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Arbeitslosengeld: Höhe, Dauer & Antrag

Haben Bürger in Deutschland keine Arbeit, springt in der Regel das Arbeitsamt ein und stellt ihnen Arbeitslosengeld zur Verfügung. Wir zeigen Dir, welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst und worauf Du bei der Arbeitslosmeldung achten solltest. Und: Wir verraten Dir, warum Du neben ALG 1 auch Hartz 4 empfangen kannst.

Vorabfazit

Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 sind zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Ansprüche. Während Dich das Arbeitslosengeld 1 zwischen zwei Jobs finanziert, versorgt Dich das Arbeitslosengeld 2 mit einer Grundsicherung für Dein Leben.

Wie lange Du ALG 1 bekommst, ist

  • Von Deinem Alter und
  • Deiner geleisteten Beschäftigungszeit als Arbeitnehmer

abhängig. Damit Du das Minimum von 6 Monaten ALG erhalten kannst, musst Du in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Die Agentur für Arbeit kann Dir jedoch eine Sperrzeit verhängen, die Deinen Anspruch verkürzt. Das passiert in Deutschland vor allem vielen Menschen, weil

  • sie sich zu spät arbeitslos melden oder
  • ihren Job selbst ohne wichtigen Grund gekündigt haben.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 60 Prozent Deines vorherigen Nettoeinkommens. In Ausnahmefällen kann die Höhe des Arbeitslosengeldes bei 67 Prozent liegen.

Ob und wie lange Du ALG 2 erhältst, ist davon abhängig, wie viel Geld Du verdienst oder auf dem Konto hast. Die Höhe des Arbeitslosengeldes 2 bemisst sich nach verschiedenen Bedarfen, die Dir eine Grundsicherung im Leben bieten sollen. Im Jahr 2024 beläuft sich der Regelbedarf für eine alleinstehende Person auf 563 € pro Monat.

Was ist das Arbeitslosengeld?

Du musst beim Arbeitslosengeld zwischen Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 unterscheiden:

Arbeitslosengeld 1

Arbeitslosengeld 1 beschreibt die finanzielle Unterstützung, die Du bekommst, wenn Du Deinen Job gekündigt oder verloren hast. Dieser Anspruch steht Dir zu, wenn Du über einen bestimmten Zeitraum gearbeitet und so in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Du hast Dir Deinen Anspruch darauf daher „verdient“.

Es spielt dabei keine Rolle für Deinen Anspruch, ob Du Ersparnisse auf Deinem Konto hast. Das Arbeitsamt rechnet Dir jedoch Einkünfte aus einer Nebentätigkeit auf das Geld an. Dabei darfst Du nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten, wenn Du als arbeitslos gelten willst.

Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)

Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als Hartz 4 – ist eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das Geld soll den Lebensunterhalt von Menschen sichern, die nur wenig oder kein ALG 1 bekommen oder ein zu niedriges Gehalt haben, um ihren Lebensunterhalt zu bezahlen. Das heißt: Du kannst ALG 1 und ALG 2 auch gleichzeitig beziehen.

Im Gegensatz zu ALG 1 spielt neben dem Einkommen auch das Vermögen eine Rolle, ob Du einen Anspruch auf ALG 2 hast. Dabei prüft das Arbeitsamt nicht nur Dein Einkommen und Dein Vermögen, sondern auch das der Bedarfsgemeinschaft, in der Du lebst. Dazu gehören Ehepartner, Kinder, Verwandte und alle, die mit Dir in einer eheähnlichen oder wirtschaftlichen Gemeinschaft leben. Keinen Einfluss auf Deinen Anspruch auf ALG 2 haben bestimmte finanzielle Rücklagen. Dazu zählen alle Formen der privaten Altersvorsorge wie die Riester-Rente.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld 1 beträgt in der Regel 60 Prozent Deines Nettoeinkommens Deines letzten Jobs. In einigen Fällen erhältst Du jedoch einen erhöhten Satz von 67 Prozent. Das tritt ein,

  • wenn Du oder Dein nicht dauernd getrenntlebender Partner ein oder mehrere Kinder haben,
  • Du in eine Lohnsteuerklasse fällst, für die ein höherer Betrag 1 vorgesehen ist oder
  • Du in den letzten beiden Jahren vor Deiner Arbeitslosigkeit mindestens 10 Prozent mehr verdient hast als zum Zeitpunkt Deines Jobverlustes. Dann wird der Bemessungszeitraum Deines Anspruchs auf 2 Jahre ausgedehnt.

