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Erbschaftssteuer: Höhe, Freibetrag & Umgehung

In Deutschland muss jeder unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen, der Geld, Immobilien oder Gegenstände erbt. Die kann mitunter eine komplizierte und teuere Sache werden. Wie viel Erbschaftssteuer Du zahlen musst, welche Freibeträge und Senkungsmöglichkeiten es gibt und was Du als Erbe alles tun musst, verraten wir Dir in unserem umfangreichen Guide zum Thema.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Erbschaftssteuer bedeutet, dass Du als Erbe nach dem Abzug von Freibeträgen und der Beachtung von bestimmten Sonderregelungen auf die verbliebene Erbmasse eine Steuer an den Staat entrichten musst. Offiziell und in seiner juristischen Gesamtheit wird die Erbschaftssteuer folgendermaßen definiert:

Definition

Eine Erbschaftssteuer besteuert den Übergang von Vermögenswerten durch

  • Erbfall auf den Erben
  • durch Schenkung unter Lebenden
  • durch Zweckzuwendungen und
  • der Erbschaftssteuer unterliegt außerdem das Vermögen einer Familienstiftung

Verjährung

Nach Berücksichtigung von bestimmten Sonderregelungen und Freibeträgen muss das Finanzamt die Erbschaftssteuer von Dir einfordern. Dazu muss es im Falle eines Erbes in Kenntnis gesetzt werden, dass eine Vererbung vorliegt. Daraufhin prüft das Finanzamt die Steuerpflicht und stellt eine entsprechende Forderung für eine Erbschaftssteuer.

Sollte das Finanzamt versäumen innerhalb von 4 Jahren die Erbschaftssteuer einzufordern, so tritt eine Verjährung ein und der Anspruch des Staates auf Erbschaftssteuer erlischt. So kannst Du Die Erbschaftssteuer umgehen.

Dabei musst Du allerdings beachten, dass die Frist nicht am dem Tag beginnt, an dem Du erbst. Die Frist für das Finanzamt zur Einforderung der Erbschaftssteuer beginnt mit dem Ende des gleichen Kalenderjahres. Bei einer Erbschaft im August 2023 endet die Frist also zum Neujahr 2028.

Der Fristablauf startet weiterhin nicht, wenn der Erbe noch gar nichts von seiner Erbschaft weiß. Auch das Finanzamt muss vom Erbe in Kenntnis gesetzt worden sein, damit die Frist beginnt. Als Erbe bist Du selbst verpflichtet die Erbschaft dort zu melden. Auch Banken werden im Fall eines Todesfalles dem Finanzamt Bescheid geben. Bei einer Hinterziehung der Erbschaftssteuer wird die Verjährungsfrist erhöht und es können zusätzliche Strafgelder fällig werden.

Unterschied zur Schenkungssteuer

Für Laien scheinen die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer zwei völlig unterschiedliche Dinge zu sein. In steuerlicher Hinsicht ist dies allerdings falsch. Eine Schenkung ist ein Übergang eines Vermögenswertes zu Lebzeiten und es macht für die Steuer keinen Unterschied, ob dieser Vermögensübertrag zu Lebzeiten oder nach dem Tod stattfindet. In beiden Fällen finden die gleichen Gesetze ihre Anwendung.

Der Unterschied zwischen beiden sind letztendlich in den Freibeträgen zu finden. Die Freibeträge und Steuersätze sind bei Schenkungen und Erbschaften zwar identisch, aber im Falle einer Schenkung kann man den persönlichen Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch nehmen, während dies beim Vererben nur einmal möglich ist.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die wichtigste Frage beim Berechnen der Erbschaftssteuer ist natürlich die Höhe des Steuersatzes. Die Höhe der Erbschaftssteuer wird durch den Erbschaftssteuersatz bei Nachlass festgesetzt. Je nach Verwandtschaftsgrad greift dann die Erbschaftssteuerklasse.

In Steuerklasse I werden der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder und Stiefkinder, sowie deren Abkömmlinge zusammengefasst. Darüber hinaus finden hier ebenfalls die Eltern und Voreltern Berücksichtigung, sofern es sich um einen Erwerb von Todes wegen handelt.

In der Bundesrepublik Deutschland ist im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz die Steuerklasse II dahingegen für die Erbschaftssteuer von Geschwistern, Nichten und Neffen, Schwiegerkindern, geschiedenen Ehegatten oder früheren Lebenspartnern, sowie den Stief- und Schwiegereltern vorbehalten. Zusätzlich werden auch die Eltern und Voreltern dieser Steuerklasse zugeordnet, falls es sich bei dem steuerrelevanten Vermögenserwerb um eine Schenkung unter Lebenden handelt.

