Mit Hilfe von einem Ehevertrag vereinbaren Ehepartner bestimmte Regeln für ihre Ehe, sorgen in erste Linie aber für den Fall einer eventuellen Scheidung vor. Bei uns erfährst Du, wie Du mit Deinem Partner einen Ehevertrag abschließen kannst, wie hoch die Kosten für einen Ehevertrag sind und welche Ansprüche ein Ehevertrag erfüllen muss, um gesetzlich anerkannt zu werden.
Wann lohnt sich ein Ehevertrag?
Auch wenn inzwischen viele Rechtsanwälte und Notare zu Eheverträgen raten, sind diese nicht immer sinnvoll. Aus diesem Grund sollte bei jeder Ehe eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, ob sich ein Ehevertrag wirklich lohnt oder es besser ist, in einer Partnerschaft auf Eheverträge zu verzichten.
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Sinnvoll
Die Berufsfindung ist abgeschlossen und es liegt kein Kinderwunsch vor: In beiden Fällen sind der gesetzlich vorgesehene Zugewinnausgleich sowie der Versorgungsausgleich nicht vonnöten. Die beiden Ehepartner sind finanziell eigenständig, erhalten keine beruflichen Nachteile durch ihre Ehe und möchten aus diesem Grund im Scheidungsfall ohne gegenseitige finanzielle Forderungen auseinandergehen. Unter diesen Umständen ergibt ein Ehevertrag durchaus Sinn.
Die Ehepartner haben verschiedene Nationalitäten oder leben im Ausland: Besitzen die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, gilt das Recht des Landes, in dem sie sich aufhalten oder aber das Recht des Landes, in dem beide zuletzt gemeinsam lebhaft waren. So ist die rechtliche Situation zumindest in Deutschland. Viele Staaten wenden jedoch grundsätzlich ihre eigenen Gesetze an, unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Ehepartner. Dazu zählen zum Beispiel die USA. Aus diesem Grund wird angeraten, mittels eines Ehevertrags zu regeln, welches Recht geltend gemacht werden soll. Das empfiehlt sich vor allem Ehegatten mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten sowie deutschen Ehepaaren, die im Ausland wohnhaft sind.
Die Ehepartner verfügen über unterschiedliches Vermögen: Besitzt einer der Ehegatten ein wesentlich größeres Vermögen als sein Partner, nennt man das Diskrepanz-Ehe. Ein Ehevertrag ergibt in diesen Fällen Sinn, wenn der Ehegatte, der über mehr Vermögen verfügt, verhindern möchte, dass der andere ihn nur aus dem Grund heiratet, dass er im Scheidungsfall weiterhin finanziell versorgt wird. Die Situation kann sich jedoch ebenso andersherum gestalten, indem der weniger wohlhabende Ehegatte einen Ehevertrag abschließen möchte, um den Eindruck zu vermeiden, er heirate seinen Partner nur aus finanziellen Gründen.
Einer der Ehepartner ist Unternehmer: Ist einer der Ehegatten Unternehmer und möchte vermeiden, dass sein Partner im Scheidungsfall oder im Falle seines Todes vom Vermögen des Betriebs profitiert und eventuell sogar das Unternehmen dadurch in Gefahr bringt, sollte er über einen Ehevertrag nachdenken.
nicht sinnvoll
Möchtest Du heiraten und gemeinsam mit Deinem Partner Kinder haben, benötigst Du in der Regel keinen Ehevertrag. Einer der beiden Partner steckt dank der Kinderbetreuung in der Regel beruflich zurück, auch wenn beide versuchen, eine solche Situation zu vermeiden. Das deutsche Recht möchte mittels der Eherechtsregelungen eben diesen Ehepartner schützen, der aufgrund der Kinderbetreuung berufliche Abstriche machen musste und wird aus diesem Grund für einen gerechten Ausgleich sorgen.
Schulden stellen keinen Grund für einen Ehevertrag dar: Ehevertrag und Gütertrennung sind überflüssig, wenn es lediglich darum geht, dass ein Partner nicht für die Schulden des anderen aufkommt. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft sieht nämlich genau das vor. Sofern Du also nicht ausdrücklich für die Schulden Deines Partners mitunterschrieben hast haftest Du nach den gesetzlich geltenden Regelungen nicht für die Verbindlichkeiten Deines Ehepartners.
