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Zugewinngemeinschaft: Was ist das & lohnt es sich?

Wer heiratet, denkt im ersten Moment nicht unbedingt daran, was mit dem eigenen Vermögen passiert, wenn die Ehe einmal nicht mehr funktionieren sollte. Dabei sollte vor der Ehe geklärt werden, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist oder ob ihr mit dem gesetzlichen Güterstand, der automatisch greift, bereits gut beraten seid. Dieser gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft und tritt ein, wenn ein Ehepaar keinen Ehevertrag aufgesetzt hat. Wie der Güterstand der Zugewinngemeinschaft sich auf das Vermögen auswirkt, was bei einer Scheidung ohne Ehevertrag passiert und ob bei einer Zugewinngemeinschaft Schulden geteilt werden, erfährst Du hier:

Was ist die Zugewinngemeinschaft?

Eine Zugewinngemeinschaft ist eine Form des Güterstandes bei der Ehe, bei dem sich das Vermögen der Ehepartner nicht miteinander vermischt, sondern jeder Ehepartner das Recht auf ein separates Vermögen hat. Im Falle einer Scheidung findet aber ein Ausgleich zugunsten des Geringverdieners statt. Dabei ist eine Ehe automatisch eine Zugewinngemeinschaft, wenn darauf verzichtet wurde, einen Ehevertrag abzuschließen. Was genau die Zugewinngemeinschaft ausmacht:

Getrenntes Vermögen

Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält und über dieses frei verfügen kann. All das Vermögen, welches ein Ehepartner vor der Ehe besitzt, bleibt sein eigenes und muss auch im Falle einer Scheidung nicht geteilt werden. Selbiges gilt auch für Immobilien oder anderen Besitz. Wenn Du innerhalb einer Zugewinngemeinschaft also ein Haus bereits vor der Ehe besessen hast, so gehört dieses weiterhin Dir allein – kurzum: Was Du vor Beginn der Ehe besitzt, bleibt Dein eigen und muss auch im Falle einer Scheidung nicht mit dem Ehegatten geteilt werden.

Erwirtschaftet ein Ehepartner während der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft weiteres Vermögen, so bleibt auch dies in seinem Besitz und muss nicht mit dem Ehepartner geteilt werden. Erst wenn die Zugewinngemeinschaft ein Ende findet – etwa durch eine Scheidung oder den Tod eines der Ehepartner – kommt es zu einem Zugewinnausgleich.

Kein Übergang der Schulden

Was für das Vermögen gilt, gilt auch für das Gegenteil: Schulden. Wenn diese vor der Ehe entstanden sind, bleiben sie allein die Pflicht des Schuldners und werden nicht auf den Ehepartner übertragen. Wenn Dein zukünftiger Ehepartner also Schulden mit in die Ehe bringt, brauchst Du Dich nicht davor zu sorgen, dass Dir diese im Falle einer Scheidung teilweise übertragen werden – Dein Ehepartner allein bleibt für diese Schulden verantwortlich.

Wenn Ihr hingegen während der Ehe gemeinsam Schulden aufnehmt, so seid Ihr beide für diese verantwortlich und müsst sie anteilig abbezahlen.

Vermögenszugewinn in der Ehe

Wenn Du während Deiner Ehe ein Erbe oder eine Schenkung erhältst, so zählt dieses zu Deinem eigenen Vermögen und muss auch im Falle einer Scheidung nicht mit Deinem Partner geteilt werden. Wenn Du also bereits verheiratet bist und ein Haus erbst, so gehört bei einer Zugewinngemeinschaft dieses Haus trotz der bereits bestehenden Ehe Dir allein und Dein Ehepartner hat zu keinem Zeitpunkt Anrecht auf einen Teil dieses Hauses. Der Wert des Hauses wird im Falle einer Scheidung zu Deinem Anfangsvermögen, welches Du vor Beginn der Ehe hattest, addiert.