Alle anderen Personen bilden gemeinsam die Steuerklasse III.

Steuersätze

Übersteigt das Erbe den Steuerfreibetrag der jeweiligen Steuerklasse, müssen dann für die folgenden Werte Steuern gezahlt werden:

Wert des Erbes Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 € 7% 15% 30%
300.000 € 11% 20% 30%
600.000 € 15% 25% 30%
6.000.000 € 19% 30% 30%
13.000.000 € 23% 35% 50%
26.000.000 € 27% 40% 50%
über 26.000.000 € 30% 43% 50%

Zwischen 7 Prozent und 50 Prozent liegt die jeweilige Erbschaftssteuer also je nach Steuerklasse. Das kann also ganz schön teuer werden. Doch wie berechnet man eigentlich die Erbschaftssteuer in ihrer wahrscheinlichen Höhe?

Berechnung

Wenn Du Deine Erbschaftssteuer berechnen willst, musst Du zuerst Deine Steuerklasse bestimmen. Nach der Einstufung der Steuerklasse musst Du nun feststellen wie hoch die Erbmasse angesetzt ist. Davon abgezogen werden Schulden, Freibeträge, von der Erbschaftssteuer befreite Güter und abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Auf die restliche Summe kannst Du dann die in der Tabelle oben angegebene Prozentzahl anwenden und kannst so Deine Erbschaftssteuer berechnen.

Beispiel

Thomas erbt von seinem Vater 500.000 Euro. Sein Erbschaftssteuer Freibetrag ist 400.000 Euro. Da Thomas erst 23 Jahre alt ist, bekommt er einen Versorgungsfreibetrag von 52.000 Euro. Es verbleiben also 48.000 Euro, um die Erbschaftssteuer zu berechnen. Da er in der Steuerklasse I ist, zahlt er auf das restliche Erbe 7% Erbschaftssteuer. Er muss also 3.360 Euro Erbschaftssteuer zahlen.

Welche Freibeträge gibt es?

Bevor der Fiskus die Erbschaftssteuer berechnen darf, gibt es aber noch Freibeträge, die abgezogenen werden. Diese gliedern sich in generelle Freibeträge und Versorgungsfreibeträge für die Erbschaftssteuer von Kindern und Ehegatten. Außerdem gibt es einige Dinge, die vererbt werden und von der Erbschaftssteuer befreit sind.

generelle Freibeträge

Die generellen Freibeträge sind Beträge, die pauschal vom Erbe abgezogen werden können. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, der in den Erbschaftssteuer Steuerklassen zum Ausdruck kommt. Hier ist eine kompakte Übersicht darüber, wie hoch die Freibeträge jeweils sind.

Grad der Verwandtschaft Steuerklasse Freibetrag
Ehegatten und Lebenspartner I 500.000 Euro
Kinder und Enkel, deren Eltern verstorben sind I 400.000 Euro
Stief- und Adoptivkinder I 400.000 Euro
Eltern und Großeltern I 100.000 Euro
Geschwister, Nichten und Neffen II 20.000 Euro
Begünstigte, die nicht verwandt sind III 20.000 Euro

Versorgungsfreibetrag für Kinder und Ehegatten

Neben dem Erbschaftsteuer Freibetrag wird dem überlebendem Ehepartner und dem überlebenden Lebenspartner sowie Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zusätzlich ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt.

Dieser beträgt beim Ehegatten und beim eingetragen Lebenspartner 256.000 Euro. Für Kinder im Sinne der Steuerklasse II (Kinder und Stiefkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind) ist der zusätzliche Versorgungsfreibetrag nach Alter folgendermaßen gestaffelt:

Alter Freibetrag
Bis 5 Jahre 52.000 Euro
5 bis 10 Jahre 41.000 Euro
10 bis 15 Jahre 30.700 Euro
15 bis 20 Jahre 20.500 Euro
20 bis 27 Jahre 10.300 Euro
Achtung

Der jeweils geltende Freibetrag wird ebenfalls um den Kapitalwert (Steuerwert) der nicht der Erbschaftssteuer unterliegenden Versorgungsbezüge gekürzt.

von der Erbschaftssteuer befreit

Bestimmte Dinge aus der Erbmasse gelten aber automatisch als von der Erbsteuer befreit. Diese sind konkret:

Hausrat

Von der Erbschaftssteuer befreit ist Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung des Erblassers, bei Personen der Steuerklasse I bis zu 41.000 Euro, bei Personen der Steuerklasse II und III bis zu 12.000 Euro

Wohnraum

Der Unterhalt und die Benutzung der Wohnung für Familienangehörige ist von der Erbschaftssteuer befreit. 

