Seit dem Jahr 2013 gilt das neue Finanzierungssystem für den Rundfunkbeitrag. In dem Rundfunkstaatsvertrag wurde zu diesem Zeitpunkt festgehalten, dass es eine Pauschale gibt, die von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung gezahlt werden muss. Vorher wurde eine Gebühr je nach Anzahl der Fernseher und Radiogeräte erhoben.
Mit diesem Beitrag werden heute 22 Fernsehsender, 67 Radiosender, und vielfältige Online-Plattformen, sowie Online-Medienangebote finanziert. Doch wer muss wirklich konkret die Beitragspauschale zahlen? Und wann ist eine Befreiung von der GEZ möglich? All diese Fragen werden Dir in diesem Artikel beantwortet.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2024?
Jeder Haushalt muss eine Pauschale von 18,36 Euro im Monat bezahlen. Das sind 220,32 Euro in einem Jahr. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Menschen in dem Haushalt wohnen. Es kann sich bei einem Haushalt um eine Einzelperson handeln, um eine Wohngemeinschaft, oder eine Familie: Die GEZ Gebühr bleibt immer gleich. Außerdem ist es nicht wichtig, wie viele Computer, Radios, und Fernseher in einer Wohnung sind.
Wie bezahle ich den Rundfunkbeitrag?
Wenn Du zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehst, solltest Du eigenständig innerhalb eines Montas auf den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zugehen, und Dich auf deren Website anmelden. Dies machst Du mit dem Formular Wohnung anmelden. Falls Du es vergisst, kommt der Service für die Beiträge in der Regel nach ein paar Wochen mit einer schriftlichen Aufforderung zur (rückwirkenden) Beitragszahlung auf Dich zu. In einigen Fällen wird zusätzlich eine Strafe fällig, wenn Du Deine Wohnung dem Service für die Beiträge nicht meldest!
Auch wenn Du bisher immer Deinen GEZ-Beitrag gezahlt hast, und nun in eine neue Wohnung umziehst, musst Du dies ebenfalls melden. Durch das Formular "Abmelden" kannst Du Deine bisherige Wohnung bei dem Service für die Beiträge abmelden.
Ob Du Deinen Beitrag immer monatlich überweist, oder dem Service von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Einzugsermächtigung erteilst, ist Deine Entscheidung. Außerdem kannst Du den Beitrag wahlweise monatlich, quartalsweise - also jeweils für drei Monate - oder sogar jährlich zahlen.
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Menschen, die über 18 Jahre alt sind, müssen den Beitrag zahlen. Allerdings muss immer nur ein Beitrag pro Haushalt gezahlt werden. Unter einem Haushalt wird eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit verstanden. Diese muss folgende Kriterien erfüllen:
- Geeignet sein zum Wohnen oder Schlafen.
- Einen eigenen Eingang haben.
- Nicht ausschließlich über eine andere Wohneinheit begehbar sein.
Somit wird ausgeschlossen, dass etwa für Kleingärten ein Beitrag fällig wird.
Wer ist von den GEZ-Gebühren befreit?
Es gibt einige Haushalte beziehungsweise Wohneinheiten, die nicht als Haushalt gelten, und somit von der Rundfunkgebühr befreit sind. Darüber hinaus sind aber auch manche Personengruppen von der GEZ befreit. Diese Befreiung kann wegen sozialer oder gesundheitlicher Gründe erfolgen.
Für welche Wohneinheiten muss kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden?
Folgende Wohneinheiten sind von den Rundfunkgebühren befreit:
- Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften: Flüchtlingsheime, Internate, Kasernen.
- Gebäude in Kleingärten, in denen nicht gewohnt werden darf.
- Nebenwohnungen.
Als Nebenwohnung gilt eine Wohneinheit dann, wenn Du einen Hauptwohnsitz hast, und zusätzlich einen oder mehrere Zweitwohnsitze. Du musst dann nur für Deinen ersten Wohnsitz an die GEZ zahlen. Um Dich von dem Rundfunkbeitrag für Deine Zweitwohnung zu befreien, musst Du den entsprechenden Antrag ausfüllen und diesem zusätzlich eine Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde beilegen. Sollten in Deiner Nebenwohnung auch noch Personen wohnen, für die dieser Wohnsitz der Hauptwohnsitz ist, muss für den Haushalt der volle Beitrag von 18,36 Euro bezahlt werden.
