Inhalt
Was ist die Kirchensteuer?
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Wie kann ich die Kirchensteuer berechnen?
Wird die Kirchensteuer auch auf Abfindungen fällig?
Muss ich auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen?
Welche Besonderheiten gibt es?
Welche Voraussetzungen gelten für die Kirchensteuerpflicht?
Gibt es auch Fälle, in denen ich Kirchensteuer zahlen muss, obwohl ich nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft bin?
Wie wird die Kirchensteuer eingezogen?
Wie wird die Kirchensteuer bei Kapitalerträgen abgezogen?
Wo kann ich die Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben?
Wie wirken sich Kinder und Familienstand auf die Kirchensteuer aus?
Wie kann ich eine Kappung der Kirchensteuer beantragen?
Welche Unterschiede gibt es bei der Kappung in den einzelnen Bundesländern?
Wie kann ich die Kirchensteuer absetzen?
Wie kann ich mich von der Kirchensteuer abmelden?
Kosten für den Kirchenaustritt?
Was ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die die Religionsgemeinschaften in Deutschland von ihren Mitgliedern erhalten, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Bemessungsgrundlage ist dabei die Einkommenssteuer. Abgeführt wird diese Steuer in Deutschland durch das Finanzamt, das den Betrag automatisch einzieht. Kirchensteuer musst Du nur zahlen, wenn Du Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft bist. Neben der evangelischen und katholischen Kirche sind dies in Deutschland u.a. jüdische Gemeinden und auch einige freikirchliche Gruppierungen. Die Pflicht, Kirchensteuer zu zahlen, besteht so lange, wie Du Mitglied einer religiösen Gemeinschaft bist. Beendest Du die Mitgliedschaft (z.B. durch Austritt aus der Kirche), bist Du von der Kirchensteuer befreit.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Der Kirchensteuersatz in Deutschland beträgt aktuell 9 Prozent. Ausnahmen sind die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Hier erwartet Dich ein etwas geringerer Kirchensteuersatz von nur 8 Prozent.
Wie kann ich die Kirchensteuer berechnen?
Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer, auch in Form der Lohnsteuer. Wenn Du Angestellter bist, wird diese monatlich direkt von Deinem Arbeitgeber abgeführt. In welcher Höhe die Kirchensteuer für Dich dabei zu Buche steht, kannst Du übrigens vorab schon mit Hilfe einer Steuersoftware ermitteln.
Ein Rechnungsbeispiel, das die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. für 2022 angibt, sieht folgendermaßen aus:
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen : 30.000 Euro
- Einkommenssteuer insgesamt: 5.020 Euro
- Kirchensteuer insgesamt: 451,80 Euro (= 9 % der Einkommensteuer)
Auf zwölf Monate herunter gerechnet, müsstest Du in dieser Gehaltsklasse mit einer monatlichen Kirchensteuer-Belastung von 37,65 Euro rechnen. Das wären rund 1,81 Prozent Deines Netto-Lohns.
Anders sieht die Sache aus, wenn Dein steuerpflichtiges Einkommen unter 11.604 € im Jahr liegt: Hier fällst Du unter den Grundfreibetrag, d.h. Du musst keine Einkommensteuer zahlen. Damit entfällt auch die Kirchensteuerpflicht.
Wird die Kirchensteuer auch auf Abfindungen fällig?
Wenn Du eine Abfindung von Deinem Arbeitgeber erhältst, muss Du auch hierauf Kirchensteuer entrichten. Allerdings kannst Du beim zuständigen Kirchensteueramt einen Teilerlass darauf beantragen. Das ist allerdings nur nachträglich möglich, d.h., wenn Du die fällige Kirchensteuer bereits gezahlt hast. Den Antrag auf nachträglich Rückerstattung kannst Du formlos halten. Du solltest aber eine Kopie Deines Einkommensteuerbescheids beilegen, aus dem der Betrag Deiner Abfindung hervorgeht. Oft erlässt Dir die Kirche darauf die Hälfte der auf die Abfindung anfallenden Kirchensteuer, vor allem wenn Du angibst, dass der Abfindungs-Betrag zur Altersvorsorge verwendet werden soll. Verpflichtet ist sie dazu allerdings nicht.
