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Werkstudent-Steuern: Wann und wie viel musst Du zahlen?

Als Werkstudent die Lohnsteuer zurückholen – das geht! Wir geben Dir alle Infos zu Erstattungen, Steuerfreibeträgen und wann sich eine Steuererklärung lohnt.
Auch als Werkstudent musst Du Steuern zahlen

Als Werkstudent sind Steuern für Dich ein Thema, wenn Dein Einkommen über dem jährlichen Steuerfreibetrag von 12.096 € liegt. Je nach Steuerklasse musst Du als Werkstudent mindestens 14 % Abgaben plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zahlen. Eine Steuererklärung kann helfen, Deine Abzüge als Werkstudent zu senken. Aber auch wenn keine Steuer auf Deinen Werkstudentenjob zu zahlen ist, kann sich eine Steuererklärung als Student für Dich lohnen: Hat Dein Arbeitgeber bereits Lohnsteuer abgeführt und bleibt Dein Gehalt als Werkstudent unterhalb der relevanten Einkommensgrenze, bekommst Du die Lohnsteuer zurückerstattet!

Werkstudent Einkommensgrenze: Ab wann zahlst Du Steuern?

Auch als Werkstudent musst Du Steuern zahlen, denn Du giltst vor dem Gesetz als normaler Arbeitnehmer und bist daher regulär steuerpflichtig. Je höher Dein Gehalt am Ende des Monats ausfällt, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du auch als Werkstudent Einkommenssteuer (umgangssprachlich einfach Steuern genannt) zahlen musst.

Prinzipiell gilt: Der für Dich gültige Steuerfreibetrag hängt von Deiner Steuerklasse als Student ab. Die Zuordnung zu den verschiedenen Klassen erfolgt anhand des Familienstatus: Bist Du z.B. unverheiratet, verwitwet oder getrennt lebend, wirst Du in Steuerklasse I eingestuft. In dieser Klasse liegt der jährliche Grundfreibetrag derzeit bei 12.096 € (2025). Von deinem Lohn als Werkstudent werden jedoch noch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € in Steuerklasse I), der Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben (36 €) und eine Vorsorge-Pauschale abgezogen. Erst wenn Du abzüglich der Pauschalen über 12.096 € liegst musst Du Steuern zahlen. Im Endeffekt bleibst Du also steuerfrei wenn Du bis zu 982 € pro Monat verdienst. Überschreitest Du als Werkstudent diese Einkommensgrenze, musst Du für den darüber liegenden Betrag Einkommenssteuer zahlen. Je nach Steuerklasse sind dies 14 % Steuern und mehr – hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer.

Im Regelfall dürften sich für Dich als Werkstudent aber keine Steuern ergeben, weil Du unter dem Steuerfreibetrag liegst. Da Du als Werkstudent während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, ergibt sich bei einem angenommenen Stundenlohn von 12,82 € (Mindestlohn, Stand: März 2025) ein durchschnittliches Werkstudenten-Gehalt von lediglich 1.111 € brutto im Monat.

Muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

Die Lohnsteuer wird auf alle Einkünfte aus Gehältern (nichtselbstständige Arbeit) erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Vorauszahlung auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber bereits vom Arbeitslohn einbehält.

Als Werkstudent bemisst sich die Lohnsteuer sowohl an der Höhe des jeweiligen Arbeitslohns als auch an der gültigen Steuerklasse und wird vom Arbeitgeber direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Am Jahresende wird die vorausgezahlte Steuer dann entweder auf eine potentiell zu zahlende Einkommensteuer angerechnet oder die zu viel gezahlten Beträge werden nach Prüfung Deiner Steuererklärung zurücküberwiesen.

Achtung: Minijobs sind grundsätzlich lohnsteuerfrei, da Du hier nie mehr als 556 € im Monat verdienen kannst. Bei allen anderen Tätigkeiten, wie z. B. einem Werkstudenten-Job, einem Semesterferienjob oder einem bezahltem Praktikum, bei denen Du mehr als 556 € im Monat verdienst, musst Du Lohnsteuer zahlen!

Steuererklärung als Werkstudent: Lohnt sich das?

Zwar musst Du grundsätzlich als Werkstudent keine Steuererklärung abgeben. Eine freiwillige Steuererklärung ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Besonders lohnt es sich wenn Du im zurückliegenden Kalenderjahr bereits Lohnsteuer als Werkstudent gezahlt hast und mit Deinem Gehalt unterhalb der relevanten Jahresgehaltsgrenze bleibst. Die Jahresgehaltsgrenze setzt sich zusammen aus:

  • Grundfreibetrag (aktuell 12.096 €)
  • + Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
  • + Sonderpauschbetrag (36 €)
  • = 13.362 €

In diesem Fall werden Dir die abgeführten Werkstudent-Steuern nämlich vom Finanzamt komplett zurückerstattet!

Aber auch in allen anderen Fällen solltest Du als Werkstudent eine Steuerklärung abgeben. Denn auch mit geringen Einnahmen kannst Du einen steuerlichen Verlust geltend machen. Dieser Verlust wird dann vom Finanzamt als eine Art Steuerbonus vermerkt, der eingelöst wird, sobald Du erstmals Steuern zahlst.

Auch wenn Du also auf Minijob-Basis arbeitest, um Deine Kosten im Studium zu decken und dabei nicht mehr als 556 € verdienst, solltest Du eine Steuererklärung abgeben. In diesem Fall bist Du zwar von der Lohnsteuer befreit und hast in diesem Jahr keine Rückzahlung zu erwarten. Dennoch kannst Du einen steuerlichen Verlust geltend machen und diesen einlösen, sobald Du ein höheres Einkommen erzielst. Liegst Du mit Deinem Verdienst oberhalb jener Grenze, die für die Einkommenssteuer entscheidend ist, lohnt sich die Steuererklärung umso mehr. Jetzt kannst Du Kosten geltend machen – zum Beispiel Semesterbeiträge oder Studiengebühren, die Du als Werkstudent von den Steuern absetzen kannst. Ebenso kannst Du viele andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Deinem Studium entstanden sind – z. B. Fachliteratur oder Computersoftware – steuerlich geltend machen.

Übrigens: Mit einer freiwilligen Steuererklärung kannst Du Dir bis zu vier Jahre Zeit lassen. Die Steuererklärung für 2024 kannst Du also noch bis zum 31. Dezember 2028 einreichen!

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