Seit Anfang 2013 gibt es bei der GEZ bezüglich des Rundfunkbeitrags eine Pauschalregelung für alle Wohnungen, in denen Erwachsene über 18 Jahren gemeldet sind. Während die Rundfunkgebühr in der Vergangenheit nur dann gezahlt werden musste, wenn jemand ein TV-Gerät, ein Radio, Internetanschlüsse oder Ähnliches besaß, gibt es nun einen pauschalen Rundfunkbeitrag. Wenn Du BAföG beziehst, bist Du unter Umständen von diesem Beitrag befreit, unabhängig von der Art und Höhe Deines BAföGs. Die genaue Höhe kann Dir unser BAföG-Rechner schnell ausrechnen. In diesem Artikel erklären wir Dir, was Du genau beachten musst, um von der GEZ befreit zu werden und welche Ausnahmen es geben kann.
GEZ: BAföG befreit von der Rundfunkgebühr
Im Normalfall ist jeder Haushalt – egal, ob er Geräte wie Fernseher, Radio oder einen Internetanschluss hat oder nicht – monatlich dazu verpflichtet ist, einen einheitlichen Beitrag von 18,36 € zu zahlen. Wenn Du allerdings BAföG beziehst, kann der GEZ-Beitrag auf Antrag ausgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du BAföG für den Master, für den Bachelor, für das Diplom usw. erhältst. Sobald Du BAföG-Anspruch hast und BAföG bekommst, kannst Du Dich von der GEZ befreien lassen. Das gilt selbstverständlich auch für BAföG im Zweitstudium.
GEZ-Befreiung durch BAföG: Das musst Du beachten
Durch den Bezug von BAföG wird Dir die GEZ erlassen. Wichtig ist hierbei, dass Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst und Du einen schriftlichen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag wegen BAföGs stellst.
Wenn Du also erfolgreich BAföG beantragt hast, solltest Du den Befreiungsantrag spätestens zwei Monate nach der Erstellung Deines BAföG-Antrags durch das BAföG-Amt stellen. Dann kannst Du davon ausgehen, dass die GEZ einer Befreiung aufgrund von Studenten-BAföG rechtzeitig zustimmt. Die Befreiung gilt ebenfalls für die Förderung durch elternunabhängiges BAföG sowie für die Förderung durch Schüler-BAföG und ist unabhängig davon, ob du den BAföG-Höchstsatz oder eine niedrigere Summe erhältst. Du solltest beachten, dass das BAföG-Amt nach dem vierten Semester einen BAföG-Leistungsnachweis von Dir fordern kann. Falls Du diesen nicht erbringen kannst, endet Deine BAföG-Förderung, und Du musst auch wieder GEZ zahlen. Zudem kann Deine BAföG-Förderung bzw. Deine GEZ-Befreiung endet, wenn Du ein Vollzeitpraktikum absolvierst und dadurch Dein Studium unterbrechen musst. Die Zahlungen vom BAföG im Praktikum hängen davon ab, ob Du ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum absolvierst und ob die Studienordnung ein solches Praktikum in ihrer Modulbeschreibung vorsieht.
Übrigens: Falls Du befreit bist, solltest Du im Hinterkopf haben, dass die Befreiung nur für Deinen Bewilligungszeitraum gilt und Du frühzeitig einen Folgeantrag stellen solltest, damit Deine GEZ-Befreiung durch BAföG ihre Gültigkeit behält. Die Genehmigung der GEZ-Befreiung erlischt auch dann, wenn die BAföG-Förderungshöchstdauer abgelaufen ist.
GEZ-Befreiung ohne BAföG: Weitere Fälle
Menschen mit Behinderung sind wie die Bezieher von BAföG vom GEZ-Beitrag befreit – dabei ist es nicht wichtig, ob Du BAföG bekommst. Solltest Du verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben und befreit sein, muss auch Dein Partner nicht zahlen.
Weitere Fälle der GEZ-Befreiung ohne BAföG bestehen nur bei Empfängern von Sozialgeld, ALG II und der Grundsicherung. Da Studenten eher keine Empfänger dieser Leistungen sind, kommt für das Umgehen der GEZ nur BAföG als Befreiung in Frage.
GEZ ohne BAföG: Studenten und WGs müssen zahlen
Es gibt auch die Möglichkeit, einen Härtefallantrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr zu stellen, wenn man eine staatliche Unterstützung wie eben das BAföG nur ganz knapp „verpasst“ hat. Für die GEZ-Befreiung ohne BAföG musst Du rechtzeitig einen Antrag stellen. Die Entscheidung, ob Du ohne BAföG eine GEZ-Befreiung bekommst, liegt jedoch im Ermessen des Beitragsservices. Grundlegend ist ausschlaggebend, ob Du einen sozialen Härtefall darstellst. Die Entscheidung hängt aber vom jeweiligen Einzelfall ab. Dabei darfst Du den Härtefallantrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren nicht mit dem BAföG-Härtefallantrag verwechseln.
GEZ ohne BAföG: WGs müssen Rundfunkbeiträge zahlen
In einer WG muss GEZ gezahlt werden, auch wenn Du oder ein anderes WG-Mitglied befreit ist von der GEZ durch BAföG-Bezug. Das gilt auch bei Untermietverträgen in WGs. Zur Zahlung verpflichtet sind nämlich alle Mieter eines Hauses, die volljährig sind.
In dem Fall, dass Du mit Deinem Partner zusammen oder in einer WG lebst, seid Ihr gemeinsam dazu verpflichtet, den Beitrag zu zahlen – und zwar so, dass sich jeder (zu gleichen Teilen) an den 18,36 € beteiligt. Tatsächlich zahlen muss ihn aber nur einer. Durch Deine GEZ-Befreiung vom BAföG müsstest Du dann eigentlich keinen Anteil zahlen. Wie Ihr das untereinander regelt, bleibt Euch überlassen – wichtig ist nur, dass der Beitragsservice für Eure Wohnung einen monatlichen Zahlungseingang verzeichnen kann.
Solltest Du in einer WG leben und der GEZ-Zahler aus dieser WG ausziehen, wird der Beitragsservice einen anderen Bewohner aussuchen. Das heißt, die Beiträge werden unvermindert weiter gefordert. Wenn jeder einzelne Mitbewohner der WG gefördert wird durch BAföG, dann ist GEZ auf Antrag natürlich ebenfalls nicht zu zahlen.
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