Die Arbeitnehmersparzulage unterstützt Dich dabei, private Rücklagen zu bilden. Wir verraten Dir, welche Voraussetzungen Du dafür mitbringen musst und wie viel Geld Du dabei zusätzlich auf Deinem Konto verbuchen kannst.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmer Sparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage, die das private Sparen von Arbeitnehmern unterstützt. Der Staat fördert dabei Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber in vermögenswirksame Leistungen einzahlen. Finanziert wird die Sparzulage über Steuern. Dabei übernehmen Bund und Länder jeweils 42,5 Prozent und die Gemeinden 15 Prozent.
Wie kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, musstest Du bis vor kurzem die Anlage VL in Papierform ausfüllen und diese mit Deiner Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Bereits in 2013 hatte das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz jedoch bestimmt, dass die Arbeitnehmersparzulage in der Steuererklärung nicht mehr in Papierform beantragt werden soll. Stattdessen sollte eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung eingeführt werden. Im Dezember 2016 gab dann das Bundesfinanzministerium bekannt, dass diese Bescheinigung erstmals anzuwenden ist. Das gilt für Vermögensleistungen, die seit dem 01.01.2017 angelegt wurden. Im Hauptformular der Steuererklärung findest Du daher jetzt eine neue Abfrage in Zeile 91:
„Für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen wird die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt.“
Das heißt: Die Finanzverwaltung erstellt kein Muster mehr für den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage und die Anlagenanbieter verschicken den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage ebenfalls nicht mehr. Stattdessen musst Du jetzt nur noch eine Einwilligung in die Übermittlung Deiner Daten erteilen, um die Arbeitnehmer Sparzulage zu beantragen. Dafür musst Du lediglich eine „1“ in die Zeile 91 des Steuerformulars schreiben. Musst Du eigentlich keine Steuererklärung abgeben, hast jedoch einen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage, solltest Du zumindest den Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung ausfüllen, um an Deine Sparzulage zu gelangen.
Warum die Nutzung einer Steuersoftware sinnvoll ist?
Der Gesetzgeber hat die Beantragung der Sparzulage durch die Umstellung auf eine elektronische Bescheinigung deutlich vereinfacht. Trotzdem kann es schwerfallen, zwischen Mantelbogen und den verschiedenen Anlagen den Überblick zu behalten. Eine Steuersoftware, wie zum Beispiel die von Taxfix, hilft Dir dabei. Sie unterstützt Dich, alle Angaben richtig zu setzen – und so nicht nur das Maximum aus Deiner Steuererklärung rauszuholen, sondern auch Deine Sparzulage zu beantragen. Diese Vorteile bringt eine Steuersoftware:
Leicht verständliche Steuertipps
Wo kommt welches Häkchen hin und wie kannst Du Deine Werbungskosten richtig absetzen? Eine Steuersoftware gibt Dir während des gesamten Prozesses immer wieder leicht verständliche Steuertipps. Auf diese Weise weißt Du immer genau, wo was hingehört.
Vorgefertigte Werbekostenpauschalen
Damit Du nicht lange suchen musst, welche Werbekostenpauschalen Dir zustehen, hat eine intelligente Steuersoftware diese bereits vorbereitet und hinterlegt. Du musst sie nur noch auswählen und ins Feld eintragen. Da Finanzämter dafür mittlerweile keine Nachweise mehr sehen wollen, musst Du dann nichts weiter tun. Das Thema Werbungskosten ist damit schnell durch für Dich.
Live-Steuerrechner
Erhältst Du diesmal eine Rückzahlung? Oder heißt es am Ende, dass Du dem Finanzamt noch eine Zahlung schuldig bist? Damit Du für diese Info nicht bis zum Schluss Deiner Steuererklärung warten musst, verfügt eine Steuersoftware über einen Live-Steuerrechner. Dieser zeigt Dir mit jedem Fortschritt in der Steuererklärung an, wie viele Steuern Du voraussichtlich zahlen musst oder wie viel Geld Du zurückerstattet bekommst. Damit hast Du von Anfang an den vollen Durchblick.
Keine Installation
Eine moderne Steuersoftware benötigt keine Installation. Das heißt für Dich: Du musst keine Zeit (und Nerven) aufwenden, um die Software für Deine Steuererklärung vorzubereiten. Stattdessen klickst Du Dich einfach online in die Software und legst sofort los. Damit hast Du Deine Steuererklärung in wenigen Minuten abgeschlossen.
Datenschutz
Nicht erst seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Deine privaten Daten ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Eine Steuersoftware verschlüsselt daher jede Eingabe, die Du in die Maske machst. Und: Der gesamte Vorgang entspricht den Anforderungen der DSGVO, so dass Du Dir keine Sorgen um Deine Daten machen musst.
Portal
in Kooperation mit myStipendium
Features
- komplett online
- Live-Steuerrechner
- Werbekostenpauschalen hinterlegt
- Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
- Automatische Anrechnung aller Pauschalen
Konditionen
- Steuererklärung erstellen: 0 €*
- Online einreichen: 39,99€
* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Arbeitnehmersparzulage erfüllen?