Wie hoch das Arbeitslosengeld 2 liegt, ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Der aktuelle Regelbedarf liegt bei 563 € im Monat. Je nach den Ausgaben für

  • Deine Unterkunft und
  • die Anzahl Deiner Kinder

sowie die Höhe

  • Deines Einkommens und
  • das der Mitglieder Deiner Bedarfsgemeinschaft

kann der Satz jedoch höher ausfallen.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes 1 geht das Arbeitsamt so vor:

1. Bemessungszeitraum ermitteln

In der Regel umfasst der Bemessungszeitraum alle Arbeitstage eines Jahres vor Deiner Arbeitslosigkeit, an denen Du versicherungspflichtige Einkünfte erzielt hast. Die Behörde erweitert den Zeitraum auf zwei Jahre,

  • wenn Du in den beiden Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 10 Prozent mehr verdient hast als zum Zeitpunkt des Jobverlusts oder
  • wenn der Bemessungszeitraum sonst weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt umfasst.

2. Bemessungsentgelt ermitteln

Beim Bemessungsentgelt handelt es sich um das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Du durchschnittlich pro Tag im Bemessungszeitraum verdient hat.

3. Leistungsentgelt ermitteln

Die Behörde berechnet anhand Deiner Lohnsteuerklasse aus dem Bemessungsentgelt Dein Leistungsentgelt. Dabei handelt es sich um ein pauschalisiertes Nettoeinkommen, das nicht unbedingt mit Deinem früheren Nettoeinkommen übereinstimmen muss. Unterm Strich kommt die Berechnung des Arbeitslosengeldes dann beim allgemeinen Leistungssatz auf 60 Prozent und beim erhöhten Leistungssatz auf 67 Prozent Deines vorherigen Nettogehalts.

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes 2 geht das Arbeitsamt so vor:

1. Regelbedarf ermitteln

Damit Du über ALG 2 die Ausgaben Deines täglichen Bedarfs decken kannst, berechnet das Arbeitsamt zunächst Deinen Regelbedarf. Einfluss darauf haben

  • Dein Familienstand,
  • Dein Alter,
  • die Kosten für Deine Wohnung inklusive Nebenkosten sowie
  • Dein Wohnort.

2. Mehrbedarfe ermitteln

Mehrbedarfe sollen Kosten für besondere Lebenslagen decken. Das können zum Beispiel Kosten

  • für Dich als Alleinerziehender oder
  • für medizinische Notwendigkeiten (wie eine kostenaufwändige Ernährung)

sein.

3. Einmalbedarfe ermitteln

Einmalbedarfe sind Leistungen, die Du nur einmalig bezahlt bekommst. Dann kann beispielsweise Geld für die Erstausstattung einer Wohnung oder für die Ausstattung eines Zimmers für die Geburt eines Kindes sein.

4. Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ermitteln

Hast Du Kinder, sollen sie die Möglichkeit haben, am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Das deckt der Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern ab. Das können zum Beispiel Kosten für Schulausflüge, den Sportverein, Musikunterricht oder Nachhilfe sein.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1?

Wie lange Du Arbeitslosengeld 1 bekommst, ist davon abhängig,

  • wie lange Du vor Deiner Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer tätig warst und
  • wie alt Du bist, wenn Du Dich arbeitslos meldest.

unter 50 Jahre alt

mind. versicherungspflichtig beschäftigt (in Monaten) Anspruchsdauer (in Monaten)
12 6
16 8
20 10
24 12

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III

Wie lange Du ALG1 erhältst, richtet sich danach, wie lange Du innerhalb der letzten 2 Jahre – oder bei längeren Arbeitsverhältnissen in den letzten 5 Jahren – beschäftigt warst. Bist Du unter 50 Jahre alt, erhältst Du maximal 12 Monate lang ALG 1. Warst Du in den letzten 5 Jahren schon einmal arbeitslos und hast daher Arbeitslosgeld 1 bezogen, die Anspruchsdauer dabei jedoch nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Dein neuer Anspruch um die Zeit, die Du beim letzten Mal nicht in Anspruch genommen hast. Maximal kannst Du so trotzdem nur die Höchstdauer des neuen Anspruchs wahrnehmen.

