Das Wichtigste zur Unfallversicherung
- Als Student schützt Dich in der Hochschule und auf dem Weg dorthin automatisch die gesetzliche Unfallversicherung.
- Nach einem Unfall trägt die Unfallkasse die Kosten der medizinischen Behandlung und zahlt bei Invalidität eine Rente.
- Willst Du auch in Deiner Freizeit abgesichert sein, brauchst Du zusätzlich eine private Unfallversicherung.
- Eine solche Police ist nicht billig und lohnt sich vor allem, wenn Du viel Sport treibst.
Unfallversicherung: Studenten per Gesetz geschützt
Wer studiert, ist meist knapp bei Kasse. Jetzt sollst Du mit dem wenigen Geld auch noch teure Versicherungen abschließen – keine Chance. Die gute Nachricht ist, dass Du an Deiner Uni oder Hochschule durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt bist.
Voraussetzung: Du musst an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sein. Auch Doktoranden sind gesetzlich unfallversichert.
Was ist überhaupt eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung kommt für alle Kosten auf, die durch einen Unfall entstehen. Das beinhaltet zunächst die Kosten für die medizinische Versorgung, für den Krankentransport und Folgekosten wie Schmerzens-, Pflege- und Übergangsgelder, aber auch Kosten für Umschulungen (bei Berufsunfähigkeit) sowie im schlimmsten Fall Sterbegeld für Hinterbliebene. Als Unfall gilt im Fachjargon ein „zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt“. Außerdem soll sie eventuelle Folgen für Ausbildung und Erwerbsleben bestmöglich ausgleichen.
Wann die gesetzliche Unfallversicherung für Studenten einspringt
Als Student bist Du versichert, sobald Du Dich im Verantwortungsbereich Deiner Hochschule aufhältst. Das beginnt also bereits auf dem Weg zur Immatrikulation. Danach greift der Schutz, wenn Du:
- eine Vorlesung oder ein Seminar besuchst,
- an einer anderen von der Hochschule verantworteten Veranstaltung wie etwa einer Exkursion (auch ins Ausland) oder einem Repetitorium teilnimmst,
- die Universitäts- oder Staatsbibliothek besuchst,
- eine Tätigkeit innerhalb der studentischen Selbstverwaltung ausübst oder
- auf dem Weg zu oder von einer dieser Tätigkeiten bist.
Wann die gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringt
Nicht versichert bist Du immer dann, wenn Du Dich außerhalb des Verantwortungsbereiches der Hochschule aufhältst, also wenn Du:
- zu Hause fürs Studium arbeitest,
- auf einer privaten Studienfahrt bist,
- das Repetitorium eines privaten Anbieters besuchst,
- den Weg zur Hochschule oder zurück nach Hause aus einem privaten Grund unterbrichst, etwa um einkaufen zu gehen,
- aus privaten Gründen einen Umweg machst oder
- auf dem Gelände der Hochschule einer privaten Aktivität nachgehst. Dazu gehört bereits der Besuch der Mensa!
So gehst Du nach einem Unfall vor
Als Unfallopfer solltest Du nach Möglichkeit einen Durchgangsarzt aufsuchen. Das ist ein Chirurg oder Orthopäde, der von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen und speziell geschult ist. Listen von Durchgangsärzten bieten die Unfallkassen im Internet an. Mit einer kleinen Blessur kannst Du auch zum Haus- oder Zahnarzt gehen. Teile diesem aber unbedingt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Dann rechnet er direkt mit der Unfallkasse ab. Einen Nachweis, dass Du krankenversichert bist, brauchst Du dafür nicht.
Außerdem musst Du den Unfall umgehend - das heißt innerhalb von drei Tagen - der Hochschulleitung melden. Diese leitet die Informationen an die zuständige Unfallkasse weiter. Die Meldung ist entscheidend, damit Du Anspruch auf Leistungen hast. Lass auch einen kleinen Unfall aufnehmen. So bist Du geschützt, falls später Komplikationen auftreten.
Auf diese Leistungen hast Du Anspruch
- Wenn Du Dir beim Unisport ein Bein brichst oder einen Zahn ausschlägst, trägt die Unfallversicherung sämtliche Kosten der medizinischen Behandlung.
- Stürzt Du auf einer Exkursion eine Treppe hinunter und behältst bleibende Schäden zurück, zahlt sie Dir eine Rente oder eine einmalige Abfindung.