Die Arbeitnehmer Sparzulage ist an verschiedene inhaltliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft:
Mögliche Anlageformen
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, musst Du Dich für ein Anlagemodell entscheiden. Dazu stehen Dir verschiedene Sparformen zur Auswahl:
- Betriebliche Sparformen wie Mitarbeiteraktien, Kommanditbeteiligungen oder stille Beteiligungen
- Anteile an offenen Investmentfonds, wie zum Beispiel Immobilien- und Rentenfonds
- Maßnahmen zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums für Wohnzwecke, wie zum Beispiel Bausparverträge oder die Darlehenstilgung für eine Immobilie
- Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften
Nicht gefördert werden dagegen diese Anlageformen:
- Betriebliche Altersvorsorge
- Lebensversicherungen
- Banksparpläne
Einkommensgrenze
Darüber hinaus darfst Du eine bestimmte Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage nicht überschreiten. Das Finanzamt überprüft diese jedes Jahr. Dabei ist das Jahr entscheidend, in dem Du das jeweilige Sparkapital der vermögenswirksamen Leistungen angelegt hast. Grundsätzlich darfst Du dabei im Jahr nicht mehr als
- 20.000 Euro (alleinstehend) bzw.
- 40.000 Euro (Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern)
verdienen. Verwendest Du die Leistungen für wohnungswirtschaftliche Zwecke, wie zum Beispiel für einen Bausparvertrag, darfst Du nicht mehr als
- 17.900 Euro (alleinstehend) oder
- 35.800 Euro (Zusammenveranlagung von Ehegatten bzw. Lebenspartnern)
verdienen. Hast Du Kinder, kannst Du die jährlich geltenden Freibeträge in Dein zu versteuerndes Einkommen miteinberechnen. Denn: Im Jahr 2024 hast Du als Alleinstehender 4.770 € und bei zusammenveranlagten Ehegatten 9.540 € Freibetrag. Das heißt: Du darfst diese Beträge von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Das erlaubt Dir § 32 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz.
Du musst die Einkommensobergrenzen jedoch nicht in jedem Jahr einhalten. Verdienst Du zum Beispiel in einem Jahr mehr als den erlaubten Satz, entfällt die Arbeitnehmer Sparzulage für die nächsten 12 Monate. Im darauffolgenden Jahr kannst Du diese dann jedoch erneut erhalten, wenn Du wieder unter der Gehaltsgrenze bleibst.
Bindungsdauer der Anlagen
Damit Du die Arbeitnehmer Sparzulage erhältst, musst die Anlageform in der Regel 7 Jahre halten. Nur dann kannst Du die Prämien einfahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du über die ganze Laufzeit Einzahlungen tätigen musst. In der Regel zahlst Du 6 Jahre Geld in Deine Anlage ein, im siebten Jahr ruht diese dann.
Arbeitgeber in der Pflicht
Erfüllst Du diese Voraussetzungen, ist Dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen zulagefähigen Sparvertrag für Dich anzulegen. In vielen Branchen ist das über bestehende Tarifverträge geregelt. Diese legen fest, dass Arbeitgeber Vermögensleistungen ganz oder teilweise tragen, wenn Mitarbeiter einen entsprechenden Vertrag abschließen. Der Arbeitgeber zahlt die Leistungen dann unabhängig davon, ob Du überhaupt einen Anspruch auf die Sparzulage hast. Du kannst in so einem Fall also beispielsweise mehr als die Einkommensobergrenze verdienen und trotzdem die Sparzulage erhalten.
Wie hoch liegt die Arbeitnehmersparzulage?
Je nachdem, für welche Anlageform Du Dich entscheidest, liegt die Arbeitnehmersparzulage unterschiedlich hoch:
Beteiligungssparen
Entscheidest Du Dich für ein Beteiligungssparen, wie beispielsweise über Mitarbeiteraktien, liegt die Sparzulage bei 20 Prozent. Der Höchstbetrag liegt dabei jährlich bei 400 Euro für Ledige und 800 Euro für Verheiratete. Das heißt: Die maximale Zulage beträgt dann 80 Euro bei Ledigen und 160 Euro bei Verheirateten.
Bausparen
Entscheidest Du Dich für Bausparen, wie zum Beispiel über einen Bausparvertrag, erhältst Du eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Bist Du ledig, gilt für Dich jährlich ein Höchstbetrag von 470 Euro. Dann erhältst Du eine Zulage von 43 Euro. Bist Du verheiratet, liegt der Höchstbetrag jährlich bei 940 Euro. Deine Zulage beträgt dann 86 Euro.
Du kannst beide Zulagen auch nebeneinander in Anspruch nehmen. Dazu musst Du Deinem Arbeitgeber sagen, dass dieser in beide Verträge einzahlen soll. Nur dann kannst Du auch beide Sparzulagen erhalten. Du darfst dann einen Höchstbetrag von jährlich 870 Euro erzielen, wenn Du ledig bist. Bist Du verheiratet, liegt der Betrag bei 1.740 Euro jährlich.