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Schenkungssteuer: Freibetrag, Höhe & Berechnung

Die Schenkungssteuer ist vom Prinzip her der Erbschaftssteuer sehr ähnlich. Tatsächlich soll die Schenkungssteuer in Deutschland dafür sorgen, dass beim Thema Erbe keine Steuern unterschlagen werden. Denn viele Menschen, die ihr Vermögen vererben möchten, beginnen schon zu Lebzeiten, dies im Rahmen von Schenkungen zu tun. Dementsprechend spielen für die genaue Berechnung der zu zahlenden Schenkungssteuer ähnlich wie beim Erbe der Verwandtschaftsgrad sowie die Höhe der Schenkung wichtige Rollen. Grundsätzlich muss die Schenkungssteuer deshalb jeder zahlen, der ein Vermögen geschenkt bekommen hat, das den bei einer Schenkung üblichen Freibetrag übersteigt. In den folgenden Abschnitten verraten wir Dir deshalb, wie hoch diese Freibeträge genau sind und wie Du mithilfe einer Kettenschenkung Steuern sparen kannst.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Wie viel Schenkungssteuer Du genau zahlen musst hängt von einigen Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es aber Prozentsätze, die sehr genau festlegen, wie Du die Schenkungssteuer berechnen musst.

Höhe

Ein sehr wichtiger Punkt, der darüber entscheidet, wie viel Schenkungssteuer Du zahlen musst, ist natürlich die Höhe der Schenkung, die Du erhalten hast. Wichtig dabei ist allerdings, dass diese Steuersätze erst greifen, wenn die Freibeträge für eine Schenkung überschritten wurden. Das heißt, die Zahlen, die Du in der folgenden Schenkungssteuer Tabelle findest, beziehen sich nicht auf die gesamte Höhe Deiner erhaltenen Schenkung, sondern nur auf den Teil, der über den Schenkung Freibetrag geht und deshalb versteuert werden muss.

Wert der Schenkung Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 € 7% 15% 30%
300.000 € 11% 20% 30%
600.000 € 15% 25% 30%
6.000.000 € 19% 30% 30%
13.000.000 € 23% 35% 50%
26.000.000 € 27% 40% 50%
über 26.000.000 € 30% 43% 50%

Berechnung

Um den genauen Betrag der Schenkungssteuer zu berechnen, die Du zahlen musst, ist neben der Höhe der erhaltenen Schenkung auch die Steuerklasse relevant, in die Du fällst. Im Rahmen der Schenkungssteuer gibt es drei solcher Steuerklassen. Sie entscheiden abhängig vom Verwandtschaftsgrad darüber, wie hoch der Prozentsatz ist, mit dem Du Deine Schenkung versteuern musst. In die erste und günstigste Steuerklasse fallen dabei Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder. Steuerklasse zwei gilt für Geschwister, Eltern, Großeltern, Nichten und Neffen, und unter Steuerklasse drei fallen alle Begünstigten, die in keinerlei Verwandtschaftsverhältnis zu dem Schenkenden stehen.

Unterschiede zur Erbschaftssteuer

Das Prinzip zur Berechnung der Höhe der Schenkungssteuer ist nahezu identisch zu der Berechnung der Erbschaftssteuer. Allerdings gibt es bei der Einteilung der Steuerklassen einen großen Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer: bei letzterem werden Eltern und Großeltern schlechter gestellt. Denn während diese bei Erbschaften in Steuerklasse eins fallen, müssen sie bei einer Schenkung Abgaben gemäß den Prozentsätzen der Steuerklasse zwei zahlen. Bis auf diese Ausnahme ist die Einteilung der Steuerklassen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer allerdings identisch.

Ein weiterer Unterschied zur Erbschaftssteuer ist die Regelung bezüglich Immobilien: im Rahmen der Erbschaftssteuer bleiben diese bei einer eigenen Nutzung sowohl für Ehe- und eingetragene Lebenspartner als auch Kinder steuerfrei. Im Falle der Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten wird, anders als bei der Erbschaftssteuer, die Schenkungssteuer für Kinder allerdings trotzdem fällig.

Schließlich solltest Du auch noch wissen, dass sich die Art der Besteuerung sogar ändern kann: erhältst Du eine Schenkung von einer Person, die innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung verstirbt, musst Du dafür Erbschaftssteuer zahlen.

