BAföG und Bürgergeld (ehemals Hartz IV) erhältst Du grundsätzlich nicht, wenn Dein Studium durch Studenten-BAföG oder elternunabhängiges BAföG gefördert wird. Dein BAföG kann jedoch die Höhe des Bürgergelds, vorher ALG 2 – umgangssprachlich auch Hartz IV genannt - Deines Partners beeinflussen. Dabei ist entscheidend, dass Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Wie genau das BAföG Bürgergeld beeinflusst und unter welchen Bedingungen Du Bürgergeld beziehen und gleichzeitig BAföG-Anspruch hast, erfährst Du in diesem Artikel.
BAföG und Bürgergeld als Student gleichzeitig beziehen
Wie bereits erwähnt, besteht generell kein Anspruch auf Bürgergeld für Studenten. Der Grund dafür ist, dass jeder Student „dem Grunde nach“ durch BAföG gefördert werden kann. Das bedeutet, dass es keine Rolle spielt, ob Dein BAföG-Antrag vom BAföG-Amt genehmigt wurde oder nicht. Ebenso ist hierbei irrelevant, ob Du während Deines Studiums arbeitslos bist oder einem Nebenjob nachgehst. Studenten erhalten nur in bestimmten Ausnahmefällen BAföG und gleichzeitig Bürgergeld. Diese Ausnahmen haben wir nachfolgend für Dich gegliedert. Übrigens gelten diese Regelungen auch für das Schüler-BAföG und Bürgergeld.
- Teilzeitstudium
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Kindererziehung
- Zwischen Bachelor und Master
Trifft einer der Ausnahmefälle auf Dich zu, dann kannst Du als Student beim Arbeitsamt Bürgergeld zusätzlich zum BAföG beantragen. Dabei hat der gleichzeitige Bezug von BAföG und Bürgergeld keine negativen Auswirkungen auf Deine BAföG-Rückzahlung. Die Höhe Deines BAföG kann je nach Umständen sehr unterschiedlich sein und lässt sich am besten durch unseren BAföG-Rechner berechnen. Der Regelsatz für Bürgergeld liegt bei 563 € für alleinstehende/alleinerziehende Personen. Solltest Du mit Deinem Partner zusammen wohnen, dann sinkt Dein Bürgergeld Betrag auf 506 € im Monat. Der Grund für die Senkung ist, dass Du für die Kosten der Wohnung (z.B. Heizkosten) nicht alleine aufkommen musst.
BAföG SGB – BAföG kann Arbeitslosengeld des Partners beeinflussen
Wenn Du erfolgreich BAföG beantragt hast und Dein Partner Arbeitslosengeld bekommt (oder andersrum), dann kann Dein BAföG das Bürgergeld Deines Partners beeinflussen (oder andersrum). Voraussetzung ist, dass Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
- Bedarfsgemeinschaft: Du lebst mit Deinem Freund / Deiner Freundin zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Dabei bleiben nur 20% Deines monatlichen BAföG-Betrags für Dich. Die restlichen 80% werden für Eure gemeinsamen Lebenshaltungskosten angerechnet.
Die zwei folgenden Fallbeispiele beziehen sich jeweils auf ein unverheiratetes Paar. Die Regelungen zu Bürgergeld und BAföG gelten auch für verheiratete Paare.
Beispiel 1: Anrechnung von BAföG auf Bürgergeld des Partners
Ausgangssituation: Petra und Jan leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
BAföG
Petra
593 €
Jan
-
Arbeit
Petra
500 €
Jan
-
Bürgergeld
Petra
-
Jan
300 € - 400 € (je nach Bedarf)
Gemeinsamer Wohnbedarf
Petra / Jan
440 €
Berechnung: So wird errechnet, welcher Betrag von Petras Einkommen auf Jans Bürgergeld angerechnet wird:
-
Höhe von Petras bereinigtem Einkommen
Bereinigtes Einkommen ist das Einkommen, was Du nach Abzügen zum Leben zur Verfügung hast. Abgezogen werden Sozialversicherungs- und Freibeträge.