Muss ich auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen?
Ja: Seit dem Jahr 2015 wird die Kirchensteuer zusätzlich zur Einkommenssteuer auch bei der Kapitalertragssteuer angesetzt, wobei die Banken und andere Abzugsverpflichteten den anfallenden Steuerbetrag im Regelfall automatisch von den Kapitalerträgen abziehen. Die Kirchensteuer beträgt hier, genau wie bei der Einkommensteuer, je nach Bundesland 9 bzw. 8 Prozent. Zu versteuernde Kapitalbeträge stammen z.B. aus:
- Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
- Zinseinnahmen
- Sparguthaben
- Darlehen
- Lebensversicherungen
- Rentenversicherungen
Welche Besonderheiten gibt es?
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Kirchgeld in Baden-Württemberg und Bayern: Zusätzlich zur normalen Kirchensteuer musst Du in Bayern und Baden-Württemberg das so genannte Kirchgeld an die Religionsgemeinschaften zahlen. Begründet wird diese Extra-Abgabe mit dem Kirchensteuersatz von 8 Prozent, der in den beiden Bundesländern gilt und niedriger ist als im Rest der Bundesrepublik. Die Höhe des Kirchgelds richtet sich nach der Höhe Deines Einkommens und wird direkt an die Kirche gezahlt. Je nach Einkommensklasse beträgt es zwischen 5 und 120 Euro. Wenn Dein Gehalt unter dem Grundfreibetrag liegt, musst Du nichts zahlen. Die Kirchen verschicken eine Zahlungsaufforderung für diese Pflichtabgabe an alle Kirchenmitglieder. Für die tatsächliche Entrichtung besteht allerdings so gut wie keine Kontrollmöglichkeit, so dass Dir im Regelfall auch keine Sanktionen drohen, wenn Du das Kirchgeld nicht bezahlst.
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Allgemeines Kirchgeld: Das allgemeine Kirchgeld ist nicht mit dem Kirchgeld in Baden-Württemberg und Bayern, welches alle Kirchenmitglieder als Ergänzung zur normalen Kirchensteuer zahlen müssen, zu verwechseln. Diese Abgabe müssen auch Arbeitslose, Hausfrauen bzw. -männer und Studierende mit nur geringem Einkommen zahlen, sofern sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind. Der Betrag, den Du hier zahlen musst, liegt zwischen 24 Euro und 72 Euro im Jahr. Voraussetzung für die Entrichtung des allgemeinen Kirchgelds ist, dass Du volljährig bist und Deine Einnahmen oberhalb des Existenzminimums liegen. Dein Einkommen muss also über dem Grundfreibetrag liegen.
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Besonderes Kirchengeld: Das besondere Kirchengeld fällt nur dann auf Dich an, wenn Du verheiratet bist. Diese oft kritisierte, auch „Heidensteuer“ genannte Regelung greift in glaubensverschiedenen Ehen, die das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen und in denen nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist. Zur Berechnung der Kirchensteuerhöhe wird dabei das Gehalt des besserverdienenden Ehepartners als Grundlage genommen, auch wenn dieser gar nicht Mitglied einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft ist. Im Extremfall kann es passieren, dass der konfessionsangehörige Ehepartner überhaupt kein Einkommen bezieht.
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Kirchengrundsteuer: Abgesehen vom Einkommen wird in den Bistümern Limburg und Speyer auch der Grundbesitz besteuert. Betroffen sind hiervon kirchensteuerpflichtige (katholische) Immobilieneigentümer in den entsprechenden Gebieten von Hessen und Rheinland-Pfalz. Der Kirchensteuersatz liegt hier bei 10 Prozent des Grundsteuermessbetrags.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kirchensteuerpflicht?