Welche Freibeträge gibt es bei der Schenkungssteuer?

Entsprechend den Regelungen zur Erbschaftssteuer gibt es auch bei der Schenkungssteuer bestimmte Freibeträge. Das heißt, dass Du die erhaltene Schenkung nicht versteuern musst, solange ihr Wert unter dem entsprechenden Freibetrag liegt. Der Schenkungssteuer Freibetrag gilt dabei für jeweils zehn Jahre. Du könntest also theoretisch alle zehn Jahren ein Vermögen in Höhe des entsprechenden Schenkungsfreibetrags erhalten, ohne, dass Du dafür Abgaben zahlen musst. Wie hoch dieser Betrag genau ist, hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Schenkung ab.

Schenkung

Der Schenkungssteuer Freibetrag ist nach Steuerklassen gestaffelt; das heißt, Beschenkte in der Steuerklasse eins zahlen am wenigsten, und Begünstigte in der Steuerklasse drei am meisten Abgaben. Die Höhe der Freibeträge gemeinsam mit den Steuersätzen gibt also Aufschluss darüber, wie hoch die Abgaben sind, die Du zahlen musst. Schenkt Dir beispielsweise Dein Vater eine Summe von 500.000 Euro, musst Du davon 400.000 Euro gemäß des Freibetrags gar nicht versteuern. Auf die restlichen 100.000 Euro musst Du dann eine Schenkungssteuer in Höhe von 7 Prozent, also 7.000 Euro zahlen.

Grad der Verwandtschaft Steuerklasse Freibetrag
Ehegatten und Lebenspartner I 500.000 Euro
Kinder und Enkel, deren Eltern verstorben sind I 400.000 Euro
Stief- und Adoptivkinder I 400.000 Euro
Urenkel I 100.000 Euro
Eltern und Großeltern II 20.000 Euro
Geschwister, Nichten und Neffen II 20.000 Euro
Begünstigte, die nicht verwandt sind III 20.000 Euro

Weitere Freibeträge

Zusätzlich zu diesen regulären Freibeträgen, die für alle Vermögenswerte im Allgemeinen zählen, gibt es noch ein paar außergewöhnliche Schenkungssteuerfreibeträge, die auf bestimmte Situationen und Pauschalen zutreffen. Auch diese Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Versorgungsfreibetrag

Dieser Freibetrag gilt eigentlich im Rahmen der Erbschaftssteuer, sollte aber auch bei etwaigen Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt werden. Im Rahmen des Versorgungsfreibetrags steht dem Ehepartner eines Erblassers eine Summe in Höhe von 256.000 Euro für Rentenleistungen zu, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. Bevor ein Erblasser also noch zu Lebzeiten Schenkungen an den Ehepartner tätigt, die eventuell den Schenkungsfreibetrag übersteigen würden, sollte der Versorgungsfreibetrag berücksichtigt werden, um so möglicherweise Steuern zu sparen.

Hausratfreibetrag

Wenn Dir Deine Eltern oder Dein Ehepartner einen Teil ihres Hausrats schenken kommt dabei ebenfalls der sogenannte Hausratfreibetrag zu Tragen. Dieser gilt allerdings nur für Beschenkte der Steuerklasse eins und umfasst eine Summe von 41.000 Euro. Auch für andere Wertgegenstände gilt ein ähnlicher Freibetrag in Höhe von 12.000 Euro – dieser würde also beispielsweise greifen, wenn Dir Dein Vater ein Auto schenkt. Dieser Erlass der Schenkungssteuer gilt sowohl für Begünstigte der Steuerklasse eins als auch der Steuerklasse zwei.

Pflegefreibetrag

Auch der Pflegefreibetrag ist hauptsächlich im Rahmen der Erbschaftssteuer relevant, sollte aber bereits zu Lebzeiten berücksichtigt werden. Er gilt für Angehörige der Steuerklassen zwei und drei und kann dann in Anspruch genommen werden, wenn Du die verstorbene Person vor ihrem Tod unentgeltlich gepflegt hast. Die genaue Höhe dieses Schenkungssteuer Freibetrags hängt dabei vom individuellen Fall ab, es können jedoch insgesamt bis zu 20.000 Euro steuerfrei bleiben.

