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Kinderfreibetrag 2026: Was das ist und wie hoch er ist

Kinder kosten Geld – das wissen die meisten Eltern nur zu gut. Deshalb gibt es in Deutschland für Menschen mit Kindern die Möglichkeit, mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung Steuern zu sparen. Was es mit dem Kinderfreibetrag auf sich hat, wo Du den Kinderfreibetrag eintragen kannst und wie dieser sich zum Kindergeld verhält, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kinderfreibetrag [custom-date:Y] beträgt 9.756 EUR pro Kind (4.878 EUR je Elternteil).
  • Er setzt sich zusammen aus dem sächlichen Kinderfreibetrag (6.828 EUR) und dem BEA-Freibetrag (2.928 EUR).
  • Das Kindergeld [custom-date:Y] beträgt 259 EUR pro Monat je Kind.
  • Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger ist (Günstigerprüfung).
  • Ab ca. 85.000 EUR zu versteuerndem Jahreseinkommen (Paare) lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld.
  • In den Steuerklassen 5 und 6 gibt es keinen Kinderfreibetrag.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Eltern, der das zu versteuernde Einkommen senkt. Der Freibetrag führt also dazu, dass von Deinem Bruttogehalt nach Steuerabzug ein höherer Nettobetrag übrigbleibt. Auch wirkt sich der Steuerfreibetrag fürs Kind auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus.

Dabei besteht der Kinderfreibetrag aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Der BEA-Freibetrag ist seit 2021 unverändert bei 2.928 EUR pro Jahr (1.464 EUR je Elternteil). Der sächliche Kinderfreibetrag wird regelmäßig angepasst und beträgt [custom-date:Y] insgesamt 6.828 EUR (3.414 EUR je Elternteil). Zusammen ergibt sich ein Kinderfreibetrag [custom-date:Y] von 9.756 EUR pro Kind - aufgeteilt auf beide Elternteile sind das 4.878 EUR je Elternteil.

Dabei kannst Du für Dein Kind nicht beides, also das Kindergeld und den vollen Kinderfreibetrag, anrechnen - das Finanzamt verrechnet das bereits ausgezahlte Kindergeld mit dem vom Freibetrag entstandenen Steuervorteil. Die meisten Menschen profitieren dabei eher vom Kindergeld als vom Kinderfreibetrag.

Kinderfreibetrag 0,5 oder 1,0 - wann gilt was?

Auf Deiner Lohnabrechnung findest Du neben der Steuerklasse einen Zusatz wie "+0,5" oder "+1,0". Dahinter verbirgt sich der Kinderfreibetrag:

Deine Situation Eintrag auf der Lohnabrechnung Kinderfreibetrag pro Jahr
Verheiratet, Kind gemeinsam 0,5 pro Elternteil je 4.878 EUR (zusammen 9.756 EUR)
Alleinerziehend (Steuerklasse 2) 1,0 9.756 EUR
Übertragung wegen fehlendem Unterhalt 1,0 9.756 EUR
Unverheiratet, Kind anerkannt 0,5 pro Elternteil je 4.878 EUR

Wichtig: 0,5 bedeutet nicht "halber Vorteil". Beide Elternteile bekommen zusammen den vollen Freibetrag von 9.756 EUR - er wird nur hälftig auf die Lohnabrechnungen aufgeteilt. Bist Du alleinerziehend, steht Dir der gesamte Betrag allein zu.

Im laufenden Jahr wirkt sich der Eintrag nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus. Die eigentliche Steuerersparnis rechnet das Finanzamt bei der Steuererklärung aus.

Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag auf den Lohn aus?

Der Kinderfreibetrag ändert Dein monatliches Netto nicht direkt. Er steht zwar auf Deiner Lohnabrechnung, wirkt sich dort aber nur auf zwei Posten aus: den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Deine reguläre Lohnsteuer bleibt gleich.

Den eigentlichen Vorteil bekommst Du mit der Steuererklärung. Dann prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Dich günstiger ist (Günstigerprüfung). Fällt die Prüfung zugunsten des Freibetrags aus, bekommst Du die Differenz als Steuererstattung.

Falls Du weder Kirchensteuer zahlst noch vom Solidaritätszuschlag betroffen bist, hat der Eintrag auf der Lohnabrechnung keinen Einfluss auf Dein Monatsnetto.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Wie hoch der Freibetrag ausfällt, ist von der jeweiligen Steuerklasse abhängig. So kannst Du in Steuerklasse 1, 2 und 3 einen Kinderfreibetrag von 9.756 € pro Kind und Jahr anrechnen. Fällst Du unter die Steuerklasse 4, so können die Eltern für jedes Kind 4.878 € pro Ehepartner anrechnen - zusammen kommt Ihr also wieder auf den Betrag von 9.756 € im Jahr. In den Steuerklassen 5 und 6 gibt es keine Kinderfreibeträge.