Eine Erbschaft stellt keinen Grund dar: Auch wenn einem der Ehepartner aller Wahrscheinlichkeit nach während der Ehe eine größere Erbschaft zufallen wird als dem anderen, stellt dies nicht unbedingt einen Grund für einen Ehevertrag dar. Geschenktes sowie vererbtes Vermögen wird nicht als sogenannter Zugewinn ausgeglichen, sondern zum Anfangsvermögen hinzugerechnet. Handelt es sich bei dem Erbe allerdings zum Beispiel um eine Immobilie, die einer starken Wertsteigerung unterliegt, müsste diese ausgeglichen werden.
Was ist ein Ehevertrag?
Definition
Bei einem Ehevertrag handelt es sich um einen notariellen Vertrag, durch den die Ehepartner oder verlobte Paare ihre güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehe regeln oder ändern. Mit Hilfe von einem Ehevertrag lassen sich in etwa der der Versorgungsausgleich oder der Zugewinnausgleich ausschließen.
Unterschied zur Scheidungsvereinbarung
Grundsätzlich lässt sich inhaltlich durch eine Scheidungsvereinbarung das Gleiche regeln wie mit Hilfe eines Ehevertrags. Es können also zum Beispiel Abmachungen über das gemeinsame Zusammenleben festgehalten werden, allerdings lassen sich gerichtlich durchsetzbare Ansprüche nicht aus einer Scheidungsfolgenvereinbarung ableiten.
Der größte Unterschied zwischen Scheidungsvereinbarung und Ehevertrag besteht in dem Zeitpunkt, zu dem sie abgeschlossen werden. Ein Ehevertrag wird entweder vor Beginn einer Ehe, kurz nach der Hochzeit oder während einer Ehe geschlossen, ohne dass eine Scheidung überhaupt im Raum steht. Es handelt sich dabei folglich um eine rein vorbeugende Maßnahme zur Absicherung.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kommt hingegen dann zum Einsatz, wenn der Trennungsfall bereits eingetreten ist. Liegt bereits ein Ehevertrag vor und es kommt tatsächlich zu einer Scheidung, ist die Scheidungsfolgenvereinbarung in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich. Allerdings sollte man die zu Beginn der Ehe vertraglich festehaltenen Vereinbarungen noch einmal auf ihre Gültigkeit prüfen lassen, denn die Vermögenslage oder die Vorstellungen der Partner können sich seit Beginn der Ehe geändert haben.
Wie bei einem Ehevertrag richten sich auch die Kosten der Scheidungsvereinbarung nach dem bestehenden Vermögen der beiden Partner sowie dem Umfang der Angelegenheiten, die zu regeln sind. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Höhe der Kosten für einen Ehevertrag ist in erster Linie davon abhängig, ob Du lediglich zu einem Notar gehst, um Deinen Willen festzuhalten, oder zusätzlich einen Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragst, ob ein Ehevertrag für Dich überhaupt notwendig ist und wie der Vertrag aussehen könnte. Der Weg zum Rechtsanwalt ist in der Regel nicht notwendig, denn der Notar muss Dich neutral beraten. Die zusätzlich anfallenden Rechtsanwaltskosten kannst Du Dir also üblicherweise sparen. Du kannst also Kosten sparen, wenn Du mit Deinem Ehevertrag nur zu einem Notar gehst. Die Beratung und das Verfassen Deines Ehevertrags ist in der späteren Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von Schwierigkeit und Aufwand.