Einkommen
BAföG
Höhe
593 €
Abzüge
Grundfreibetrag nach SGB II: 100 €
bereinigtes Einkommen
493,00 €
Einkommen
Petras Einkommen
Höhe
500 €
Abzüge
Rentenversicherung: 46,50 € Grundfreibetrag nach SGB II: 100 € 20% Freibetrag vom verbleibenden Einkommen i. H. v 400 €: 80 €
bereinigtes Einkommen
273,50 €
Einkommen
Bereinigtes Einkommen von Petra
Höhe
Abzüge
bereinigtes Einkommen
493,00 € + 273,50 € = 766,50 €
-
Bürgergeld-Bedarf von Petra
Der Bürgergeld-Bedarf setzt sich aus der Regelbedarfsstufe 2 und der Hälfte des Wohngeldes zusammen. Er wird benötigt, um herauszufinden, ob Petras Einkommen auf Jans Bürgergeld angerechnet wird. Die Regelbedarfsstufe 2 wird verwendet, da Jan und Petra in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Regelbedarfsstufe 2
404 €
Hälfte des Wohnbedarfes
220 €
Petras Bürgergeld-Bedarf
404 € + 220 € = 624 €
-
Anrechnung von Petras bereinigtem Einkommen auf das Bürgergeld von Jan
Es werden 142,50 € auf Jans Bürgergeld-Bedarf angerechnet. Die 142,50 € sind die Differenz aus Petras bereinigtem Einkommen (766,50 €) und ihrem Bürgergeld-Bedarf (624 €). Das bedeutet, dass BAföG und Bürgergeld in Zusammenhang stehen. Je höher das BAföG von Petra ist, desto niedriger ist der Bürgergeld-Bedarf von Jan.
Wohngeld: Petra kann Wohngeld beantragen
Petra hat einen Anspruch auf Wohngeld, da:
- Petra nur BAföG bezieht, aber kein Bürgergeld erhält
- Jan Bürgergeld erhält
- Jan und Petra einen gemeinsamen Haushalt führen
Als Bürgergeld-Empfänger kann Jan jedoch kein Wohngeld beantragen.
Beispiel 2: Keine Anrechnung von BAföG auf Bürgergeld des Partners
Ausgangssituation: Sarah und Tom leben in einer Bedarfsgemeinschaft
BAföG
Sarah
-
Tom
-
Arbeit
Sarah
-
Tom
700 €
Bürgergeld
Sarah
300 € - 400 € (je nach Bedarf)
Tom
-
Kindergeld
Sarah
-
Tom
250 €
Gemeinsamer Wohnbedarf
Sarah / Tom
450 €
Berechnung: So wird errechnet, welcher Betrag von Toms Einkommen auf Sarahs Bürgergeld angerechnet wird
-
Höhe von Toms bereinigtem Einkommen:
Einkommen
Toms Einkommen
Höhe
700 €
Einkommen
Rentenversicherung: 65,10 € Krankenversicherung: 77 € Grundfreibetrag nach SGB II: 100 € 20 % Freibetrag vom verbleibendem Einkommen i.H.v. 600 €: 120 €
bereinigtes Einkommen
337,90 €
Einkommen
Bereinigtes Einkommen von Tom
Höhe
337,90 € + 250 € (Kindergeld) = 587,90 €
Einkommen
Grundfreibetrag: 100,00 €
bereinigtes Einkommen
487,90 €
-
Bürgergeld-Bedarf von Sarah:
Regelbedarfsstufe 2
404 €
Hälfte des Wohnbedarfes
225 €
Sarahs Bürgergeld-Bedarf
404 € + 225 € = 629 €
-
Keine Anrechnung von Toms bereinigten Einkommen auf das Bürgergeld von Sarah:
Es findet keine Anrechnung auf das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) von Sarah statt. Das liegt daran, dass Toms bereinigtes Einkommen (487,90 €) kleiner ist als sein Bürgergeld-Bedarf (629,00 €). Da hier BAföG und Bürgergeld nicht gleichzeitig von Tom und Sarah bezogen werden, entfällt der negative Einfluss der Ausbildungsförderung.
Wohngeld: Tom kann Wohngeld beantragen
Tom hat die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, da:
- Tom weder Arbeitslosengeld noch BAföG erhält
- Sarah Bürgergeld bezieht
- Sarah und Tom in einem gemeinsamen Haushalt leben
Sarah hat keinen Anspruch auf Wohngeld, da sie Bürgergeld bezieht.
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