Kostenfreibetrag

Auch, wenn Dir im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung Kosten entstehen, kannst Du diese als Freibetrag anrechnen lassen, sodass ein noch höherer Betrag Deiner erhaltenen Schenkung steuerfrei bleibt. Diese Pauschale beträgt höchstens 10.300 Euro.

Wo erhalte ich eine Ersteinschätzung zu meinem Fall?

Wenn Du vor kurzem eine Schenkung erhalten hast oder auch selbst eine Schenkung tätigen möchtest und noch Fragen zu Deinem individuellen Fall hast, solltest Du auf jeden Fall eine kostenlose Ersteinschätzung über unten stehendes Feld einholen. Du kannst Deinen Fall einfach schildern und erhältst eine schnelle und kostenlose Einschätzung von einem Fachanwalt.


Wie läuft eine Schenkung ab?

Grundsätzlich gilt, dass es keinen festen Ablauf gibt, den Du einhalten musst, wenn Du eine Schenkung machst oder selbst eine erhältst. Nur eine Sache musst Du tatsächlich immer machen, und zwar, die Schenkung dem entsprechenden Finanzamt melden.

Notar

Du kannst eine Schenkung notariell beurkunden lassen, bist aber nicht dazu verpflichtet. Solltest Du Dich dazu entscheiden, einen Notar hinzuzuziehen, wirst Du aber natürlich von der umfassenden Beratung profitieren, denn niemand kann Dir besser sagen als ein Notar, mit welcher Schenkungssteuer Du zu rechnen hast oder wie Du im Idealfall die Schenkungssteuer ganz umgehen kannst. Durch die Hinzuziehung eines Notars bist Du als Schenkender außerdem in bestimmten Fällen zusätzlich abgesichert, beispielsweise wenn Du die Schenkung rückgängig machen willst oder durch eine Insolvenz oder Verarmung doch wieder auf das bereits verschenkte Vermögen angewiesen bist.

Meldung ans Finanzamt

Eine Pflicht, die im Rahmen jeder Schenkung gilt, ist, diese an das zuständige Finanzamt zu melden. Tatsächlich ist es sogar illegal, eine Schenkung vor dem Finanzamt zu verheimlichen. Hast Du die Schenkung vorher notariell beurkunden lassen, musst Du sie nicht mehr dem Finanzamt melden, denn dann übernimmt das Dein Notar für Dich. Nach der Meldung an das Finanzamt wird Dir dieses einen separaten Steuerbescheid für die Schenkung zukommen lassen, in dem auch die Höhe der Schenkungssteuer die Du zahlen musst, festgelegt ist.

Frist

Für die Meldung an das Finanzamt hast Du eine Frist von drei Monaten. Bei einer Schenkung sind außerdem immer sowohl der Beschenkte als auch der Schenkende zur Meldung verpflichtet; das zuständige Finanzamt ist dabei das am Wohnsitz des Schenkenden.

Musterschreiben

Folgende Informationen müssen in der Meldung an das Finanzamt enthalten sein:

  • Vor- und Nachname, Anschrift sowie Beruf des Schenkenden und Beschenkten
  • eine Beschreibung der Schenkung
  • der Wert der Schenkung
  • der Zeitpunkt der Schenkung
  • Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkenden und Beschenkten

Um Dir das Ganze noch ein wenig leichter zu machen, haben wir ein komplettes Musterschreiben aufgesetzt, das Du direkt übernehmen kannst. Du musst natürlich nur Deine eigenen Daten ergänzen.

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse

Finanzamt XY
Herr/Frau Ansprechpartner
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

Meldung einer Schenkung
Sehr geehrte/r Ansprechpartner,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich am Tag.Monat.Jahr eine Schenkung in Höhe von 123.456 Euro/ein Grundstück im Wert von 123.456 Euro/Aktien im Wert von 123.456 Euro/... erhalten habe. Die Schenkung habe ich von meinem Vater, Herrn Max Mustermann/meine Tante Frau Maria Mustermann/... erhalten.
Meine Daten sind:
Name, Vorname
Anschrift
Beruf

Die Daten des Schenkenden sind:
Name, Vorname
Anschrift
Beruf

Der Schenkende ist mein Vater/meine Tante/nicht mit mir verwandt/...

Mit freundlichen Grüßen
Name Nachname
Unterschrift

Wie kann ich die Schenkungssteuer umgehen?

