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Bewerbungskosten von der Steuer absetzen: So geht's

Sicher hast Du schon einmal gehört, dass Du Bewerbungskosten von der Steuer absetzen kannst. Das stimmt und ist auch überhaupt nicht schwierig. Damit Du bei Deiner nächsten Steuererklärung so viel Geld wie möglich vom Finanzamt zurückbekommst, möchten wir Dir im nachfolgenden Beitrag zeigen, wie Du am besten vorgehst und was Du zu beachten hast, wenn Du Bewerbungskosten steuerlich geltend machen möchtest.

Was sind Bewerbungskosten?

Bewerbungskosten gehören zu den so genannten Werbungskosten. Dazu zählen alle Aufwendungen oder Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Kosten, die Du auf Dich nimmst, um Dich auf einen Arbeitsplatz zu bewerben, fallen exakt unter diese Definition: Sie dienen dazu, dass Du zumindest künftig ein Einkommen hast.

Welche Bewerbungskosten kann ich in der Steuererklärung angeben?

Du kannst Bewerbungskosten in unterschiedlichen Bereichen wie Bewerbungsmaterialien, Eigenmarketing, Recherchen und Dienstleistungen oder Reisekosten absetzen. Ob Du Dich physisch, also mittels der klassischen Bewerbungsmappe, oder online bewirbst, macht dabei keinen Unterschied. Mögliche Positionen, die Du bei der Steuer absetzen kannst, sind bspw.:

Bewerbungsmaterialien

  • Bewerbungsmappen
  • Papier
  • Druckerpatrone, Toner
  • Klarsichthüllen
  • Kopien
  • Stifte, Füller (für die Unterschrift)
  • Klebestifte (für das Bewerbungsfoto)
  • Kuverts
  • Porto

Eigenmarketing

  • Bewerbungsfotos (Fotograf, Automat)
  • Stelleninserate (bspw. online, Zeitung oder Fachmagazine)
  • Lebenslauf-Design
  • Gestaltung einer Bewerbungs-Website
  • Erstellung eines Bewerbungs-Videos
  • Telefonkosten (anteilig)
  • Internetzugang (anteilig)

Recherche und Dienstleistung

  • Fachbücher
  • Tageszeitungen
  • Zeitschriften
  • Kurse, Seminare
  • Bewerbungsratgeber
  • Übersetzer
  • Zeugnisbeglaubigungen

Reisekosten

  • Fahrtkosten (Flugzeug, Auto, Bahn etc.)
  • Übernachtung
  • Verpflegung
  • Parkgebühren
  • Stadtpläne

Darüber hinaus sind noch weitere Positionen denkbar, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung stehen und die Du bei der Steuer ansetzen kannst.

Wie kann ich in meiner Steuererklärung Bewerbungskosten geltend machen?

Deine Bewerbungskosten werden von den Einkünften abgezogen, die Du im Jahr Deiner Jobsuche insgesamt erwirtschaftet hast. Das hat folgenden Vorteil: Je höher Deine Einnahmen waren, desto höher ist auch der Steuersatz, den das Finanzamt erhebt. Ziehst Du bestimmte Kosten ab, verringert sich im Gegenschluss auch Deine Steuerlast.

Optionen

Um Bewerbungskosten steuerlich geltend zu machen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Belege einzeln: Du kannst die Belege für jede einzelne Aufwendung getrennt einreichen
  • Bewerbungskostenpauschale: Du setzt alle Bewerbungskosten pauschal ab

Die Bewerbungskosten-Pauschale hat den Vorteil, dass Du hier nicht jeden Cent, den Du für Deine Jobsuche aufgewendet hast, einzeln aufführen und belegen musst. Stattdessen gibst Du einfach nur die Anzahl und Art Deiner Bewerbungen an und erhältst pro Bewerbung einen pauschalen Betrag vom Finanzamt rückerstattet. Allerdings ist die Praxis in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Wie viel Du zurückerstattet bekommst, liegt größtenteils im Ermessen Deines Sachbearbeiters und kann von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich ausfallen.

Höhe der Bewerbungskosten-Pauschale

Bei manchen Finanzämtern kannst Du eine pauschale Erstattung von bis zu 15 Euro pro schriftlicher Bewerbung bekommen. Häufig wird aber nur ein Pauschalbetrag von zirka 8,50 Euro akzeptiert. Machst Du reine Online-Bewerbungen geltend, fällt der Pauschalbetrag wegen der wegfallenden Materialkosten deutlich geringer aus. Hier kannst Du mit einem Erstattungsanspruch von etwa 2,50 Euro pro Bewerbung rechnen. Beachte bitte: Auch wenn Du die Kosten hier nicht im Einzelnen belegen musst, solltest Du dennoch nachweisen können, dass Du die Bewerbungen tatsächlich auch abgesendet hast. Hierfür kannst Du dem Finanzamt eine Aufstellung Deiner Bewerbungsaktivitäten in Listenform vorlegen und die entsprechenden Eingangs-Mails beifügen.

Kleiner Tipp

Auch wenn Du die Bewerbungskosten-Pauschale in Anspruch nehmen möchtest, lohnt es sich in jedem Fall, alle Belege Deiner Bewerbungskosten aufzuheben. Die Pauschale beträgt nämlich maximal 1.000 Euro. Alles, was darüber an Kosten hinausgeht, kannst Du nur mit Hilfe von Einzelbelegen geltend machen.

Fahrtkosten als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Die Fahrtkosten, die Dir im Rahmen Deines Bewerbungsverfahrens entstanden sind, kannst Du ebenfalls über die Bewerbungskosten-Pauschale absetzen. Wenn Du allerdings weitere Wege zurücklegen musstest und Dir dadurch erhöhte Reisekosten entstanden sind, lohnt es sich, diese einzeln in der Steuererklärung anzugeben. Als Beleg dienen Fahrtickets oder Kilometerstandanzeigen. Bei Autofahrten erhältst Du sowohl für die Hin- als auch die Rückreise 0,30 Euro pro Kilometer. Ansetzen kannst Du dabei nicht nur Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, sondern auch zur Beschaffung von Bewerbungsmaterialien oder zu Bewerbungsseminaren.

Verplegungskostenpauschale als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Wenn Du im Rahmen Deines Bewerbungsprozesses außerhalb übernachten musst, stehen Dir innerhalb Deutschlands

  • Bei einer Abwesenheit von 8 bis 12 Stunden von zu Hause 14 Euro
  • Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden 28 Euro

pro Tag zu.

Wo kann ich meine Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben?

Das Formular zur Angabe Deiner Bewerbungskosten findest Du in Deiner Steuererklärung in der Anlage N. Sie dient im Rahmen Deiner Steuerklärung, Deine Werbungskosten aufzulisten. Das entsprechende Feld für Bewerbungskosten findest Du in Zeile 45 unter der Rubrik „Weitere Werbungskosten“. In das nebenstehende Feld mit den Kostenangaben kannst Du je nachdem, wie Du Deine Bewerbungskosten von der Steuer absetzen möchtest, entweder Deine exakten Kosten oder einen Pauschalbetrag für Deine Bewerbungen eintragen. Um dabei keine Fehler zu machen oder wichtige Angaben zu vergessen, möchten wir Dir empfehlen, beim Ausfüllen Deiner Steuererklärung eine Online-Steuersoftware zu nutzen. Mit ihrer Hilfe kannst Du sicher sein, dass Du auch wirklich an alle Punkte denkst und so viele steuerliche Vergünstigungen für Dich herausholst wie möglich.

Portal

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in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.