Wusstest Du, dass Du sogar Dein Fitnessstudio, Deinen Babysitter oder sogar Deine homöopathischen Behandlungen absetzen kannst? Wir helfen Dir, mit den bekannten und auch den weniger bekannten legalen Spartipps Steuern zu sparen. Los geht’s!

Was sind die besten Steuerspartipps um Einkommensteuer zu sparen?

Der wichtigste Tipp zu allererst: Wenn Du mit unseren Tipps das Meiste aus Deiner Steuererklärung rausholen willst, brauchst Du Überblick und Hilfestellung.

Mehr sparen mit kluger Steuersoftware

Manche Steuerspartipps, vor allem die Pauschalen sind kinderleicht umzusetzen. Andere wiederum sind kompliziert. Nicht nur musst Du wissen, wo und wie genau Du sie angibst, damit Du erfolgreich bist, der tatsächliche Clou besteht vor allem darin die möglichen Varianten und Höchstgrenzen so gut wie möglich auszunutzen. Hier ist der Einsatz von Steuersoftware sehr hilfreich. Du kannst zwar das Elster-Programm der Finanzämter nutzen, allerdings gibt es Dir keine große Hilfestellungen und Hinweise. Damit Du nicht allein da stehst und das Meiste aus Deiner Einkommensteuererklärung rausholen kannst, lohnt es sich das Online-Portal taxfix auszuprobieren. Dort bekommst Du Hinweise und Hilfestellung bei jedem einzelnen Schritt und zu jeder Möglichkeit Steuer zu sparen. Das spart nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und letztendlich Geld.

Apropos Geld: Das Steuer-Tool von taxfix zahlst Du übrigens nur, wenn Du Deine Steuererklärung auch wirklich abschickst. Du kannst also schon vorher sehen, ob es sich für Dich lohnt. Und hier ist noch ein Steuerspartipp: Die Gebühr für taxfix kannst Du unter Umständen im nächsten Jahr wieder von der Steuer absetzen.

Portal

Logo Taxfix
in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Deine Daten sind übrigens sicher und sie werden nahtlos ans Finanzamt übertragen. Die Software ist vom TÜV und vom Finanzamt als gängige Lösung anerkannt. Auf Herzen und Nieren geprüft wurde sie ebenfalls.

Konkrete Tipps für die Steuererklärung gibt es so einige. Wir haben Sie Dir nach Bereichen aufgeschlüsselt, in denen Du Lohnsteuer sparen kannst.

Steuererklärung: Tipps rund ums Wohnen

Arbeitszimmer

Wenn Du zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kannst Du die Kosten, sprich die Zimmermiete und Nebenkosten für dieses Zimmer von der Steuer absetzen und damit Steuern sparen. So ein Arbeitszimmer muss einer bestimmten Vorstellung vom Finanzamt entsprechen, um zu gelten, es dürfen zum Beispiel keine Wohnzimmermöbel wie eine Couch drin stehen. Erfüllst Du die Bedingungen kannst Du bis zu 1.260 Euro pro Jahr absetzen. Und noch besser: Arbeiten mehr als eine Person in dem Zimmer, kann der Höchstbetrag für alle berücksichtigt werden. Das heißt bei zwei Nutzen erhöht sich der Betrag auf das Doppelte. So können beide bis zum Höchstsatz Steuern sparen.

Handwerker

Wenn Du Handwerker für Dein Haus oder Deine Wohnung bestellst, kannst Du 20 Prozent der Lohnkosten absetzen und damit Steuern sparen. Vorausgesetzt diese werden in der Handwerkerrechnung als einzelner Posten aufgezählt. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 1.200 € pro Jahr. Das gilt auch für Mieter.

Dienste Dritter

Haushaltsnahe Dienstleistungen helfen ebenfalls Steuern zu sparen. Hierzu gehören vor allem Dienste Dritter, wie Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, wie eine Putzfrau oder der Winterdienst. Hier kannst Du 20 Prozent der Lohnkosten bis zu 4.000 Euro im Jahr absetzen und damit Steuern sparen. Das gilt auch für Mieter aber nicht bei Barzahlungen.

Immobilien und Hauskauf

Steuern sparen mit Immobilien ist durchaus möglich. Dazu musst Du Dir die Anlage V vertraut machen. Beim Hauskauf Steuern sparen ist nur möglich, wenn das Haus danach gewerblich, nicht privat genutzt wird. Es gibt aber trotzdem einen Trick. Kauf erst das Haus, dann warte 6 Monate und gib dann erst den Auftrag zum Bau. So kannst Du mehrere tausend Euro Steuern sparen, weil sich Deine Grunderwerbssteuer senkt.

