Jeder Arbeitnehmer in Deutschland in einem Angestelltenverhältnis, benötigt eine Lohnsteuerkarte. Wir erklären Dir was eine Steuerkarte beinhaltet, wie man sie nutzt und was Du beachten musst. Das beste dabei ist: inzwischen ist die Lohnsteuerkarte elektronisch und damit sehr einfach zu handhaben.
Was ist eine Lohnsteuerkarte?
Eine Lohnsteuerkarte ist eine Urkunde, die Dir von der jeweiligen Gemeinde, in der Du wohnhaft bist, ausgestellt wird. Die Steuerkarte enthält alle Informationen, die zur Berechnung Deiner elektronische Lohnsteuerbescheinigung als Arbeitnehmer relevant sind. Die Lohnsteuerkarte gibt es seit 2013 nur noch als elektronische Lohnsteuerkarte und nicht mehr in Papierform.
Wofür steht die Abkürzung ELStAM?
ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. ELStAM ist somit einfach nur die Abkürzung für eine elektronische Lohnsteuerkarte, anstatt einer papierhaften. Die auf der ELStAM vermerkten Steuerabzugsmerkmale sind die gleichen Angaben, die auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte standen (Steuerklasse, Faktor, Dein Kirchensteuermerkmal und die des Ehegatten / Lebenspartners, Kinderfreibeträge, Frei- und Hinzurechnungsbetrag).
Wieso wurde die papierhafte Lohnsteuerkarte abgeschafft?
Die Lohnsteuerkarte ist ein unverzichtbares Mittel, dem Arbeitgeber die für Deinen Lohnsteuerabzug erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen. Das Drucken, die Versendung und die Verwaltung der Lohnsteuerkarten stellten ein höheren Aufwand dar. Durch den technischen Fortschritt lässt sich die Bereitstellung der notwendigen Informationen besser organisieren. Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren ist das Lohnsteuerabzugsverfahren schneller, sicherer und effizienter geworden.
Was steht auf einer Lohnsteuerkarte?
Auf Deiner Lohnsteuerkarte stehen die so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale. Das sind alle Kriterien, die für Deinen Arbeitgeber relevant sind, um Deine Lohnsteuer korrekt abzurechnen und an das Finanzamt abzuführen. Konkret sind diese Merkmale:
- die Steuerklasse
- gegebenenfalls der Faktor (bei Steuerklasse IV)
- das Kirchensteuermerkmal
- ggfs. das Kirchensteuermerkmal des Ehepartners / Lebenspartners
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Lohnsteuerfreibetrag und Hinzurechnungsbetrag
Diese Lohnsteuermerkmale sind allesamt elektronisch in der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern gespeichert. Ändern sich Merkmale auf der Lohnsteuerkarte, dann werden diese Änderungen automatisch an Deinen Arbeitgeber am Anfang des neuen Monats weitervermittelt.
Was sind Lohnsteuerabzugsmerkmale?
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind steuerliche Besonderheiten, die sich auf die Besteuerung Deines Lohnes auswirken. Zu den jetzigen Merkmalen werden in den nächsten Jahren noch folgende hinzukommen:
- auf Antrag des Arbeitnehmers die Höhe der privaten Krankenversicherungs- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge für die Dauer von 12 Monaten
- auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers die Mitteilung über nach DBA steuerfreien Arbeitslohn.
Woher bekomme ich eine Lohnsteuerkarte?
Du musst Dich selbst nicht um den Erhalt einer elektronischen Lohnsteuerkarte kümmern. Dein Arbeitgeber benötigt lediglich Deine Steueridentifikationsnummer, die Du vom Bundeszentralamt für Steuern schriftlich mitgeteilt bekommen hast. Unter dieser Nummer ist automatisch eine Lohnsteuerkarte hinterlegt.
Wo finde ich meine steuerliche Identifikationsnummer?
Solltest Du Deine steuerliche Identifikationsnummer nicht mehr kennen oder finden, hast Du folgende Möglichkeiten an diese Nummer zu gelangen:
- Beantrage beim Bundeszentralamts für Steuern die erneute Zusendung der Nummer. Das kannst Du einfach per Kontaktformular auf deren Internetseite tun.
- Schau auf alten Lohnabrechnungen vom vorherigen Arbeitgeber nach. Diese haben die Nummer oft vermerkt.
- Du kannst Du Nummer auch auf Deinen Einkommenssteuerbescheiden des Finanzamts finden.
Welche Religionen werden auf der Lohnsteuerkarte erfasst?