Welche Personen sind aus sozialen Gründen von dem Beitrag befreit?
Zu den sogenannten sozialen Gründen, die zu einer Befreiung des Beitrages führen, gehören unterschiedliche Lebenssituationen, in denen Du nicht über genügend Geld verfügst. Die Gebühreneinzugszentrale erkennt dies in folgenden Fällen an:
- Wenn Du Grundsicherung erhältst.
- Wenn Du Bürgergeld beziehst.
- Falls Du Wohngeld bekommst, oder andere Bezüge die Dir helfen, Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren und Dein Einkommen insgesamt nur geringfügig über dem aktuellen Regelbedarf der Sozialhilfe (2024: 563 € als alleinstehende Person) liegt
- Auch als Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bist Du von den Beiträgen befreit.
- Als Rentner mit Mindestrente, oder wenn Du Deine Rente aufstocken musst.
- Falls Du als pflegebedürftig giltst: Falls Du Pflegegeld erhältst, Pflegezulagen, oder wenn Du Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsfürsorge bekommst.
Welche Personen sind aus gesundheitlichen Gründen von der Gebühr befreit?
Hierbei wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: Einmal diejenigen, die nur den Drittel des regulären Beitrages zahlen müssen, und die Menschen, die komplett von der GEZ befreit sind.
Teilweise von der GEZ befreit
Wenn Du eine Behinderung hast, und in Deinem Behindertenausweis die Buchstabenkombination RF steht, musst Du ein Drittel von dem Rundfunkbeitrag zahlen. Das sind 6,12 Euro im Monat. Oft erhalten diese Menschen die Kombination RF in ihren Behindertenausweis:
- Blinde Menschen.
- Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60.
- Gehörlose oder hörgeschädigte Menschen, bei denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
- Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Falls Du die Buchstabenkombination RF in Deinem Behindertenausweis stehen hast, und zusätzlich aus sozialen Gründen von der GEZ befreit bist, wirst Du komplett von der Zahlung des Beitrages befreit.
Komplett von der GEZ befreit
In diesen Fällen kannst Du Dich vollständig von der GEZ befreien lassen:
- Als Taubblinder: Wenn Du auf Deinem besseren Ohr eine an Schwerhörigkeit grenzende Taubheit besitzt, und auf Deinem besseren Augen eine hochgradige Sehbehinderung besteht.
- Wenn Du Blindenhilfe empfängst.
- Wenn Du Sonderfürsorgeberechtigter bist.
Wann müssen Schüler, Auszubildende und Studenten GEZ-Gebühren zahlen?
Falls Du während Deiner Ausbildung, in Deiner Schulzeit, oder im Studium noch bei Deinen Eltern wohnst, musst Du keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Schließlich wird der Beitrag nur einmal für jeden Haushalt erhoben. Wenn Du hingegen alleine wohnst, in einem Zimmer im Studentenwohnheim, oder in einer Wohngemeinschaft, dann wird der Beitrag fällig. Sprich Dich mit Deinen Mitbewohnern ab, denn Ihr müsst für Eure WG nur einmal den Rundfunkbeitrag zahlen! Falls mehrere von Euch den Beitrag zahlen, könnt Ihr die zu viel bezahlten Beiträge stoppen, indem Ihr dem Service für die Rundfunkbeiträge das ausgefüllte Formular "Abmelden" schickt.
Auch wenn Du BAföG erhältst, kannst Du Dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen! Ebenso dann, wenn Du Berufsausbildungsbeihilfe bekommst. Dafür schickst Du einfach eine Kopie von Deinem Bewilligungsbrief der Leistungsbeihilfe an den Service für die Beiträge.
Falls Du ein Stipendienplatz ergattern konntest, musst Du GEZ zahlen. Auch in Deinem Erasmus-Austausch, oder wenn Du ein Freiwilliges Ökologisches, oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvierst, musst Du den Rundfunkbeitrag zahlen.
Was passiert, wenn ich den GEZ-Beitrag nicht bezahle?
Solltest Du Deinen Rundfunkbeitrag nicht zahlen, wirst Du zunächst einen erhöhten Beitragsbescheid erhalten. Dieser umfasst Deine Beitragsschuld plus einen Säumniszuschlag von einem Prozent. Du solltest wissen, dass die Daten von Meldeämtern an den Service für den Beitrag von ZDF, ARD, und Deutschlandradio automatisch übermittelt werden.
