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Verlustvortrag als Student: Wie Du viel Geld zurück bekommst

Bücher, Semesterticket, Umzug: Als Student kommen im Laufe Deines Studiums ziemlich hohe Kosten zusammen. Was viele nicht wissen: Einen Teil der Ausbildungskosten kannst Du Dir vom Staat zurückholen, indem Du dem Finanzamt einen Verlustvortrag als Student mitteilst.

Was ist ein Verlustvortrag?

Verlustvortrag heißt, dass Du dem Finanzamt mitteilst, dass Du Verluste – also Deine Studienkosten – hast. Denn eine Steuerrückzahlung gibt es nur, wenn Du auch Einkommenssteuern bezahlt hast. Da die meisten Studenten unter dem Grundfreibetrag von 11.604 € (Stand 2024; 2023: 10.908) liegen, zahlen sie auch keine Einkommenssteuern. Das Finanzamt vermerkt den Verlustvortrag im Studium, Deine Ausbildungskosten, und sobald Du zum ersten Mal Steuern zahlst, verrechnet es die angegebenen Verluste. Bist Du nach dem Studium Arbeitnehmer, bedeutet das, dass Du eine Steuerrückzahlung erhältst. Als Selbstständiger verringert sich die Höhe der Steuern, die Du zahlen musst. Experten schätzen, dass Du im Durchschnitt rund 3.000 Euro zurückbekommst.

Warum sollte jeder einen Verlustvortrag als Student machen?

Alle Studenten haben Ausgaben für ihr Studium, die sie später steuerlich geltend machen können. Der Verlustvortrag fürs Studium gilt rückwirkend – bis zu sieben Jahre. Es ist also kein Problem, wenn Du bereits kurz vor dem Ende des Studiums bist. Die Steuererklärung als Student mit Verlustvortrag ist auch möglich, wenn Du nicht mehr alle Belege hast: Für viele Ausgaben gelten Pauschalen.

Zweitstudium

Aktuell gilt der Verlustvortrag nur für Dein Zweitstudium (zum Beispiel Masterstudium), wenn Du vor Deinem Bachelor-Studium eine Ausbildung absolviert hast oder ein duales Studium machst. Auch wenn Du studierst und gleichzeitig in einem Dienstverhältnis stehst, beispielsweise bei der Bundeswehr, solltest Du auf jeden Fall einen Verlustvortrag als Student in Anspruch nehmen.

Erststudium

Wenn Du im Erststudium bist, ist der Verlustvortrag als Student generell nicht möglich. Somit müssen Studenten für die Kosten ihrer ersten Ausbildung selbst aufkommen. Allerdings kannst Du Sonderausgaben für die Steuer geltend machen. Die maximale Grenze beträgt 6.000 €.

Ausnahme: Mehr Einnahmen als Ausgaben

Es gibt eine Ausnahme, bei der Du auf den Verlustvortrag vom Studium verzichten kannst: Wenn Du als Student mehr Einnahmen als Ausgaben hast, kannst Du Deine Studienkosten vollständig angeben. Sie werden voll steuerlich verrechnet und Du erhältst eine Steuererstattung (bei Arbeitnehmern) oder musst weniger Einkommen versteuern (bei Freiberuflern und Selbstständigen).

Wie kann ich einen Verlustvortrag als Student erstellen?

Mit dem Portal von Taxfix kannst Du einfach und komplett online Deine Steuererklärung als Student ohne Einkommen erstellen. Das Portal ist auf Studentensteuererklärungen zugeschnitten und hat bereits alle Pauschalen hinterlegt. Du ergänzt sie um Deine Daten und Ausgaben. Dann kannst Du Deine Steuererklärung mit Verlustvortrag kostenfrei erstellen und sehen, ob es sich lohnt, sie abzugeben.

Portal

Logo taxfix

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • auf Studentensteuererklärungen zugeschnitten
  • Pauschalen für Studenten hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen für Studenten

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

Du kannst den Verlustvortrag vom Studium auch selbst erstellen. Das geht am besten mit dem Programm Elster von den Steuerverwaltungen von Bund und Ländern. Du musst zuerst ein Benutzerkonto anlegen und kannst dann die vorgefertigten Formulare nutzen. Im Hauptvordruck (HV) musst Du bei der „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ein Kreuz setzen, damit das Finanzamt Deinen Verlustvortrag als Student vormerkt. Anschließend füllst Du die „Anlage N“ aus – dieses Formular findest Du unter „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“. Dort füllst Du die Felder aus – entscheidend für Deinen Studenten-Verlustvortrag ist der Punkt „Werbungskosten“ Die Erstellung der Steuererklärung mit Elster ist sehr viel schwieriger als mit einem Online-Tool, dauert viel länger und Elster hilft Dir nicht dabei, das Optimum rauszuholen.

Welche Ausgaben kann ich in der Steuererklärung geltend machen?

Es gibt vor allem zwei Arten von Ausgaben, die Du in Deiner Steuererklärung als Student geltend machen kannst: Sonderausgaben und Werbungskosten. Der Unterschied: Sonderausgaben können nur in dem Jahr, in dem sie entstanden sind, von der Steuer abgesetzt werden. Da viele Studenten gar keine Einkommenssteuer bezahlen, können sie auch keine Sonderausgaben geltend machen.

Sonderausgaben

Die Ausgaben für ein Erststudium gehören zu den Sonderausgaben. Allerdings kannst Du aktuell nur 6.000 € pro Jahr an Ausbildungskosten als Sonderausgaben absetzen. Neben den Ausbildungskosten gehören noch folgende Ausgaben zu den Sonderausgaben:

Werbungskosten

Im Grunde kannst Du alle Ausgaben, die Du für das Studium tätigst, beim Verlustvortrag fürs Studium als Werbungskosten in der „Anlage N“ angeben. Es lohnt sich also, wenn Du Rechnungen und Belege sammelst. Allerdings musst Du nicht alle Ausgaben durch Belege nachweisen. Für viele Kosten gibt es Pauschalbeträge. Das erleichtert den Verlustvortrag als Student, weil Du dafür in der Regel keine Belege vorlegen musst. Es ist trotzdem ratsam, Belege zu sammeln, falls das Finanzamt Nachfragen hat. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Du den Pauschalbetrag übersteigst. Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel die Kosten für:

  • Studiengebühren, auch fürs Auslandssemester
  • Studienfahrten und Exkursionen
  • Arbeitsmittel, zum Beispiel Laptop, Stifte, Blöcke, das Drucken von Abschlussarbeiten
  • Reisekosten für die Fahrt zwischen Studien- und Heimatort
  • Kontoführung (pauschal 16 Euro pro Jahr ohne Beleg)
  • Telefon und Internet (pauschal 20 Euro pro Monat ohne Beleg)
  • Umzug (pauschal 964 € im Jahr 2024, davor 860 Euro)
  • Bewerbungsunterlagen (pauschal 8,50 Euro, für Online-Bewerbungen 2,50 Euro)
  • Verpflegungspauschale bei einem Praktikum oder Auslandssemester (nur für die ersten drei Monate, der Betrag ist länderspezifisch)
  • Zinsen für Studienkredit (nur bei studienspezifischem Kredit)
  • Sprachkurse (Gebühren, Flugkosten, Verpflegungspauschale)