Artikel BAföG für Ausländer.

Muss man BAföG überhaupt zurückzahlen?

Die Frage "muss BAföG zurückgezahlt werden?" kann nur mit "Jein!" beantwortet werden. Es gibt verschiedene Arten von BAföG. Ob das BAföG überhaupt zurückgezahlt werden muss, hängt davon ab, ob der Betrag als Darlehen oder Zuschuss gewährt wurde. Grundsätzlich musst Du - egal welche Art von BAföG Du bekommen hast - nur den Darlehensteil zurückzahlen.

Müssen Studenten BAföG zurückzahlen?

Wenn Du erfolgreich einen BAföG-Antrag gestellt und Studenten-BAföG bekommen hast, musst Du grundsätzlich eine BAföG-Rückzahlung durchführen. Du fällst unter die Gruppe der Studenten-BAföG Empfänger, falls Du eine der folgenden Bildungsstätten besucht hast:

  1. Hochschule
  2. Höhere Fachschule
  3. Akademie

Hier gilt für Deine Studenten-BAföG Rückzahlung grundsätzlich: Sobald Du BAföG beantragt hast, wird Dir das BAföG zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Das bedeutet für Dich, dass Du nur 50 Prozent zurückzahlen musst, und zwar den Darlehensanteil. Das Gleiche gilt übrigens auch für Deine AuslandsBAföG-Rückzahlung. Falls Du also ein Semester oder länger im Ausland studierst, musst Du auch hier die Hälfte von Deinem BAföG zurückzahlen. Falls Du Dir nicht sicher bist, wie viel BAföG Du überhaupt pro Monat bekommen würdest, um die Höhe Deiner Schulden zu berechnen, kannst Du das schnell mit unserem BAföG-Rechner herausfinden.

Achtung: Auch mit AuslandsBAföG kannst Du Dich für Erasmus bewerben! Bis zu 300 € pro Monat kannst Du zusätzlich beziehen, ohne dass Dein BAföG-Satz gekürzt wird. Bei solch einer Kombination von Erasmus und BAföG musst Du nur den BAföG-Anteil zurückzahlen. Grundsätzlich wird eine teilweise oder komplette Rückzahlung der Erasmus-Förderung nur in seltenen Ausnahmefällen gefordert. Wenn Du Deinen Auslandsaufenthalt vollständig absolvierst und die vereinbarten Kurse belegst, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, dass Du etwas zurückzahlen musst.

Folgende Ausnahmen werden Dir immer als Vollzuschuss gewährt:

  • BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus: Wenn Du BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus aus gesetzlich anerkannten Gründen beantragt hast, erhältst Du diese zusätzliche Förderung in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Zu diesen Gründen zählen eine Schwangerschaft, die Erziehung von Kindern, die jünger als 11 Jahre alt sind und eine Behinderung.
  • Studiengebühren im Ausland: Wenn Du nachweislich Studiengebühren im Ausland zahlen musst, werden diese in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses gewährt.
  • Kinderbetreuungszuschlag: Alle nach BAföG §14b gewährten Kinderbetreuungszuschläge werden als Zuschuss ausgezahlt.

Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen?

Die Schüler-BAföG Rückzahlung stellt eine Ausnahme dar: Wenn Du Schüler-BAföG bezogen hast, dann musst Du Dein BAföG grundsätzlich nicht zurückzahlen, denn der Staat gewährt Schülern das BAföG als Vollzuschuss. Schüler-BAföG zurückzahlen muss also niemand.

Muss man Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG zurückzahlen?

Meister-BAföG zurückzahlen, musst Du grundsätzlich. Ähnlich wie beim Studenten-BAföG wird Dir beim Meister-BAföG ein Teil als Zuschuss und ein Teil als Darlehen zur Verfügung gestellt. Alleinstehende erhalten einen Beitrag zum Lebensunterhalt bis zu 1.019 €. Verheiratete Studenten erhalten bis zu 1.254 € Meister-BAföG. Bei den Fortbildungskosten beträgt der Darlehensanteil 50% und es fallen beim Beginn der Rückzahlung Zinsen an. Außerdem wird ein Zuschlag für Verwaltungskosten fällig.

Muss man elternunabhängiges BAföG zurückzahlen?