Rechtsanwaltskosten
Möchtest Du Deinen Ehevertrag dennoch vorab von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, kommen zusätzliche Kosten auf Dich zu. Der von Dir beauftrage Rechtsanwalt orientiert sich bei seiner Vergütung am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Die von ihm berechnete Geschäftsgebühr deckt dabei unter anderem Beratung, Verhandlungen mit beiden Partnern, Schriftverkehr sowie das Erstellen des Ehevertrags ab.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gibt eine Tabelle zur Berechnung der Anwaltskosten vor, aus der Du die auf Dich zukommenden Kosten ableiten kannst. Dazu muss allerdings zunächst der Geschäftswert des Ehevertrages ermittelt werden. Er wird aus den beiden Vermögenswerten der Ehegatten zusammengesetzt. Schulden werden dabei grundsätzlich nicht eingerechnet. Soll es in Deinem Ehevertrag ausschließlich um das Vermögen eines Partners gehen, zum Beispiel das des Besserverdienenden, wird bei den Ehevertrag-Kosten auch nur dieses Vermögen einbezogen.
Anhand des berechneten Wertes kannst Du die Anwaltskosten anhand von Tabelle B § 34 GNotKG ablesen. Die einfache Gebühr wird im Anschluss mit einem Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert, abhängig davon, wie kompliziert Dein Fall ist. Üblicherweise entscheiden sich Rechtsanwälte für die Mittelgebühr von 1,5. Lediglich in besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen liegt der Faktor über 1,5.
Notarkosten
Neben den Anwaltsgebühren fallen bei einem Ehevertrag in jedem Fall Kosten für einen Notar an. Ein Ehevertrag wird nur dann rechtskräftigt, wenn eine notarielle Beurkundung vorliegt. Die Notarkosten für einen Ehevertrag werden ebenfalls aus dem Geschäftswert des Vertrages berechnet. Eventuell vorhandene Schulden werden bis maximal zur Hälfte des Aktivvermögens der jeweiligen Vertragspartei berücksichtigt. Es handelt sich somit um sogenanntes Reinvermögen.
Für die Berechnung der Kosten für einen Notar gilt seit dem 01.08.2013 nicht mehr die Kostenordnung. An ihre Stelle ist das Gerichts- und Notarkostengesetz getreten. In diesem ist festgelegt, dass für die Beurkundung eines Ehevertrags die zweifache Gebühr veranschlagt wird. Hinzu kommt eine Mindestgebühr von 120 Euro.
Was steht in einem Ehevertrag?
Diese Aspekte werden beim Anschluss eines Ehevertrags berücksichtigt:
Güterstand
Ohne bestehenden Ehevertrag befinden sich Ehepaare in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen der Partner bleibt dabei getrennt, jeder Ehepartner ist selbst für die Verwaltung seines Vermögens zuständig. Kommt es jedoch zu einer Scheidung, findet ein Zugewinnausgleich statt. Der Partner, der während des Bestehens einer Ehe einen höheren Vermögenszugewinn erzielt hat, muss 50% der Differenz an seinen Partner abführen. Mittels eines Ehevertrags können Paare von dieser Regelung abweichen.
Die folgenden Punkte sind bei der Gütertrennung mit Hilfe von einem Ehevertrag zu beachten:
Wertmäßige oder gegenständliche Beschränkung: In Deinem Ehevertrag kannst Du die Vereinbarung treffen, dass der Zugewinn nur zum Teil ausgeglichen werden soll. So kannst Du etwa im Falle einer Erbschaft, die während der Ehe einem der Partner zufällt, zwischenzeitliche Wertsteigerungen vom Zugewinnausgleich ausschließen. Bei einer Ehe zwischen einem Unternehmer und seinem Partner wird zum Beispiel das Betriebsvermögen häufig vom Zugewinnausgleich ausgenommen, um den Unternehmensbestand nicht zu gefährden. Als Ehepaar könnt ihr jedoch auch vereinbaren, dass der Zugewinnausgleichsanspruch begrenzt wird, beispielsweise auf eine maximale Höhe von 100.000 Euro.
Abweichende Ausgleichsquote: Anstelle der gesetzlichen Ausgleichsquote von 50% des Wertunterschieds kann im Ehevertrag auch eine andere Ausgleichsquote vereinbart werden, zum Beispiel lediglich 25% des Wertunterschieds. Der Anspruchsausgleich sinkt in diesem Fall.