Die Kirchensteuer gilt im Regelfall ausschließlich für Mitglieder staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften. Wer in diesem Sinne kirchensteuerpflichtig ist, ist in den Kirchensteuergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Mitgliedschaft in christlichen Religionsgemeinschaften
Die Mitgliedschaft bezieht sich auf Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsorganisationen, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts staatlich anerkannt sind. Hierzu zählen zunächst
- Katholische Kirche
- Altkatholische Kirche
- Evangelische Landeskirchen
- Freireligiöse Gemeinden
- Französische Kirche zu Berlin
- Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
- Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
Die Mitgliedschaft in einer christlichen Religionsgemeinschaft begründet sich mit der Taufe. Sie endet mit einem formellen Austritt und muss offiziell bescheinigt werden. Dass Du grundsätzliche Inhalte Deiner Glaubensgemeinschaft ablehnst oder Dich von ihnen lossagst, hebt die Mitgliedschaft dagegen nicht automatisch auf.
Mitgliedschaft in Jüdischen Gemeinden
Kirchensteuer musst Du in Deutschland nicht nur zahlen, wenn Du einer christlichen Religionsgemeinschaft angehörst, sondern auch als Angehöriger einer jüdischen Gemeinde. Da es im Judentum keine Kirchen gibt, wird hier allerdings nicht von einer Kirchensteuer, sondern von einer Kultussteuer gesprochen. Für sie gelten genau die gleichen Regeln wie in allen anderen Religionsgemeinschaften - von der Berechnungsgrundlage bis zum Prozentsatz von 9 bzw. 8 Prozent der Einkommensteuer. Allerdings machen nicht alle jüdischen Gemeinden Gebrauch von ihrem Recht, Kultussteuern zu erheben. Zudem gibt es auch israelitische Religionsgemeinschaften, die nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind. Sie treten meist als private Vereine auf und dürfen somit auch keine Steuern erheben. Hier können höchstens Mitgliedsbeiträge auf Dich zukommen. Sie liegen deutschlandweit in den meisten Fällen deutlich unter 10 Euro im Monat.
Mitgliedschaft in anderen Religionsgemeinschaften
Neben den Religionsgemeinschaften, in denen Kirchensteuern erhoben werden, gibt es auch staatlich anerkannte Gemeinschaften, die hierauf verzichten. Hierzu gehören:
- Orthodoxe Kirchen (z.B. russisch-orthodox, griechisch-orthodox, bulgarisch-orthodox, serbisch-orthodox)
- Zeugen Jehovas
- Heilsarmee
- Alevitische Gemeinde Deutschlands
- Neuapostolische Kirche
- Bahá’í
Religionsgemeinschaften ohne Kirchensteuer
Wenn Du Muslim bist, musst Du keine Kirchensteuer bezahlen. Die muslimischen Religionsgemeinschaften sind hierzulande mit Ausnahme der Aleviten keine anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts und demzufolge auch nicht zur Erhebung einer solchen Steuer berechtigt. Auch als Buddhist, Adventist, Baptist oder Methodist musst Du keine Kirchensteuer entrichten.
Wohnsitz
Neben der Mitgliedschaft in einer kirchensteuererhebenden Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft musst Du Deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Auch als Ausländer wird die Kirchensteuer fällig, wenn Du Deinen Wohnsitz hier beziehst. Das gilt selbst, wenn die Religionsgemeinschaft, bei der Du Mitglied bist, in Deinem Heimatland überhaupt keine Kirchensteuer erhebt. Wohnst Du als Deutscher hingegen dauerhaft im Ausland, bleibt Dir die Kirchensteuer erspart.
Gibt es auch Fälle, in denen ich Kirchensteuer zahlen muss, obwohl ich nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft bin?
Diesen Fall gibt es tatsächlich: Wenn Du in einem Minijob beschäftigt bist, zieht Dein Arbeitgeber pauschal zwei Prozent Steuern auf das Gehalt ab. Darin enthalten sind nicht nur Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, sondern auch die Kirchensteuer. Der Kirchensteuer-Anteil Deines Minijobber-Gehalts wird vom einziehenden Finanzamt dann an die Kirchen weitergeleitet.