Sagen wir, Du bist mit 40 Jahren arbeitslos und hast einen Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Nach 10 Monaten fängst Du jedoch einen neuen Job an. Du hast daher 2 Monate Deines Anspruchs nicht wahrgenommen. Dann wirst Du nach 12 Monaten wieder arbeitslos. Damit hast Du einen neuen Anspruch auf sechs Monate ALG 1. Addierst Du darauf die 2 verbliebenen Monate, kommst Du auf 8 Monate Arbeitslosengeld.

ab 50 Jahre alt

Alter mindestens versicherungspflichtig beschäftigt (in Monaten) Anspruchsdauer (in Monaten)
50. 30 15
55. 36 18
58. 48 24

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III

Bist Du 50 Jahre oder älter, erhältst Du maximal 24 Monate lang Geld vom Arbeitsamt. Dein genaues Alter und die Dauer Deiner Beschäftigtentätigkeit geben auch hier an, wie lange Du ALG 1 beziehen kannst. In der Praxis kann es daher sein, dass es sich lohnt, den Antrag erst einige Wochen später zu stellen. Denn: Stehst Du beispielsweise kurz vor Deinem 58. Geburtstag und warst Du in den letzten 5 Jahren mindestens 48 Monate beschäftigt, erhältst Du statt der 18 Monate 24 Monate Arbeitslosengeld 1.

Sperrzeit

Das Arbeitsamt kann eine Sperrzeit von 1 bis 12 Wochen verhängen. Bist Du älter als 50 Jahre, kann die Behörde Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 um bis zu einem Viertel kürzen. Bist Du also beispielsweise 58 Jahre alt und hast einen Anspruch auf 24 Monate ALG 1, kann das Arbeitsamt Deine Sperrzeit auf bis zu 6 Monate festsetzen. Damit Du – unabhängig von Deinem Alter – eine Sperrzeit erhältst, muss eine dieser Voraussetzungen gegeben sein:

Aufhebungsvertrag

Hast Du mit Deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen, sperrt Dich das Arbeitsamt in der Regel für eine bestimmte Zeit. Denn: Du hast mit Deiner Unterschrift die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Du kannst Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit nur beantragen, wenn Du einen wichtigen Grund hattest, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Das kann zum Beispiel sein,

  • wenn Dein Arbeitgeber Dir bereits mit einer Kündigung aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen gedroht hat, wenn Du keinen Aufhebungsvertrag unterschreibst, oder
  • wenn Dich Dein Arbeitgeber zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer personenbedingten Kündigung wählen lässt. Das nehmen Arbeitgeber oftmals vor, wenn Du krankheitsbedingt länger ausfällst.

Arbeitnehmer kündigt selbst

Kündigst Du Deinen Job selbst, ohne dass Du einen wichtigen und nachweisbaren Grund hast, sperrt Dich das Arbeitsamt ebenfalls. Das ist im Jahr 2022 rund 235.000 Arbeitslosen passiert. Am besten sicherst Du Dir zuerst eine ernstzunehmende Aussicht auf eine neue Stelle und kündigst dann. In so einem Fall geht das Arbeitsamt in der Regel von einem wichtigen Grund aus und verhängt keine Sperrzeit.

Arbeitslosmeldung zu spät erfolgt

Zu spät arbeitslos melden, kann Dir eine Sperre von einer Woche bescheren. Im Jahr 2022 haben Arbeitsagenturen über 394.000 Menschen eine Sperrzeit verpasst, da sie sich nicht fristgerecht bei ihnen gemeldet haben. Läuft beispielsweise Dein befristeter Vertrag aus, musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden. Weißt Du weniger als 3 Monate vorher Bescheid, dass Du Deinen Job verlierst, musst Du Dich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden.

keine ausreichenden Bemühungen um neuen Job

Arbeitslosengeld beantragen und beziehen heißt auch, dass Du Dich um einen neuen Job bemühen musst. Dazu zählen schriftliche Bewerbungen, Telefonanrufe und Vorstellungsgespräche bei potenziellen Arbeitgebern. Du musst diese dem Arbeitsamt nachweisen. Empfindet das Arbeitsamt Deine Bemühungen als nicht ausreichend, kann es Dir eine Sperrzeit verhängen (2.700 Fälle in 2022).