Verfügungsbeschränkungen

Obwohl Du über Dein eigenes Vermögen eigenständig verfügen kannst, gibt es bei Zugewinngemeinschaft doch einige Einschränkungen – diese nennt man Verfügungsbeschränkungen. Welche Beschränkungen Du kennen solltest:

Haushaltsgegenstände

Wenn gewisse Haushaltsgegenstände nicht gemeinsam angeschafft wurden, sondern eine Person diesen Gegenstand schon mit in die Ehe gebracht hat, so ist diese Person weiterhin der Besitzer. Dennoch kann diese Person nicht beliebig über den Gegenstand verfügen und muss – etwa im Falle eines Verkaufes – erst die Zustimmung des Ehepartners einholen.

Zu solchen Gegenständen zählen zum Beispiel:

  • Die Waschmaschine
  • Küchenelemente
  • Der Fernseher
  • Das Radio
  • Das Familienauto
  • Mobiliar

Übrigens: Diese Reglung gilt nicht nur während der Ehe, sondern auch in der Phase der Trennung.

Vermögen im Ganzen

Auch darf eine Person in einer Zugewinngemeinschaft nicht über ihr komplettes Vermögen auf einmal verfügen. Jeder Ehegatte darf ohne Zustimmung des anderen nicht mehr als 90 Prozent seines Vermögens auf einmal aufbrauchen – es müssen also immer mindestens 10 Prozent im Besitz der betreffenden Person bleiben, bei kleineren Vermögen mindestens 15 Prozent.

Beispiel

Lena und Holger sind seit 12 Jahren verheiratet. Lena selbst besitzt 10.000 Euro an finanziellem Vermögen, aber zusätzlich ein Ferienhaus im Wert von 500.000 Euro. Da Lenas uneheliche Tochter Tina eine Familie gründen will, möchte sie ihr das Ferienhaus gerne schenken. Holger ist damit aber nicht einverstanden. Da das Haus mehr als 90 Prozent von Lenas Vermögen ausmacht, darf sie dieses ohne die Zustimmung ihres Mannes nicht verschenken.

Kurz darauf erbt Lena 200.000 Euro – ihr gesamtes Vermögen beläuft sich nun auf 710.000 Euro und der Wert des Hauses macht nun nur noch rund 70 Prozent von Lenas Vermögen aus, weshalb sie dieses nun ohne die Einwilligung ihres Mannes an Tina verschenken kann.

Grundschuld

Immobilien werden von Banken gerne als Sicherheit genommen, wenn eine Partei einen Kredit aufnehmen möchte. Möchte eine Person, die in einer Zugewinngemeinschaft lebt, ihr eigenes Grundstück als Grundschuld verwenden, so ist ihr dies prinzipiell möglich. Die einzige Einschränkung: Die Immobilie darf nicht mehr als 90 Prozent des Vermögens dieser Person ausmachen – bei geringem Vermögen nicht mehr als 85 Prozent.

Grundstücke mit Wohnrecht oder Nießbrauch

Jedem Ehepartner innerhalb einer Zugewinngemeinschaft steht es frei, die eigene Immobilie auf eine andere Person zu übertragen und sich als Gegenleistung ein lebenslanges Wohnrecht oder auch einen Nießbrauch zu sichern. Wichtig ist aber auch hier, dass die Immobilie nicht das komplette Vermögen dieser Person ausmacht, sondern ein gewisser Prozentsatz überbleibt. Wenn dies der Fall ist, muss der Ehepartner nicht einwilligen.

Rechte des Grundbuchamts

Das Grundbuchamt darf nach Nachweisen über das Vermögen verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass das zur Grundschuld vorgesehene Grundstück über 90 Prozent des Vermögens einer verheirateten Person ausmacht. Macht der Wert des Grundstücks tatsächlich über 90 Prozent des Vermögens aus, so muss der Ehepartner dem Geschehen erst einwilligen.

Was passiert beim Ende einer Zugewinngemeinschaft?

Endet eine Zugewinngemeinschaft – etwa durch eine Scheidung oder den Tod eines der Ehepartner – so findet ein Ausgleich des Zugewinns statt, der eine faire Verteilung sicherstellen soll. Wie eine Zugewinngemeinschaft sich im Falle einer Scheidung oder dem Tod eines Ehegatten verhält:

Scheidung

In einer Zugewinngemeinschaft bleibst Du im Besitz Deines Vermögens, welches Du vor der Ehe verdient hast und auch das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen ist Deines und muss nicht mit dem Partner geteilt werden. Erst wenn es zu einer Scheidung kommt, wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Parteien gerecht aufgeteilt – dies wird Zugewinnausgleich genannt.