Elternunabhängiges BAföG zurückzahlen ist Pflicht. Das Prinzip bei der elternunabhängigen BAföG-Rückzahlung ist dasselbe wie beim Studenten-BAföG. Dir wird eine Hälfte als Darlehen und die andere als Zuschuss gewährt. Die BAföG-Rückzahlung entspricht somit nur der Höhe des Darlehens. Du kannst Dir beim elternunabhängigen BAföG ebenfalls einen Rabatt sichern, wenn Du die Rückzahlung des BAföGs auf einmal vornimmst.

BAföG-Rückzahlung mit Kind?

Auch mit Kindern, musst Du Dein BAföG zurückzahlen. Einzige Ausnahme stellt hier das Schüler-BAföG dar, welches grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Seit dem 31.12.2009 gibt es eine Regeländerung für die BAföG-Rückzahlung mit Kind. Gemäß dieser gibt es innerhalb der BAföG-Rückzahlung keinen Erlass mehr für Kinder. Das bedeutet, dass Du trotz Kindererziehung den kompletten Darlehensanteil bei Deiner Rückzahlung BAföG berücksichtigen musst.

Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

Beginn der BAföG-Rückzahlung

Die Rückzahlungspflicht der Rückzahlung von BAföG beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit. Achtung: Wann Du BAföG zurückzahlen musst hängt also nicht vom tatsächlichem Ende Deines Studiums ab! Solltest Du also länger als die Regelstudienzeit studieren, gilt trotzdem das Ende der Regelstudienzeit. Außerdem solltest Du beachten, dass das BAföG-Amt nach dem 4. Semester einen BAföG-Leistungsnachweis fordern kann. Solltest Du diesen nicht erbringen können, dann endet auch Deine BAföG-Förderung. Bei schwerwiegenden Gründen kann Deine Förderhöchstdauer über die Regelstudienzeit hinaus verlängert werden. So z.B. bei einem einmaligen Nicht-Bestehen der Zwischenprüfung oder bei Krankheit. Solltest Du Dein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen, kannst Du seit dem Wintersemester 2024/25 ein sogenanntes Flexibilitätssemester lang weiter gefördert werden. Sollte ohne schwerwiegende Begründung auch dieses extra halbe Jahr nicht ausreichen, bekommst Du zusätzlich ein verzinstes Darlehen vom Staat für 1 Jahr. Dieses musst Du bei der Rückzahlung vom BAföG natürlich auch zurückzahlen.

Viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Deines Studiengangs bekommst Du einen Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts. Dieser beschreibt, wie die BAföG-Rückzahlung abläuft und in welchen Raten Du zurückzahlen musst. Die erste Rate der BAföG-Rückzahlung musst Du circa ein halbes Jahr nach Erhalt des Bescheids tilgen.

Hast Du ein Bachelorstudium mit anschließendem Master absolviert, ist das Ende der Regelstudienzeit des Bachelors ausschlaggebend. Du beginnst also Deine Rückzahlung vom BAföG fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit Deines Bachelors, nicht des Masters.

Hast Du BAföG im Zweitstudium bezogen oder einen Fachrichtungswechsel hinter Dir, gilt die Regelstudienzeit des letzten absolvierten Studiengangs. Wenn Du also Dein Studienfach gewechselt oder ein Zweitstudium absolviert hast, zählt das Ende der Regelstudienzeit des neuen Studienfaches bzw. des zweiten Studiums.

Dauer der BAföG-Rückzahlung

Für die Rückzahlung des Darlehens hast Du insgesamt 20 Jahre Zeit. Bezahlst Du immer fleißig Deine Monatsraten von 130 €, solltest Du in der Tat viel früher damit fertig sein. Wenn Du den Maximalbetrag von 10.010 € zurückzahlen musst, z.B. weil Du den BAföG-Höchstsatz empfängst, sind das genau 8 Jahre. Wenn Du hingegen wegen Deiner Einkommenssituation nur eine niedrigere Rate zahlen kannst, verlängert sich die Zeit Deiner Rückzahlung vom BAföG entsprechend. Hier sind 20 Jahre Zeit durchaus möglich.

Falls Du Dich während der Rückzahlung ganz von der Tilgung freistellen lassen hast, schiebt sich das Ende der Rückzahlung logischerweise ebenfalls entsprechend nach hinten. Die Freistellung von der BAföG-Rückzahlung wird bei der 20-jährigen Rückzahlungsfrist nicht berücksichtigt. Eine Freistellung der BAföG-Rückzahlung ist generell nur für maximal 10 Jahre möglich. Insgesamt hast Du also im Maximalfall 20 Jahre Zeit, um Deine BAföG-Darlehen zu tilgen, Solltest Du nach einer Zahlungspause wieder zahlungsfähig werden, werden wieder die normalen Raten fällig. Wird jetzt klar, dass Du mit den 130 € Monatsraten nicht hinkommst, um alle Schulden bis zum Fristende zu begleichen, werden die Monatsraten dementsprechend angepasst.

