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Muss ein Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?

Vielleicht hast Du gerade einen Minijob angenommen und bist Dir nicht sicher, wie Du nun Deine geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung behandeln musst. Im folgenden Beitrag verraten wir Dir, ob und wann Du Deinen Minijob in der Steuererklärung angeben musst und welche Steuervorteile das unter Umständen hat.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Ob Du Deinen Minijob in der Steuererklärung angeben musst oder nicht, hängt davon ab, wie er versteuert wird. Ganz gleich, was Du gehört hast: Dein Minijob ist keinesfalls steuerfrei, es müssen in jedem Fall Steuern und Sozialabgaben auf ein Minijob-Gehalt entrichtet werden. Das geschieht allerdings meistens schon vor dessen Auszahlung, was Du üblicherweise nicht mitbekommst.

Pauschale Versteuerung Deines Minijob-Gehalts

Wird die Steuer auf das Minijob-Gehalt pauschal abgezogen, bist Du nicht verpflichtet, Deinen Minijob in der Steuererklärung anzugeben.

Wie hoch ist die pauschale Versteuerung und wie funktioniert sie?

Das Gehalt Deiner geringfügigen Beschäftigung kann entweder mit 2 Prozent oder mit 20 Prozent pauschal versteuert werden. So werden die beiden Möglichkeiten gehandhabt:

Pauschale Versteuerung mit 2 Prozent

Dein Arbeitgeber kann Dein 538 €-Job-Gehalt pauschal mit 2 Prozent versteuern, wenn er gleichzeitig Deinen Beitrag für die gesetzliche Rentenkasse abführt. Im Steueranteil enthalten ist neben den Sozialbreiträgen auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, falls Du Mitglied einer Religionsgemeinschaft bist. Die pauschale Versteuerung funktioniert in zwei Varianten:

Variante I

In den überwiegenden Fällen zahlt Dein Arbeitgeber Deinen Steueranteil aus eigener Tasche und leitet hin an die Minijob-Zentrale weiter. Das hat für Dich den Vorteil, dass Du Dich nicht mehr um die Versteuerung kümmern musst. Du bekommst Dein Minijob-Gehalt ohne Abzüge in voller Höhe ausgezahlt und musst Deinem Arbeitgeber lediglich Deine Steueridentifikationsnummer und Dein Geburtsdatum übermitteln. Dein Arbeitgeber wiederum kann Deinen Steueranteil als besondere Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

Variante II

In diesem Fall zieht Dein Arbeitgeber den Steueranteil von Deinem Minijob-Gehalt ab, anstatt ihn aus eigenen Mitteln zu zahlen. Bei einem maximalen Minijob-Gehalt von 538 € im Monat bedeutet das einen Abzug von 9 Euro. Dieser Fall kommt in der Praxis aber sehr selten vor.

Pauschale Versteuerung von 20 Prozent

Wenn Dein Arbeitgeber keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann er Dein Brutto-Gehalt als Minijobber auch mit 20 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuern. Das passiert vor allem dann, wenn Du mehrere Minijobs auf einmal ausübst und statt des pauschalen Sozialversicherungsbeitrags Sozialversicherungsbeiträge in „normaler“ Höhe zahlen musst. Wie bei der 2-prozentigen Besteuerung musst Du aber auch in diesem Fall nicht Deinen Minijob in der Steuererklärung angeben.

Muss ein 538 € Job bei der Steuererklärung angegeben werden, wenn er nicht pauschal versteuert wird?

Wenn Dein Minijob ausnahmsweise nicht pauschal über Deinen Arbeitgeber versteuert wird, sondern über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden soll, musst Du als geringfügig Beschäftigter Deinen 538 € Job in der Steuererklärung angeben.

