Wenn Du ein Auto hast, kommen Monat für Monat Kosten in Form der KFZ-Steuer auf Dich zu. Aber falls Du es noch nicht wusstest, hier eine gute Nachricht: In der Steuererklärung kann man die KFZ-Steuer absetzen. Wie Du Deine KFZ-Steuer in der Steuerklärung angeben kannst, und welchen Unterschied es macht, wie Du Dein Auto nutzt, möchten wir Dir im folgenden Beitrag aufzeigen. Außerdem sagen wir Dir, in welchen weiteren Fällen Du Dein Auto von der Steuer absetzen kannst.
Kann ich die KFZ-Steuer absetzen?
Ob und wie Du die KFZ-Steuer absetzen kannst, hängt zunächst davon ab, ob Du Dein Auto für private oder für berufliche Zwecke nutzt.
Private Autonutzung
Wenn Du Dein Auto ausschließlich privat nutzt, kannst Du die KFZ-Steuer leider nicht von der Steuer absetzen.
Berufliche Autonutzung
Nutzt Du Dein Auto für berufliche Zwecke, kannst Du die KFZ-Steuer absetzen. Allerdings musst Du drei Grundvoraussetzungen erfüllen:
Unternehmer/ Selbstständiger / Freiberufler
Nur, wenn du nicht angestellt bist, kannst du die KFZ-Steuer absetzen. Wenn Du als Angestellter einen Dienstwagen fährst, ist die KFZ-Steuer nicht absetzbar.
Dienstfahrt
Um die KFZ-Steuer absetzen zu können, darfst Du Dein Fahrzeug ausschließlich dienstlich nutzen, bspw. um Kunden zu besuchen oder um Waren zu transportieren.
Nachweis
Um nachzuweisen, dass Du das KFZ ausschließlich beruflich nutzt, musst Du Dem Finanzamt eine lückenlose Dokumentation Deiner Fahrten vorlegen können. Dabei hast Du folgende Möglichkeiten:
Fahrtenbuch
Wenn Du die KFZ-Steuer absetzen möchtest, muss Dein Fahrtenbuch folgende Angaben enthalten:
- Amtliches Kennzeichen
- Datum
- Kilometerstand zu Beginn und zum Ende der Fahrt
- Startort und Ziel
- Route
- Zweck der Fahrt
- Kunde oder Geschäftspartner
Alternativer Nachweis
Neben dem traditionellen Fahrtenbuch in Papierform gibt es mittlerweile eine Reihe von Apps sowohl für Android als auch für iOS. Mit ihrer Hilfe kannst Du die Daten bezüglich Deiner Dienstfahrten direkt an das Finanzamt übermitteln, wenn Du die KFZ-Steuer absetzen möchtest.
Betriebsausgabe
Wenn Du ein Kraftfahrzeug ausschließlich dienstlich nutzt, kannst Du die KFZ-Steuer in der Steuererklärung als Betriebsausgabe ansetzen. Betriebskosten sind laufende Kosten, die Du zur Aufrechterhaltung Deines Geschäftsbetriebs aufwenden musst. Diese Ausgaben mindern Deinen Gewinn und stehen den Einnahmen, die Du erwirtschaftest, gegenüber. Du ziehst sie einfach von Deinen zu versteuernden Betriebseinnahmen ab und musst so hinterher nur einen geringeren Betrag versteuern.
Wo kann ich in meiner Steuererklärung die KFZ-Steuer absetzen?
Die KFZ-Steuer absetzen, kannst Du in der Anlage S zu Deiner Steuererklärung. Sie enthält alle relevanten Angaben über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, darunter auch über Deine Betriebsausgaben. Hier musst Du im entsprechenden Feld angeben, wie viel KFZ-Steuer Du im vergangenen Jahr bezahlt hast.
Wir empfehlen Dir die Nutzung einer Online-Steuersoftware. Schritt für Schritt geht das Programm alle relevanten Punkte mit Dir durch, die Du in der Steuererklärung beachten musst. Der Vorteil: Du sparst Zeit und Nerven, weil Du sicher sein kannst, dass Du keine wichtigen Daten übersiehst. Innerhalb von 10 Minuten hast Du das Thema Steuererklärung erledigt und kannst Dich über eine große Rückzahlung freuen. Denn garantiert findest Du mit Hilfe einer Online-Steuersoftware mehr Möglichkeiten zum Steuersparen, als wenn Du Dich allein daran versuchst.
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* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.
Welche Ausgaben zum Auto kann ich noch absetzen?
In der Steuererklärung ist nicht nur die KFZ-Steuer absetzbar. Auch als privater Autonutzer kannst Du in mehrfacher Hinsicht Dein Auto von der Steuer absetzen.
Privatperson
Als privater Autonutzer fallen folgende Ausgaben für Dich steuerlich ins Gewicht:
Haftpflichtversicherung
Wenn Du Dein Auto sowohl beruflich als auch privat nutzt, kannst Du Deine kompletten Kosten für die Haftpflichtversicherung in Deiner Steuererklärung als Sonderausgabe angeben. Unter diese Kategorie fallen aus steuerlicher Sicht alle Sammelposten,
- die der privaten Lebensführung dienen und
- keine Werbungs- bzw. Betriebskosten sind.
