Auslands-BAföG ist eine Möglichkeit, um Dein Studium im Ausland (teil-)zufinanzieren. Im Auslandsstudium kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln und gleichzeitig Deinen Lebenslauf aufpolieren. Wie es um Deinen Auslands-BAföG-Anspruch steht und wie Du es bekommst, erfährst Du hier.

Auslands-BAföG beantragen

Wann? – Zeitpunkt zum Auslands-BAföG beantragen

Die Bearbeitungszeit von Deinem Auslands-BAföG-Antrag kann wesentlich länger dauern als für Dein BAföG im Inland. Ist die Bearbeitungszeit bei Deinem Antrag in Deutschland ca. zwei bis drei Monate (oder wenige Wochen beim BAföG fürs Zweitstudium), kann die Bearbeitungszeit für Deinen Auslands-BAföG-Antrag drei bis fünf Monate oder mehr betragen. Deswegen empfehlen wir Dir, Deinen Antrag mindestens 6 Monate vor Beginn Deines Auslandssemesters zu stellen. Natürlich kannst Du Deinen Antrag auch noch früher stellen. So stellst Du sicher, dass Du BAföG im Ausland von Anfang an bekommst. Im Idealfall bedeutet das, dass es einen nahtlosen Übergang vom Empfang Deines Inlands-BAföGs (falls Du welches bekommst) und Deines Auslands-BAföGs gibt. In unserem Artikel zum BAföG-Leistungsnachweis erfährst Du, ob das Auslandssemester den Zeitpunkt für Deinen Leistungsnachweis beeinflusst.

Außerdem empfehlen wir Dir, bevor Du Auslands-BAföG beantragst, einen Antrag auf Vorabentscheid zu stellen. Dadurch erfährst Du, ob Du überhaupt Auslands-BAföG erhalten kannst. Auslands-BAföG beantragen kannst Du übrigens auch, wenn Du bisher kein Studenten-BAföG, elternunabhängiges BAföG oder Schüler-BAföG innerhalb Deutschlands bekommen hast. Welche Formblätter Du zum BAföG beantragen benötigst, findest Du in unserem Artikel zum BAföG-Antrag.

TIPP

Auslands-BAföG einfach, schnell und ohne Fehler online beantragen

Normalerweise braucht man ca. 5 ½ Stunden, um den Auslands-BAföG-Antrag zu erstellen. 90 % aller Auslands-BAföG-Anträge werden zudem unvollständig versandt. Zur ohnehin schon relativ langen Bearbeitungsdauer kommt dann hinzu, dass sich die Auslands-BAföG-Auszahlung zusätzlich enorm verzögert. Du musst dann also noch länger auf Dein Geld warten. Wir raten Dir daher, Deinen Antrag mit unserem Online-Tool zu erstellen. Mit diesem Assistenten bist Du in maximal 30 Minuten fertig. Und Dein Antrag geht garantiert fehlerfrei beim Amt ein.

Falls Du im EU-Ausland bist, kannst Du Dich neben dem Auslands-BAföG-Antrag auch noch für das Erasmus-Stipendium bewerben. BAföG und die Erasmus-Förderung kannst Du parallel beziehen.

Wo? – Auslands-BAföG-Antrag beim richtigen Amt einreichen

Du hattest für Deinen BAföG-Antrag bisher ein zuständiges Amt, normalerweise in der Nähe Deiner Hochschule. Das BAföG-Amt für Dein BAföG im Ausland ist allerdings nicht dasselbe wie für Deinen Inlandsantrag. Wenn Du das passende Amt für Deinen Auslands-BAföG-Antrag suchst, musst Du wissen, dass die Zuständigkeit in ganz Deutschland zentral aufgeteilt ist. Die Zuständigkeiten richten sich hierbei nach dem Zielland.

Bei welchem BAföG-Amt Du Dein Auslands-BAföG beantragen musst, haben wir für Dich zusammengestellt. Im Artikel zum BAföG-Amt findest Du alle BAföG-Ämter für den Inlands- und Auslands-BAföG-Antrag.

