Der Eintritt ins Rentnerdasein bedeutet für viele Menschen einen krassen Einschnitt. Mit der Altersteilzeit (ATZ) kann dieser abgemildert werden. Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Wenn Du Dich dafür interessierst, solltest Du gut durchrechnen, ob es sich für Dich lohnt, früher in Rente zu gehen. Welche Modelle es gibt, welchen Einfluss Altersteilzeit auf Deine Rente hat und wie Du es ganz praktisch anstellst, erfährst Du hier.
Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist eine besondere Form von Teilzeitarbeit im Alter. Die ATZ ist für Arbeitnehmer eine Möglichkeit, die Arbeitszeit etappenweise auf die Hälfte zu vermindern und einen gleitenden Übergang in die Rente zu gestalten. Gleichzeitig sollen dadurch Anreize geschaffen werde, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. In der Praxis wird die ATZ außerdem dafür genutzt, Arbeitsplätze einzusparen. Altersteilzeit ist finanziell sehr interessant, denn sowohl das laufende Entgelt als auch die Rentenbeiträge werden vom Arbeitgeber aufgestockt.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Altersteilzeit erfüllen?
Wenn Du darüber nachdenkst, Altersteilzeit zu nehmen, musst Du Folgendes erfüllen:
- Du musst älter als 55 Jahre sein,
- Du musst noch mindestens drei Jahre bis zur Rente haben,
- Du musst in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Die Altersteilzeit muss mindestens bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt reichen, zu dem Du in Rente gehen könntest.
Wenn Du für den genannten Zeitraum irgendwann mal arbeitslos warst und ALG I, ALG II oder eine andere Entgeltersatzleistung bezogen hast, zählt das übrigens auch als versicherungspflichtige Beschäftigung.
Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Wer ATZ nehmen will, muss das auf freiwilliger Basis mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. Wie genau die Altersteilzeit geregelt wird, wurde im Altersteilzeitgesetztes festgelegt, das ursprünglich erlassen wurde, um die Rahmenbedingungen festzuschreiben, nach denen sich die Bundesagentur für Arbeit durch finanzielle Zuschüsse an den Kosten der Altersteilzeit beteiligt. Diese Förderung ist jedoch mit dem Jahresbeginn 2010 für neue Altersteilzeitangebote ersatzlos entfallen. Das Altersteilzeitgesetz gilt aber weiterhin. Nur übernehmen nun die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen weitestgehend dessen Vorschriften. Diese zwei Modelle können in Anspruch genommen werden:
Blockmodell
Das Blockmodell funktioniert in zwei Phasen. In der ersten Phase, der sogenannten Arbeitsphase, arbeitest Du mit bei reduzierten Bezügen regulär wie bisher weiter. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, hast Du komplett frei, bekommst aber weiterhin das reduzierte Gehalt bis zu Deinem gesetzlichen Renteneintritt. Dabei ist festgelegt, dass die Vollzeitarbeits- und die Freistellungsphase gleich lang sein müssen. Der Zeitraum der Altersteilzeit sollte insgesamt mindestens drei Jahre betragen. Zwar sind theoretisch auch bis zu zwölf Jahre möglich (ab Alter 55 bis zur Rente mit 67), das lässt sich aber in der Praxis kaum durchsetzen. In der Regel ist die Freistellungsphase nicht länger als sechs Jahre.
Gleichverteilungsmodell
Beim Teilzeitmodell – auch als Gleichverteilungsmodell bezeichnet – reduzierst Du Deine Arbeitszeit in Schritten und arbeitest beispielsweise nur noch halbe Tage. Wie sich diese Teilzeit gestaltet, musst Du mit dem Arbeitgeber klären. Du kannst bei diesem Modell die Zeit aber auch in bestimmte Arbeitstage und freie Tage aufteilen.
90 Prozent aller Arbeitnehmer entscheiden sich übrigens für das Blockmodell, denn so können sie eher in Rente gehen, haben aber geringere Abschläge als wenn sie ganz in Rente gehen würden.
Welche Auswirkungen hat die Altersteilzeit auf die Rente?
Da Du weniger Gehalt bekommst, bekommst Du natürlich am Ende auch weniger Rente. Damit der Verlust nicht allzu hoch ist, wurde im Altersteilzeitgesetz geregelt, dass der Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlen muss. Und das um mindestens 80 Prozent, aber höchstens 90 Prozent der Beiträge, die im Falle der Vollzeitbeschäftigung fällig gewesen wären. Deine Rentenansprüche reduzieren sich letztlich natürlich trotzdem, um mindestens 10 Prozent oder höchstens 20 Prozent, je nachdem, wieviel Dein Arbeitgeber bereit ist aufzustocken. Mit dieser Regelung bekommst Du aber immer noch mehr Rente, als wenn Du vorzeitig in Rente gehen würdest. Jeder Monat des vorzeitigen Rentenbeginns kostet nämlich 0,3 Prozent Abschlag.
Welche Vor- und Nachteile hat die Altersteilzeit?
Von der Altersteilzeit profitieren unter anderem auch Dein Arbeitgeber und junge Arbeitnehmer. Wenn Du Deine Arbeitszeit reduzierst, gibst Du so jüngeren Arbeitnehmern die Chance auf einen Arbeitsplatz. Das ist auch für das Unternehmen interessant. Denn jüngere Arbeitnehmer sind in der Regel deutlich günstiger, da sie geringere Gehälter gezahlt bekommen. Außerdem: Dein Arbeitgeber belässt während der ATZ das Know-how im Unternehmen, Nachfolger können entsprechend eingearbeitet werden. Doch was bringt Dir persönlich die Altersteilzeit?