Wie wird die Kirchensteuer eingezogen?
Einzug durch den Staat
Für den Einzug der Kirchensteuer sind in Deutschland im Regelfall die Finanzämter zuständig.
Praktisch funktioniert das folgendermaßen: Als Angestellter ist Deine Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinde auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt (bspw. mit „ev“, wenn Du einer evangelischen Kirche angehörst). Mit Hilfe dieser Angabe führt Dein Arbeitgeber den Betrag für die Kirchensteuer monatlich direkt vom Lohn ab und überweist ihn zusammen mit der Einkommenssteuer an das zuständige Finanzamt. Dieses leitet das Geld, nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 3,5 bis 4 Prozent, an Deine steuerberechtigte Religionsgemeinschaft weiter.
Ein Spezialfall ist das Kirchgeld, das Du ergänzend zur automatisch eingezogenen Kirchensteuer in Baden-Württemberg und Bayern selbst an die Kirche überweisen musst.
Einzug durch die Glaubensgemeinschaften selbst
Manche Glaubensgemeinschaften in Deutschland ziehen die Kirchensteuer auch selbst ein. Es handelt sich dabei um:
- die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg
- die Dänische Seemannskirche in Hamburg
- die Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona
- die Französische Kirche zu Berlin (französisch-reformierte Hugenottengemeinde)
Wie wird die Kirchensteuer bei Kapitalerträgen abgezogen?
Wenn Du Gewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaftest, wird die fällige Kirchensteuer von der zuständigen Bank bzw. vom zuständigen Abzugsverpflichteten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Zur Vorbereitung dieses automatischen Einbehalts der Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer fragen die Abzugsverpflichteten einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit aller Kunden, Versicherten oder Anteilseigner ab.
Diese Regelung ist allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ganz unumstritten. Wenn Du nicht möchtest, dass sich Deine Bank oder Deine Versicherung Informationen über Deine Religionszugehörigkeit verschafft, kannst Du schriftlich Widerspruch dagegen einlegen, in dem Du einen Sperrvermerk setzen lässt. Da die Kirchensteuer so nicht mehr automatisch von der Bank eingezogen werden kann, musst Du Deine Kapitalerträge aber in der entsprechenden Anlage zu Deiner Steuererklärung angeben.
Wo kann ich die Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben?
Angaben zur Kirchensteuer kannst Du im Hauptvordruck Deiner Steuererklärung, im so genannten Mantelbogen machen. Die Stelle, an der Du die Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben kannst, findest Du hier in Zeile 42 unter der Kategorie „Sonderausgaben“. Dort sind zwei Felder zum Ausfüllen vorgesehen. Im ersten Feld trägst Du den Betrag ein, den Du im veranschlagten Jahr an Kirchensteuern gezahlt hast. Ihn findest Du im Ausdruck Deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 6. Im zweiten Feld unter Zeile 42 trägst Du den Betrag ein, den Du im vergangenen Jahr vom Finanzamt zurückerstattet bekommen hast. Ihn findest Du in Deinem letzten Steuerbescheid.
Wir empfehlen Dir, eine Online-Steuersoftware zu nutzen. Denn damit musst Du nicht mühselig suchen, was wo einzutragen ist und riskierst nicht, Fehler zu machen. Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft wird automatisch abgefragt und direkt richtig für Dich eingetragen. Auch sonst fragt Dich die Steuersoftware alles ab, was man eintragen muss und hilft Dir auch, Deine Steuerersparnis zu maximieren. Du wirst damit sicherlich sehr viel mehr Steuern sparen als Du es selbst hinbekommen würdest, wenn Du einfach die Formulare selbst ausfüllst. Und es ist sehr viel günstiger als ein Steuerberater. Insgesamt kostet Dich das auch nicht mehr als 15 min. Übrigens: Du kannst auch ganz ohne Kostenrisiko das Online-Tool nutzen und Deine Steuererklärung damit erstellen. Dir wird am Ende auch angezeigt, wie hoch Deine voraussichtliche Steuerrückerstattung bzw. Steuerlast ist. Dann kannst Du entscheiden, ob Du sie über das Tool gegen die kleine Gebühr einreichen möchtest.