Natürlich ist auch beim Beantragen des Auslands-BAföG wichtig, dass Du bei Deinem zuständigen Amt die Unterlagen vollständig einreichst. Dadurch stellst Du sicher, dass keine Unterlagen nachgefordert werden. Denn das kostet Zeit und Geduld. Wichtig ist außerdem, dass Du spätestens drei Monate nach Studienbeginn im Ausland Deinem BAföG-Amt eine Immatrikulationsbescheinigung Deiner ausländischen Uni nachreichst. Falls Du das vergisst, kann der Bewilligungsbescheid aufgehoben werden und Du musst die bereits erhaltenen Beträge zurückzahlen.

Wie viel? – Auslands-BAföG-Höhe

Eine gute Einschätzung Deiner Auslands-BAföG-Höhe erhältst Du zunächst durch unseren BAföG-Rechner. Der BAföG-Höchstsatz Deines Auslands-BAföG-Förderbetrages setzt sich im Prinzip wie im Inland zusammen. Berücksichtigt werden neben dem Grundbedarf und der Wohnpauschale auch ein Zuschlag für BAföG und Krankenversicherung. Gegebenenfalls werden auch Kinderbetreuungszuschläge ausgezahlt, da es für BAföG mit Kind Zuschüsse gibt. Zusätzlich gibt es Auslandszuschläge, die länderabhängig bemessen werden. Ansonsten gilt auch hier: Eigenes Vermögen und BAföG schließt sich nicht aus, solang Du den Freibetrag (15.000 € unter 30 Jahre, 45.000 € 30–45 Jahre alt) nicht überschreitest. Die Auslands-BAföG-Höhe setzt sich neben dem Grundbedarf aus den folgenden Zuschlägen zusammen:

Zuschlag für...

nachweisbare Studiengebühren

Höhe des Zuschlages

  • Zuschläge zu Studiengebühren können in Höhe von maximal 5.600 € für ein Studienjahr gewährt werden.
  • Der Studiengebührenzuschlag wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Gutachten von zwei Professoren nötig, dass Du wegen herausragender Leistungen besonders förderungswürdig bist.
  • Falls keine Gutachten vorhanden sind, ist es notwendig, dass Du Deine Ausbildung nur an der ausgewählten Hochschule durchführen kannst.
  • Du musst Dich um einen Erlass der Studiengebühren bemühen und dem BAföG-Amt dies belegen können.

Zuschlag für...

die Reise zur Ausbildungsstätte

Höhe des Zuschlages

  • Pauschale für Hin- und Rückreise
  • In Europa: je 250 € für Hin- und Rückfahrt (500 € gesamt)
  • Außerhalb Europas: je 500 € für Hin- und Rückfahrt (1.000 € gesamt)

Zuschlag für...

die Krankenversicherung

Höhe des Zuschlages

  • Zuschlag von 102 €, wenn Du nachweist, dass Du eine beitragspflichtige Krankenversicherung hast.
  • Wenn Du nur zeitlich begrenzt im Ausland studierst, bist Du im Inland weiterhin versicherungspflichtig und bekommst den Zuschlag für die Auslandsversicherung obendrauf.
  • Wenn Du Dein gesamtes Studium im Ausland absolvierst, bist Du im Inland nicht mehr versicherungspflichtig und Du bekommst nur den Zuschlag fürs Ausland.

Zuschlag für...

das jeweilige Land: Auslandszuschlag

Höhe des Zuschlages

  • Auslandszuschläge werden nur außerhalb der EU/Schweiz gezahlt
  • Die Höhe beträgt je nach Land 60–255 € monatlich

Um eine sorgenfreie Finanzierung zu ermöglichen, hast Du neben dem Auslands-BAföG die Möglichkeit, Dich auf ein Stipendium zu bewerben. Informationen zu einem Stipendium neben Deinem Auslands-BAföG findest Du in dem Artikel BAföG und Stipendium.

