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Erasmus und BAföG: Kannst Du beides bekommen?

Ein Erasmus-Stipendium kann Dir dabei helfen, Deinen Studienaufenthalt im Ausland zu finanzieren. Unter welchen Voraussetzungen Du von der gleichzeitigen Förderung durch Erasmus und BAföG profitieren kannst und was Du dabei beachten musst, erfährst Du hier.

Erasmus Plus ist ein Programm der EU und soll Dich, genau wie das AuslandsBAföG, bei Deinem Auslandsaufenthalt unterstützen. Im Rahmen dieses Programms kannst Du ein Erasmus Stipendium von bis zu 600 € erhalten. Jedoch gibt es einige Voraussetzungen um Erasmus als Student beantragen zu können. Der folgende Artikel liefert Dir einen Überblick, inwiefern Erasmus BAföG beeinflussen kann, und welche Erasmus Sonderförderungen es gibt.

Erasmus und BAföG: Insgesamt bis zu 1.234 €

Die Kosten eines Auslandssemester können von Land zu Land unterschiedlich hoch ausfallen. So gibt es zum Beispiel starke länderbezogene Preisunterschiede bei den Mieten oder den Lebenshaltungskosten. Außerdem solltest Du auch Reisekosten einplanen, da Du bestimmt etwas von Deinem Gastland sehen willst. Um also Deinen Bedarf im Ausland zu decken, empfehlen wir Dir BAföG zu beantragen und Dich für Erasmus zu bewerben. Übrigens: Auch für ein komplettes Studium im EU-Ausland hast Du BAföG-Anspruch. Die genaue Höhe kannst Du dabei schnell mit unserem BAföG-Rechner ermitteln.

Erasmus Förderung: 300 € auf BAföG anrechnungsfrei

Das Erasmus Plus Programm unterstützt Dich mit durchschnittlich 300 € im Monat. Daneben kannst Du Dich aber auch weiterhin Studenten-BAföG, elternunabhängigen BAföG oder Schüler-BAföG beziehen, da bis zu 300 € der Erasmus Fördersumme durch BAföG anrechnungsfrei sind. Um ein Erasmus-Stipendium zu erhalten musst Du u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ausreichende Sprachkenntnisse
  • Immatrikulation an einer Hoschule
  • erstes Jahr erfolgreich absolviert
  • Herkunft: EU-Staat oder Land, dass Vertragspartner des EU-Wirtschatfsraumes ist

BAföG-Höchtsatz von bis zu 934 € mit Erasmus kombinieren

Die Berechnung Deines BAföG-Höchstsatzes richtet sich in erster Linie nach der Art Deiner Ausbildung. Folgende Höchsbeträge kannst Du dabei erhalten:

BAföG Empfänger

Studierende

Höchstbetrag

934 €

BAföG Empfänger

Schüler

Höchstbetrag

903 €

Die vom BAföG-Amt ermittelte Höhe der Förderung ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählt:

  • Art der Ausbildung
  • Einkommen und Vermögen Deiner Eltern
  • Dein eigenes Einkommen und Vermögen
  • Einkommen und Vermögen Deines Ehepartners

Wenn Du Erasmus und BAföG kombinierst, dann kannst Du eine Förderung von bis zu 1.234 € erhalten. Im Gegensatz zum BAföG ist der Erasmus-Anteil übrigens kein Darlehen. Das bedeutet, dass Du ihn in der Regel nicht zurückzahlen musst. Nur wenn Du die Abmachung nicht erfüllst, also den Aufenthalt abbrichst oder keine Credit-Points erreichst, kann es sein, dass ein Teil der Erasmus-Förderung von Dir zurückgefordert wird.

Erasmus und BAföG: Diese Sonderförderungen gibt es

Sonderförderung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit einem Behinderungsgrad, der mindestens 50 beträgt, haben die Möglichkeit eine Sonderförderung über Erasmus zu bekommen. Dabei ist es nicht wichtig, ob Du Student, Praktikant oder Lehrender/Hochschulmitarbeiter bist. In diesem Fall musst Du einen Zusatzantrag bei der NA-DAAD stellen – sollte Deine Krankenkasse oder das Sozialamt die Mehrkosten für den Auslandsaufenthalt nicht tragen, hast Du gute Chancen auf die Sonderförderung. Die Mehrkosten ergeben sich zum Beispiel aus Fahrkosten vom und zum Studienort, barrierefreien Wohnmöglichkeiten, eventuell nötigen Helfern, besonderer medizinische Versorgung sowie gegebenenfalls nötigen Hilfsmitteln.

Du kannst die Sonderförderung auch direkt bei Deiner Hochschule beantragen. Wie hoch die Förderung genau ausfällt, hängt stark von Deinem Zielland ab. In jedem Fall wird Dich Deine Universität oder Hochschule gerne beraten. Um die Förderung auch rechtzeitig zum Start Deines Auslandsaufenthaltes zu erhalten, empfehlen wir Dir den Zusatzantrag mindestens zwei Monate vor dem Beginn einzureichen.

Sonderförderung für Studierende mit Kind

Auch wenn Du ein oder mehrere Kinder hast, kannst Du Sonderförderungen erhalten, die Dir den Auslandsaufenthalt finanziell leichter machen. Solltest Du Deinen Nachwuchs also mit ins Ausland nehmen, bekommst Du zusätzliche Pauschalbeträge, wenn Du Deinen BAföG-Antrag frühzeitig bei Deiner Hochschule einreichst (am besten zwei Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt). Als Grenze gilt hierbei die jeweilige Förderungsgrenze für das von Dir ausgesuchte Land bzw. die jeweilige Ländergruppe.

Die monatlichen Pauschalen sehen dabei wie folgt aus: Pro Kind unter 14 Jahren erhältst Du einen zusätzlichen Monatsbetrag von 250 €. Wichtige Zusatzinformation: Bei dieser Art von Sonderförderung musst Du keinen gesonderten Bericht einreichen, da die nötigen Informationen im Gesamtbericht verankert sein müssen. Du solltest zudem Nachweise darüber erbringen können, dass Du mit Deinem Kind (oder Deinen Kindern) verreist bist, das heißt, dass Du die gängigen Reiseunterlagen für Deine Kinder auch zum nachträglichen Beweis bereithalten solltest. Wohnst Du in Deutschland besteht grundsätzlich die Möglichkeit BAföG mit Kind zu beziehen.

Eine kurze Zusammenfassung für Dich

Durch die Kombination von Erasmus und BAföG kannst Du bis zu 1.234 € monatlich erhalten. Dies ist möglich, da bis zu 300 € der Erasmus Förderung anrechnungsfrei sind. Durch die Kombination beider Förderungen kannst Du in der Regel deinen Lebenshaltungsbedarf decken, und musst so nicht zusätzlich einen Nebenjob im Ausland aufnehmen. Die Förderung durch Erasmus und BAföG gibt Dir so die Möglichkeit, Dich ganz auf Dein Auslandssemester zu konzentrieren. Du kannst Erasmus und BAföG auch beziehen, wenn Du in einen Masterstudiengang eingeschrieben bist. Dabei kannst Du sogar den kompletten Master im Ausland verbringen, wobei Du nicht nur BAföG im Master in den EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz bekommst, Du kannst auch in Ländern außerhalb der EU bis zu ein Jahr (in Ausnahmefällen auch zweieinhalb Jahre) BAföG im Ausland erhalten.

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