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Punkte in Flensburg: Punktesystem nach Vergehen

Wer sich zu viele Verstöße gegen geltende Verkehrsregeln leistet, der kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Auf Basis eines Punktesystems werden die verschiedenen Vergehen vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg vermerkt und bestraft. Bis zu drei Flensburg Punkte gibt es für besonders schwere Regelverstöße, bei acht Punkten ist der Führerschein weg.

Wofür gibt es Punkte in Flensburg?

Regelverstöße im Straßenverkehr werden vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) bestraft, mit Geldbußen, Fahrverboten – und auch mit Punkten. Zu diesem Zweck hat das KBA in Flensburg ein Punktesystem entwickelt, das die verschiedenen Verstöße, die täglich im Straßenverkehr begangen werden, unterschiedlich stark ahndet. Hier erfährst Du, wie das Punktesystem in Flensburg funktioniert.

Punktesystem

Bis zum Jahr 2014 wurden für besonders schlimme Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften bis zu sieben Punkte im Verkehrszentralregister des KBA verzeichnet. Zum 1. Mai 2014 wurde nicht nur der Name dieses Registers zu Fahreignungsregister geändert, sondern auch das Punktesystem in Flensburg grundlegend reformiert. Seither werden maximal drei Punkte für ein Vergehen vergeben, für weniger gravierende Verstöße sieht das Punktesystem in Flensburg einen beziehungsweise zwei Punkte vor.

Der Punktekatalog in Flensburg umfasst seit 2014 allerdings nur noch Vergehen, die eine unmittelbare Gefährdung des Straßenverkehrs bedeuten, und für die außerdem der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 60 Euro vorsieht. Vor der Reform lag diese Grenze bei 40 Euro. Dadurch sind einige Regelverstöße aus dem Punktekatalog in Flensburg verschwunden. Park- und Halteverstöße oder Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht zum Beispiel sind seit der Reform nicht mehr in der Punkteregelung in Flensburg enthalten, Bußgelder sind allerdings unverändert zu entrichten, meist sogar mehr als zuvor. Ausnahmen stellen solche Halteverstöße dar, die sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken, etwa wenn Du dadurch Einsatzfahrzeuge behinderst.

Im folgenden Abschnitt erfährst Du Näheres zu der Frage, welche Verstöße mit wie vielen Punkten belegt werden:

1 Punkt in Flensburg

Das Punktesystem in Flensburg sieht einen Punkt für sogenannte schwere Ordnungswidrigkeiten vor, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Zu diesen schweren Ordnungswidrigkeiten zählen zum Beispiel die folgenden Verstöße:

  • Abstandsvergehen: Fahrer, die zu dicht auffahren, werden auch bei geringerer Geschwindigkeit laut Punktesystem in Flensburg mit einem Punkt bestraft.
  • Handyverstöße: Wer mit seinem Handy am Steuer erwischt wird, bekommt ebenfalls einen Punkt.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Auch wer mit 16 - 30 km/h zu viel geblitzt wird, kommt laut Punktetabelle in Flensburg noch mit einem Punkt davon.
  • Halteverstöße: Einen Punkt sieht das KBA auch für denjenigen vor, der durch falsches Parken Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen behindert.

2 Punkte in Flensburg

Zwei Flensburger Punkte sieht die Punktetabelle für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten und bestimmte Straftaten, die nicht zum direkten Führerscheinentzug führen, vor. In diese Kategorien fallen Vergehen wie die folgenden:

  • Grobe Abstandsvergehen: Ein zu geringer Abstand zum Vordermann bei hoher Geschwindigkeit hat zwei Strafpunkte in Flensburg zur Folge
  • Überholverbot: Wer ein Überholverbot missachtet, muss ebenfalls mit zwei Flensburg Punkten rechnen.
  • Rote Ampel: Wer trotz Rot über die Ampel fährt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen beschädigt, der bekommt mindestens zwei Punkte in Flensburg. Auch ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung drohen bereits zwei Punkte in Flensburg, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigt.