Wie lange? – Dauer vom BAföG im Ausland

Wenn Dein Auslandsstudium Teil eines integrierten Studienganges ist und Du es in einem EU-Land oder der Schweiz absolvierst, wirst Du ohne zeitliche Begrenzung mit Auslands-BAföG gefördert, solange Du die BAföG-Förderungshöchstdauer insgesamt nicht überschreitest. Wenn Du in der EU/Schweiz zeitlich unbegrenzt gefördert werden willst, war es früher ein Kriterium für BAföG im Ausland, mindestens drei Jahre lang Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland gehabt zu haben. Diese Voraussetzung existiert jetzt aber nicht mehr. Des Weiteren kannst Du im Ausland zusätzlich zum BAföG Erasmus erhalten.

Normalerweise wird Auslands-BAföG bei einem Auslandsstudium außerhalb der EU/Schweiz für eine Förderdauer von maximal einem Jahr (2 Semester) bewilligt. Wichtig ist hier, dass die Förderung am Stück und ohne Unterbrechung ist. Die Dauer gilt nicht nur für ein Auslandsstudium, sondern auch, falls Du ein Praktikum im Ausland machen willst. Falls Du länger außerhalb der EU/Schweiz studieren willst, geht das nur an einer Hochschule und Du musst nachweisen, warum dies für Deine Ausbildung wichtig ist. Auch wenn Du in zwei Ländern außerhalb der EU/Schweiz studieren willst, musst Du nachweisen können, warum dies notwendig ist. Die Regel beim Auslands-BAföG ist, dass Du mit BAföG nur in einem Ausland gefördert wirst.

Wenn Du bereits ein Auslandssemester absolviert hast, kannst Du trotzdem ein weiterführendes Studium, wie beispielsweise ein Masterstudium, finanziert bekommen. Dieser Studiengang muss jedoch an der Heimatuni belegt werden. Informationen zum Thema findest Du in dem Artikel BAföG und Master.

Sonderfälle: Abschlussarbeit oder Praktikum im Ausland

Abschlussarbeit mit BAföG im Ausland

Solltest Du Deine Abschlussarbeit im Ausland schreiben wollen, kannst Du ebenfalls Auslands-BAföG erhalten. Du kannst entweder Auslands-BAföG für Deine Abschlussarbeit bekommen, indem Du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst, oder weiterhin Inlands-BAföG beziehen, wenn folgende Kriterien auf Dich zutreffen:

  • Um Deine Bachelor- oder Masterarbeit zu schreiben, besuchst Du eine Ausbildungsstätte oder einen Betrieb im Ausland.
  • Du bist – obwohl Du Deine Abschlussarbeit im Ausland schreibst – nur im Inland eingeschriebener Student.
  • Das Schreiben Deiner Abschlussarbeit im Ausland ist in Dein Inlandsstudium integrierbar.

Eine dieser Bedingungen ist, dass Du Dich ausschließlich im Ausland befindest, um Deine Abschlussarbeit zu schreiben – dies kann entweder an der Hochschule oder in einem Unternehmen sein. Für den Empfang von Auslands-BAföG ist ebenfalls wichtig, dass Du weiterhin nur in Deutschland immatrikuliert bist und Deine Auslandsstudienzeit zu einem förderfähigen Studium im Inland gehört.

Praktikum mit BAföG im Ausland

Gefördert werden kann nur ein Auslandspraktikum, das ein Pflichtpraktikum ist. Was genau ein Pflichtpraktikum ist, haben wir für Dich in unserem Artikel BAföG im Praktikum zusammengefasst. Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 12 Wochen und maximal ein Jahr. Im Gegensatz zum Auslandsstudium gibt es für Dein Praktikum im Ausland keine Auslandszuschläge. Du bekommst aber auch hier Zuschläge zur Reise und zur Krankenversicherung. Außerdem können die Höhe und Voraussetzungen für den Mindestlohn im Praktikum von Land zu Land unterschiedlich sein.

BAföG-Auslandssemester: Voraussetzungen erfüllen

1. Voraussetzung: Ständiger Wohnsitz im Inland

Für den Empfang von Auslands-BAföG ist es wichtig, dass sich Dein ständiger Wohnsitz im Inland befindet und Du offiziell in Deutschland gemeldet bist.