Dieser Ausgleich des Zugewinns gilt dabei nicht für das Vermögen, welches bereits vor der Ehe vorhanden war, sondern nur für solches, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde. Hierbei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Parteien zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt, um eine faire Verteilung zu gewährleisten.

Beispiel

Erna und Anton haben bei ihrer Hochzeit keinen Ehevertrag abgeschlossen und bilden daher eine Zugewinngemeinschaft. Nach 15 Jahren Ehe möchte sich das Ehepaar freundschaftlich voneinander trennen und muss nun überlegen, wem wie viel Geld zusteht. Erna hatte zu Beginn der Ehe ein Eigenvermögen von 15.000 Euro, Anton hingegen eines von 10.000 Euro. Über die Jahre hat sich Ernas Vermögen auf 80.000 Euro erhöht, während Anton nun ein Eigenvermögen von 50.000 Euro besitzt.

Erna hat also ihr Vermögen während der Ehe um 65.000 Euro vermehrt, während Anton im selben Zeitraum einen Vermögenszuwachs von 40.000 Euro erwirtschaftet hat. Da Anton das Anrecht auf einen Zugewinnausgleich hat, bekommt er von Ernas Vermögen 12.500 Euro ausgezahlt. Dies setzt sich wie folgt zusammen:

Zuerst errechnet Anton die Vermögensdifferenz: 65.000 € – 40.000 € = 25.000 Euro
Diese Differenz halbiert er dann und erhält den Betrag, der ihm aufgrund des Zugewinnausgleichs zusteht: 25.000 € / 2 = 12.500 €

Sowohl Erna, wie auch Anton gehen also mit einem zusätzlichen Vermögen von 52.500 Euro aus der Ehe heraus, wobei sich Ernas Gesamtvermögen nun auf 67.500 Euro beläuft, während Anton nun über 62.500 Euro verfügt.

Tod

Wenn einer der beiden Ehepartner verstirbt, so erhält der andere Partner neben seinem zustehenden Anteil von einem Viertel des Vermögens ein weiteres Viertel aufgrund der Zugewinngemeinschaft – durch die Zugewinngemeinschaft hat er also ein Anrecht auf die Hälfte des Erbes. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Verstorbene Kinder hatte. Ist dies nicht der Fall, so erhält der Ehegatte die Hälfte des Erbes und aufgrund der Zugewinngemeinschaft ein zusätzliches Viertel und erbt damit drei Viertel des Vermögens. Hat der Verstorbene zusätzlich auch keine Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung und keine Großeltern, so erbt der Ehepartner das gesamte Vermögen. Wichtig hierbei: Dies gilt nur, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat.

Welche Dinge sollte man trotz Zugewinngemeinschaft regeln?

Obwohl die Zugewinngemeinschaft ohne einen Vertrag funktioniert, gibt es doch einige Gegebenheiten, bei denen es sich lohnen kann, diese separat zu regeln. Hierfür wird in der Regel ein Ehevertrag aufgesetzt, der die betreffenden Bestandteile der Zugewinngemeinschaft abändert. Welche Dinge Du trotz Zugewinngemeinschaft eventuell eigenständig regeln solltest:

Beschränkung auf Todesfall

Ehepartner, die ihr eigenes während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen bei einer Scheidung nicht aufteilen wollen, können den Ausgleich des Zugewinns auf den Tod einer der Parteien beschränken. Der Zugewinn während der Ehe wird im Fall einer Scheidung durch die Änderung also nicht mehr aufgeteilt, verstirbt einer der Ehegatten, so greifen die Richtlinien der Zugewinngemeinschaft aber weiterhin.

Mindestdauer der Ehe

Zudem könnt Ihr in einem Ehevertrag eine Mindestdauer der Ehe festlegen, die erreicht sein muss, bevor ein Ausgleich des Zugewinns im Falle einer Scheidung stattfindet. Bei einer Mindestdauer von fünf Jahren würde im Falle einer Scheidung nach nur drei Jahren der Zugewinn während der Ehe nicht ausgeglichen werden, bei einer Scheidung nach sechs Jahren hingegen schon.

