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Steuererklärung rückwirkend abgeben: Warum sich das richtig lohnt

Die Steuererklärung kostet jede Menge Zeit und Nerven. Es ist daher kein Wunder, dass viele Bürger ihre Erklärungen erst über mehrere Jahre liegen lassen, bevor sie sich daransetzen. Denn: Du kannst Deine Steuererklärung auch rückwirkend machen. Wir verraten Dir, welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst und wie Du von einer nachträglichen Steuererklärung profitieren kannst.

Wann kann ich meine Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Damit Du Deine Steuererklärung rückwirkend abgeben kannst, musst Du von einer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreit sein. Grundsätzlich bist Du als ganz normaler Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Da Du die Erklärung daher freiwillig machst, hast Du deutlich länger Zeit als andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Selbstständige, die ihre Erklärung stets bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen müssen.

Bist Du berechtigt, Deine Steuererklärung nachträglich abzugeben, musst Du lediglich die freiwillige Steuererklärung – die sogenannte Antragsveranlagung – ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Du kannst dabei mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben – und kannst dann entspannt auf eine Steuerrückzahlung warten.

Warum lohnt es sich, eine Steuererklärung rückwirkend abzugeben?

Grundsätzlich lohnt sich eine Einkommenssteuererklärung rückwirkend immer dann, wenn Du Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – also zum Beispiel als Angestellter – hattest und nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet warst. Das liegt daran, dass Dein Arbeitgeber zwar Lohnsteuer für Dich ans Finanzamt abgeführt hat, Du Deine individuellen steuermindernden Ausgaben jedoch noch nicht gültig gemacht hast. Ausgaben wie

sind bei Deinen gezahlten Steuern somit noch nicht berücksichtigt. Indem Du also Deine Steuerklärung rückwirkend einreichst, machst Du diese Ausgaben geltend. Auf diese Weise kannst Du entsprechende Steuerrückzahlungen erhalten.

Doch auch, wenn Du keine steuermindernden Ausgaben wie Fahrtkosten hattest, kann sich eine Steuererklärung rückwirkend lohnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Du nicht jeden Monat genau das gleiche Gehalt verdienst. Das liegt zum Beispiel vor, wenn Du

  • Schichtzuschläge,
  • Urlaubsgeld,
  • Feiertagszuschläge,
  • Weihnachtsgeld oder
  • Bonuszahlungen

erhalten hast. Das Finanzamt zieht Dir in den Monaten, in denen Du mehr verdient hast, deutlich mehr Lohnsteuer ab, als ihm – auf das ganze Jahr betrachtet – zusteht. Reichst Du also Deine Steuererklärung rückwirkend ein, holst Du Dir das zu viel gezahlte Geld zurück.

Mit jedem Jahr, das Du länger wartest, bis Du Dir Dein Geld zurückholst, wächst Deine Steuerrückzahlung zudem an. Denn: Das Finanzamt zahlt – beginnend 15 Monate nach dem Ende des Steuerjahres – 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Auf den Monat gesehen erhältst Du damit 0,5 Prozent Zinsen.

Steuererklärung rückwirkend als Student

Nicht nur für Angestellte kann es sich lohnen, nachträglich eine Steuererklärung einzureichen. Auch eine Steuererklärung als Student kann Dir rückwirkend eine ansehnliche Rückzahlung einbringen. Denn: Als Student hast Du in der Regel höhere Ausgaben als Einnahmen. Reichst Du also nach dem Studium Deine Steuererklärung rückwirkend ein, kannst Du den sogenannten Verlustvortrag geltend machen. Ein Verlustvortrag liegt vor, wenn Du im Studium weniger Einnahmen als Ausgaben hattest und so einen steuerlichen Verlust erlitten hast. Das Finanzamt vermerkt Dir daher einen Steuerbonus, den Du mit einer rückwirkenden Steuererklärung einholen kannst. Du erhältst diesen dann, wenn Du Deine erste Tätigkeit aufnimmst und damit das erste Mal Steuern zahlen sollst. Der Verlustvortrag gilt auch für Auszubildende, die während der Ausbildung kein Gehalt erhalten haben.

Einzige Voraussetzung für den Verlustvortrag ist, dass es sich um ein Zweitstudium bzw. eine zweite Ausbildung handeln muss. Handelt es sich also um Dein erstes Studium oder Deine erste Ausbildung, steht Dir die Steuerrückzahlung daher nicht zu. Zwar hat der Bundesfinanzhof bereits 2015 entschieden, dass Erststudenten und Zweitstudenten nicht ungleich behandelt werden dürfen, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht 2019 entschieden, dass Erststudenten keinen Verlustvortrag geltend machen können.