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* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben möchtest und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 34,99 € an.
Wie wirken sich Kinder und Familienstand auf die Kirchensteuer aus?
Wenn Du verheiratet bist und Kinder hast, hat das unter Umständen positive Auswirkungen auf Deine Kirchensteuer. Vor allem, wenn Du und Dein gemeinsam veranlagter Ehepartner eine bestimmte Gehaltsgrenze überschritten haben, kannst Du vom so genannten Kinderfreibetrag profitieren.
Der Kinderfreibetrag dient genau wie das Kindergeld der finanziellen Entlastung von Eltern. Während das Kindergeld eine steuerfreie Zusatzzahlung des Staates ist, wird der Kinderfreibetrag nicht ausgezahlt, sondern vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch verringert sich Deine Einkommensteuer und infolgedessen auch die Kirchensteuer. Da Kindergeld und Kinderfreibetrag zwei sich ergänzende Leistungen sind, kannst Du nicht beide gleichzeitig in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Ab einem gemeinsamen Einkommen von rund 64.000 Euro lohnt es sich aber, zumindest auf einen Teil des Kindergelds zu verzichten und stattdessen die volle Höhe des Kinderfreibetrags steuerlich geltend zu machen. Welche Variante die günstigere für Dich ist, ermittelt übrigens das Finanzamt automatisch.
Beziehen Dein Ehepartner und Du jeweils ein Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, dann profitiert Ihr von einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung. Hier addiert sich der Grundfreibetrag auf die doppelte Höhe. Das heißt, dass Ihr keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer zahlen müsst, wenn Euer gemeinsames Einkommen nicht über 23.208 € (Stand: 2024) liegt.
Wie kann ich eine Kappung der Kirchensteuer beantragen?
Gerade bei einem hohen Einkommen stehst Du steuerlich besser da, wenn Du den Kirchensteuerbetrag kappst. Das bedeutet, dass Du zur Berechnung der Kirchensteuer nicht mehr die Höhe Deiner Einkommensteuer zugrunde legst, sondern das gesamte Einkommen, das Du versteuern musst. Der Satz, den Du hierbei anlegen kannst, beträgt nicht mehr 9 bzw. 8 Prozent, sondern je nach Bundesland zwischen 2,75 und 4 Prozent.
Anhand eines kleinen Rechenbeispiels, das die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) anführt, kannst Du den Unterschied zur Besteuerung nach dem Betrag der Einkommensteuer sehen:
Normale Berechnung Kirchensteuer:
- Jahreseinkommen: 150.000 Euro
- Einkommensteuer: 54.036 Euro
- Kirchensteuer (9 % der Einkommensteuer): 4.863 Euro
Kirchensteuer nach Kappung:
- Jahreseinkommen: 150.000 Euro
- Kirchensteuer (3 % des Jahreseinkommens): 4.500 Euro
- Effektiv: 363 Euro
Welche Unterschiede gibt es bei der Kappung in den einzelnen Bundesländern?
Die Kappung Deiner Kirchensteuer kann sowohl auf Antrag als auch – wenn sie steuerlich günstiger ist – von Amts wegen erfolgen. Das entscheidet sich nach dem jeweiligen Bundesland.
Eine Kappung der Kirchensteuer beantragen musst Du in:
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Den Antrag auf Kappung musst Du je nach Konfessionszugehörigkeit an die Landeskirche oder Diözese richten. Hierzu reicht ein formloses Anschreiben und eine Kopie Deines letzten Steuerbescheids.