Festlegung von Anfangsvermögen: Den Wert des Anfangsvermögens im Ehevertrag festzulegen empfiehlt sich, um einen späteren Streit im Scheidungsfall über die tatsächliche Höhe des Anfangsvermögens zu vermeiden.
Gütertrennung: Möchten Du und Dein Partner im Scheidungsfall gar keinen Zugewinnausgleich, müsst ihr eine sogenannte Gütertrennung vereinbaren, um spätere Kosten zu vermeiden. In diesem Fall bleibt das jeweilige Vermögen der Ehepartner auch während einer bestehenden Ehe getrennt. Bei einer Scheidung der Ehe findet somit auch kein Ausgleich des Vermögenszuwachses während der Dauer der Ehe statt. Im Todesfall seines Partners erbt der noch lebende Ehegatte nur 25%. Die Vorteile der Zugewinngemeinschaft bei der Erbschaftsteuer können in diesem Fall allerdings nicht berücksichtigt werden.
Versorgungsausgleich
Das deutsche Gesetz sieht im sogenannten Versorgungsausgleichsgesetz vor, dass bei einer Scheidung die während der Ehedauer erworbenen Rentenanwartschaften zu 50% dem jeweils anderen Partner gutgeschrieben werden. Ist der eine berufstätig und zahlt in die Rentenversicherung ein, während der andere Partner nur in Teilzeit oder gar nicht arbeitet, weil er sich um die gemeinsamen Kinder kümmern muss, so muss ein Ausgleich stattfinden. Der Gesetzgeber beachtet dabei allerdings nicht, ob der Ausgleichsberechtigte tatsächlich auf die Rentenzahlungen angewiesen ist.
Verzicht auf den Versorgungsausgleich: Haben die Ehepartner bereits ausreichende eigene Versorgungsanwartschaften erworben, ist es empfehlenswert, den Versorgungsausgleich mittels Ehevertrags auszuschließen. Das gilt auch für den Fall, dass davon ausgegangen werden muss, dass beide Partner während ihrer Ehe in etwa gleichem Umfang berufstätig sein werden, denn in diesem Fall erleidet keiner einen Nachteil durch die Ehe. Eine spätere Scheidung lässt sich dadurch erheblich schneller durchführen. In einigen Fällen kann der Versorgungsausgleich auch einfach ungerecht sein und sollte aus diesem Grund lieber vertraglich ausgeschlossen werden.
Es kann auch vorkommen, dass der Ausgleichsberechtigte höhere Altersrücklagen als der Ausgleichspflichtige hat. Ist das der Fall, ist ein Ausschluss ebenfalls zu empfehlen. Nur während der Dauer der Ehe erworbene Rentenansprüche werden berücksichtigt. Nicht berücksichtig werden hingegen solche, die aus einmaligen Kapitalzahlungen wie beispielsweise Lebensversicherungen bestehen, in die einer der Gatten während der gemeinsamen Ehe eingezahlt hat. Im Einzelfall kann dies zu ungerechten Ergebnissen im Versorgungsausgleich führen. Durch individuelle Vereinbarungen im Ehevertrag lässt sich das korrigieren. In der Regel weist Dich Dein Notar auf die Risiken einer solchen Vereinbarung hin und stellt Dir Alternativabsicherungen vor.
Unterhalt
Mit Hilfe eines Ehevertrags kannst Du die gesetzlichen Regeln zum Ehegattenunterhalt abändern, erweitern oder komplett ausschließen. Unterhaltsansprüche eines Ehepartners gegen seinen Gatten kommen im Scheidungsfall vor allem dann in Betracht, wenn einer der Partner nicht fähig ist, seinen Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Gründe dafür können zum Beispiel die Betreuung der gemeinsamen Kinder, das Alter oder eine Krankheit sein. Die Unterhaltshöhe hängt vom Lebensstandard während der gemeinsamen Ehe sowie den finanziellen Mitteln der Partner nach der Scheidung ab.