Pflege

Ein Betrag von 20.000 Euro bei Personen, die den Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt zu dessen Lebzeiten gepflegt oder diesem Unterhalt gewährt haben, ist steuerfrei.

Kunst

Gehören zum Nachlass aber Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken oder Archive, dann besteht für diese Vermögensgegenstände unter bestimmten Umständen eine teilweise oder sogar gänzliche Befreiung von der Erbschaftssteuer.

Damit Kunstgegenstände mit 60% ihres Wertes erbschaftssteuerfrei bleiben, müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind:

  • Erhaltung der Gegenstände muss wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegen
  • Gegenstände müssen auch nach dem Erbfall im Inland oder zumindest in Europa verbleiben
  • die jährlichen Kosten, die mit den Kunstgegenständen verbunden sind, müssen die erzielten Einnahmen übersteigen
  • Gegenstände auch für Zwecke der Forschung oder der Volksbildung zugänglich sein

Damit Kunstgegenstände mit 100% ihres Wertes erbschaftssteuerfrei bleiben, müssen sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Weiterhin müssen sie auch noch folgende Auflage erfüllen:

  • Gegenstände müssen den geltenden Bestimmungen der Denkmalspflege unterstellt sein
  • Gegenstände müssen sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie befinden oder in dem Verzeichnis national wertvollen Kulturguts oder national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung eingetragen sein

bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro

Andere bewegliche Sachen (nicht Geld, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine) außer dem Hausrat sind bei Personen der Steuerklasse I bis zu einem Wert von 12.000 Euro von der Steuer befreit. 

Grundbesitz, der dem Allgemeinwohl dient

Freizugänglicher Grundbesitz, der dem Allgemeinwohl dient ist von der Erbsteuer befreit.

Gemeinnützlichkeit und Religion

Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sind steuerfrei. Der Erbschaftssteuer unterliegen nicht Zuwendungen an inländische Religionsgemeinschaften oder inländische jüdische Kultusgemeinschaften.

Sonderfall: Immobilien

Bei der Erbschaftssteuer stellen Immobilien eine besonders komplizierte Ausnahme dar. Denn hier kommt es sehr stark auf bestimmte Konstellationen an. Wird eine Immobilie vererbt, so gibt es hier auch erstmal den bei der Erbschaftssteuer üblichen Freibetrag auf das Haus. So weit so einfach. Nun gibt es verschiedene Szenarien zu unterteilen. Zum einen kann, ohne Erbschaftssteuer, die Immobilie steuerfrei vererbt werden, wenn:

  • der vererbte Wohnraum vom überlebenden Ehepartner mindestens 10 weitere Jahre selbst genutzt wird
  • die Kinder im Haus für mindestens 10 weitere Jahre wohnen bleiben und dort ihren Erstwohnsitz haben
  • keine Vermietung der Immobilie erfolgt
  • kein Zweitwohnsitz dort angegeben wird
  • die Immobilie eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern nicht überschreitet

Im Sinne der Steuerfreiheit ist eine Schenkung zu Lebzeiten an den Ehepartner aber die bessere Wahl. In diesem Fall muss die Immobilie eine Wohnung beinhalten und zu Wohnzwecken genutzt werden können. Die Vorteile bei Schenkung sind

  • die Steuerbefreiung ist in ihrer Höhe nicht begrenzt, so dass auch Luxusimmobilien darunter fallen können
  • es gibt keine Selbstnutzungsfrist

Ansonsten fallen auch Immobilien unter die üblichen Regeln der Erbsteuer. Da dies sehr teuer werden kann und aufgrund der Erbsteuer Erben gezwungen sein können die Immobilie zu verkaufen, gibt es die Möglichkeit der Stundung der Erbschaftssteuer bei Erwerb von Grundvermögen.

Wo erhalte ich eine Ersteinschätzung für meinen Fall?

Erbangelegenheiten können, vor allem im Sinne der Erbschaftssteuer sehr komplex sein. Am besten holst Du Dir professionelle Hilfe in Form eines Anwaltes hinzu. Eine unverbindliche Ersteinschätzung kannst Du hier bekommen:


Wer bezahlt die Erbschaftssteuer?

