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Erasmus zurückzahlen? Nichtantritt, Abbruch oder Verkürzung

Im Erasmus Plus Programm kannst Du eine mehrfache Förderung in Anspruch nehmen, wenn Du jeweils die Mindestdauer (3 Monate für Studium, 2 Monate für Praktikum) einhältst. Dabei werden Dir die einzelnen Zeiträume bis zur Gesamtförderzeit von 12 Monaten angerechnet. Was jedoch bei Nichtantritt, Unterbrechung, Abbruch oder Verkürzung passiert, erfährst Du in diesem Artikel.

Im Erasmus-Plus-Programm kannst Du eine mehrfache Förderung für ein Erasmus-Auslandssemester in Anspruch nehmen, wenn Du jeweils die Mindestdauer (3 Monate für Studium, 2 Monate für Praktikum) einhältst. Dabei werden Dir die einzelnen Zeiträume bis zur Gesamtförderzeit von 12 Monaten angerechnet. Was jedoch bei Nichtantritt, Unterbrechung, Abbruch oder Verkürzung mit Deinem Erasmus-Stipendium passiert, erfährst Du in diesem Artikel.

Erasmus zurückzahlen bei Unterbrechung?

Nein, denn eine Unterbrechung Deines Auslandsaufenthalts ist prinzipiell nicht möglich. Von daher musst Du auch kein Erasmus zurückzahlen. Es gibt aber einige Ausnahmen für eine Unterbrechung. Anerkannte Gründe für eine Unterbrechung sind:

  • kollektive höhere Gewalt – wie Naturkatastrophen oder Generalstreiks im Gastland. In diesen Fällen entscheiden die NA-DAAD und die Europäische Kommission sowohl über die Anerkennung im Einzelnen als auch darüber, ob nicht förderfähige Zeiträume allgemein anerkannt werden oder unterbrochene Aufenthalte wieder aufgenommen werden können.
  • individuelle Fälle höherer Gewalt. Werden diese anerkannt, kann Deine Erasmus-Förderung unter bestimmten Voraussetzungen fortgesetzt werden. Hierzu muss die gleiche Mobilitätsphase wieder aufgenommen werden, ein neues Learning Agreement und für jede Mobilitätsphase ein separater Bericht erstellt werden.

Erasmus zurückzahlen bei Nichtantritt, Abbruch oder Verkürzung?

Im Falle von Nichtantritt, Abbruch oder Verkürzung Deines Erasmus-Studiums oder Erasmus-Praktikums solltest Du das Akademische Auslandsamt (Internationales Büro) und Deinen Erasmus-Koordinator oder Fachbereichsleiter umgehend kontaktieren und über Deine Gründe informieren. Bist Du schon vor Ort, solltest Du auch noch das Gespräch mit dem zuständigen Erasmus-Student-Network suchen. Sie können Dir in einer schwierigen Situation auch helfen.

Bei Nichtantritt sind alle eventuell erhaltenen Fördermittel aus Erasmus zurückzuzahlen. Dies gilt auch, wenn Du vor der Mindestdauer von drei Monaten im Studium oder zwei Monaten im Praktikum abbrichst (vor 2015 allgemein 3 Monate).

Bei Abbruch oder Verkürzung Deines Aufenthalts nach dem Mindestaufenthalt sind gegebenenfalls die bereits für künftige Ausbildungszeiträume erhaltenen Raten des Erasmus-Geldes zurückzugeben. Das gilt bei Bachelor und Master mit Erasmus in gleicher Weise. Nicht abgeschlossene Kurse an der Erasmus-Uni können Dir dann natürlich auch nicht anerkannt werden.

Verlängerung Deines Erasmus-Aufenthalts

Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass der Verlängerungszeitraum unmittelbar anschließt und die Förderhöchstdauer nicht überschritten wird.

Verlängerung eines Erasmus-Studiums

Gefällt Dir der Auslandsaufenthalt als Erasmus-Student, kannst Du einen Antrag auf Verlängerung stellen (maximal insgesamt 12 Monate). Bei den meisten Universitäten kannst Du die Verlängerung einen Fördermonat vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthalts formlos per E-Mail beantragen. Erkundige Dich jedoch unbedingt vorher bei Deiner Heimatuniversität, wie dort die Vorgehensweise für eine Verlängerung gehandhabt wird. Zudem musst Du Dich natürlich mit Deiner Gasthochschule in Verbindung setzen und Dich erkundigen, ob dort überhaupt noch ein Platz frei ist. Wenn ja, benötigst Du noch die Zustimmung Deines Fachbereichsleiters oder des Erasmus-Koordinators Deiner Heimatuniversität. Sobald diese vorliegt, ist noch ein neues Learning Agreement auszufüllen. Die sonstigen Unterlagen Deiner ursprünglichen Erasmus-Bewerbung musst Du nicht noch mal einreichen.

Verlängerung eines Erasmus-Praktikums

Auch hier können die Vorgaben für den Antrag auf Verlängerung von Uni zu Uni abweichend sein und es ist empfehlenswert, sich über die genaue Vorgehensweise auf den Internetseiten der Heimatuniversität zu informieren. Bei Verlängerungsdauer bis zu einem Monat reicht meistens eine Vereinbarung per E-Mail zwischen Dir, Deiner Universität und dem Praktikumsunternehmen aus.

Verlängerungen von mehr als einem Monat müssen schriftlich als Anhang der ursprünglichen Verträge verfasst und von allen Parteien unterzeichnet werden.

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