Unterhaltsansprüche ausschließen: An einen Ausschluss von Unterhalt nach einer Scheidung solltest Du dann denken, wenn Du und Dein Gatte über ausreichend eigenes Einkommen verfügt oder anderweitig versorgt sind. In einem Ehevertrag darfst Du allerdings nicht auf den Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen der Trennung und der anschließenden Scheidung verzichten, denn eine solche Klausel ist unzulässig. Auch wenn der wirtschaftlich weniger gut gestellte Parnet auf seinen nachehelichen Betreuungsunterhalt vollständig verzichtet, obwohl er die Versorgung der gemeinsamen Kinder übernimmt, kann es sein, dass ein zuvor aufgesetzter Ehevertrag unwirksam ist.
Erweiterung und Begrenzung von Unterhaltsansprüchen: Sind die Einkünfte eines Partners überdurchschnittlich hoch, kann es mitunter ratsam sein, einen Unterhaltsanspruch auf eine bestimmte Höhe zu begrenzen. Du und Dein Partner könnt mit Hilfe eines Ehevertrags den Unterhaltsanspruch allerdings auch erweitern, indem ihr beispielsweise vereinbart, dass aufgrund der Betreuung eines gemeinsamen Kindes Unterhalt auch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus entrichtet wird.
Wie wird ein Ehevertrag abgeschlossen?
Ehepaare haben weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten für ihren Ehevertrag. Die getroffenen Regelungen können allerdings erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Aus diesem Grund sieht das deutsche Recht vor, dass ein Ehevertrag von einem Notar beurkundet werden muss. Ein Ehevertrag ohne Notar ist somit ungültig. Ein Notar berät Dich und Deinen Partner allerdings umfassend, kann Dir die Vorteile sowie Risiken erläutern und erstellt einen Vertragsentwurf nach Deinen persönlichen Anforderungen.
Welche Grenzen gibt es beim Ehevertrag?
Nicht jeder Ehevertrag ist wirksam. In erster Linie betrifft dies Fälle, in denen ein deutsches Gericht einen Ehevertrag für ungültig erklärt, weil der eine Ehepartner seinen Gatten übervorteilt hat.
Obwohl man als Ehepaar einzelne Folgen einer Scheidung ausschließen darf, kann der Vertrag dennoch im Gesamten sittenwidrig sein. Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof spezielle Leitlinien aufgestellt, was in einem Ehevertrag möglich ist und was nicht. Im Einzelnen sind dies:
Betreuungsunterhalt: Den Anspruch auf Betreuungsunterhalt können Ehepaare im Interesse ihrer gemeinsamen Kinder nicht vollständig ausschließen. Ein Anspruch auf Unterhalt für die Betreuung entsteht, wenn entweder der Vater oder die Mutter die Kinder betreut und deshalb entweder gar nicht oder lediglich in Teilzeit arbeiten kann.
Unterhalt wegen Krankheit und Alter: Ehepaare können für den Scheidungsfall grundsätzlich regeln, dass auch bei Krankheit oder ab einem bestimmten Alter ein Partner für den anderen keinen Unterhalt bezahlen muss. Wenn beide Partner bei Abschluss eines Ehevertrages jung und gesund sind, ist eine solche Klausel rechtens.
Versorgungsausgleich: Auch der Versorgungsausgleich, also die automatische Aufteilung der Rentenanwartschaften zwischen den ehemaligen Ehepartnern im Falle einer Scheidung, kann in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden. Durch das Ausschließen alleine wird ein geschlossener Vertrag nicht automatisch sittenwidrig. Ein vollständiger Ausschluss ist allerdings kritisch, wenn kein anderer Ausgleich vorgesehen ist, beispielsweise durch eine Immobilie oder Kapitallebensversicherung oder eine Immobilie. Die gilt insbesondere dann, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind.
Zugewinnausgleich: Auch den Zugewinnausgleich kann man als Ehepaar in einem Vertrag ausschließen. Der Zugewinnausgleich bedeutet, dass ein Partner vom anderen im Scheidungsfall 50% des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen kann. Ein solcher Ausschluss mittels Ehevertrags ist in der Regel zulässig.