Falls das nicht der Fall ist, reicht es laut der 25. BAföG-Novelle auch aus, wenn Du beweisen kannst, dass Du in ausreichendem Maße mit der deutschen Gesellschaft verbunden bist. Dies kann durch persönliche Verhältnisse (Familie oder Freunde) sowie durch Deinen Bildungsweg (beispielsweise die Schulzeit in Deutschland verbracht) dargestellt werden. Deine Geschwister beeinflussen übrigens Dein Inlands-BAföG. Informationen zu dem Thema findest Du in dem Artikel BAföG und Geschwister.

Dieser Umstand gilt nicht nur für deutsche Staatsangehörige, sondern auch für EU-Bürger sowie Studierende, die aus Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stammen, und andere Unionsbürger und Nicht-Unionsbürger, die eine Daueraufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz haben. Beachte, dass Du das Auslands-BAföG nur dann bekommst, wenn alle hier zuvor genannten Bedingungen lückenlos erfüllt sind. Das Urteil darüber bleibt immer eine Einzelfallentscheidung. Ein BAföG-Antrag auf Auslands-BAföG lohnt sich übrigens auch für diejenigen, die kein reguläres BAföG erhalten, weil die Eltern ein zu hohes Einkommen haben. Eine Förderung durch BAföG im Auslandssemester ist aussichtsreicher, da Dein Grundbedarf im Ausland höher ist.

Für Deutsche mit ständigem Sitz im Ausland gibt es außerdem die Möglichkeit, gegebenenfalls einen BAföG-Härtefallantrag zu stellen nach § 6 BAföG-Gesetz. Denn als Deutscher mit ständigem Sitz im Ausland hat man keinen Anspruch auf das normale Auslands-BAföG.

2. Voraussetzung: Mindestdauer des Auslandsstudiums für BAföG

Die Mindestdauer für ein mit Auslands-BAföG förderbares Auslandsstudium sind mindestens sechs Monate oder ein Semester. Hierbei ist es auch möglich, die Vorlesungen Deiner Hochschule im Ausland für zwei Quartale oder ein Trimester zu besuchen, falls die Dauer ungefähr eines Semesters an Deiner deutschen Hochschule entspricht.

Falls Dein Auslandsaufenthalt mit einer Hochschule stattfindet, mit der Deine Uni eine Kooperation hat, reichen hier als Minimum 12 Wochen. Hierbei ist es für das BAföG im Ausland wichtig, dass Du die Kooperation schriftlich bestätigt hast oder sie bereits seit Jahren besteht.

3. Voraussetzung: Gleichwertigkeit der Auslands-Ausbildungsstätte

Für Auslands-BAföG muss Deine Ausbildungsstätte im Ausland dieselbe Qualität haben wie die Hochschule in Deutschland. Deine Ausbildungsstätte im Ausland muss das Niveau einer Hochschule, einer Akademie oder einer höheren Fachschule haben.

Ein Indikator dafür ist z. B., wenn die Voraussetzungen, die Art des Studiums, der Inhalt und auch der Abschluss der ausländischen Bildungsstätte vergleichbar mit der Deiner deutschen Hochschule ist. Es geht hier um eine institutionelle Gleichwertigkeit, das bedeutet, dass einzelne Kurse durchaus unterschiedlich sein können, aber dass die inländische und ausländische Bildungsstätte an sich gleichwertig sind. Du kannst also durchaus von Kursen im Ausland profitieren, die Deine Heimatuni nicht anbietet.

Wenn Du beim Auslands-BAföG auf Nummer sicher gehen möchtest, suchst Du Dir eine Hochschule aus, die mit dem DAAD kooperiert. Hier hast Du automatisch die Gleichwertigkeit der Bildungsstätte garantiert.

