Für viele Jahre musstest Du Dich durch zahlreiche Vordrucke kämpfen, um Deine Steuererklärung auszufüllen. Mittlerweile bietet das Finanzamt jedoch auch die Möglichkeit an, Deine Steuererklärung online abzugeben. Wir verraten Dir, ob auch Du Deine Steuern online machen kannst und wie Du das in 10 Minuten erledigst.
Portal
in Kooperation mit myStipendium
Features
- komplett online
- Live-Steuerrechner
- Werbekostenpauschalen hinterlegt
- Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
- Automatische Anrechnung aller Pauschalen
Konditionen
- Steuererklärung erstellen: 0 €*
- Online einreichen: 39,99€
* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.
Wie kann ich meine Steuererklärung online machen?
Um Deine Steuererklärung online zu machen, stehen Dir mehrere Optionen zur Verfügung. Die Steuersoftware Taxfix macht es Dir hierbei leicht. Sie lässt Dich das Thema Steuern einfach und schnell in 10 Minuten abhaken. Damit holst Du Dir im Schnitt mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück, wie Daten des statistischen Bundesamtes zeigen. Das machen diese Funktionen möglich:
Intelligente Steuertipps
Taxfix unterstützt Dich dabei, alles aus Deiner Steuererklärung herauszuholen. Dafür zeigt es Dir zum Beispiel, ob Du Deine Freibeträge schon ausgereizt hast, ob Du vielleicht Entlastungen vergessen hast oder wo Du bestimmte Pauschalen eintragen kannst. Machst Du Deine Steuererklärung online über Taxfix, steigerst Du also Deine Chancen, eine Steuerrückzahlung zu erhalten.
Live-Steuerrechner
Musst Du mit einer Steuernachzahlung rechnen oder kannst Du Dich vielleicht auf eine Steuerrückzahlung freuen? Die Steuersoftware zeigt Dir bereits beim Ausfüllen der Angaben, was Dich erwartet. Möglich macht das ein Live-Steuerrechner, der Dich mit jeder Eingabe auf dem Laufenden hält. Auf diese Weise hast Du von Anfang an den vollen Durchblick.
Keine Installation
Um Deine Steuererklärung online zu machen, musst Du nicht erst ein Programm herunterladen und installieren. Du kannst Dich einfach online in die Software einloggen und mit Deiner Steuererklärung starten. Auf diese Weise sparst Du viel Zeit.
Datenverschlüsselung
Machst Du Deine Steuererklärung online, sendest Du sensible, private Daten ins Internet. Die Steuersoftware schützt Dich jedoch vor ungewollten Einblicken und Zugriffen. Denn: Sie sendet Deine Daten ausschließlich verschlüsselt an das Finanzamt weiter. Damit entspricht das Programm den strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Bis zu 4 Jahre rückwirkend
Hast Du Deine Steuererklärungen schon längere Zeit vor Dir hergeschoben, kannst Du mit der Steuersoftware gleich mehrere Erklärungen rückwirkend einreichen. Taxfix macht es Dir dabei möglich, Deine Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend anzufertigen.
Warum lohnt sich Elster für meine Steuererklärung nicht?
Die vom Finanzamt zur Verfügung gestellte elektronische Steuererklärung Elster dagegen können wir nicht empfehlen. Der Aufbau und die Fragen des Programms erweisen sich als kompliziert, so dass Du lange brauchst, bis Du den letzten Bogen ausgefüllt hast. Zudem unterstützt Dich die Software nicht dabei, möglichst alles aus Deiner Steuererklärung herauszuholen. Mit Elster lässt Du also Geld, das Dir gehört, liegen.
Welche Vorteile hat eine Steuererklärung online?
Deine Steuerklärung online zu machen hat diese Vorteile für Dich:
Weniger Eingabefehler
Trägst Du Daten oder Informationen falsch in ein Feld ein, weist Dich ein Steuerprogramm in der Regel daraufhin. Dafür sorgt eine Plausibilitätsprüfung. Das heißt für die Praxis: Du kannst Deine Steuererklärung selbst machen, ohne Sorgen um falsche Eingaben zu haben.
Datenübernahme
Machst Du Deine Steuererklärung online zudem nicht zum ersten Mal, kannst Du die von Dir zuvor eingetragenen Daten einfach wieder auswählen und mit einem Klick in das Formular eintragen. Damit sparst Du Dir eine Menge Zeit und Tipparbeit.
Weniger Belege
Machst Du Deine Steuererklärung online, musst Du nur gesetzlich vorgeschriebene Belege einreichen. Alle anderen Nachweise musst Du dem Finanzamt nur vorlegen, wenn es konkret danach fragt.
Vorberechnungen
Die Steuererklärung online auszufüllen hat weiterhin den Vorteil, dass Du bereits mit Abschluss der Erklärung eine Vorberechnung erhältst, die Dir zeigt, wie viel Steuern Du voraussichtlich zahlen musst oder wie viel Geld Du vom Finanzamt zurückbekommst.
Bevorzugte Überarbeitung
Deine Steuererklärung online zu machen hat zudem den Vorteil, dass Du Deinen Steuerbescheid – und damit eine eventuelle Steuerrückzahlung – schneller erhältst. Denn: Die Finanzämter aller Bundesländer sind dazu angewiesen, elektronische Steuererklärungen bevorzugt zu bearbeiten.
Wann bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abgeben?
Du musst jedes Jahr Deine Steuern machen, wenn Du eine oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllst:
Lohnsteuerfreibetrag
Du musst eine Steuererklärung einreichen, wenn beim Lohnsteuerabzug ein individueller Freibetrag aufgrund eines Lohnsteuerermäßigungsantrags berücksichtigt wurde. Das gilt jedoch nur, wenn Du mehr als 12.550 Euro (2021: 12.250 Euro) verdient hast.
