Werkstudent: Was ist das und wie finde ich Stellen?

Werkstudent sein, was heißt das eigentlich? Wir geben Dir alle Infos, erklären, welche Privilegien Du genießt, und wie Du eine interessante Werkstudentenstelle findest.

68 % aller Studenten sind darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten. Sei es als Minijobber, Teilzeitkraft, im Semesterferienjob oder eben als Werkstudent. Das Besondere an einer Werkstudententätigkeit ist, dass Du im Gegensatz zu den anderen Nebenjobs, praktisches Wissen und Fähigkeiten erlangst, welche sich auf Dein Studium beziehen. Als Werkstudent kann man neben dem Studium bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten und dabei sogar bis zu 1.076 € im Monat als Werkstudenten-Gehalt verdienen. Hier erfährst Du, was ein Werkstudent genau ist, wie Du einer werden kannst und welche Vor- und Nachteile ein Werkstudentenjob für Dich hat. Außerdem helfen wir Dir, mit nur wenigen Klicks online den passenden Werkstudentenjob zu finden.

Was ist ein Werkstudent?

Die Definition Werkstudent besagt: Werkstudent ist, wer neben dem Studium eine zeitlich begrenzte Werkstudententätigkeit ausübt, die einen direkten Bezug zu seinem Studium hat. Zeitlich begrenzt bedeutet, dass die Werkstudent-Arbeitszeit während der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche beschränkt ist. In den Ferien und der vorlesungsfreien Zeit kannst Du jedoch Deinen Werkstudentenjob in Vollzeit ausüben. Vorlesungsfrei sind nicht nur die Werkstudent-Semesterferien, sondern auch Wochenenden und Nächte. Das heißt, wenn Werkstudenten häufig nachts oder am Wochenende in ihrer Werkstudententätigkeit arbeiten, sind sie nicht an diese 20-Stunden-Regel gebunden.

Die 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit soll sicherstellen, dass Werkstudenten trotz Werkstudentenjob genügend Zeit für ihr Studium verbleibt und dieses nicht durch eine zu hohe Arbeitslast bei der Werkstudententätigkeit verzögert wird. Für Werkstudenten und deren Arbeitgeber gilt nämlich: das Studium der Werkstudenten hat immer Vorrang. Wenn Du mehr als 26 Wochen pro Jahr länger als 20 Wochenstunden arbeitest, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent in der Sozialversicherung und musst wie ein normaler Arbeitnehmer Beiträge in alle Versicherungszweige einzahlen.

Du kannst kein Werkstudent sein, wenn Du

  • ein Fernstudium absolvierst
  • ein Zweitstudium oder Teilzeitstudium machst
  • als Praktikant tätig bist
  • ein Urlaubssemester einlegst
  • eine Promotion machst
  • eine berufliche Weiterbildung machst
  • ein duales Studium machst
  • als Langzeitstudent länger als 14 Semester studiert hast
  • schon alle Scheine hast, aber noch immatrikuliert bist

Werkstudententätigkeit: Das erwartet Dich

Per Definition ist ein Werkstudent jemand, der als immatrikulierter Student einer Nebenbeschäftigung, nämlich der Werkstudententätigkeit, nachgeht, die studienbezogen und zeitlich begrenzt ist.

Als Werkstudent gewinnst Du schon frühzeitig Einblick in Unternehmen und die Arbeitswelt. Da Werkstudenten schon eine gewisse theoretische Grundlage haben und meist für längere Zeit in der Firma arbeiten, werden Sie bei ihrer Werkstudententätigkeit mit anspruchsvolleren Aufgaben betraut, als beispielsweise Praktikanten. Meist arbeiten Werkstudenten auch in verschiedenen Abteilungen und lernen durch die Werkstudententätigkeit das Leben in einem Betrieb auf verschiedenen Ebenen kennen. Zusätzlich bringt so eine Werkstudentenstelle auch interessante und wertvolle Kontakte, die Dir sowohl im Studium, als auch im späteren Arbeitsleben von Nutzen sein können. Die Verknüpfung von Theorie und Praxis erleichtert Werkstudenten auch, die Uni-Schwerpunkte besser zu wählen. Oft bieten die Arbeitgeber Werkstudenten auch Themen und Hilfe bei akademischen Abschlussarbeiten an.

Arbeitsrechtlich gilt das Werkstudentenprivileg. Das heißt, dass Du mit einem Werkstudentenjob von der Sozialversicherungspflicht befreit bist. Dies gilt sowohl für die Vorlesungszeit, als auch für die Ferien. Dein Arbeitgeber zahlt für eine Werkstudentenstelle keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Von der Rentenversicherung bist Du jedoch nur dann befreit, wenn Du nicht regelmäßig über 520 € verdienst. Der Rentenversicherungsbeitrag bei Werkstudententätigkeit mit höherem Verdienst beläuft sich für Werkstudenten auf 9,30 %.