In Deutschland wird die Erbschaftssteuer grundsätzlich immer von den direkten Erben und den Vermächtnisnehmern, also Teilerben, gezahlt. Das Erbe wird allerdings erst nach Abzug aller Erblasserschulden und Erbfallschulden wie Beerdigungs- und Nachlassverwaltungskosten der Erbschaftssteuer unterzogen.

Wann ist die Steuer auf die Erbschaft fällig?

Fällig ist die Erbschaft- und Schenkungssteuer frühestens mit Bekanntgabe des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids. Das Finanzamt kann auf Antrag die Steuerschuld ganz oder teilweise stunden.

Wie kann ich meine Erbschaftssteuerlast senken?

Wenn zu erwarten ist, dass das Erbe, was Du einmal bekommen wirst, hoch ist und damit einer hohen Erbschaftssteuer unterliegen würde, hast Du verschiedene, teils langfristige Möglichkeiten die Erbschaftssteuerlast zu senken. Hier sind alle Möglichkeiten dazu:

Schenkung

Grundsätzlich ist eine Schenkung zu Lebzeiten immer eine gute Idee, da hier leicht andere Regeln gelten und Du so Vorteile geltend machen kannst.

Schenkung alle 10 Jahre

Eine langfristige Art Vermögen zu transferieren, ist die Schenkung bis zum Maximum des jeweiligen Freibetrages alle 10 Jahre.

Schenkungsfreibetrag nutzen

Nach genau 10 Jahren wird der Freibetrag erneut freigeschaltet. Auf diese Weise können alle 10 Jahre mindestes 20.000 Euro bei Steuerklasse III und bis zu 500.000 Euro bei Steuerklasse I an Vermögen komplett frei von jeglicher Steuerlast transferieren.

Nießbrauch

Nießbrauch ist eine bestimmte Art eine Immobilie an Angehörige zu schenken. Dabei überschreibst Du die Immobilie zu Lebzeiten auf einen Angehörigen und bekommst dabei ein lebenslanges Nutzungsrecht der Immobilie selbst. Die Dauer und die Konditionen des Nießbrauchs kannst Du selbst festlegen.

Kettenschenkung

Da eine direkte Schenkung an Enkel oder Schwiegerkinder steuerrechtlich ungünstig ist, kann man eine sogenannte Kettenschenkung einleiten. Das heißt man veranlasst die Schenkung an die die eigenen Kinder, die das Vermögen wiederum weiter an ihre Kinder schenken. Über diesen Umweg kannst Du die Steuerfreibeträge optimal ausnutzen.

Geschenke zu bestimmten Anlässen

Geschenke zu bestimmten Anlässen wie bestandenen Prüfungen, Hochzeiten etc. sind vom Gesetzgeber als Gelegenheitsgeschenke eine Befreiungsvorschrift unterzogen. Die Befreiung verlangt, dass es sich um übliche Gelegenheitsgeschenke handelt.

Was dabei aber als üblich angesehen wird, ist fraglich. Grundsätzlich sind bei der Einschätzung die Vermögensverhältnisse des Schenkers und des Beschenkten maßgebend. Ob ein Gelegenheitsgeschenk noch als üblich anzusehen, oder die Grenze dafür überschritten ist, hängt vom Gesamtbild des Einzelfalls ab und muss notfalls vor Gericht geklärt werden.

Ehe

Im Sinne des Erbens ist eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft die beste Wahl, erhöht sich doch der Erbschaftssteuer Freibetrag erheblich. Wer in einer Beziehung lebt aber nicht verheiratet ist, kann nur 20.000 Euro Freibetrag geltend machen. Nach der Heirat sind es 500.000 Euro.

Eigene Nutzung von Immobilien

Wer eine Immobilie als Ehepartner oder Kind vererbt bekommt und darin mindestens 10 Jahre selbst lebt, spart für dieses Erbe die Erbschaftssteuer.

Gutachten über Vermögenswerte

Oft ist es schwer zu bestimmen, wie viel der Nachlass eigentlich wert ist, besonders, bei den Themen Erbschaftssteuer, Freibetrag, Immobilien und Vermögenswerten in Kombination. Hier setzt das Finanzamt gern bei der Berechnung einmal zu hoch an. Wehren und die Erbsteuerlast drücken, kannst Du Dich durch ein Gegengutachten, bei dem Experten den Nachlass und die Vermögenswerte nach bestimmten Normen bestimmen, die durchaus zu Deinen Gunsten ausfallen.