Vorteile
Freizeit
Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Du hast mehr Zeit, die Du nach eigenem Gusto gestalten kannst und Du kannst Dir neue Interessen und Aufgaben erschließen. Mit dem früheren Renteneintritt bist Du außerdem noch fit genug, all das auch nutzen zu können.
Zuschläge
Für die halbe Arbeit bekommst Du zwar nur das halbe Gehalt. Dafür hast Du wegen der steuerfreien Aufstockung am Ende trotzdem mindestens 70 Prozent des früheren Nettogehalts zur Verfügung, sowie mindestens 80 Prozent der früheren Einzahlungen in die Rentenkasse.
Nachteile
geringeres Gehalt
Neben der Arbeitszeit wird auch Dein Gehalt einfach halbiert. Dein Arbeitgeber muss zwar das hälftige Gehalt um mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts aufstocken. Trotz der Zuschüsse hast Du am Ende natürlich trotzdem weniger Geld in der Tasche.
keine Sonderleistungen
Als Regelarbeitsentgelt gelten nur die regelmäßigen monatlichen Zahlungen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder erstattete Überstunden fallen nicht darunter. Diese werden also auch nicht in die Berechnung des Aufstockungsbetrags einbezogen. Das Regelarbeitsentgelt wird aber durch die jährliche Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt. Das heißt, Dein Arbeitgeber kann auch deutlich mehr als Berechnungsgrundlage für die Aufstockung nehmen auch, wenn die Sonderleistungen nicht mit einberechnet werden.
Insolvenz vom Arbeitgeber
In den letzten Jahren ist der Anteil der ATZ im Blockmodell auf 88% gegenüber der „echten“ Altersteilzeit im Gleichverteilungsmodell gestiegen. Doch auch, wenn das Modell attraktiv ist: mit dem Blockmodell geht ein Risiko einher, weil Du in Vorleistung gehst. Denn Du erbringst ja zunächst Deine volle Arbeitsleistung, bekommst dafür aber nur ein reduziertes Gehalt. Den Rest erhältst Du offiziell in Deiner Freistellungsphase. Doch was, wenn Dein Arbeitgeber insolvent wird? Laut Paragraf 8a des Altersteilzeitgesetzes ist er genau deshalb verpflichtet, die verdiente, aber noch nicht ausgezahlte Vergütung gegen Insolvenz zu sichern einschließlich des entsprechnenden Arbeitgeber-Anteils der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Du solltest Dir unbedingt eine Insolvenzsicherung vom Arbeitgeber schriftlich nachweisen lassen. Geeignete Formen der Insolvenzsicherung sind zum Beispiel:
- Bankbürgschaften
- Dingliche Sicherheiten
- Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers
Wie sehen meine nächsten Schritte aus?
1. Finanzen aufstellen
Gerade, wenn Du in der Vergangenheit keine finanziellen Rücklagen gebildet hast, könnte es mit einer Altersteilzeit eng werden. Bis vor einigen Jahren gab es von der Arbeitsagentur Förderleistungen für Arbeitnehmer, die in Altersteilzeit gegangen sind. Das gilt wie gesagt nur noch, wenn die Altersteilzeit bereits vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat. Um sich einen Überblick zu verschaffen, solltest Du also nicht nur Deine Ersparnisse berücksichtigen, sondern auch Deine alltäglichen Ausgaben prüfen. Hier kannst Du es gleich testen:
2. Rentenversicherung kontaktieren
Bevor Du irgendeine Regelung mit Deinem Arbeitgeber unterschreibst, solltest Du mit der Deutschen Rentenversicherung sprechen und den Vertrag durchgehen. Wenn in dem Vertrag zum Beispiel das das Ende der Altersteilzeit nicht mit dem tatsächlichen Rentenbeginn abgepasst wurde, kannst Du Schwierigkeiten bekommen, weil Du dann in dem Falle Deine Rente noch nicht ausbezahlt bekommst. Du solltest außerdem mit den Beratern vor Ort prüfen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Dir erfüllt sind. Wenn Du weißt, wieviel Dein Arbeitgeber bereit wäre, Dein Gehalt und Rentenbeitrag aufzustocken, dann kannst Du bei der Beratungsstelle außerdem Probeberechnungen über die zu erwartende Rentenhöhe nach der Altersteilzeit erstellen lassen.
3. Arbeitgeber ansprechen
Da die Altersteilzeit eine Regelung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber ist, musst Du Dich an ihn wenden, wenn Du den Entschluss gefasst hast. Mit ihm musst Du dann folgende Dinge klären:
- ob eine ATZ grundsätzlich möglich ist
- ob eine ATZ bereits im Tarifvertrag oder möglichen Betriebsvereinbarungen festgehalten ist
- um wieviel (vom Minimum ausgehend) Dein Chef bereit ist, Dein Altersteilzeitgehalt und die Rentenbeiträge aufzustocken
- welche der beiden Altersteilzeitmodelle umsetzbar wäre, also entweder das Blockmodell oder das Teilzeitmodell
Den Antrag auf ATZ stellst Du direkt bei Deinem Arbeitgeber auf Grundlage Deines geltenden Tarifvertrages oder der Betriebsvereinbarungen. Wenn es keine Vorlagen im Betrieb selbst gibt, kannst Du Dich an Mustervorlagen aus dem Internet orientieren.