Anfangsvermögen genau ermitteln

Damit es bei einer potenziellen Scheidung nicht zu Konflikten und langwierigen Beweisverfahren kommt, könnt Ihr das Vermögen, welches jede einzelne Partei vor der Ehe besessen hat, vertraglich festhalten. Kommt es zu einer Scheidung, muss nicht erst ermittelt werden, wer tatsächlich wie viel zu Beginn der Ehe besessen hat und welcher Betrag vom Zugewinnausgleich betroffen ist.

Kinderklausel

Neben einer Mindestdauer der Ehe kann auch die Geburt eines Kindes als Startpunkt für die Zugewinngemeinschaft festgelegt werden. Dies bietet sich vor allem deshalb an, weil ein Kind oftmals für eine der beiden Parteien einen Einschnitt in die Karriere und damit auch in das Anhäufen von Vermögen bedeutet. Der Person, die sich um das Kind kümmert, wird so ein Ausgleich für diesen Einschnitt im Falle einer Scheidung gesichert.

Wo erhalte ich eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Zugewinngemeinschaft?

Um herauszufinden, ob die Zugewinngemeinschaft in Deinem Fall die richtige Wahl ist, kann es sinnvoll sein, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Dieser kann Dir Fragen rund um das Thema Ehe beantworten und Dir bei der Entscheidung helfen, ob die Zugewinngemeinschaft, eine modifizierte Version davon oder doch der Ehevertrag die richtige Wahl für Dich ist. Auf klugo.de findest Du auf Deine Problematik spezialisierte Anwälte und kannst kostenlos und unverbindlich eine Ersteinschätzung von einem Anwalt für Eherecht erhalten.

Wie wird der Zugewinn berechnet?

Dein Zugewinn lässt sich berechnen, indem Du die Höhe Deines Vermögens vor der Ehe von Deinem aktuellen Vermögen abziehst. Angenommen Du hast zu Beginn der Ehe ein Vermögen von 5.000 Euro besessen und besitzt nun 20.000 Euro, so liegt Dein Zugewinn bei 15.000 Euro. Hat Dein Ehepartner während der Ehe einen Zugewinn von 10.000 Euro erwirtschaftet, so steht ihm bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich von 2.500 Euro zu.

Um den Ausgleich des Zugewinns zu berechnen, musst Du die Differenz zwischen Deinem während der Ehe erwirtschafteten Vermögen und dem Deines Ehepartners errechnen und diesen Betrag dann durch zwei teilen. Die Person mit dem geringeren Zugewinn erhält diesen Betrag dann als Ausgleich.

Differenz des Zugewinns: 15.000 € - 10.000 € = 5.000 €
Betrag des Zugewinnausgleichs: 5.000 € / 2 = 2.500 €

Wann ist eine Zugewinngemeinschaft sinnvoll - und wann nicht?

Die Zugewinngemeinschaft ist vor allem bei dem klassischen Familienaufbau sinnvoll, bei dem ein Alleinverdiener eine Familie versorgt. Wann eine Zugewinngemeinschaft Sinn ergibt und wann ein Ehevertrag die bessere Option ist:

sinnvoll

Das Konzept der Zugewinngemeinschaft baut auf dem Grundgedanken auf, dass ein Alleinverdiener einer Familie finanziell versorgt, während die andere Person sich um die Kinder und den Haushalt kümmert. Dieses Modell ist zwar nicht mehr ganz aktuell, trifft auf viele Familien aber heute auch noch zu. Denn in vielen Haushalten arbeitet eine Partei aufgrund der Familie deutlich weniger oder auch gar nicht.

Die Zugewinngemeinschaft ist also vor allem dann sinnvoll, wenn ein Ehepaar sich für Kinder entscheidet und eine Person aufgrund der Kinder ihre Karriere aufgibt oder diese zurückstellt. Diese Person ist dann nicht in der Lage, selbst Vermögen zu erwirtschaften und erhält durch den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung eine faire Behandlung.

nicht sinnvoll

Weniger sinnvoll ist die Zugewinngemeinschaft hingegen, wenn der Besserverdienende an einem Unternehmen beteiligt oder selbstständig tätig ist. Ebenso kann ein Ehevertrag in einer Ehe ratsam sein, in der beide Parteien finanziell unabhängig und Kinder nicht vorgesehen sind.