Adoption

Auch eine kluge Variante Erbschaftssteuer zu sparen: die Adoption. Es ist klug die Kinder Deines Partners zu adoptieren und sie damit in die Steuerklasse I zu holen und höhere Freibeträge zu erhalten. Theoretisch kannst Du auch Erwachsene adoptieren. In Deutschland wird die Adoption von Erwachsenen allerdings meistens abgelehnt.

Wie wird die Höhe der Erbschaftssteuer ermittelt?

Eine wichtige Frage zum Thema Erbschaft und Steuer bleibt: Wie genau bezifferst Du die Höhe der Erbschaftssteuer auf Vermögen und Immobilien, die Du geerbt hast?

Vermögen

Zum Vermögen zählen grundsätzlich Bankguthaben und Wertgegenstände, die Dir vererbt wurden. Als Erbe bist Du verpflichtet allen Nachlass aufzulisten und dessen Wert anzugeben bzw. zu schätzen. Als Stichtag gilt hier der Todestag des Verstorbenen. Die Einschätzung der Werte ist oft sehr kompliziert. Am besten holst Du Dir einen Gutachter, der nicht nur aussortiert, was zum Erbe gehört und was nicht, sondern auch Forschungen betreibt, damit der korrekte Wert der Gegenstände ermittelt werden kann. Zum Vermögen gehören meistens folgende Gegenstände:

  • Bankguthaben
  • Bausparverträge
  • Bargeld
  • Schmuck
  • Gold
  • Aktien/Wertpapiere
  • Münz- und Briefmarkensammlungen
  • Lebensversicherungen
  • Unternehmen/Beteiligungen an Unternehmen
  • Immobilien

Immobilien

Wenn Du eine Immobilie erbst, muss diese nach dem sogenannten Verkehrswert-Verfahren geschätzt werden, um ihren Wert festzustellen. Grundsätzlich heißt das: Ein unabhängiger Gutachter prüft, für wie viel Geld Du das Haus derzeit verkaufen könntest. Entscheidende Kriterien für den Verkaufserlös sind die Lage, die Ausstattung, die Wohnfläche oder auch das Grundstück. 

Vom Vermögen einschließlich der Immobilien werden alle Schulden und Kosten (Passivnachlass) abgezogen und eine abschließende Nachlassauflistung erstellt. Außerdem musst Du das Erbe beim Finanzamt anzeigen. Dazu bist Du verpflichtet. Das Finanzamt erfährt auch von Banken und anderen Behörden vom Erbfall, deshalb solltest Du keines Falls Deine Erbanzeige dort vergessen. Sonst könnte Dir das als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

Geht das Finanzamt davon aus, dass eine Steuerpflicht im Fall des Erbes vorliegt, fordert es Dich auf eine Erbschaftssteuererklärung zu machen. Mit Deiner Nachlasseinschätzung musst Du diese aufsetzen und dem Finanzamt schicken. Dazu kannst Du Dir ebenfalls professionelle Hilfe zur Seite stellen. Die Erbschaftssteuererklärung wird dann vom Finanzamt geprüft, welches daraufhin Deine Erbschaftssteuer festlegt. Solltest Du mit der Einschätzung nicht einverstanden sein, kannst Du Berufung einlegen und auch Gegengutachten erstellen lassen.

Was sind meine nächsten Schritte als Erbe?

Wie Du nun konkret verfährst, wenn Du geerbt hast, erklären wir Dir hier:

1. Ersteinschätzung einholen

Zuerst besorgst Du Dir eine Ersteinschätzung des Vermögens, der Aufteilung und wahrscheinlichen Erbschaftssteuer, die auf Dich zukommt. Hierzu brauchst Du einen Anwalt. Weiter oben im Text haben wir Dir eine Möglichkeit für eine kostenlose Ersteinschätzung verlinkt. Diese kann in komplizierteren Fällen auch zu einem Gutachten und einer Nachlasswertschätzung übergehen.

2. Erbschaftssteuererklärung

Wenn klar ist was Du erbst und wie viel es wert ist, musst Du dem Finanzamt anzeigen, dass Du etwas erbst. Das Amt prüft dann, ob Du Deine Erbschaftssteuerfreibeträge überschreitest und steuerpflichtig bist. Wenn ja fordert es eine Erbschaftssteuererklärung ein. Die daraus entstehende Erbschaftssteuer musst Du dann zahlen oder kannst sie unter bestimmten Umständen auch stunden lassen.