Nutzt Du Dein Auto rein privat, kannst Du die KFZ-Haftpflicht als sogenannte „sonstige Vorsorgeaufwendung“ in der Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch, wenn Du Rentner bist. Allerdings musst Du dabei beachten, dass der Höchstbetrag für alle abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen auf 1.900 € limitiert ist.
weitere Kfz-Versicherungen
Weitere KFZ-Versicherungen, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, sind:
- Insassen-Unfallversicherung
- Reiseunfallversicherung
Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“)
Definition
Mit der sogenannten Entfernungspauschale, besser bekannt als Pendlerpauschale, kannst Du die Kosten steuerlich geltend machen, die Dir durch den Weg zu Deiner Arbeitsstelle entstanden sind. Diese Regelung richtet sich in erster Linie an Arbeitnehmer. Du kannst sie aber auch als Selbstständiger in Anspruch nehmen, wenn die Betriebsstätte, an der Du tätig bist, außerhalb Deiner Wohnung liegt.
Höhe
Die Entfernungspauschale beträgt für die Jahre 2023 und 2024 für die ersten 20 Kilometer 0,30 € pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 € pro Kilometer, die Du auf dem Weg von Deiner Wohnung zur Arbeitsstätte zurückgelegt hast. Ob Du dazu Deinen eigenen PKW benutzt hast oder ein anderes Verkehrsmittel, bspw. Bahn, Taxi Flugzeug etc., ist dabei unerheblich.
Berechnung
Deine individuelle Pendlerpauschale errechnest Du aus den Faktoren
- Anzahl der Arbeitstage im Jahr
- Anzahl der Kilometer pro einfacher Fahrt von Deinem Wohnsitz zur Arbeitsstelle
Beide Faktoren werden zunächst miteinander multipliziert. Im nächsten Schritt multiplizierst Du das Ergebnis mit 0,30 € bzw. 0,38 € und erhältst so Deine persönliche Pendlerpauschale. Die Pauschale wird von Deinen Jahreseinnahmen abgezogen, wodurch sich Dein zu versteuerndes Einkommen verringert.
Anzahl Arbeitstage | Anzahl Kilometer | Berechnung | Ergebnis |
---|---|---|---|
230 | 50 | 230 x (20 x 0,30 € + 30 x 0,38 €) | 4.002 € |
Geltungsbereich
Die Pendlerpauschale kann nur für tatsächlich geleistete Arbeitstage angesetzt werden. Demnach fallen weg:
- Wochenenden
- Feiertage
- Urlaub
Außerdem kannst Du pro Tag nur die einfache Wegstrecke, nicht Hin- und Rückweg ansetzen. Bei einer 5-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt im Regelfall bis zu 230 Fahrten im Jahr, bei einer 6-Tage-Woche etwa 260 bis 280. Die Höchstgrenze beläuft sich momentan auf 4.500 €.
Pendlerpauschale in der Steuererklärung
Das Feld, in dem Du Deine Pendlerpauschale eintragen kannst, findest Du in der Anlage N zu Deiner Steuererklärung ab Zeile 31.
Reparatur
Als privater Nutzer kannst Du zumindest teilweise Deine Autoreparatur steuerlich absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Reparaturmaßnahme durch einen Unfall notwendig wurde, den Du auf dem Weg zu Deiner Arbeit gehabt hast. Die Kosten, die Dir durch die Reparatur entstanden sind, kannst Du ebenfalls als Werbungskosten in der Anlage N zu Deiner Steuererklärung angeben.
Selbstständig
Versicherungen
Als Selbstständiger kannst Du die gleichen KFZ-Versicherungen steuerlich geltend machen wie ein privater Autofahrer. Darüber hinaus kommen noch folgende Versicherungen in Betracht, die Du in der Anlage S als Betriebsausgaben angeben kannst:
- Vollkasko
- Teilkasko
- Verkehrsrechtsschutzversicherung (bzw. andere Rechtschutzversicherungen)
Leasing
Leasingkosten gehören ebenfalls zu den Betriebsausgaben: Das bedeutet für Dich als Selbstständiger, dass Du sie wie andere Betriebskosten von der Steuer absetzen kannst.
Autokauf
Als Selbstständiger oder Freiberufler kannst Du auch den Autokauf steuerlich absetzen. Folgende Maßgaben musst Du dabei beachten:
Absetzungsmethode
Als Absetzungsmethode kommt für Dich die Abschreibung in Betracht. Danach kannst Du die Anschaffungskosten für einen Firmen- bzw. Dienstwagen für den Zeitraum von sechs Jahren steuerlich geltend machen, d.h. innerhalb von sechs Jahren jeweils mit einem Sechstel der auf den Anschaffungspreis erhobenen Mehrwertsteuer.
Voraussetzung
Wenn Du den Autokauf von der Steuer absetzen willst, muss es sich um einen Neuwagen handeln. Außerdem muss der Wagen Bestandteil des Betriebsvermögens geworden sein.
Sonderfall: Dienstwagennutzung auch privat
Wenn Du Deinen Dienstwagen auch privat nutzen möchtest, gibt es zwei unterschiedliche steuerliche Möglichkeiten für Dich, wenn Du Dein Auto von der Steuer absetzen möchtest:
- Fahrtenbuch: Damit kannst Du dokumentieren, welchen Anteil Deiner Fahrten Du dienstlich und welchen Du rein privat erledigt hast. Anhand dieser Angaben kannst Du prozentgenau berechnen, wie viel vom Autokauf steuerlich absetzbar für Dich ist.
- 1-Prozent-Regelung: Nach dieser sehr bequemen Methode setzt Du einfach 1 Prozent vom Bruttolistenpreis zur Versteuerung an.
Reparatur
Wenn Du Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer bist, kannst Du problemlos Kosten für eine Autoreparatur steuerlich geltend machen, vorausgesetzt, es handelt sich um einen PKW, den Du ausschließlich oder zumindest teilweise für die Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit nutzt. Dazu gehören auch Maßnahmen wie der Einbau neuer Bremsen oder ein Zahnriemenwechsel.