Als Vermieter einer Immobilie kannst Du wiederum folgende Leistungen von der Steuer absetzen:

  • Immobilienanzeigen
  • Maklerprovisionen
  • Fahrtkosten
  • Zinsen
  • Anschaffungskosten der Immobilie
  • Grundsteuer
  • Kosten für möblierte Wohnung
  • Reparatur- und Renovierungsarbeiten
  • Anwalt und Steuerberater
  • Hausnebenkosten

Wenn Du ein Haus in einem Sanierungsgebiet kaufst, kannst Du unter Umständen die Modernisierungskosten absetzen, denn sie gelten als sonstige Sonderausgaben mit denen Du Steuern sparen kannst.

Steuererklärung: Tipps rund um den Beruf und Familie

Umzug

Wenn Du beruflich umziehst, kannst Du Umzugskosten absetzen und damit Steuern sparen. Hier gelten Pauschalen: Singles 964 €, Verheiratete 1.476 € und 590 € pro Kind. Bei einem privaten Umzug kannst Du die Kosten für Umzugsunternehmen oder Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Bewerbungskosten

Wenn Du auf Jobsuche bist kannst Du die anfallenden Kosten wie Kopien, Umschläge, Porto, Bewerbungsfotos, Bücher oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch in der Steuererklärung absetzen. Mit diesem Trick kannst Du Steuern sparen, egal, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht.

Fahrtkosten/Pendlerpauschale

Auch mit Deinen Fahrtkosten zu Arbeit kannst Du Einkommensteuer sparen. 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer bzw. 0,38 € ab dem 21. Kilometer werden hier angerechnet, egal ob Du Deinen Weg per Auto, Zug, Rad oder zu Fuß zurücklegst. Dabei zählt immer der kürzeste Weg zur Arbeit. Es sei denn, auf diesem gibt es außergewöhnliche Umstände, wie Baustellen und regelmäßige Staus. Steuern sparen kannst Du aber erst, wenn sie insgesamt über 1.000 Euro liegen.

Verpflegungspauschale

Wer auf Dienstreise geht, kann mit einer Verpflegungspauschale rechnen – bei mehr als 8 Stunden pauschal 15 €, bei mehr als 24 Stunden 30 €. Eigentlich zahlt diese Pauschale der Chef steuerfrei aus, ist dies nicht der Fall, können die Dienstreisekosten in der Steuererklärung eingetragen werden und Du damit Steuern sparen.

Kinderbetreuung

Kindergarten, Hort, Babysitter, Au-pair und Nanny kannst Du bis zu 4.000 Euro pro Jahr Steuern sparen, wenn es sich um zwei Drittel der Gesamtkosten handelt. Und wenn diese dafür anreisen müssen, kommen Fahrtkosten - 0,30 € pro Kilometer - mit in diese Rechnung.

Ausbildungsgeld

Unter Ausbildungskosten werden eine ganze Reihe von Ausgaben für Deine erste Ausbildung oder Dein Erststudium zusammengefasst, die im Laufe und Sinne einer Ausbildung anfallen können und als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gelten mit denen Du Steuern sparen kannst. Dies sind:

  • Arbeitsmittel
  • Auslandssemester, Auslandspraktika
  • Fahrtkosten zur Uni oder Ausbildungsstätte
  • Gebühren
  • Praktika
  • Telefon und Internet
  • Unfallkosten
  • Zinsen für Ausbildungsdarlehen

Ausbildungskosten sind als Sonderausgabe für Auszubildende und Studenten absetzbar.

Ausbildungskosten für die eigenen Kinder wie zum Beispiel Schuldgeld gelten auch als Sonderausgaben und sind absetzbar um Steuern zu sparen.

Entlastung für Alleinerziehende & Behinderte

Alleinerziehenden steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag, der von den Einkünften abgezogen wird, um weitere 240 Euro. Einen Pauschalbetrag vom Einkommen abziehen und damit Steuern sparen, können auch Menschen, die körperlich oder geistig eingeschränkt sind. Ihnen entstehen außergewöhnlich hohe Kosten, etwa für Medikamente, Therapien oder medizinische Hilfsmittel. Der Betrag liegt – je nach Grad der Behinderung – zwischen 384 und 7.400 Euro.