Wie lange kann man die Steuererklärung rückwirkend machen?

Willst Du Deine Steuererklärung rückwirkend abgeben, musst Du eine Frist beachten. Bist Du Angestellter, hast Du nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres 4 Jahre Zeit, Deine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Hast Du als Student oder Auszubildender Dein Zweitstudium bzw. Deine zweite Ausbildung abgeschlossen, musst Du eine Frist von 7 Jahren wahren. Um Dir noch einmal einen Überblick zu geben, findest Du in der folgenden Tabelle alle Fristen:

Steuererklärung für das Jahr Verjährungsfrist Steuererklärung 4 Jahre Verjährungsfrist Verlustvortrag 7 Jahre
2015 abgelaufen abgelaufen
2016 abgelaufen 31.12.2023
2017 abgelaufen 31.12.2024
2018 abgelaufen 31.12.2025
2019 31.12.2023 31.12.2026
2020 31.12.2024 31.12.2027
2021 31.12.2025 31.12.2028
2022 31.12.2026 31.12.2029
2023 31.12.2027 31.12.2030

Kann ich eine Steuererklärung rückwirkend mit einer Steuersoftware anlegen?

Du musst Deine Steuererklärung nicht ohne Hilfe anfertigen. Du kannst dafür auf eine Steuersoftware zurückgreifen. Diese macht es Dir auch möglich, nachträglich Steuererklärungen für mehrere Jahre zu machen und einzureichen. Die Steuersoftware Taxfix zum Beispiel lässt Dich dabei Deine Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend erstellen. Das geht einfach und unkompliziert, da Dich die Software im gesamten Prozess unterstützt.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Eine Steuersoftware lässt Dich selbst an mehrere Steuererklärungen innerhalb weniger Minuten einen Haken machen. Das machen diese Features möglich:

Smarte Steuertipps

Damit Du bei Deiner rückwirkenden Steuererklärung nichts vergisst, steht Dir die Software mit intelligenten Steuertipps zur Seite. So versäumst Du es beispielsweise nicht, alle Werbungskosten geltend zu machen oder Fahrtkosten abzusetzen. Damit kannst Du alles aus Deiner Steuererklärung herausholen.

Vorgefertigte Werbekostenpauschalen

Auch als Angestellter kannst Du Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt gewährt Dir dabei verschiedene Pauschalen, die Du nutzen kannst. Eine Steuersoftware unterstützt Dich, diese schnell und einfach in Deine Steuererklärung einzutragen. Denn: Die Pauschalen sind bereits vorbereitet und im System hinterlegt. Du musst diese daher nur noch auswählen. Das Programm trägt sie dann in das entsprechende Feld ein. Auf diese Weise vergisst Du keine Pauschalen und kannst diese mit wenigen Klicks geltend machen. Da Du mittlerweile auch keine Nachweise mehr für Werbungskosten einreichen musst, ist das Thema damit für Dich bereits abgehakt. Nur, wenn das Finanzamt konkret nach Belegen für Deine Werbungskosten fragt, musst Du diese vorlegen.

Live-Steuerrechner

Du machst Deine Steuererklärung vor allem rückwirkend, um eine ansprechende Steuerrückzahlung zu erhalten. Eine Steuersoftware zeigt Dir dabei mit jedem Schritt Deiner Steuererklärungen an, wie viel Geld Du wahrscheinlich zurückbekommen wirst. Denn: Die Software verfügt über einen Live-Steuerrechner, der Dir mit jeder Eingabe verrät, wie viel Geld auf Dich wartet.

Keine Installation

Du musst die Steuersoftware nicht erst installieren, um Deine Steuererklärungen rückwirkend anzulegen. Denn: Du kannst die Software ganz einfach online nutzen. Dafür loggst Du Dich über den Browser im Programm ein und kannst direkt loslegen. Das spart Dir Zeit und Nerven.

Datenschutz

Nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz bei Usern besonders gefragt. Eine Steuersoftware geht dabei kein Risiko ein. Sie schützt all Deine Daten, indem sie diese online ausschließlich verschlüsselt an das Finanzamt versendet – und so die strengen Vorgaben der DSGVO erfüllt. Auf diese Weise bekommen nur Du und Dein Sachbearbeiter beim Finanzamt Deine sensiblen Informationen zu sehen.