Auch wenn eine Partei deutlich vermögender ist, als die andere, kann ein Ehevertrag davor schützen, dass der Besserverdienende nur aus finanziellen Gründen geheiratet wird. Und für Menschen die im Ausland leben oder bei einer Ehe, an der verschiedene Nationalitäten beteiligt sind, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um zu regeln, nach dem Recht welchen Landes im Falle einer Scheidung verfahren werden soll.

Welche Alternativen zur Zugewinngemeinschaft gibt es?

Als Alternative zur Zugewinngemeinschaft bietet sich die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft an. Was sich hinter den beiden Konzepten verbirgt:

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung wird jegliches Vermögen beider Ehepartner komplett voneinander getrennt und nur die jeweilige Person hat das Recht, über das eigene Vermögen zu bestimmten. Ob das Vermögen vor oder während der Ehe erwirtschaftet wurde, ist dabei nicht relevant. Kommt es zu einer Scheidung, so findet kein Zugewinnausgleich statt.

Der große Nachteil der Gütertrennung ist wohl, dass im Todesfall das Erbe komplett versteuert wird, während der Zugewinn bei einer Zugewinngemeinschaft steuerfrei ist.

Gütergemeinschaft

Entgegen der Gütertrennung steht die Gütergemeinschaft: Hierbei entscheidet sich das Ehepaar, das Vermögen komplett gemeinschaftlich zu verwalten, sodass beide Ehepartner die gleichen Rechte haben. Sowohl das vor der Ehe erwirtschaftete Vermögen, wie auch das, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde, ist für beide Ehepartner verfügbar. Hat ein Ehepartner Schulden oder macht solche während der Ehe, so ist der andere Partner für diese ebenso verantwortlich, auch wenn dieser von den Schulden keine Kenntnis hatte.

Sowohl die Gütertrennung, wie auch die Gütergemeinschaft muss mithilfe eines Notars in einem Ehevertrag festgehalten werden.

FAQs

Was verbirgt sich hinter dem Begriff modifizierte Zugewinngemeinschaft und kann ich auch nach meiner Hochzeit noch einen Ehevertrag aufsetzen? Hier findest Du eine Antwort auf die wichtigsten Fragen rund um die Zugewinngemeinschaft:

Was ist Zugewinn in der Ehe?

Der Zugewinn in der Ehe bezeichnet das Vermögen, welches während der Laufzeit der Ehe erwirtschaftet wurde. Wenn eine Person vor der Ehe 20.000 Euro besessen hat und bei der Scheidung ein Vermögen von 60.000 Euro besitzt, so hat diese Person einen Zugewinn von 40.000 Euro. Der zusätzliche Gewinn ist vor allem für die Berechnung des Zugewinnausgleichs relevant.

Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist eine Zugewinngemeinschaft, deren Inhalt mithilfe eines Vertrags an die Wünsche des Ehepaares angepasst wurde. Im Falle einer Scheidung werden dann die von der gesetzlichen Reglung abweichenden Vereinbarungen berücksichtigt.

Was ist der gesetzliche Güterstand?

Bei dem gesetzlichen Güterstand handelt es sich um die Zugewinngemeinschaft. Genauer bezeichnet der Güterstand die Vermögensverhältnisse innerhalb einer Ehe und bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um das gesetzlich vorgesehene Vermögensverhältnis bei einer Ehe und damit um den gesetzlichen Güterstand.

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit machen?

Ja, ein Ehevertrag kann auch noch nach der Hochzeit geschlossen werden. Ob kurz nach der Hochzeit oder viele Jahre später ist dabei nicht relevant. Entscheidend hierbei ist, dass beide Parteien mit dem Ehevertrag einverstanden sein müssen, da es keine juristische Verpflichtung zu einem nachträglichen Abschluss gibt. Dies gilt auch, wenn der Ehepartner zuvor versprochen hat, einen Ehevertrag nach der Hochzeit abzuschließen.