Unterhalt

Wenn Du Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten auszahlen musst, kannst Du diesen als Sonderausgabe von der Steuer absetzen um Steuern zu sparen. Hier kannst Du bis zu 13.805 Euro abrechnen, brauchst dazu aber die Zustimmung der anderen Person. Stimmt diese nicht zu, kannst Du den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Allerdings ist die Höchstgrenze hier geringer und liegt bei 11.604 €.

Rentner

Auch Rentner müssen unter Umständen Steuern zahlen, haben aber Möglichkeiten Steuern zu sparen. Auch Rentner können Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen. Abhängig vom Jahr des ersten Rentenbezugs wird der Rentenfreibetrag ermittelt.

Von dem, was darüber liegt, müssen die Senioren einen gewissen Prozentsatz an Steuern zahlen, von dem sie aber nochmals Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen abziehen können.

Steuererklärung: Tipps rund um die Gesundheit

Pflegepauschalbetrag

Solltest Du Angehörige pflegen, steht Dir ein Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € im Jahr zu, solange Du für Deine Arbeit keine sonstigen Gegenleistungen, wie zum Beispiel Pflegegeld bekommst.

Außergewöhnliche Belastungen

Wenn Du Deine Angehörigen im teuren Pflegeheim unterbringen musst oder wenn die Kosten der Pflege zu Hause höher sind als der Pauschbetrag, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Unter diesen Punkt passt außerdem alles, was mit außergewöhnlichen Problemen und damit verbundenen Kosten zu tun hat, wie etwa Arztkosten und Zuzahlungen für Medikamente. Wie viel hier abgesetzt werden kann, hängt vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl ab.

Gesundheitsprojekte

Bonuszahlungen der Krankenkasse für freiwillige, aber kostenverursachende Gesundheitsprojekte gelten seit Kurzem nicht mehr als Beitragsrückerstattung. Die Krankenkassenbeiträge dürfen demnach in voller Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bisher wurden die Bonuszahlungen von den Finanzämtern gekürzt.

Altersvorsorge

Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge sind 2024 noch besser absetzbar. Es gilt ein Höchstbetrag von 27.565 € und höchstens 100 % Prozent der tatsächlichen Kosten.

Welche ungewöhnlichen Steuerspartipps gibt es noch?

Ehrenamt

Soziales Engagement wird gern vom Staat gefördert. Und zwar mit einem Übungsleiterfreibetrag mit dem Du bis zu 3.000 € im Jahr sparst. Dieser gilt für Trainer, Chorleiter, VHS-Leiter oder Feuerwehrausbilder. Zudem gibt es 840 € pro Jahr für Schatzmeister, Kassen- oder Platzwarte, Schiedsrichter oder Tierpfleger.

Beerdigungskosten

Musst Du die Beerdigungskosten für ein Familienmitglied zahlen und diese werden nicht vom Erbe gedeckt, dann kannst Du sie als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt angeben.

Kirchensteuer

Voraussetzung für das Absetzen der Kirchensteuer als Sonderausgabe in der Steuererklärung ist, dass Du tatsächlich Kirchensteuer zahlst und dies in der Steuererklärung angibst. Mehr musst Du nicht machen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzbar unter der Voraussetzung, dass Du Nachweise einreichst. Für Spenden und Beiträge unter 300 Euro gelten dafür vereinfachte Nachweispflichten.

Sachspenden

Auch Sachspenden sind Sonderausgaben. Wichtig ist, dass Deine Spende für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins genutzt wird. Du kannst dem Sportverein Deines Kindes also einen Satz Trikots spenden. Der Verein stellt Dir dafür eine Zuwendungsbestätigung aus, die als Spendennachweis dient. Auch gebrauchte Gegenstände, die Du spendest, kannst Du absetzen. Dann musst Du deren Marktwert schätzen.

Tiersitter

Als haushaltsnahe Dienstleitung kannst Du die Betreuung Deines Haustieres eintragen. Diesen Steuertrick kannst Du nutzen, wenn Du z.B. während einer Urlaubsreise eine dritte Person beauftragst, Dein Haustier zu versorgen. Dies kann beispielsweise auch Dein Nachbar sein. Voraussetzung ist, dass Dein Tier in Deiner Wohnung versorgt wird. Absetzbar sind Fahrt- und Arbeitskosten.