Du musst als Student jedoch kranken- und pflegeversichert sein. Egal, ob Du eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung bevorzugst oder noch in der Familienversicherung versichert bist. Krankenversicherung über die Familienversicherung ist als Werkstudent nur dann möglich, wenn Du durch Deine Werkstudententätigkeit nicht in 3 aufeinanderfolgenden Monaten über 520 € verdient hast. Ist dies der Fall, musst Du Dich gesetzlich oder privat selbst krankenversichern. Werkstudenten werden meist stundenweise bezahlt und erhalten mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 12,41 € pro Stunde (Stand: Dezember 2024). Ob Du als Werkstudent Steuern, wie die Lohnsteuer, zahlen musst hängt einerseits von Deiner Steuerklasse und andererseits von Deinem Einkommen ab. Wenn bei Dir Lohnsteuer fällig wird, zahlt es sich jedenfalls aus, eine Steuererklärung als Student abzugeben.

Als Werkstudent hast Du grundsätzlich BAföG-Anspruch. Inwieweit Du als Werkstudent BAföG beziehen kannst, hängt jedoch konkret von Deinem Einkommen ab. Nicht nur bei BAföG als Werkstudent, sondern bei jeder studentischen Tätigkeit gilt der jährliche Freibetrag von 6.240 € brutto oder 520 € monatlich. Solltest Du mehr verdienen, wird der darüber liegende Betrag von Deinem Werkstudenten-BAföG abgezogen. Es bedeutet also nicht, dass Du gar kein BAföG mehr erhältst. Nur wenn Du mehr als 520,92 € monatlich verdienst, verlierst Du Dein Anrecht auf BAföG ganz. Die genauen Auswirkungen auf Dein BAföG kannst Du aber auch problemlos mit unserem BAföG-Rechner berechnen. Kindergeld als Werkstudent bzw. generell Kindergeld im Studium bekommst Du, solange du jünger als 25 Jahre bist und weniger als 20 Stunden wöchentlich arbeitest. Wer älter ist, oder mehr arbeitet, verliert als Werkstudent sein Kindergeld.

Die Kündigungsfrist bei einem Werkstudentenjob beträgt 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Die Kündigungsfrist für einen Werkstudent kann jedoch im Arbeitsvertrag auch individuell festgelegt sein. Dein Urlaubsanspruch ist der gleiche wie bei normalen Arbeitnehmern, da Du jedoch nur maximal 20 Wochenstunden arbeitest, halbiert sich die Zahl auf 12 Urlaubstage, das heißt 12 Arbeitstage im Jahr.

Werkstudententätigkeit - Vorteile und Nachteile im Vergleich

Wie jeder andere Nebenjob auch, bringt die Werkstudententätigkeit Vorteile, aber auch Nachteile mit sich. Diese solltest Du abwägen, bevor Du Dich für eine solche Stelle entscheidest.

Vorteile

  • Während des Studiums Geld verdienen
  • Schon während des Studiums Erfahrungen in der Praxis gewinnen
  • Meist flexible Arbeitszeiten
  • Aufbau eines fachbezogenen Netzwerks
  • Positiv für Deinen Lebenslauf
  • Chancen auf eine Übernahme nach Abschluss Deines Studiums
  • Eventuelle Unterstützung durch den Arbeitgeber bei Abschlussarbeiten

Nachteile

  • Weniger Zeit fürs Studium
  • Weniger Freizeit
  • Eventuell Nacht- und Wochenendarbeit
  • Viel Arbeit in den Semesterferien
  • Abhängig vom Verdienst Kürzung oder Verlust des BAföG
  • Je nach Höhe des Gehalts möglicherweise Wegfall der Familienversicherung
  • 9,3 % Rentenversicherung bei regelmäßigem Verdienst über 520 €

Werkstudentenjob finden

Wie kann man als Werkstudent Jobs finden? Firmen, die Werkstudentenstellen anbieten, sind meist weniger an Erstsemestern interessiert, sondern suchen Studenten, die bereits über ein gewisses Fachwissen verfügen. Besonders gefragt sind Werkstudenten im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich.

Wenn Du nach einer Werkstudententätigkeit suchst, kannst Du Dich natürlich auch im Career Center Deiner Uni melden. Wenn Du als Werkstudent einen Job suchst, lohnt es sich auch, zu recherchieren, ob Unternehmen in Deiner Unistadt Werkstudentenjobs anbieten. Am besten schreibst Du diese dann direkt an. Übrigens ist auch eine Kombination aus Werkstudent und Minijob möglich: Voraussetzung ist, dass Du nicht länger als 20 Stunden pro Woche arbeitest.

Kommentare

Hallo liebes myStipendium-Team,

ich habe die Aussicht auf einen befristeten Teilzeit-Job für 2 Monate. Es wird vorraussichtlich mehr als eine 20-Stunden-Woche sein. Ich habe aber auch die Möglichkeit Abends und am Wochenende zu arbeiten. Wie wird sich das mit der Sozialversicherung verhalten? Muss ich für diesen Zeitraum meine Krankenversicherung selbst bezahlen?