In der Regel lohnt sich der Steuerfreibetrag, sobald ein alleinerziehendes Elternteil mehr als rund 32.000 Euro brutto im Jahr verdient oder ein Ehepaar ein gemeinsames Einkommen von etwa 64.000 Euro verzeichnet. Dabei prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung, ob der Steuerfreibetrag oder das Kindergeld einen finanziellen Vorteil für Dich bietet.

Kinderfreibetrag und Kindergeld [custom-date:Y] im Vergleich:

Kinderzahl Kinderfreibetrag (pro Jahr) Kindergeld (pro Jahr) Differenz
1 Kind 9.756 EUR 3.108 EUR (259 EUR/Monat) +6.648 EUR Freibetrag
2 Kinder 19.512 EUR 6.216 EUR +13.296 EUR Freibetrag
3 Kinder 29.268 EUR 9.324 EUR +19.944 EUR Freibetrag
4 Kinder 39.024 EUR 12.432 EUR +26.592 EUR Freibetrag

Achtung: Ein höherer Freibetrag bedeutet nicht automatisch mehr Geld in der Tasche. Der Freibetrag reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen - die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab. Das Finanzamt berechnet automatisch, welche Variante für Dich günstiger ist.

Kinderfreibetrag [custom-date:Y] nach Steuerklasse:

Steuerklasse Kinderfreibetrag [custom-date:Y] (pro Kind) Anmerkung
Steuerklasse 1 9.756 EUR Ledige mit Kind
Steuerklasse 2 9.756 EUR Alleinerziehende (+ Entlastungsbetrag)
Steuerklasse 3 9.756 EUR Verheiratet, höheres Einkommen - Partner in StKl 5 bekommt keinen
Steuerklasse 4 4.878 EUR je Partner Zusammen 9.756 EUR
Steuerklasse 5 0 EUR Kein Kinderfreibetrag - läuft über Partner in StKl 3
Steuerklasse 6 0 EUR Kein Kinderfreibetrag (Zweitjob)

Wie unterscheiden sich der Kinderfreibetrag und das Kindergeld?

Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und steht Dir ab der Geburt Deines Kindes zu. Dabei beläuft sich das Kindergeld im Jahr 2026 auf 259 € im Monat für jedes Kind. Geringverdiener können zusätzlich einen Kinderzuschlag beantragen.

Der Kinderfreibetrag ist hingegen ein Betrag pro Kind, der sich einmal im Jahr bei Deiner Steuererklärung positiv auf Deine zu zahlenden Steuern auswirkt.

Wie und wo kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Bei der Familienkasse kannst Du das Kindergeld und den Kinderfreibetrag beantragen. Dabei musst Du bei der Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllen. Füllst Du diese Anlage aus, kann das Finanzamt ermitteln, ob der Freibetrag oder das Kindergeld mehr Vorteile für Dich birgt.

Wo trage ich den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung kannst Du den Kinderfreibetrag eintragen: Wenn Du den Freibetrag beantragen willst, musst Du bei Deiner Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllen. Hast Du mehrere Kinder, so füllst Du pro Kind eine Anlage Kind aus.

Um Dir den Weg durch die Steuern zu erleichtern, gibt es Steuererklärungssoftware wie Taxfix - sie ermöglichen auf leichte, stressfreie und effiziente Weise, dass Du das meiste aus Deiner Steuererklärung herausholst. Innerhalb von rund 15 Minuten ist es Dir mithilfe einer solchen Software möglich, durchschnittlich 1.063 Euro zurückzubekommen. Pauschalen werden hier automatisch berücksichtigt, Du wirst auf alle benötigten Daten hingewiesen und das alles funktioniert Online und ohne Vorkenntnisse.

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* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Wer kann den Kinderfreibetrag nutzen?

Jeder mit einem Kind kann das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beantragen. Dabei wird das Kindergeld bis Ablauf des 18. Lebensjahres gezahlt, kann aber auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr verlängert werden. Hierzu muss Dein Kind

  • Sich in der Erstausbildung befinden
  • Keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren
  • Einen Freiwilligendienst wie den Bundesfreiwilligendienst absolvieren
  • Einen anderen Dienst im Ausland absolvieren oder
  • Sich in einer Übergangsphase von bis zu vier Monaten befinden

Auch bei einer zweiten Ausbildung - etwa einem Masterstudium - wird weiter Kindergeld gezahlt, solange Dein Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Das Ausbildungsgehalt, geringfügige Beschäftigungen oder ein Job auf 603 €-Basis sind hingegen kein Problem.