Anforderungen neben der Gleichwertigkeit

  • 1. Fall – Ergänzende Auslandsbildung: Die ergänzende Auslandsbildung ist der Normalfall. Hierbei kannst Du Dich für einen vorübergehenden, zeitlich beschränkten Auslandsaufenthalt während Deines Studiums entscheiden. Falls Du BAföG für ein Auslandssemester in der EU oder der Schweiz beziehen möchtest, dann müssen keine weiteren Voraussetzungen für Dein Auslands-BAföG erfüllt werden. Falls Du BAföG für Dein Auslandssemester außerhalb der EU oder der Schweiz beziehen möchtest, musst Du entweder bereits ein Jahr im Inland studiert haben, der Auslandsaufenthalt ein Pflichtbestandteil Deines Studiums sein oder Du musst bereits ein Jahr im EU-Ausland oder der Schweiz studiert haben ohne ins Nicht-EU-Ausland zu wechseln. Alternative Gründe wären, dass Deine Hochschule bestätigt, dass die Förderung sinnvoll ist oder Du ein Masterstudium im Nicht-EU-Ausland aufnimmst, um es im Inland, der EU oder Schweiz zu beenden. Außerdem ist es notwendig, dass eine Anrechnung der Kurse Deiner Erasmus-Uni im Inland möglich ist.
  • 2. Fall – Integrierter Studiengang: Bei einem integrierten Studiengang bieten eine inländische und ausländische Hochschule zusammen eine einheitliche Ausbildung an. Hierbei ist es geplant, dass ein Teil der Ausbildung im Inland und ein Teil im Ausland stattfindet. Somit ist der integrierte Studiengang auch dann durch Auslands-BAföG förderungswürdig, wenn die Ausbildung im Ausland beginnt.
  • 3. Fall – Auslandsausbildung in der EU oder der Schweiz: Du kannst auch Dein gesamtes Studium im EU-Ausland oder der Schweiz absolvieren und Auslands-BAföG beziehen. Das setzt voraus, dass Du vom ersten Semester bis zum Studienabschluss im EU-Ausland oder der Schweiz und dabei immer in der gleichen Fachrichtung studierst.

Folgen Deines Auslandsstudiums auf Dein BAföG im Inland

Auslands-BAföG hilft Dir, eine Bildung im Ausland zu finanzieren und Dich kulturell und persönlich weiterzuentwickeln.

Wenn Du aus Deinem Auslandsstudium zurückkehrst und in Deutschland weiterstudieren möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten, wie es mit Deinem Studenten-BAföG weitergeht:

  1. Freiwilliges Auslandssemester wird nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet: Die Zeit Deines Auslandsaufenthaltes wird Dir bei einem freiwilligen Semester im Ausland nicht auf Deine Förderungshöchstdauer angerechnet. So wirst Du dank Deines Auslandssemesters sogar noch länger gefördert.
  2. Pflichtaufenthalt im Ausland wird auf die Förderungshöchstdauer angerechnet: Anders sieht es aus, wenn der Auslandsaufenthalt zwingend ist, da er in der Studienordnung vorgeschrieben ist. In diesem Falle gibt es keine „Verlängerung”, und die Zeit im Ausland wird auf Deine Förderungshöchstdauer angerechnet.

Falls Du Deine Abschlussarbeit im Ausland schreibst und Inlands-BAföG bekommst, wird diese Zeit auf Deine Förderungshöchstdauer angerechnet.

Auslands-BAföG zurückzahlen?

Grundsätzlich musst Du auch Dein Auslands-BAföG zurückzahlen. Ausgenommen davon ist der Zuschlag für angefallene Studiengebühren im Ausland, der als Vollzuschuss gewährt wird. Ansonsten gilt die gleiche Regelung zur BAföG-Rückzahlung wie beim Inlands-BAföG. Du zahlst 50 Prozent des bezogenen Auslands-BAföG zurück. Das entspricht dem Anteil des zinslosen Darlehens. Die anderen 50 Prozent sind ein Vollzuschuss vom Staat und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Beim Bezug von BAföG im In- und Ausland während Deines Studiums werden am Ende beide Darlehensteile zusammengerechnet. Die maximale Rückzahlungssumme beträgt insgesamt 10.010 €. Die Rückzahlung von Auslands-BAföG wird nicht gesondert gefordert. Auslands-BAföG und Inlands-BAföG werden gleichzeitig zurückgezahlt. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in monatlichen Raten von mindestens 130 €. Der Zeitpunkt des Auslandssemesters während des Studiums spielt dabei keine Rolle.

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