Neben einem Erasmus-Auslandssemester kannst Du als Erasmus-Student auch für ein Praktikum gefördert werden. Dabei gibt es allerdings bestimmte Erasmus-Voraussetzungen, die Du bei Deiner Erasmus-Bewerbung beachten musst. Auch wenn die Praktikumssuche weiterhin Deine Aufgabe bleibt, wird Dein Erasmus-Praktikum vertraglich geregelt. Welche Dokumente Du für den Antrag Deines Erasmus-Praktikums im Ausland brauchst und welche Voraussetzungen Du dabei erfüllen musst, findest Du in unserem Artikel.
Erasmus-Praktikum: Voraussetzungen
Ein Erasmus-Stipendium für ein Praktikum kannst Du im Erasmus-Bachelor und im Erasmus-Master erhalten. Selbstverständlich ist nicht jedes Praktikum förderungswürdig – es muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von Erasmus unterstützt werden zu können. Das Erasmus-Praktikum sollte mindestens zwei Monate dauern und in Vollzeit absolviert werden. Du bist noch auf der Suche nach einem geeigneten Erasmus-Praktikum? Dann findest Du garantiert das richtige in unserer Praktikumsbörse.
Länder, in denen Du Dein Erasmus-Praktikum ableisten kannst, sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, die Türkei, Ungarn sowie Zypern.
Nicht alle potenziellen Praktikumsstellen kommen für eine Förderung infrage. Solltest Du Dein Praktikum in einer EU-Institution, Institutionen, die EU-Programme regeln oder in Botschaften oder Konsulaten Deines Heimatlandes absolvieren wollen, kann dies nicht als Erasmus-Praktikum gefördert werden.
Neben Erasmus im Auslandspraktikum darfst Du keine weiteren EU-Fördergelder bekommen. Wenn Du Dein Praktikum über den Pädagogischen Austauschdienst absolvierst, solltest Du erfragen, aus welchen Mitteln Deine Förderung stammt und ob Du unter diesen Umständen zusätzlich noch von Erasmus unterstützt werden darfst.
Erasmus-Praktikum: Einzureichende Dokumente
Erasmus-Auslandsstudium: Notwendige Unterlagen für Deine Bewerbung
Vor dem Antritt Deines Erasmus-Praktikums sind einige Dinge zu erledigen und diverse Dokumente einzureichen. Diese Dokumente stellen die Grundlage für die Entscheidung dar, ob Dir die Förderung für ein Erasmus-Praktikum gewährt wird:
- Motivationsschreiben anfertigen: Das Motivationsschreiben sollte anderthalb bis zwei DIN-A4 Seiten umfassen, unterschrieben sein und klar herausstellen, warum Du die entsprechende Landeswahl getroffen hast und wie das Erasmus-Praktikum zu Deinen Studienzielen passt.
- Tabellarischer Lebenslauf fürs Praktikum
- Notenübersicht in Form von Leistungsnachweisen und Zeugnissen
- Sprachkenntnisse nachweisen: Als Sprachnachweise anerkannt sind Sprachzeugnisse des DAAD, Nachweise über Deine Zeit an einer ausländischen Universität, oder Dein Abiturzeugnis (falls Du die entsprechende Sprache im Leistungskurs gehabt haben solltest).
- „Learning Agreement for Traineeships“: Dieses Dokument wird Dir von Deiner Hochschule zur Verfügung gestellt und muss von Dir, der Praktikumsstelle und Deiner Hochschule unterschrieben.
- Praktikumsvertrag: Dieser muss von Dir und Deinem Arbeitsgeber unterschrieben werden.
- Stellenbeschreibung des Erasmus-Praktikums, die von der Praktikumsstelle unterzeichnet und auf offiziellem Firmenpapier gedruckt sein muss.
- Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz sollte nie – aber besonders nicht im Ausland vernachlässigt werden, da die Kosten im Schadensfall kaum einzuschätzen sind. Dein Versicherungspaket sollte mindestens eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung umfassen.
- „Grant Agreement“ (offizielle Fördervereinbarung) ausfüllen und unterschreiben.
Des Weiteren brauchst von Deinem Arbeitgeber bzw. Deiner Hochschule:
- Eine Bescheinigung Deiner Hochschule, dass Dein Praktikum unerlässlich für Deinen Studiengang ist und den Ansprüchen Deines Fachbereiches genügt.
- Deine Praktikumsstelle muss nachweisen, dass Du während des Praktikums wertvolle Arbeitserfahrung sammeln kannst. Das heißt, Dein Arbeitgeber muss Dein Tätigkeitsfeld ausführlich beschreiben.
Hinweis: Bist Du Dir unsicher, ob Du die richtigen Unterlagen hast, kannst Du beim International Office oder auch beim Erasmus-Student-Network nochmal nachfragen.
To-Dos nach dem Erasmus-Praktikum
Auch nach dem Erasmus-Praktikum sind noch einige Dinge zu beachten – so musst Du unter anderem den letzten Teil des zuvor genannten Learning Agreements/Traineeship Certificate unterschreiben und diesen auch von Deiner Erasmus-Praktikumsstelle unterzeichnen lassen. Ein Praktikumszeugnis für Dein Erasmus-Praktikum muss Dir ausgestellt werden. Das solltest Du im Vorhinein Deinem Arbeitgeber mitteilen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Als allerletzten Schritt wird Erasmus Dich bitten, einen Fragebogen über Deine Erasmus-Praktikumserfahrungen auszufüllen, auszudrucken und an Deine Hochschule weiterzuleiten – geschafft!
Erasmus-Praktikum: Auch für Graduierte möglich
Eine Graduiertenförderung eines Erasmus-Praktikums ist durch Erasmus-Plus möglich. Den Antrag dafür musst Du allerdings noch stellen, während Du immatrikuliert bist. So kannst Du bis 12 Monate nach Deiner Graduierung ein Erasmus-Praktikum machen. Wichtig zu wissen: Deine Praktikumsvergütung wird nicht mehr auf Dein Erasmus-Stipendium angerechnet – unabhängig davon, wie hoch diese ist. Die über Erasmus erhaltenen Förderung musst Du auch nicht zurückzahlen. Zudem müssen bei Praktikumsbeginn noch ausreichend "Mobilitätsmonate" zur Verfügung stehen. Das heißt, da ein Erasmus-Praktikum ab zwei Monate gefördert wird, musst Du spätestens zehn Monate nach Uniabschluss das Praktikum beginnen. Im Übrigen gelten die gleichen Voraussetzungen und Beschränkungen, wie bei einem normalen Erasmus-Praktikum während des Studiums.
Übrigens: Auch wenn Du bereits während des Studiums über Erasmus gefördert worden bist, kannst Du Dich nach Deinem Abschluss noch um eine Graduiertenförderung für ein Erasmus-Praktikum bewerben.
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