Dies hängt davon ab, in welchem Bundesland die lohnsteuerliche Betriebsstätte Deines Arbeitgebers liegt. Es werden dem Arbeitgeber stets nur Kirchensteuerabzugsmerkmale auf Deiner Lohnsteuerkarte bereitgestellt, wenn für die Religionsgemeinschaft im Bundesland, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, Kirchensteuer erhoben wird.
Was muss ich tun, wenn meine Daten auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr aktuell sind?
Es gibt zwei Arten der Änderungen: antragsgebundene und melderechtliche Änderungen auf Deiner Lohnsteuerkarte. Alle antragsgebundenen Einträge und Freibeträge sind nach Ablauf ihrer Gültigkeit beim Finanzamt neu zu beantragen. Freibeträge sind seit dem Jahr 2016 jeweils für zwei Kalenderjahre gültig.
Melderechtliche Änderungen wie zum Beispiel Eheschließung, die Gründung einer Lebenspartnerschaft oder die Geburt eines Kindes werden dem Arbeitgeber automatisch zu Beginn des nächsten Monats mitgeteilt. Solltest Du aber beispielsweise im Dezember 2021 geheiratet haben, wird diese Änderung auf der Lohnsteuerkarte erst im neuen Jahr 2022 vermerkt sein. Dadurch kann es eventuell zu falschen Abzügen kommen, die auf Deinem Steuerbescheid aber wieder ausgeglichen werden.
Grundsätzlich musst Du bei solchen Änderungen also gar nichts tun. Es gibt aber auch weitere, die Du proaktiv dem Finanzamt melden musst, damit diese Angaben auf Deiner Lohnsteuerkarte geändert werden.
Welche Änderungen meiner Lohnsteuerabzugsmerkmale muss ich Dem Finanzamt selbst melden?
Wenn sich bestimmte Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Dir ändern, bist Du verpflichtet, diese bei Deinem Finanzamt anzugeben. Diese Anzeigepflicht gilt wenn:
- die Voraussetzung für eine günstigere Steuerklasse hinfällig ist - zum Beispiel weil aufgrund einer Trennung die Voraussetzungen für die Steuerklasse III wegfällt
- eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist oder
- die Voraussetzungen für eine auf Antrag gewährte Steuerklasse II im Laufe des Kalenderjahres entfallen sind.
Dein Änderungsantrag kann für das laufende Kalenderjahr nur bis zum 30. November des jeweiligen Jahres gestellt werden. Änderungen, die im Dezember eintreten, können somit nicht mehr für den Lohnsteuerabzug des laufenden Kalenderjahres auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigt werden. Wenn also zum Beispiel die Voraussetzungen für Deine Steuerklasse II zum Jahreswechsel nicht mehr gegeben sind, dann ist dieser Umstand nicht im Dezember 2021 auf Deiner Lohnsteuerkarte vermerkt, sondern erst auf der Lohnsteuerkarte 2022. Dadurch kann es eventuell zu falschen Abzügen kommen, die auf Deinem Steuerbescheid aber wieder ausgeglichen werden.
Wer kann meine ELStAM / Lohnsteuerkarte abrufen?
Nur Dein aktueller Hauptarbeitgeber hat die Berechtigung, die Daten Deiner Lohnsteuerkarte abzurufen. Hast Du mehr als einen Arbeitgeber, dürfen auch alle weiteren Arbeitgeber (Nebenarbeitgeber) die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen Daten abrufen. Den Nebenarbeitgebern stehen neben dem Kirchensteuerabzugsmerkmal einen möglichen Freibetrag in der Steuerklasse VI zum Abruf zur Verfügung.
Du kannst selbst bestimmen, welchem Arbeitgeber Deine Lohnsteuerkarten-Daten zum Abruf bereitgestellt werden oder welche Arbeitgeber davon ausgeschlossen sein sollen. Hier kannst Du zwischen einer Positivliste für Arbeitgeber, denen Du den Abruf Deiner Daten erlaubst, einer Teilsperrung für bestimmte Daten sowie einer Vollsperrung unterscheiden. Den Antrag kannst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt stellen. Aber Achtung: Hat der aktuelle Arbeitgeber aufgrund der beantragten Sperrung keinen Zugriff auf Deine Daten, ist er verpflichtet, Deinen Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern.
Was muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel beachten?
Beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber musst Du Deine Steueridentikationsnummer, Dein Geburtsdatum und die Information, ob der neue Arbeitgeber Haupt- oder Nebenarbeitgeber ist, angeben. Mehr nicht.
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- Steuererklärung erstellen: 0 €*
- Online einreichen: 39,99€
* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.
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