- Entscheidend für die Höhe ist die „Minderung der Erwerbsfähigkeit“. Eine Rente kommt ab einem Grad von 20 Prozent in Frage. Falls sich Dein Gesundheitszustand nicht bessert, wird die Rente lebenslang gezahlt.
- Jobbst Du parallel zum Studium, hast Du als Ausgleich für den Verdienstausfall eventuell Anspruch auf Verletztengeld.
Ist eine private Unfallversicherung für Studenten lohnenswert?
Laut Statistik passieren die meisten Unfälle aber eben nicht an der Uni, sondern in der Freizeit. Um auch hier versichert zu sein, brauchen auch Studenten eine private Unfallversicherung. Diese kommt dann für die Behandlung und eine eventuelle Reha auf, falls Du in der Freizeit einen Unfall hast. Im Fall einer Invalidität zahlt sie eine Entschädigung oder Unfallrente – und im schlimmsten Fall eine Todesfallleistung an Deine Angehörigen.
Große Unterschiede bei den Leistungen
Trotzdem solltest Du Dir gut überlegen, ob Du einen privaten Vertrag abschließt. Zum einen kostet eine Versicherung pro Jahr schnell 100 € oder mehr. Zum anderen können sich die Leistungen je nach Tarif gravierend unterscheiden. Hole auf jeden Fall mehrere Angebote ein und frage nach einem Studentenrabatt. Einige Versicherungsanbieter haben günstigere Konditionen und spezielle Unfallversicherungen für Studenten. Achte außerdem auf die Versicherungssumme bei Grundinvalidität. Diese sollte mindestens das Zwei- bis Dreifache Deines jährlichen Finanzbedarfs betragen.
Wie hoch die Leistungen genau sind, hängt von Progression und Gliedertaxe ab. Die Progression gibt an, um welchen Prozentsatz sich die Versicherungssumme bei einer Vollinvalidität erhöht. So werden bei einer Progression von 225 Prozent aus 100.000 € bei Grundinvalidität 225.000 € bei Vollinvalidität, Die Progression sollte also möglichst hoch sein. Die Gliedertaxe ist Grundlage der Berechnung, wenn lediglich einzelne Körperteile betroffen sind. Wer etwa durch einen Unfall einen Arm oder ein Bein verliert, bekommt in der Regel 70 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt.
Extra-Regeln für Extrem- und Leistungssportler
Wenn Du in Deiner Freizeit gern den Adrenalinkick suchst, solltest Du aufpassen: Für manche Sportarten gilt die private Unfallversicherung nicht. Während Rafting, Tauchen und Freeclimbing in der Regel abgedeckt sind, müssen Motorsportler und Sportflieger eine spezielle – und relativ teure – Zusatzversicherung abschließen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen.
Übrigens: Laut Unfallstatistik heißen die eigentlichen Risikosportarten nicht Paragliding oder Bungee-Jumping, sondern Fußball, Volleyball und Handball!
Globetrotter: Tarif ohne Zeitbegrenzung wählen
Schließt Du als Student eine private Unfallpolice ab, genießt Du damit in der Regel weltweiten Versicherungsschutz. Falls Du jedoch vorhast, ein oder mehrere Semester im Ausland zu verbringen, solltest Du checken, ob der Schutz nur zeitlich begrenzt gilt. Manche Tarife schließen bestimmte Länder sogar komplett vom Versicherungsschutz aus.
Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – welche ist besser?
Häufig heißt es, dass trotz der deutlich höheren Prämie eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Police sei. Richtig ist: Diese Versicherung springt nicht nur nach einem Unfall ein, sondern schützt auch vor den Folgen von Krankheiten, die übrigens in 90 Prozent aller Fälle die Ursache von Erwerbsminderung sind. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung spätestens beim Antreten der ersten richtigen Stelle die bessere Wahl.
Relativ günstig kommst Du davon, wenn Du Dich möglichst früh für eine BU-Police entscheidest. Die Versicherer prüfen vor Vertragsabschluss, wie es um Deine Gesundheit steht. Da die meisten jüngeren Leute keine Vorerkrankungen haben, zahlen sie weniger.
Je später Du einsteigst, desto teurer wird es. Achte deshalb darauf, dass Du Deinen Beitrag und damit auch die Rentenhöhe in ein paar Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kannst. Was Dir heute ausreicht, ist später vielleicht zu wenig, wenn Du für eine Familie sorgen und ein Haus abbezahlen musst.
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