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Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?

BAföG-Rückzahlung: Maximal 10.010 €

Für viele BAföG-Empfänger stellt sich vor der BAföG-Rückzahlung die Frage: "BAföG, wie viel muss ich zurückzahlen?". Die Antwort ist, dass Du maximal 10.010 € von Deinem insgesamt angehäuften Schulden zurückzahlen musst. Alles darüber hinaus wird Dir erlassen. Am folgenden Beispiel zeigen wir Dir, wie sich Dein Rückzahlungsbetrag berechnet:

Erhältst Du den BAföG-Höchstsatz von 992 €, musst Du die Hälfte davon zurückzahlen. Das heißt, Du häufst pro Monat 496 € Schulden an. Angenommen Du hast innerhalb der Regelstudienzeit (z.B. 5 Jahre) einen Bachelor mit anschließendem Master gemacht. Das bedeutet, es werden für Dein gesamtes Studium 496 € Schulden multipliziert mit der Anzahl der Studienmonate (hier 60 Monate) ganze 29.760 € fällig. Mit Hilfe der Maximalgrenze allerdings musst Du nur 10.010 € zurückzahlen. Damit schenkt Dir der Staat noch mal mehr als 50 Prozent. Von insgesamt 59.520 €, die Du über Deine Studiendauer in diesem Beispiel empfangen hast, würdest Du also 10.010 € zurückzahlen, d.h. insgesamt 16,89 Prozent der Förderung.

Zur Info: Hast Du nur einen Bachelor absolviert ohne Master, gilt für Dich ebenfalls die Grenze von 10.010 €.

BAföG-Rückzahlung: Raten

Die Höhe der Rückzahlungsraten liegt im Regelfall bei 130 € pro Monat. Die Raten zahlst Du immer für 3 Monate im Voraus, daher 390 €. Hast Du beispielsweise den maximalen Betrag von 10.010 € zurückzuzahlen, sind das 96 Monatsraten. Das bedeutet, dass Du Deine Schulden in genau 8 Jahren beglichen hast. Musst Du weniger als den Maximalbetrag von 10.010 € zurückzahlen, dann verringert sich die Anzahl der Monatsraten und der Zeitraum dementsprechend. Die Höhe der Rate verändert sich dabei nicht, lediglich die Tilgungsdauer. Da es ein zinsloses Darlehen ist, kannst Du Den fälligen Betrag leicht selbst ausrechnen.

Zuständig für die Rückzahlung vom BAföG ist nicht Dein BAföG-Amt, sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Es ist wichtig, dass Du dort immer eine aktuelle Anschrift angegeben hast. Sonst musst Du 25 € für die Ermittlung Deiner Anschrift bezahlen. Verzögert sich dadurch auch die BAföG-Rückzahlung, musst Du zusätzlich mit Verzugszinsen rechnen. Adressänderungen kannst Du einfach auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes vornehmen.

Eckdaten Deiner BAföG-Rückzahlung:

Maximale Darlehensschuld
  • 10.010 €
Start
  • 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit)
Höhe der Raten
  • 390 € pro Quartal
Freistellung
  • Aufschiebung der Rückzahlung bei geringem Einkommen für jeweils ein Jahr möglich.
Ende
  • Muss innerhalb von 20 Jahren erfolgen.
Nachlass
  • 50 Prozent bei Tilgung des kompletten Betrages.

Übrigens: Die gleichen Regelungen gelten auch für Dein Auslands-BAföG. Hast Du während Deines Studiums normales und Auslands-BAföG bezogen, werden beide Darlehen zusammengerechnet.

BAföG-Rückzahlung: Freistellung

Solltest Du nicht in der Lage sein, Deine Raten zu begleichen, kannst Du eine Freistellung der BAföG-Rückzahlung beantragen. Dabei kannst Du Dich teilweise oder ganz von der Zahlung der Raten freistellen lassen. Ob Du zahlungsfähig bist oder nicht richtet sich dabei nach Deinem Nettoeinkommen abzüglich eines Freibetrages. Dein Vermögen wird nicht berücksichtigt.