Dabei erhalten Eltern nicht nur für ihre leiblichen Kinder Kindergeld und Kinderfreibeträge, sondern auch für Pflege- oder Adoptivkinder, wobei diese ihren familiären Mittelpunkt bei der Pflegefamilie haben müssen.

Wer bekommt den Kinderfreibetrag im Fall einer Scheidung?

Kommt es zu einer Scheidung, so können die beiden Elternteile sich den Steuerfreibetrag fürs Kind untereinander aufteilen. Das Kindergeld steht hingegen nur einem der beiden Elternteile zu. Kommt es aber dazu, dass ein Elternteil weniger als 75 Prozent seiner Unterhaltspflicht übernimmt, so kann das andere Elternteil beantragen, den Kinderfreibetrag komplett für sich zu beanspruchen.

Sonderreglungen für Kinder mit Behinderung

Hat Dein Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die dazu führt, dass Dein Kind nicht selbst für sich sorgen kann, so hast Du auch nach dem 25. Lebensjahr Deines Kindes noch ein Anrecht auf das Kindergeld. Hierzu muss die Behinderung schon vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.

Der Kinderfreibetrag an einem Beispiel erklärt

Beate und Hermann haben eine siebenjährige Tochter namens Jona. Im Jahr kommt das Paar gemeinsam auf ein Brutto-Einkommen von 40.000 Euro. Auf diese 40.000 fallen im Jahr 2026 Steuern in Höhe von 4.532 Euro an. Zieht man den Kinderfreibetrag von 9.756 € ab, so liegt das zu versteuernde Einkommen bei 30.400 Euro. Auf diesen Betrag müssen Beate und Herrmann Steuern in Höhe von 2.410 Euro zahlen. Ihr Steuerersparnis durch den Freibetrag liegt also bei 2.122 Euro.

Mit dem Kindergeld kommt die Familie im Jahr jedoch auf einen Betrag von 3.060 Euro - das Kindergeld liegt also 506 Euro höher als der Steuervorteil, den sie durch den Freibetrag hätten.

Kinderbetreuungskosten

Auch gibt es die Möglichkeit, dass Du Kosten, die durch die Betreuung Deines Kindes entstehen, als Sonderausgaben absetzen kannst. Dabei kannst Du höchstes 4.800 Euro pro Kind und höchstens 6.000 € allgemein absetzen. Wichtig hierbei ist, dass Dir für das Kind Kindergeld oder der Freibetrag zusteht, das Kind zu Deinem Haushalt gehört und es noch keine 14 Jahre alt ist.

Unter anderem können folgende Kosten dabei beachtet werden, solange Du diese mit einer Rechnung und einer Überweisung nachweisen kannst:

  • Unterbringung in der Kindertagesstätte, dem Hort, einer Krippe oder einer Tagesmutter
  • Kinderpflegerinnen oder Erzieherinnen
  • Haushaltshilfen, die das Kind betreuen
  • Aufsichtsperson bei Hausarbeiten

Freizeitbeschäftigungen und Nachhilfeunterricht können steuerlich jedoch nicht abgesetzt werden.

Weitere Möglichkeiten, die Kinder bei der Steuererklärung zu berücksichtigen

  • Privatschule: Wenn Dein Kind eine Privatschule besucht, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, 30 Prozent des Schulgeldes von den Steuern abzusetzen - diese Ausgaben fallen unter Sonderausgaben. Hier gilt eine Höchstgrenze von 5.000 Euro.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ob Du oder Dein Kind Versicherungsnehmer ist, ist dafür unerheblich.
  • Alleinerziehend: Alleinerziehende können für ihr erstes Kind einen jährlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro steuerlich absetzen, sofern sie für dieses Kind auch Kindergeld oder den Freibetrag bekommen. Für jedes weitere Kind kannst Du 240 Euro absetzen.

Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag

Woher weiß ich, ob ich einen Kinderfreibetrag habe?

Schau auf Deine Lohnabrechnung: Neben der Steuerklasse steht ein Zusatz wie "+0,5" oder "+1,0". Das ist Dein Kinderfreibetrag. Die Information kommt aus Deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), die das Finanzamt verwaltet. Bei der Geburt eines Kindes trägt das Einwohnermeldeamt den Freibetrag automatisch ein.