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Werkstudenten-Krankenversicherung: Was sind Deine Optionen?

Kannst Du Deinen Status bei der Krankenversicherung einfach behalten, wenn Du einen Werkstudenten-Job annimmst? Hier erfährst Du, was Du in so einem Fall beachten musst und wann zusätzliche Beiträge fällig werden.
Als Werkstudent musst Du Dich nicht über die Firma krankenversichern

Als Werkstudent ist die Krankenversicherung Pflicht! Hierbei hast Du die Möglichkeit über Deine Eltern versichert zu sein, eine studentische Krankenversicherung abzuschließen oder Dich privat zu versichern. Als Werkstudent in der Sozialversicherung profitierst Du von reduzierten Sozialabgaben und musst für Deinen Werkstudenten-Job keine zusätzlichen KV-Beiträge abführen. Bis zu Deinem 25. Lebensjahr kannst Du Dich kostenfrei über Deine Eltern mitversichern. Wenn Du älter bist, landest Du in aller Regel in der studentischen Pflichtversicherung und zahlst auch hier reduzierte Beitragssätze. Damit Du diese Vergünstigungen aber auch wirklich in Anspruch nehmen darfst, musst Du Dich an bestimmte Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen halten. Wir erklären Dir, ob und wann Beiträge als Werkstudent für Deine Krankenversicherung fällig werden.

Werkstudent: Ist eine Krankenversicherung Pflicht?

Wichtig: Auch als Werkstudent musst Du grundsätzlich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein! Lediglich Dein Werkstudentenjob ist von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, so dass Du für diese Tätigkeit keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst.

Für Deine Krankenversicherung als Werkstudent gibt es prinzipiell mehrere Möglichkeiten:

  1. Familienversicherung: Bis zu Deinem 25. Geburtstag kannst Du Dich in der gesetzlichen Versicherung Deiner Eltern kostenfrei mitversichern lassen. Hast Du Wehr-, Zivil- oder auch Entwicklungsdienst geleistet, verlängert sich der mitversicherte Zeitraum um die absolvierten Monate. Bist Du verheiratet, kannst Du auch über Deinen Ehepartner in die Familienversicherung aufgenommen werden.
  2. Studentische Krankenversicherung: Bist Du älter als 25 Jahre, bist Du grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Die Krankenkasse kannst Du dabei frei wählen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich rund 90 €. Die studentische Pflichtversicherung ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich, wobei die Grenze bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters seit 2020 nicht mehr gilt.
  3. Freiwillige gesetzliche Versicherung: Wer älter ist als 30 Jahre und die Semestergrenzen der studentischen Pflichtversicherung überschritten hat, muss sich freiwillig weiter versichern. Bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt der monatliche Beitrag in diesem Fall bei mindestens 185 €, kann aber auch deutlich höher sein.
  4. Freiwillige private Versicherung: Wer sich von der KVdS zu Beginn seines Studiums hat befreien lassen und freiwillig privat krankenversichert ist, bleibt bis zu seinem 34. Geburtstag in der privaten Krankenversicherung für Studenten. Die monatlichen Beitragssätze sind hier von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Zu Beginn Deines Studiums hast Du das Recht, Versicherungsart und Versicherungsanbieter frei zu wählen. Warst Du vorher zum Beispiel privat versichert, kannst Du mit Studienbeginn in eine gesetzliche Kasse wechseln und andersherum. Welches System preiswerter ist, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Geschlecht und Deinem Werkstudenten-Gehalt ab. Hier lohnt es sich, die Tarife der einzelnen Anbieter genau zu vergleichen.

Kostenübersicht: Gesetzliche und private Krankenversicherung für Werkstudenten

Alter

GKV Preis

bis 24 J.

ab 0 €, weil familienversichert

ab 25 J.

ab 90 €

ab 30 J.

ab 185 €

ab 14. Semester

ab 200 €

Alter

PKV Preis

bis 24 J.

ab 0 €, weil familienversichert

ab 25 J.

ab 110 €

ab 30 J.

ab 110 €

ab 14. Semester

ab 123 €

Krankenversicherung als Werkstudent: Wann musst Du zahlen?

Wenn Du als Werkstudent eine familiäre Krankenversicherung hast und dadurch von einer kostenlosen Mitgliedschaft profitierst, solltest Du bei Deiner Werkstudenten-Tätigkeit genau aufpassen! Sobald nämlich Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 556 € brutto (Stand: 2025) übersteigt, fällst Du aus der Familienversicherung heraus! Bei Minijobs gilt die Grenze von 556 €. Verdienst Du mehr, musst Du selbst für Deine Werkstudent-Krankenversicherung aufkommen und Dich über die kostenpflichtige gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten weiter versichern. Der Beitrag beträgt hier bei allen Krankenkassen ca. 100 € pro Monat.

Wenn Du über die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten versichert bist, profitierst Du zwar ebenfalls durch die ermäßigten Beitragssätze für Deine Krankenversicherung als Werkstudent, allerdings muss Dein Studium hierbei klar im Vordergrund stehen. So darf Dein Job während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Arbeitest Du mehr, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent in der Krankenversicherung und bist nun nicht mehr als Studierender, sondern fortan als normaler Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Das heißt: Du musst nun die vollen Versicherungsbeiträge zahlen, die ganz normal über die Einkommensabrechnung abgezogen werden. Darunter fallen auch prozentuale Krankenversicherungs-Abzüge (derzeit ca. 14,6%), wovon die eine Hälfte Dein Arbeitgeber, die andere Hälfte Du bezahlst. An dieser Stelle ist doppelt Vorsicht geboten: arbeitest Du mehr als 20 Stunden pro Woche, musst du außerdem als Werkstudent Steuern bezahlen! Nur in absoluten Ausnahmefällen darfst Du als Werkstudent bei Deiner Krankenversicherung die 20-Stunden-Regel überschreiten. Am besten achtest Du schon vor Deiner Bewerbung als Werkstudent darauf. Diese Ausnahmefälle sind, wenn Du:

  • im Laufe eines Beschäftigungsjahres nicht mehr als 26 Wochen über 20 Stunden pro Woche tätig bist (182 Kalendertage)
  • nur in den Semesterferien oder in einem auf maximal drei Monate befristeten Arbeitsverhältnis (= kurzfristige Beschäftigung) arbeitest
  • überwiegend an freien Tagen oder während der Abend- und Nachtstunden tätig bist

Achtung: Über die genannten Ausnahmen Deiner Werkstudent-Krankenversicherung entscheidet immer die jeweilige Krankenkasse. Hier lohnt es sich, lieber einmal mehr nachzufragen!

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