Automatisch erfolgt die Kappung in den Bundesländern:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Das einzige deutsche Bundesland, in dem eine Kappung der Kirchensteuer nicht vorgesehen ist, ist Bayern.
Wie kann ich die Kirchensteuer absetzen?
Als Angehöriger einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft kannst Du Deine Kirchensteuer zumindest teilweise absetzen. Ähnlich wie bspw. Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beträge für Renten, berufsständische Versorgungseinrichtungen, kapitalgedeckte Altersvorsorge etc.), Spenden, Unterhaltskosten oder Kinderbetreuungskosten ist die Kirchensteuer unbeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig. Um die Kirchensteuer absetzen zu können, musst Du sie nur in Deiner Steuererklärung angeben. Allerdings gilt die Abzugsfähigkeit nur bezüglich der Einkommensteuer. Die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird, ist nicht abzugsfähig.
Wie kann ich mich von der Kirchensteuer abmelden?
Wenn Du nicht nur die Kirchensteuer absetzen, sondern Dich ganz von der Kirchensteuer abmelden möchtest, bleibt Dir nur eine Möglichkeit: Du musst Deine Mitgliedschaft in der steuerberechtigten Religionsgemeinschaft kündigen. Ein Kirchenaustritt ist dabei vergleichsweise einfach zu bewerkstelligen. Dennoch gibt es bestimmte formale Anforderungen, die Du beachten musst.
Amtliche Stelle für den Kirchenaustritt
Der Austritt aus der Kirche erfolgt nicht bei der Kirche selbst, sondern bei den Standesämtern. Eine Ausnahme bilden hier die Bundesländer:
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
Hier musst Du Dich an das zuständige Amtsgericht wenden, um Deinen Austritt aus der Kirche zu erklären. Egal ob Standesamt oder Amtsgericht: Im Regelfall musst Du persönlich vor der zuständigen Stelle erscheinen.
Dokumente für den Kirchenaustritt
Um Deinen Austritt aus der Kirche erklären zu können, brauchst Du auf jeden Fall ein gültiges Ausweisdokument, entweder einen Personalausweis oder Reisepass. Manche Standesämter verlangen darüber hinaus eine aktuelle Meldebescheinigung (d.h. nicht älter als sechs Monate). Wenn Du verheiratet oder verpartnert bist, kann es sein, dass Du ebenfalls eine Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde zum Termin mitbringen musst. Unterlagen wie Taufschein oder Konfirmationsurkunde brauchst Du hingegen nicht vorzuzeigen.
Mindestalter für den Kirchenaustritt
Wenn Du aus der Kirche austreten möchtest, musst Du dafür nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit Zustimmung Deiner Eltern kannst Du bereits mit 12 Jahren Deinen Austritt erklären. Selbstständig, d.h. ganz ohne elterliche Zustimmung, ist das ab einem Alter von 14 Jahren möglich.
Kosten für den Kirchenaustritt?
Die Verwaltungsgebühren für einen Kirchenaustritt liegen je nach Bundesland und Region zwischen 5 und 100 Euro. In Brandenburg ist der Austritt aus der Kirche sogar kostenlos.
Ab wann der Austritt wirksam wird
Dabei gibt es regionale Unterschiede. In einigen Bundesländern wirst Du ab dem Monat, in dem Du aus der Kirche ausgetreten bist, von der Kirchensteuer befreit. In anderen verzögert sich das Ende der Kirchensteuerpflicht um ein bis zwei Monate.
Übrigens: Solltest Du Dich aus persönlichen Gründen dafür entscheiden, nach Deinem Austritt wieder in die Kirche einzutreten, ist das sowohl in der evangelischen als auch in der katholischen Kirche problemlos möglich. Du musst Dich dafür auch nicht neu taufen lassen, da das Sakrament der Taufe durch die Aufkündigung der Mitgliedschaft nicht aufgehoben wird. Mit dem Wiedereintritt in die Religionsgemeinschaft wirst Du allerdings auch wieder kirchensteuerpflichtig.