Überall hört und liest man über sinkende Renten und Altersarmut. Es gibt aber eine Vielzahl von Angeboten, um für die Rente vorzusorgen. Eine davon ist die Betriebliche Altersvorsorge. Diese wird manchmal von Arbeitgebern für ihre Angestellten angeboten. Die betriebliche Altersvorsorge kann dabei helfen, die spätere Betriebsrente aufzustocken und einen besseren Lebensstandard zu bekommen. Ob und wie die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angegeben werden muss, erfährst Du in diesem Artikel.
Wann muss ich die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angeben?
Wenn Du eine betriebliche Altersvorsorge besitzt, wird diese staatlich gefördert. Das bedeutet, Du musst während der Ansparphase weniger Sozialabgaben und weniger Einkommenssteuer zahlen. Für die Angabe der betrieblichen Altersvorsorge in der Steuererklärung gibt es andere Regeln, als für andere Arten der Rentenvorsorge.
Betriebsrente muss meistens nicht angegeben werden
In der Regel musst Du Deine Beiträge für die Betriebsrente nicht in der Steuererklärung angeben. Dein Arbeitgeber führt die Abgaben für die betriebliche Altersvorsorge automatisch von Deinem Bruttogehalt ab.
Deshalb wird die betriebliche Altersvorsorge manchmal auch als Direktversicherung bezeichnet. Du musst diese Direktversicherung nicht in der Steuererklärung angeben.
Dieses Verfahren von dem automatischen Abzug von Deinem Bruttogehalt nennt sich Entgeltumwandlung. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparst Du Dir immer die Sozialabgaben, da diese von den Abgaben befreit ist. Wenn eine Entgeltumwandlung stattfindet musst Du diese also meistens nicht in der Steuer angeben.
Ausnahmefall: Sonderzulagen
Es gibt nur einen Ausnahmefall, in dem Du die Entgeltumwandlung in der Steuererklärung angeben musst. Dies ist dann der Fall, wenn Du sogenannte Sonderzulagen oder auch Sonderzuwendungen erhalten hast, die in die betriebliche Altersvorsorge miteingeflossen sind. Oft gibt es solche Sonderzulagen kurz bevor Du den Arbeitgeber wechselst oder aus anderen Gründen bei Deinem bisherigen Arbeitgeber aufhörst zu arbeiten.
Aber auch bei den Sonderzulagen musst Du nur dann die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angeben, wenn Du die Beitragsgrenze für die steuerfreie Altersvorsorge überschritten hast.
Der Teil von Deinem Bruttogehalt, den Du in die betriebliche Altersvorsorge einzahlst, ist von den Sozialabgaben und der Einkommenssteuer befreit. In dem Jahr 2024 ist die betriebliche Altersvorsorge aber nur bis zu einer Höhe von 292 € im Monat abgabefrei und bis zu höchstens 584 € steuerfrei.
Wenn Du diese Grenzwerte durch Sonderzulagen überschreitest, musst Du Deine betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angeben. Diese wird dann wie Dein Arbeitslohn behandelt und Du zahlst darauf Steuern.
Wo gebe ich die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung an?
Solltest Du die monatlichen Höchstgrenzen für die betriebliche Altersvorsorge nicht erreichen, musst Du diese nicht in der Steuererklärung angeben.
Sonderzulagen
Wenn Du jedoch wegen erhaltener Sonderzulagen den Grenzbetrag überschreitest, gehört die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angegeben. Du gibst dann die betriebliche Altersvorsorge in der Steuer in der Anlage N an. Allerdings musst Du nur die Differenz von dem Freibetrag und Deiner tatsächlich eingezahlten Beitrage eintragen.
Falls Du zusätzlich zu der betrieblichen Altersvorsorge auch für eine Riester-Rente zahlst, kannst Du die Abgaben für die Sonderzulagen zurückbekommen. Dies ist im Rahmen von der staatlichen Förderung für die Riester-Rente möglich. Dafür musst Du die Anlage AV ausfüllen.
Betriebsrente
Wenn Du Dich nicht mehr in der Ansparungsphase der betrieblichen Altersvorsorge befindest, sieht die Angabe von der betrieblichen Altersvorsorge in der Steuer anders aus. Sobald Du Deine Betriebsrente erhältst, wird diese ab dann als Einkommen gewertet. Das Geld aus der Pensionskasse muss dann in der Steuererklärung angegeben werden und wird steuerpflichtig.
Es spielt dann keine Rolle, wie Du die betriebliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Auch falls bisher eine Entgeltumwandlung erfolgt ist, musst Du jetzt Steuern auf die Betriebsrente zahlen.
Du musst Deine Betriebsrente dann in Deiner Einkommensteuererklärung in die Anlage R auf der Seite 2 eintragen. Es besteht dann aber auch manchmal die Möglichkeit, dass Du die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung absetzen kannst. Dafür setzt Du Deine Betriebsrente als Werbungskosten ab. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Du solltest daher vor der Angabe ausrechnen, ob Deine tatsächlichen Werbungskosten mindestens 103 Euro betragen. Falls nicht, solltest Du keine extra Werbungskosten angeben. Wenn Du Dir unsicher bist, empfehlen wir Dir das onlinebasierte Portal Taxfix. Dort werden alle möglichen Posten automatisch abgefragt und auf Grund Deiner Eingaben berechnet, wie Du am meisten Steuern sparen kannst.
Weitere Altersvorsorge- und Versicherungsbeiträge
Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, für das Leben im Alter vorzusorgen. Du kannst auch mehrere Rentenversicherungen abschließen. Aber bereits bei einer Rentenversicherung ist es kompliziert, diese korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Wenn Du dabei aber geschickt vorgehst, kannst Du mitunter einiges an Steuern sparen!
Generell liegt die durchschnittliche Steuerrückerstattung laut dem Statistischen Bundesamt für eine Person in einem Jahr bei 1.051€. Dafür musst Du allerdings alle Formulare richtig ausfüllen und dabei die verschiedenen Pauschalbeträge beachten. Um Dich dafür nicht ewig mit Deiner Steuererklärung beschäftigen zu müssen, kannst Du einfach Taxfix nutzen. Das Portal berechnet Dir beispielsweise automatisch, wie Du am meisten Geld von Deiner betrieblichen Altersvorsorge in der Steuer absetzen kannst.
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