Es werden dir folgende Freibeträge gewährt:

  • Für Dich als Darlehensnehmer: 1.690 €
  • Für Deinen Ehe- oder Lebenspartner: 805 €
  • Für jedes Deiner Kinder: 770 €

Wenn Dein monatliches Nettoeinkommen nach Abzug des Freibetrages niedriger ist als die Monatsrate von 130 €, kannst Du Dich teilweise freistellen lassen. Die Rate ist dann die Differenz aus Nettoeinkommen und Freibetrag und wird in 5€-Schritten abgerundet. Das heißt, bei einer Differenz von 28,00 € beläuft sich Deine Rate bspw. auf 25,00 €.

BAföG-Rückzahlung: Stundung

Kannst Du gar nichts zahlen, kannst Du die BAföG-Rückzahlung stunden. Eine Stundung von BAföG bedeutet, dass Du für die Zeit Deiner Zahlungsunfähigkeit ganz von der Tilgung freigestellt bist.

Eine teilweise oder vollständige Freistellung musst Du online auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes beantragen. Akzeptiert das Amt Deinen BAföG-Stundungsantrag, besteht die BAföG-Rückzahlungsfreistellung für ein Jahr. Danach musst Du einen erneuten Antrag stellen. Rückwirkend kannst Du eine BAföG-Rückzahlungsfreistellung für 4 Monate geltend machen. Freistellungen von der Zahlung bekommst Du allerdings für maximal 10 Jahre und musst so vorzeitig Dein BAföG nicht zurückzahlen.

Achtung: Eine Freistellung bedeutet keine Befreiung von der BAföG-Rückzahlung. Der BAföG-Stundungsantrag erlässt Dir nicht die Schulden, sondern sie werden bestenfalls aufgeschoben.

Kannst Du Deine Schulden auch nach Ablauf der 20 Jahre nicht zahlen, übernimmt die Bundeshaushaltsordnung. Dann kannst Du einen BAföG-Härtefallantrag stellen. Das zuständige Bundesministerium wird dann darüber entscheiden, ob Du eine weitere Freistellung von der Zahlung bekommst oder Dir die Schulden erlassen werden. Falls Dein Härtefallantrag genehmigt wird, musst Du Dein erhaltenes BAföG nicht zurückzahlen.

BAföG-Rückzahlung bei Studienabbruch

Wenn Du während Deines Studiums mit BAföG unterstützt wirst und Dein Studium abbrichst, musst Du natürlich das erhaltene BAföG wieder zurückzahlen. Allerdings gilt auch hier: Es ist nur der Darlehensanteil zurückzuzahlen, also im Normalfall 50 Prozent von dem erhaltenen Geld. Wie Du siehst, beeinflusst ein Studienabbruch die BAföG-Rückzahlung nicht.

Auslands-BAföG zurückzahlen

Die Auslands-BAföG-Rückzahlung funktioniert genauso wie die BAföG-Rückzahlung vom Inlands-BAföG. Auch hier musst Du die Hälfte von Deinem AuslandsBAföG zurückzahlen. Die andere Hälfte wird als Zuschuss gewährt. Die Rückzahlung vom Auslands-BAföG beginnt fünf Jahre nach Beendigung der Regelstudienzeit. Auch hier kannst Du - wie beim normalen BAföG - eine vorzeitige Rückzahlung nutzen.

BAföG-Rückzahlung: Nachlass auf Deine Darlehensschuld

Rabatt für vorzeitige Rückzahlung

Durch eine vorzeitige BAföG-Rückzahlung kannst Du den von Dir geforderten Darlehensbetrag verringern. Führst Du die BAföG-Rückzahlung auf einmal durch oder tilgst einen großen Teil, dann kannst Du einen immensen Rabatt auf Deine BAföG-Rückzahlung bekommen. Der Nachlass richtet sich dabei nach der Höhe Deiner Schulden. Dabei ist der Darlehensbetrag ausschlaggebend, den Du vor Verwendung des Maximalbetrags von 10.010 € zu begleichen hast. Die Rabatte für eine BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag findest Du in unserer BAföG-Rückzahlung Nachlass Tabelle. Um den BAföG-Rückzahlung Erlass zu bekommen, musst Du einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen. Übrigens kannst Du auch beim Meister-BAföG bei der Rückzahlung Erlass bekommen. BAföG ohne Rückzahlung kannst Du grundsätzlich nur als Schüler bekommen.