Es gibt tatsächlich einige Möglichkeiten, wie Du die Schenkungssteuer umgehen kannst. Keine Option ist es allerdings, zu versuchen, eine Schenkung vor dem Finanzamt zu verheimlichen und so die Schenkungssteuer zu umgehen, denn das ist illegal. Die folgenden Möglichkeiten sind aber allesamt anerkannte und legale Wege, um bei einer Schenkung die Steuer zu vermeiden.

Schenkung in 10 Jahres-Raten

Der Freibetrag bei einer Schenkung gilt immer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Das heißt, Deine Mutter könnte Dir theoretisch alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken, ohne dass Du dafür eine Schenkungssteuer zahlen müsstest. Deshalb kann es eine Option sein, Schenkungen über einen sehr langen Zeitraum aufzuteilen, wenn bereits klar ist, dass die entsprechende Person einen Großteil des eigenen Vermögens erhalten soll. Diese Möglichkeit eignet sich also besonders für Personen, die später einmal ohnehin die Haupterben des Schenkenden wären, da durch diese Art der langfristigen Schenkung nicht nur Erbschafts-, sondern auch Schenkungssteuer vermieden oder zumindest vermindert werden können.

Kettenschenkung

Eine weitere gängige Praxis, mit deren Hilfe Du die Schenkungssteuer umgehen kannst, ist die sogenannte Kettenschenkung. Ein Beispiel dafür wäre, wenn Dein Vater Dir 400.000 Euro und Deiner Mutter 500.000 Euro schenkt, Deine Mutter jedoch 400.000 Euro davon direkt an Dich weiter schenkt. Über den Umweg, das Geld zunächst Deiner Mutter zu schenken, hat Dir also Dein Vater indirekt 800.000 Euro geschenkt, ohne dass Du dafür eine Schenkungssteuer entrichten musst.

Ehe

Wenn Du Deinem Partner Geld schenken möchtest kann es auch eine Option sein, dass Ihr heiratet. Denn egal wie lange Ihr bereits zusammen seid, wenn Ihr nicht verheiratet seid, seid Ihr rein steuerlich gesehen deutlich im Nachteil: während bei Ehepartnern eine Schenkung von bis zu 500.000 Euro steuerfrei bleibt, gilt für Personen ohne Verwandtschaftsgrad oder Trauschein die Steuerklasse drei, im Rahmen derer lediglich 20.000 Euro steuerfrei bleiben. Du siehst also, für die Schenkungssteuer macht es einen gewaltigen Unterschied, ob Du und Dein Partner verheiratet seid: Ihr könnt Euch gegenseitig 480.000 Euro mehr schenken, ohne dass Ihr dieses Geld versteuern müsst.

Geschenke zu Anlässen

Eine weitere Ausnahme von der Schenkungssteuer gibt es bei Geschenken zu besonderen Anlässen. Das heißt, dass Vermögen oder wertvolle Sachgegenstände wie etwa ein Auto oder ein Kunstwerk, das Du zu solchen Anlässen erhältst, von der Schenkungssteuer ausgenommen ist. Als solche Anlässe gelten in der Regel:

  • Hochzeiten
  • Geburtstage
  • Abitur oder Examen
  • Jubiläen

Allerdings sollte das entsprechende Geschenk trotzdem in einem vernünftigen Verhältnis zum Vermögen und dem Lebensstandard des Schenkenden insgesamt stehen, da das Finanzamt sonst trotzdem misstrauisch werden könnte.

Eigene Nutzung

Eine Ausnahme gibt es außerdem bei der Schenkungssteuer für Immobilien: nutzt ein Beschenkter eine Immobilie, die ihm geschenkt wurde, selbst und wohnt darin für zehn Jahre, entfällt die Schenkungssteuer. Wird das Objekt jedoch vermietet oder weiter verkauft muss eine Schenkungssteuer entsprechend dem Wert der Immobilie gezahlt werden. Wichtig ist allerdings, dass diese Regelung nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt. Schenkt Dir dagegen Dein Vater eine Wohnung, musst Du dafür Schenkungssteuer zahlen, auch wenn Du diese zehn Jahre lang selbst nutzt. Diese Regelung zur Eigennutzung gilt nicht nur für die Schenkungssteuer bei einem Haus, sondern auch für die Schenkungssteuer bei einem Grundstück.