Dieser Service hat das Recht, ab dem Zeitpunkt des geforderten Säumniszuschlages an, das fehlende Geld aktiv einzufordern. Im Extremfall kann Dein Lohn gepfändet werden, oder es wird eine Zwangsvollstreckung durchgeführt. Wenn Du Deinen Beitrag länger als sechs Monate nicht zahlst, dann begehst Du außerdem eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Seit der Einführung von dem neuen Rundfunkbeitrag im Jahr 2013 gab es immer wieder Stimmen, die dazu geraten haben, die Zahlung zu verweigern, weil der Beitrag nicht rechtmäßig sei. Der Rundfunkbeitrag ist aber verfassungsgemäß. Dies wurde am 18. Juli 2018 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Auch der Europäische Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, das der Rundfunkbeitrag gesetzeskonform ist.
Wie kann ich den GEZ-Beitrag legal umgehen?
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes besteht keine Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag legal nicht zu bezahlen. Es sei denn, Du gehörst zu einer der Personengruppen, die aus den weiter oben genannten sozialen oder gesundheitlichen Gründen von der Zahlung befreit sind.
Achte bei einem Umzug auch immer darauf, dass Du Deine Wohnung abmeldest, um zu verhindern, dass Du den Rundfunkbeitrag doppelt zahlst. Ebenfalls solltest Du Dich mit Deinen Mitbewohnern absprechen, wer für Eure Wohnung den GEZ-Beitrag bezahlt. Nicht, dass alle Familienmitglieder oder jeder aus Deiner Wohngemeinschaft Geld an die Rundfunkanstalten zahlt!
Außerdem kannst Du den Beitrag legal umgehen, indem Du für Deine Nebenwohnung einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung stellst.
Warum gibt es den GEZ-Beitrag?
Der Grundgedanke hinter dem Beitrag ist, dass durch ihn ein paar möglichst unabhängige Sender finanziert werden sollen. Der Beitrag soll also zu der Pressefreiheit in Deutschland beitragen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, möglichst unabhängig zu informieren. Außerdem werden durch den Rundfunkbeitrag auch Nischenprogramme ermöglicht. Ebenso wären die vielen kleinen Regionalsendungen und Regionalnachrichten ohne den Rundfunkbeitrag nicht lukrativ, und würden ohne ihn wahrscheinlich nicht existieren.
Private Radiosender oder Fernsehsender sind abhängig von Werbung, und können deshalb nur das Programm aussenden, das massentauglich ist. Fachsendungen und Nischenprogramme bleiben so eher auf der Strecke, weil sie sich wirtschaftlich gesehen nicht lohnen.
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind außerdem dazu verpflichtet, das Programm auch Hörgeschädigten zugänglich zu machen. Die Quoten für Untertitel betragen laut dem Deutschen Gehörlosen-Bund zwischen 70 bis 90 Prozent. Auch dies lohnt sich finanziell gesehen nicht für private Sender.
Heute gibt es in sehr vielen demokratischen Ländern weltweit so etwas wie einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Kommentare
Hallo, ihr schreibt, dass
Hallo, ihr schreibt, dass Empfänger*innen von Wohngeld vom Rundfunkbeitrag befreit werden können. Habt ihr da Fälle, auf die ihr euch bezieht? Auf der Homepage des Beitragsservice steht das Gegenteil: " Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht". Ich beziehe ein Stipendium UND Wohngeld und würde mich entsprechend über konkrete Hinweise freuen. Vielen Dank!
Hallo! Wohngeld allein reicht
Hallo, ich bin 19 Jahre alt
Hallo, ich bin 19 Jahre alt und zu meiner Großmutter gezogen die Plegestufe 3 hat, ich mache gerade ein FSJ und habe jetzt eine Anmeldung von der GEZ bekommen. Ich dachte das wäre abgedeckt? Wer kann mir da witerhelfen? Vielen Dank im Vorraus.
Hallo Tanni,
befreit sind nur Rentner, die die Mindestrente erhalten oder wenn sie einen Grad der Behinderung von mindestens 80 haben, was leider bei Pflegegrad 3 nicht der Fall ist. Der Pflegegrad deckt Behinderungen von 47,5 bis zu 70 Punkten ab. Leider bist Du auch während eines Freiwilligen Sozialen Jahres nicht von der GEZ befreit.
Viele GrüßemyStipendium