Fitnessstudio

Unter Umständen kannst Du auch die Kosten für Dein Fitnessstudio absetzen und damit Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass das Training zur Heilung oder Linderung einer Verletzung oder Krankheit beiträgt. Dafür benötigst Du ein amtliches Attest, dass den Trainingsbezug erklärt und die Diagnose eines Hausarztes. Weiterhin muss das Training zumindest ab und an unter fachmännischer Aufsicht eines Arztes oder Heilpraktikers stattfinden dann kannst Du die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Heileurythmie

Kosten für Homöopathie, Anthroposophie und Phythotherapie  kannst Du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Aber auch die Kosten für anthroposophische Heileurythmie werden inzwischen als außergewöhnliche Belastung zugelassen.

Samenspende

Ein eher ungewöhnlicher aber legaler Tipp für Deine Steuererklärung: Auch die Kosten einer Samenspende bzw. einer künstlichen Befruchtung gelten als außergewöhnliche Belastung und sind absetzbar, denn die Spende und Befruchtung der Ehefrau sind eine medizinische Maßnahme, die eine behinderte Körperfunktion ersetzen.

Studienkredit

Auch wenn die Rückzahlungen von BAföG nicht absetzbar sind – für alle, die einen Studienkredit aufgenommen haben, gibt es eine gute Nachricht. Rückzahlungszinsen können in der Steuererklärung angegeben werden und wirken steuermindernd.

Taubenabwehr/Pilzbekämpfung

Vermieter aber auch Mieter können mit der Betriebskostenabrechnung Steuern sparen. Alle Posten, die darin vorkommen und zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zählen, können auch steuerlich abgesetzt werden. Das beinhaltet vor allem Taubenabwehr oder Schimmelpilzreinigung aber auch Dachrinnenreinigung, Graffiti- oder Hausschwammbeseitigung, die Installation oder Reparatur von Insektenschutzgittern. Am besten lässt man sich vom Vermieter eine Kostenübersicht geben und reicht diese dann ein.

Eigenbeleg

Oft fehlen für einzelne Ausgaben die erforderlichen Nachweise. Das bedeutet aber nicht, dass Du Deine Kosten nicht in die Steuererklärung eintragen kannst. Mit einem Eigenbeleg kannst Du dem Finanzamt diese nachweisen. Das trifft auch beispielsweise dann zu, wenn Du Ausgaben an einem Automaten (Fahrkarten o. Ä.) hattest oder wenn eine Quittung verloren gegangen ist.

Beachten musst Du aber, dass der Eigenbeleg nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen sollte. Benenne einen Grund, warum Du Dir diesen ausgestellt hast. Notiere auf dem Beleg den Namen und die Anschrift des Zahlungsempfängers, die Art, den Preis und das Datum der Aufwendung und unterschreibe ihn.

Was kann man grundsätzlich von der Steuer absetzen?

Was Dir aber noch hilft so viel wie möglich Steuern zu sparen ist das System dahinter zu verstehen. Was hinter all den Tipps steckt ist ein System aus verschiedenen Posten und Geldern, die Du grundsätzlich entweder als Pauschale oder prozentual bis zu einem Höchstbetrag oder komplett absetzen kannst.

Es gibt einiges, was Du von der Steuer absetzen kannst, also von Deinem Gewinn abziehen kannst, bevor die Steuer berechnet wird.

Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Betriebsausgaben sind Kosten, die im Zusammenhang mit Deinen Einnahmen stehen. Dies gilt für Selbstständige genauso, wie für Arbeitnehmer. Allerdings ist der Name bei Arbeitnehmern anders. Hier heißt dieser Posten Werbungskosten (nicht zu verwechseln mit Werbekosten).

Betriebsausgaben können unter anderem sein:

  • Arbeitsmittel, Bürobedarf, Telefon- und Internetkosten
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Löhne, Gehälter, Fremdleistungen
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Vereinen, die mit Deiner selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen
  • Seminare, Fachliteratur
  • Fahrtkosten für Geschäftsreisen, Kfz-Kosten für den Firmenwagen
  • Werbung
  • betriebliche Versicherungen wie beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung)

Werbungskosten sind wiederum zum Beispiel:

  • Arbeitsmittel, die überwiegend beruflich genutzt werden (Laptop, Büroeinrichtung etc.)
  • Fahrtkosten zum Arbeitgeber
  • Fortbildungskosten (selbst bezahlte Seminare, Fachliteratur)
  • Beiträge an den Berufsverband
  • Bewerbungskosten
  • Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto
  • eingeschränkt: Arbeitszimmer zu Hause
  • eingeschränkt: Berufsausbildung

Mit Betriebs- bzw. Werbungskosten dezimierst Du grundsätzlich Deine Einnahmen, die sich aus Deinen Einkünften minus Deinen Betriebs- und Werbungskosten errechnen.

