Du kannst innerhalb der Regelstudienzeit BAföG beantragen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind und Du somit BAföG-Anspruch hast. Dein BAföG-Höchstsatz ist dabei von unterschiedlichen Faktoren abhängig. In bestimmten Fällen fordert das BAföG-Amt einen Leistungsnachweis von Dir. Dieser Nachweis erlaubt es dem Amt, frühzeitig einstufen zu können, ob Du voraussichtlich in der Lage sein wirst, Dein Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen.
BAföG-Leistungsnachweis: Wer benötigt ihn und wann muss ich ihn einreichen?
Das Ziel Deines Studiums soll ja sein, Deinen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit erzielen zu können. Daher wird beim Studenten-BAföG und beim elternunabhängigen BAföG ein Leistungsnachweis gefordert. Der BAföG-Leistungsnachweis im vierten Semester ist für das BAföG-Amt ein zentraler Indikator für die Einschätzung, ob Du Dein Studium während der Regelstudienzeit schaffen wirst. Du gibst Deinen Leistungsnachweis dann zusammen mit Deinem BAföG-Antrag ab. Das BAföG-Amt wird auch im Falle eines Zweitstudiums einen Leistungsnachweis fordern. Der Forderung des BAföG-Amtes solltest Du unbedingt nachkommen, da sonst Dein BAföG im Zweitstudium nicht gezahlt wird.
Eine Ausnahme gibt es beim AuslandsBAföG. Wenn Du vor dem 4. Fachsemester ins Ausland gehst, um anschließend in Deutschland das Studium zu beenden, brauchst Du im Ausland keinen Leistungsnachweis für BAföG, auch wenn Du dort das 5. Semester erreichst. Beachte bitte, dass das AuslandsBAföG ebenfalls bei der BAföG-Rückzahlung berücksichtigt wird. Falls Deine Hochschule den Auslandsaufenthalt vorschreibt, musst Du wiederum einen Leistungsnachweis für BAföG erbringen. In der Regel zählt das Auslandssemester nicht als Fachsemester (Achtung: Prüfe genau, ob das bei Deiner Hochschule der Fall ist!). Das heißt, in Deutschland ist der Leistungsnachweis für Dein BAföG ab dem 4. Semester notwendig.
Des Weiteren kannst Du beantragen, dass Du den BAföG-Leistungsnachweis erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlegst. Dabei muss es jedoch einen gesetzlich anerkannten Grund für die Verzögerung Deines Studiums geben. Das kann z.B. Krankheit, Behinderung, das Absolvieren eines vorgeschriebenen Praktikums in den ersten vier Semestern etc. sein. Bezüglich des Praktikums solltest Du Dich auch informieren, ob Du die Voraussetzungen für Mindestlohn im Praktikum erfüllst. Du solltest aber darauf achten, dass das BAföG während des Praktikums gekürzt werden oder sogar entfallen kann. Eine gute Einschätzung des BAföG-Anspruches während Deines Praktikums gibt Dir unser BAföG-Rechner.
Bei Schülern sieht dies anders aus: Für den Empfang von Schüler-BAföG ist kein Leistungsnachweis erforderlich. Allerdings kann es sein, dass Dir das BAföG-Amt die Leistungen entzieht, wenn Du zu oft „sitzen bleibst“ oder zu viele Fehlzeiten aufweist.
Welche Dokumente werden als BAföG-Leistungsnachweis akzeptiert?
Wie genau sieht ein geeigneter BAföG-Leistungsnachweis aus? Akzeptierte Leistungsnachweise für BAföG sind beispielsweise Bescheinigungen der Hochschule, die beweisen, dass Du alle nötigen Prüfungen und Scheine geschafft hast, aber auch eine bestandene Zwischenprüfung wird als Leistungsnachweis anerkannt und soll darstellen, dass innerhalb Deines Studiums alles problemlos läuft und Deinem Abschluss leistungsmäßig nichts im Wege steht. Nach dem neuen 23. BAföG-Änderungsgesetz gelten übrigens auch die Ergebnisse aus dem European Credit Transfer System (ECTS) als geeigneter Leistungsnachweis, um weiterhin über BAföG gefördert zu werden.
Wichtig zu wissen: In den neuen Bachelor-Studiengängen fällt die Zwischenprüfung weg. Dein BAföG-Leistungsnachweis muss in diesem Fall also, wie bereits oben genannt (und in Abhängigkeit mit der jeweiligen Hochschule) anhand bestandener Scheine, Hausarbeiten und Prüfungen nachgewiesen werden.
Wann genau wird der Leistungsnachweis angefordert?
Wie bereits erwähnt, wird der BAföG-Leistungsnachweis erst nach dem vierten Fachsemester fällig. Um also im fünften Semester wie gehabt weitergefördert zu werden, muss der Leistungsnachweis vorliegen. Sollte Deine Leistung im vierten Semester nicht ausreichen, wirst Du erst einmal nicht weiter gefördert – Du kannst den Förderungsstatus allerdings wieder erreichen, sobald Deine Leistungen wieder den Anforderungen entsprechen.
Der BAföG-Leistungsnachweis spielt übrigens auch eine Rolle, wenn Du Dein Studienfach wechseln oder eine Förderung durch die Studienabschlusshilfe bekommen möchtest – hierzu ist es selbstverständlich zwingend notwendig, dass Du zur Abschlussprüfung legitimiert bist. Auch wenn Du über die BAföG-Förderungshöchstdauer hinaus unterstützt werden möchtest, musst Du natürlich nachweisen, warum Du Dein Studium nicht in der Regelstudienzeit geschafft hast. Wichtige Gründe hierfür können Krankheiten, Auslandsaufenthalte oder Schwangerschaft sein. Seit der BAföG-Reform 2024 kannst Du nach Deinem maximalen Föderzeitraum einmalig ein sogenanntes Flexibilitätssemester lang BAföG in Anspruch nehmen. Damit soll geährleistet werden, dass Du bei einer leichten Überschreitung der Regelstudienzeit trotzdem die Möglichkeit hast, Dich voll und ganz auf Deine Abschlussarbeit zu konzentrieren.
Was steht im BAföG-Leistungsnachweis?
Der Leistungsnachweis gibt an, wie Deine Leistungen laut BAföG bis zum 4. Semester zu bewerten sind. Deine Hochschule steht also in der Pflicht, Deine Leistung zu beurteilen und dies dem BAföG-Amt unverzüglich mitzuteilen. Die Angaben dazu werden in Formblatt 5 festgehalten.
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