Lohnersatzleistungen
Hast Du Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld bekommen, musst Du ebenfalls eine Steuererklärung einreichen. Denn: Diese sind zwar steuerfrei, sie erhöhen jedoch den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte.
Steuerklasse VI
Warst Du im betreffenden Steuerjahr parallel bei mehreren Arbeitgebern tätig und hast daher ein Einkommen nach Steuerklasse VI erhalten, bist Du auch zu einer Steuerklärung verpflichtet.
Abfindung
Hast Du eine Abfindung erhalten, bei der die Lohnsteuer nach der Fünftel-Regelung berechnet wurde, bist Du verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen.
Selbstständigkeit
Du musst auch eine Steuererklärung abgeben, wenn Du Gewerbetreibender, Rentner, Vermieter, Landwirt oder Selbstständiger bist und mehr als den Grundfreibetrag verdient hast.
Warum sollte fast jeder eine Steuererklärung abgeben?
Bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, lohnt es sich in der Regel trotzdem für Dich, diese einzureichen. Das macht für Dich sowohl Sinn, wenn Du Arbeitnehmer bist, als auch, wenn Du Student bist.
Als Arbeitnehmer Steuererklärung freiwillig abgeben
Als Arbeitnehmer – wie zum Beispiel als Angestellter – zahlst Du automatisch jeden Monat Deine Lohnsteuer an den Staat. Hast Du jedoch Ausgaben wie
- Fahrtkosten,
- Kosten für ein Arbeitszimmer oder
- Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen,
berücksichtigt der Staat diese noch nicht in Deiner monatlichen Steuerzahlung. Erst, wenn Du Deine Steuererklärung einreichst und die Ausgaben angibst, rechnet das Finanzamt Dir diese an, so dass Du Dir eine Steuerrückzahlung sicherst.
Doch selbst, wenn Du keine steuermindernden Ausgaben hast, lohnt sich eine Steuererklärung oftmals. Das ist der Fall, wenn Dein Gehalt in einigen Monaten variiert, zum Beispiel weil Du
- Urlaubsgeld,
- Feiertagszuschläge,
- Bonuszahlungen oder
- Weihnachtsgeld
erhalten hast. In diesen Monaten berechnet Dir das Finanzamt deutlich mehr Lohnsteuer, als es auf das ganze Jahr bezogen rechtfertigt. Reichst Du Deine Steuererklärung also ein, holst Du Dir das zu viel gezahlte Geld zurück.
Als Student Steuererklärung freiwillig abgeben
Auch als Student lohnt es sich fast immer, eine Steuererklärung einzureichen. Es lohnt sich selbst dann, wenn Du bisher kein Geld verdient hast. Denn: In der Regel hast Du als Student höhere Ausgaben als Einnahmen. Bist Du mit Deinem Studium fertig, kannst Du rückwirkend Deine Steuererklärung einreichen und den sogenannten Verlustvortrag geltend machen. Dieser steht Dir zu, wenn Du in einem Zweitstudium mehr Geld ausgegeben hast, als Du eingenommen hast. Das Finanzamt merkt sich dann einen Steuerbonus, den Du erst erhältst, wenn Du Deine erste Tätigkeit aufgenommen und Deine Steuererklärung eingereicht hast.
Wer darf die Steuererklärung online machen?
Als Arbeitnehmer kannst Du die Steuererklärung entweder auf Papier ausdrucken und dem Finanzamt zukommen lassen oder online die Steuererklärung einreichen. Bist Du selbstständig, ist die elektronische Steuererklärung sogar Pflicht für Dich. Du darfst die Erklärung dann nicht mehr in Papierform einreichen. Das gilt auch für kleinere Unternehmen und Privatleute, die gewerbliche Einnahmen aus dem Stromverkauf aus einer Photovoltaik-Anlage haben. Hierbei musst Du nicht nur die Einkommenssteuererklärung online einreichen, sondern auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Umsatzsteuererklärung.
Wann muss ich meine Steuererklärung online abgeben?
Wann Du Deine Steuererklärung online einreichen musst, hängt von der Art Deiner Arbeit und der jeweiligen Steuererklärung ab. Grundsätzlich ist die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung der 31. Juli des Folgejahres (nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres).
Ist es absehbar, dass Du Deine elektronische Steuererklärung nicht pünktlich abgeben kannst, kannst Du eine Fristverlängerung beantragen. Du hast dann Zeit bis zum 30. September. Damit Du eine Fristverlängerung erhältst, kannst zum Beispiel angeben, dass
- Dir noch nicht alle Unterlagen vorliegen oder
- Du wegen einer längeren Krankheit noch nicht in der Lage dazu bist.
Dabei reicht es in der Regel aus, wenn Du Dich per Telefon beim Finanzamt meldest oder ein kurzes Schreiben dazu aufsetzt.
Beauftragst Du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, gelten für Dich andere Fristen. Du hast dann bis Silvester Zeit, Deine Steuererklärung elektronisch abzuschicken. Schaffst Du das nicht, kannst Du auch hier eine Verlängerung beantragen. Du erhältst dann zwei weitere Monate, um Deine Einkommensteuer online zu machen.
Bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sondern machst dies freiwillig, hast Du insgesamt 4 Jahre Zeit dafür. Das heißt: Du kannst selbst in 2022 noch Deine Steuererklärung für 2018 einreichen. Als Frist gilt hier Silvester. Hast Du ein Zweitstudium oder eine zweite Ausbildung absolviert, kannst Du einen Verlustvortrag bis zu 7 Jahre später über Deine Steuererklärung geltend machen. Du kannst als in 2022 noch Ausgaben von 2015 in Deiner Steuererklärung geltend machen. Auch hier gilt Silvester als der Stichtag.
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