Sonderausgaben

Einkünfte werden errechnet, indem man alle Einkunftsarten, egal ob selbstständig, angestellt, aus Miet- oder Zinseinkünften etc. addiert. Von dieser Summe kannst Du Sonderausgaben abziehen. Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind und automatisch mit einer Pauschale, dem Sonderausgaben-Pauschbetrag abgezogen werden. Dieser beträgt 36 € oder 72 € für Ehepaare. Oft sind die Sonderausgaben aber viel höher als dieser Pauschbetrag, weshalb es sich lohnt, die Sonderausgaben in der Steuererklärung einzeln aufzulisten und nachzuweisen. Sonderausgaben gibt es in vier verschiedenen Arten:

Allgemeine Sonderausgaben

Zu den allgemeinen Sonderausgaben zählen folgende Punkte:

  • Unterhalt
  • Kirchensteuern
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Ausbildungskosten
  • Schulgeld
  • Renten und dauernde Lasten

Sonstige Sonderausgaben

Zu den sonstigen Sonderausgaben bei der Steuer gehören Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Sanierung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in einem Sanierungsgebiet sowie an schutzwürdigen Kulturgütern.

Altersvorsorgeaufwendungen

Zu den Altersvorsorgeaufwendungen, die Du in Deiner Steuererklärung als Sonderausgaben zum Vorsorgeaufwand angeben kannst, zählen:

  • Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder landwirtschaftlichen Alterskassen
  • Beiträge zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (für Selbstständige & freie Berufe)
  • Beiträge zum Aufbau einer kapitaldeckenden Altersvorsorge (Riester-Rente oder Rürup-Rente)

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen:

  • Beiträge der gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung
  • Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung)
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen
  • Beiträge zu Risikolebensversicherungen
  • Beiträge zu privaten Krankenversicherungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen
  • Beiträge zu privaten Pflegeversicherungen
  • Beiträge zu Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurde
  • Beiträge zu Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht, die vor 2005 abgeschlossen wurden

Abziehbare Vorsorgeaufwendungen sind weiterhin auch die Beiträge zu den folgenden Lebensversicherungen, wenn der Vertragsbeginn vor 2005 liegt:

  • Aussteuerversicherungen
  • Ausbildungsversicherungen
  • Sterbegeldversicherungen
  • Erbschaftssteuerversicherungen
  • Dread-Disease-Versicherungen
  • Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, sofern diese normal vom Bruttolohn versteuert werden
  • vermögenswirksame Leistungen, die in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt werden

Außergewöhnliche Belastungen

Als außergewöhnliche Belastung gelten Ausgaben, die überraschend und unvorhergesehen auftreten und hohe finanzielle Belastungen mit sich ziehen. Je nach Familiensituation und abhängig von Deinen Einkommen, kannst Du einen bestimmten Betrag absetzen. Was alles als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wird, ist nicht abschließend zu sagen, da diese je nach Definition ausgelegt werden. Theoretisch wäre aber sogar ein Absetzen von Kosten wie dem Zahlen eines Lösegelds hier denkbar. Weitere Beispiele sind:

  • Krankheitskosten wie Arztkosten und Medikamente, wenn diese nicht von der Krankenversicherung übernommen werden
  • Beerdigungskosten
  • Pflegekosten für die eigenen Eltern, wenn die Leistungen von keiner Versicherung übernommen werden (inkl. Pflegeheimkosten)
  • Unterhaltskosten
  • Kosten für die Berufsausbildung des eigenen Kindes (nur eingeschränkt absetzbar)

Verluste

Nichts hilft beim Steuern sparen so gut wie Verluste. Denn diese kannst Du 1:1 gegen rechnen. Verluste werden auch zwischen den verschiedenen Einkunftsarten ausgeglichen.

Beispiel:

Wenn Du als Angestellter 50.000 Euro im Jahr verdienst und in Deiner nebenberuflichen Selbständigkeit 20.000 Euro Verlust gemacht hast, dann musst Du nur 30.000 Euro versteuern. Da Dir im Anstellungsverhältnis die Steuer aber gleich vom Gehalt abgezogen wurde, bekommst Du eine Steuererstattung.