Weisungen vom Arbeitsamt missachtet

Willst Du Arbeitslosengeld beantragen und beziehen, musst Du dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Du musst zu Terminen, an denen Dich das Amt einlädt, erscheinen. Willst Du also in den Urlaub fahren, musst Du das der Behörde mitteilen, damit sie Dir in dieser Zeit keine Termine zuteilt. Nimmst Du einen Termin nicht wahr, kann es passieren, dass die Behörde eine Sperrzeit festsetzt.

Wer erhält Arbeitslosengeld?

Damit Du Arbeitslosengeld 1 beantragen kannst, musst Du diese 3 Voraussetzungen erfüllen:

1. Arbeitslosigkeit

Du musst arbeitslos sein. Das bist Du, wenn Du vorübergehend nicht in einem Beschäftigtenverhältnis stehst oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest.

2. Arbeitslos melden

Um ALG 1 beantragen zu können, musst Du Dich zudem bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Das musst Du sofort vornehmen, sobald Du weißt, dass Dein Beschäftigungsverhältnis endet. Dabei musst Du Dich persönlich arbeitslos melden. Ein Telefonanruf reicht nicht aus. Das hat das sächsische Landessozialgericht im Jahr 2014 entschieden. Du kannst Dich auch online arbeitssuchend melden, damit wahrst Du jedoch nur die Frist der Meldung. Um Deine Leistungen beantragen zu können, musst Du persönlich vor Ort erscheinen.

3. Anwartschaftszeit

Damit Du einen ALG 1-Antrag stellen kannst, musst Du eine Anwartschaftszeit erfüllt haben. Dabei musst Du in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben. Eine längere Anwartschaftszeit beschert Dir einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hast Du weniger als 12 Monate gearbeitet, kannst Du Deine Anwartschaftszeit trotzdem erfüllt haben. Dazu

  • musst Du in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 6 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben,
  • es sich dabei überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt haben, die von Vornherein auf 6 Wochen oder weniger beschränkt waren und
  • Dein Bruttoarbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten (Stand: 2021) nicht mehr als 39.480 Euro(alte Bundesländer) bzw. 37.380 Euro (neue Bundesländer) betragen hat.

Erfüllst Du eine verkürzte Anwartschaftszeit, ist der Zeitraum, für den Du ALG erhältst, davon abhängig, wie lange Du in den letzten 2 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Wo kann ich Arbeitslosengeld beantragen?

Du kannst ALG nur bei der für Dich zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Du kannst zwar vorher telefonisch oder online Deine Meldung abgeben, dass Du arbeitssuchend bist, Dein Anspruch auf die Leistung entsteht jedoch erst, wenn Du persönlich vor Ort bei der zuständigen Arbeitsagentur vorgesprochen hast.

Wann bekommt man Arbeitslosengeld im Ausland?

Manchmal kann es vorkommen, dass Du vor Deiner Arbeitslosigkeit im Ausland gearbeitet hast oder aktuell einen neuen Job im Ausland suchst. Ob Du dann ALG beziehen kannst, ist von diesen Voraussetzungen abhängig:

zuvor im Ausland gearbeitet

Hast Du im Ausland gearbeitet, kannst Du nur ALG beziehen, wenn Du in einem EU-Land oder der Schweiz tätig warst. Dabei musst Du in der Regel jedoch zumindest teilweise auch in Deutschland versicherungspflichtig tätig gewesen sein. Ist das der Fall, hast Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bezug aus dem Ausland

Bist Du derzeit arbeitslos und suchst nach einem Job in einem anderen Land der EU oder in der Schweiz, kannst Du dort Dein deutsches ALG weiter beziehen. Du musst dafür

  • in Deutschland arbeitslos gemeldet sein,
  • die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben und
  • vor Deiner Ausreise eine Wartefrist von mindestens 4 Wochen einhalten.