Es kann durchaus sein, das es sich für Dich lohnt, Dein BAföG auf einmal zurückzuzahlen, auch wenn Du dafür einen Kredit aufnehmen musst. Die BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag lohnt sich besonders bei Darlehen unter dem Maximalbetrag von 10.010 €, da Du hier gut den BAföG-Rückzahlungserlass nutzen kannst. Wenn Du von einem BAföG-Teilerlass profitieren willst, musst Du einen Antrag auf Teilerlass für BAföG stellen.

Rechen-Beispiel: Ein Absolvent hat während seines Studiums BAföG empfangen. Mit der Rückzahlung soll er ab dem nächsten Quartal beginnen. Der Absolvent hat insgesamt 9.000 € zurückzuzahlen. Wenn er einen Erlass von 26,4% bekommt, muss er nur noch 6.615 € BAföG zurückzahlen. Sein Grenzzins liegt in diesem Fall bei 9,41%. Das heißt, wenn er 6.615 € auf einmal zurückzahlt, bekommt er einen Erlass von 26,4 %. Mit einem Kredit, der einen niedrigeren Zins als 9,41% beinhaltet, spart er also insgesamt Geld.

TIPP

Rabatt für vorzeitige Rückzahlung Dank günstigem Kredit

Wir empfehlen Dir, Dir unverbindliche und kostenlose Kreditangebote einzuholen. Denn je nach Höhe Deiner Darlehensschuld kann es sein, dass es für Dich insgesamt günstiger wird, wenn Du mit einem Kredit Dein BAföG vorzeitig auf einen Schlag zurückzahlst.

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BAföG-Teilerlass für gute Leistungen

Bei guten Leistungen oder einem schnell absolviertem Studium war es bis Ende 2012 möglich, auf Deine BAföG-Rückzahlungen einen Teilerlass zu erhalten. Die Regelung und somit der BAföG-Rückzahlung-Rabatt ist für die meisten Studenten allerdings nicht mehr relevant. Deswegen solltest Du eher, bei Schulden unter 10.010 €, den BAföG-Teilerlass nicht nutzen, sondern Dein BAföG auf einen Schlag zurückzahlen.

Weitere BAföG-Artikel:

Übersicht: Nachlass für vorzeitige BAföG-Rückzahlung

Darlehensbetrag

500 €

Nachlass

5%

Fälliger Betrag

475 €

Darlehensbetrag

1.000 €

Nachlass

6%

Fälliger Betrag

940 €

Darlehensbetrag

1.500 €

Nachlass

7%

Fälliger Betrag

1.395 €

Darlehensbetrag

2.000 €

Nachlass

8%

Fälliger Betrag

1.840 €

Darlehensbetrag

2.500 €

Nachlass

9%

Fälliger Betrag

2.275 €

Darlehensbetrag

3.000 €

Nachlass

9,5%

Fälliger Betrag

2.715 €

Darlehensbetrag

3.500 €

Nachlass

10,5%

Fälliger Betrag

3.133 €

Darlehensbetrag

4.000 €

Nachlass

11,5%

Fälliger Betrag

3.540 €

Darlehensbetrag

4.500 €

Nachlass

12%

Fälliger Betrag

3.960 €

Darlehensbetrag

5.000 €

Nachlass

13%

Fälliger Betrag

4.350 €

Darlehensbetrag

5.500 €

Nachlass

14%

Fälliger Betrag

4.730 €

Darlehensbetrag

6.000 €

Nachlass

14,5%

Fälliger Betrag

5.130 €

Darlehensbetrag

6.500 €

Nachlass

15,5%

Fälliger Betrag

5.493 €

Darlehensbetrag

7.000 €

Nachlass

16%

Fälliger Betrag

5.880 €

Darlehensbetrag

7.500 €

Nachlass

17%

Fälliger Betrag

6.225 €

Darlehensbetrag

8.000 €

Nachlass

18%

Fälliger Betrag

6.560 €

Darlehensbetrag

8.500 €

Nachlass

18,5%

Fälliger Betrag

6.928 €

Darlehensbetrag

9.000 €

Nachlass

19,5%

Fälliger Betrag

7.245 €

Darlehensbetrag

9.500 €

Nachlass

20%

Fälliger Betrag

7.600 €

Darlehensbetrag

10.000 €

Nachlass

21%

Fälliger Betrag

7.900 €