Zusätzlich kannst Du, wenn Du in einem Jahr insgesamt Verluste gemacht hast, diese Verluste vor- und zurücktragen. Wenn Du im Jahr 2024 einen Verlust von 20.000 Euro gemacht hast, kannst Du einen Teil davon für das Jahr 2023 berücksichtigen oder den Verlust mit den Gewinnen im Jahr 2025 verrechnen.

Ausländische Steuern

Das Einkommen, welches Du schon im Ausland versteuert hast, musst Du meistens nicht mehr in Deutschland versteuern. Oder Du kannst die gezahlte Steuer in Deiner deutschen Steuererklärung anrechnen lassen. Was Du konkret machen kannst, steht in den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die zwischen den beiden betroffenen Ländern vereinbart wurden.

Handwerker & haushaltsnahe Dienstleistungen

Solltest Du Deine Wohnung bzw. Haus von Handwerkern renovieren lassen, können 20 Prozent deren Arbeitslohnes von der Steuer abgesetzt werden. Dafür muss allerdings der Lohnanteil in der Rechnung explizit aufgezeigt werden. Das Gute daran: Du kannst den Betrag direkt von der Steuer abziehen. Eine 5.000 Euro Handwerkerrechnung bedeutet also 1.000 Euro weniger Steuern (20 Prozent von 5.000 Euro = 1.000 Euro).

Was kann man pauschal von der Steuer absetzen?

Neben diesen tatsächlichen Ausgaben gibt es noch einige Pauschalen und Freibeträge, die Du in Deiner Steuererklärung berücksichtigen kannst, unabhängig davon welche Kosten Dir tatsächlich entstanden sind und wie hoch sie waren.

Allgemeine Sonderausgaben

Gibst Du hier nicht mit Nachweisen direkt Sonderausgaben an, so erhältst Du eine Pauschale von 36 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung (Ehepaare, Lebenspartner) 72 € im Jahr.

Kinderfreibeträge

Wenn Du Kinder hast, kannst Du Kinderfreibeträge in Deiner Steuererklärung berücksichtigen. Allerdings wird dieser Freibetrag mit dem bezahlten Kindergeld verrechnet. Das Finanzamt schaut, welche Variante für Dich die bessere ist: Kinderfreibetrag oder steuerfreies Kindergeld.

Günstiger ist der Kinderfreibetrag meist erst ab einem bestimmten Einkommen, welches derzeit bei 35.000 - 45.000 Euro pro Ehepartner/Lebenspartner liegt. Wenn Du weniger verdienst, bekommst Du stattdessen das Kindergeld, welches dann komplett steuerfrei ist.

Der Kinderfreibetrag liegt 2024 bei 9.540 € für ein Elternpaar bzw. 4.770 € pro Elternteil.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wenn Du Dein Kind allein erziehst, hast Du seit einigen Jahren die Möglichkeit neben dem Kinderfreibetrag einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro für Alleinerziehende in der Steuererklärung geltend zu machen. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag, der von den Einkünften abgezogen wird, um weitere 240 Euro.

Die Voraussetzungen für diesen Entlastungsbetrag sind:

  • Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • Das Kind gehört zu Deinem Haushalt
  • Du musst alleinstehend sein. Wenn Du einen neuen Lebenspartner hast, giltst Du nicht mehr als alleinstehend.
  • Dein Kind benötigt eine Steueridentifikationsnummer, die Du in der Anlage “Kind” einträgst.

Altersentlastungsbeitrag

Der Altersentlastungsbeitrag ist für Renten und Pensionen und wird nur zum Teil versteuert. Wenn Du allerdings noch Arbeitslohn beziehst und älter als 64 Jahre bist, musst Du Dein komplettes Einkommen versteuern. Da es ungerecht wäre ältere Menschen zu bestrafen, wenn sie noch arbeiten möchten, gibt es den Altersentlastungsbeitrag, der allen Steuerpflichtigen gewährt wird, wenn sie älter als 64 Jahre alt sind. Der genaue Betrag ändert sich von Jahr zu Jahr weil sich der Besteuerungsanteil der Renten jedes Jahr ändert. Für 2024 ist der Beitrag maximal 13,6 Prozent der Einkünfte mit einem Höchstbetrag von 646 Euro.

Pflege-Pauschalbetrag

Bis zu 1.800 € können vom Steuerzahler angesetzt werden, die Angehörige betreuen - aber nur, wenn der Pflegende keine sonstigen Gegenleistungen für seine Dienste erhält. Bekommt er zum Beispiel das Pflegegeld als Vergütung, fällt die Pauschale weg.