Gesamtschau: Ein Ehevertrag kann auch dann unwirksam sein, wenn die verschiedenen Regelungen für sich betrachtet zulässig sind. Dies ist dann der Fall, wenn der Ehevertrag einzig darauf abzielt, einen der beiden Partner zu benachteiligen. Dabei ist unbedingt zu beachten, wie der Ehevertrag zustande kam, also der Vertrag gemeinsam auf Augenhöhe besprochen wurde oder ob ein Partner in die Vertragsverhandlungen überhaupt nicht einbezogen wurde. Auch eine große finanzielle Abhängigkeit oder Unerfahrenheit in Geschäftsfragen können ein Hinweis dafür sein, dass der Vertrag im Gesamten als sittenwidrig anzusehen ist. An die Stelle des geschlossenen Vertrages treten in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen.
Wann kann ich einen Ehevertrag schließen?
vor der Ehe
Üblicherweise wird ein Ehevertrag bereits vor der Trauung abgeschlossen. Der Ehepartner ist allerdings vom Gesetz her nicht verpflichtet, sich auf einen solchen Vertrag einzulassen, auch wenn er das seinem zukünftigen Gatten vor der Hochzeit versprochen haben sollte.
nach der Ehe
Es ist möglich, einen Ehevertrag auch nachträglich abzuschließen. Bei Vertragsabschluss ist nicht der Zeitpunkt, sondern nur der Inhalt entscheidend. Somit gelten für einen Ehevertrag, der nachträglich abgeschlossen wird, dieselben Regeln wie für einen im Vorfeld geschlossenen Vertrag. Eine bereits geschlossene Vereinbarung lässt sich einvernehmlich nachträglich ändern und Deinen neuen Lebensbedingungen jederzeit anpassen.
Wann kann ich einen Ehevertrag kündigen?
Ein geschlossener Ehevertrag lässt sich auch nachträglich noch abändern und an die jeweiligen Lebensverhältnisse anpassen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Ehepartner sich einig sind. Bei der Änderung von einem bereits geschlossenen Ehevertrag fallen weitere Kosten an.
Bist Du im Besitz einer alten vertraglichen Vereinbarung, kannst Du zu jedem Zeitpunkt mit Hilfe eines Notars prüfen, ob dieser noch wirksam ist oder ob Anpassungen erforderlich sind. Wichtig ist das vor allem dann, wenn sich die Familiensituation anders entwickelt hat, als Du und Dein Partner bei Vertragsunterzeichnung gedacht haben.
Was passiert bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?
Alle Paare, die auf vertragliche Regelungen verzichten, befinden sich rechtlich in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt:
Getrenntes Vermögen: Alles, was dem jeweiligen Partner vor der Ehe jeweils gehört hat, bleibt auch das Eigentum des einzelnen Ehegatten. Sein Vermögen verwaltet weiterhin jeder selbst.
Warst Du beispielsweise bereits vor der Eheschließung Eigentümer einer Immobilie, bleibst Du auch während der bestehenden Ehe der alleinige Eigentümer. Viele Ehepaare leben in dem Irrglauben, dass mit der Trauung das gesamte Vermögen nun beiden gemeinsam gehört. Das ist allerdings falsch, denn an den Vermögensverhältnissen ändert sich zunächst einmal nichts.
Keine Schuldenübernahme: In einigen Fällen bringt einer der Partner Schulden anstelle eines Vermögens mit in die Ehe. Die in der Zugewinngemeinschaft bestehende Vermögenstrennung führt dazu, dass er jeweils andere Gatte für die Schulden seines Partners nicht haftet.
Vermögenserwerb während der Ehe: Auch wenn Du während Deiner Ehe etwas erwirbst oder erbst, wirst Du Alleineigentümer. Erbst Du während Deiner Ehe zum Beispiel ein Haus von Deinen Eltern, wird Dein Partner nicht automatisch Mitbesitzer dieser Immobilie.
Nur in dem Fall, dass Du und Dein Partner durch einen Vertrag gemeinsames Vermögen erwerben, in etwa weil ihr euch zusammen ein Haus kauft, werdet ihr beide zu Eigentümern. Wenn ihr beide den Darlehensvertrag unterschrieben habt, seid ihr auch gemeinsam für Schulden verantwortlich.