Steuerliche Folgen in den Steuerklassen I-IV

Ist das Minijob-Gehalt Deine einzige Einnahmequelle und Du fällst unter die Steuerklassen I-IV, hat die individuelle Besteuerung keine negativen Folgen, wenn Du Deinen Minijob versteuern musst. Dank der geringen Einnahmen von maximal 6.456 € im Jahr wirst Du so oder so immer unter dem Steuerfreibetrag bleiben, ab dem die Einkommensteuer überhaupt erst erhoben wird. Er liegt im Jahr 2024 bei 11.604 € im Jahr.

Steuerliche Folgen in der Steuerklasse VI

Übst Du Deine geringfügige Beschäftigung neben einer anderen Haupttätigkeit aus und fällst damit unter die Steuerklasse VI, hat auch der Minijob für die Einkommensteuer erhebliche Folgen. Diese Steuerklasse gilt als die ungünstigste, da Du hier weder den Grundfreibetrag noch Kinderfreibeträge in der Steuer geltend machen kannst.

Gibt es weitere Fälle, in denen ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben muss?

Als geringfügig Beschäftigter musst Du eine Steuererklärung für den Minijob auch dann abgeben, wenn Du unter die Steuerklasse V fällst und Dich gemeinsam mit Deinem Ehe- oder Lebenspartner beim Finanzamt veranlagen lässt. Die Besonderheit für Dich: Du musst in diesem Fall zwar zusammen mit Deinem Partner eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Deinen Minijob darin angeben musst Du allerdings nicht. Zumindest nicht, solange auf Deinen Minijob Steuern pauschal abgerechnet werden.

Warum sollte ich als Minijobber eine Steuerklärung abgeben?

Welche Kosten kann ich als Minijobber mit Hilfe der Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen?

Wenn Dein 538 €-Job individuell statt pauschal besteuert wird, hast Du die Möglichkeit, sogenannte Werbungskosten vom Finanzamt zurückzuholen. Unter Werbungskosten versteht man Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Ausgaben also, die Du aufgewendet hast, um Deinem Minijob überhaupt nachgehen zu können. Dazu zählen je nach Tätigkeit u.a.

Wo kann ich meine Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen?

Angaben zu Deinen Werbungskosten kannst Du in der Anlage N zu Deiner Steuererklärung machen. Die entsprechenden Felder zum Ausfüllen findest Du auf den Seiten 2 und 3 in den Zeilen 31 bis 87. Auf jeden Fall empfehlen wir Dir, beim Ausfüllen Deiner Steuererklärung eine Online-Steuersoftware zu verwenden. Sie geht automatisch die einzelnen Punkte des Formulars durch und macht Dich auf alle wichtigen Angaben aufmerksam. So kannst Du ganz sicher sein, dass Du auch tatsächlich alle steuerrelevanten Positionen in Deiner Steuererklärung berücksichtigst – ohne einen teuren Steuerberater dafür zu beauftragen.

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Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Welche Vorteile hat die Steuererklärung, wenn ich meinen Minijob als kurzfristige Beschäftigung ausübe?

Eine Steuerklärung lohnt sich bei einem kurzfristig ausgeübten Minijob vor allem dann, wenn Du sonst keine weiteren Einkünfte oder nur andere geringe Einnahmen in einem Jahr erzielt hast. Das ist bspw. beim klassischen „Ferienjob“ für Schüler oder Studenten der Fall. Kurzfristig ist Deine geringfügige Beschäftigung immer dann, wenn sie auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr beschränkt bleibt. Auch hier kann der Minijob pauschal oder individuell versteuert werden. Bei pauschaler Versteuerung beträgt der Satz allerdings - statt 2 oder 20 Prozent - 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die individuelle Besteuerung richtet sich wie bei einem längerfristigen 538 € Job in der Steuererklärung nach den Lohnsteuermerkmalen. Wenn Du mit Deinen Einnahmen insgesamt unter dem Steuerfreibetrag bleibst, kannst Du Dir vorab geleistete Steuerzahlungen auf Deinen kurzfristigen Minijob in der Steuererklärung ganz einfach wiederholen.