3 Punkte in Flensburg

Das Punktesystem in Flensburg sieht für eine Straftat, die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis einhergeht und sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirkt, drei Punkte vor. Hierzu zählten zum Beispiel die folgenden Delikte:

  • Vollrausch: Wer mit mehr als 1,1 Promille ins Auto steigt, macht sich in jedem Fall strafbar, auch dann, wenn er nicht in einen Unfall verwickelt ist. Auch bei niedrigerer Alkoholkonzentration im Blut kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen auftreten.
  • Rücksichtslosigkeit: Kann beim Überqueren einer Roten Ampel besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers nachgewiesen werden, wodurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es sogar zu einem Unfall kommt, dann kann auch dieser Verstoß eine Straftat darstellen.
  • Nötigung: Wer bei hoher Geschwindigkeit zu dicht auf seinen Vordermann auffährt und damit den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält, gefährdet die Verkehrssicherheit und macht sich unter Umständen sogar der Nötigung schuldig.
  • Unfallflucht: Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich ebenso strafbar und erhält drei Punkte auf sein Punktekonto in Flensburg.

Punkte nach Vergehen

Du bist noch nicht sicher, wie viele Flensburg Punkte Dir nun für Deinen Regelverstoß drohen? Der folgende Bußgeldkatalog gibt Dir detailliert Auskunft darüber, welches konkrete Vergehen mit welchem Bußgeld und wie vielen Punkten belegt wird und ob ein Fahrverbot mit den Punkten verbunden ist:

Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts)

Überschreitung

bis 10 km/h

Punkte

0

Bußgeld (€)

30

Fahrverbot

Lohnt ein Einspruch?

-

Überschreitung

11 – 15 km/h

Punkte

0

Bußgeld (€)

50

Fahrverbot

Lohnt ein Einspruch?

-

Überschreitung

16 – 20 km/h

Punkte

0

Bußgeld (€)

70

Fahrverbot

Lohnt ein Einspruch?

-

Überschreitung

21 – 25 km/h

Punkte

1

Bußgeld (€)

115

Fahrverbot

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Überschreitung

26 – 30 km/h

Punkte

1

Bußgeld (€)

180

Fahrverbot

Lohnt ein Einspruch?

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Überschreitung

31 – 40 km/h

Punkte

2

Bußgeld (€)

260

Fahrverbot

1 Monat

Lohnt ein Einspruch?

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Überschreitung

41 – 50 km/h

Punkte

2

Bußgeld (€)

400

Fahrverbot

1 Monat

Lohnt ein Einspruch?

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Überschreitung

51 – 60 km/h

Punkte

2

Bußgeld (€)

560

Fahrverbot

2 Monate

Lohnt ein Einspruch?

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Überschreitung

61 – 70 km/h

Punkte

2

Bußgeld (€)

700

Fahrverbot

3 Monate

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Überschreitung

über 70 km/h

Punkte

2

Bußgeld (€)

800

Fahrverbot

3 Monate

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Punkte für Park- und Halteverstöße

Beschreibung

Parken an Engstellen

Bußgeld

35 €

Punkte

0

Beschreibung

mit Behin­derung von Einsatz­fahrzeugen

Bußgeld

100 €

Punkte

1

Beschreibung

Parken auf Auto­bahnen oder Kraftfahr­tstraßen

Bußgeld

70 €

Punkte

1

Punkte für Abstandsverstöße

Tatbestand

... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

Bußgeld

75 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Tatbestand

... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes

Bußgeld

100 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Tatbestand

... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes

Bußgeld

160 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Tatbestand

... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes

Bußgeld

240 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Tatbestand

... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

Bußgeld

320 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Punkte für Rotlichtverstöße

Beschreibung

Rote Ampel überfahren

Bußgeld

90 €

Punkte

1

Fahrverbot

Lohnt ein Einspruch?

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Beschreibung

mit Gefährdung

Bußgeld

200 €

Punkte

2

Fahrverbot

1 Monat

Lohnt ein Einspruch?

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Beschreibung

mit Sach­be­schä­digung

Bußgeld

240 €

Punkte

2

Fahrverbot

1 Monat

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Beschreibung

Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren

Bußgeld

200 €

Punkte

2

Fahrverbot

1 Monat + ggf. Geldstrafe, Führerscheinentzug u. Freiheitsstrafe bis 5 J.

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Beschreibung

... mit Ge­fähr­dung

Bußgeld

320 €

Punkte

2

Fahrverbot

1 Monat + ggf. Geldstrafe, Führerschein­entzug u. Freiheits­strafe bis 5 J.

Lohnt ein Einspruch?

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Beschreibung

mit Sach­be­schä­digung

Bußgeld

360 €

Punkte

2

Fahrverbot

1 Monat + ggf. Geldstrafe, Führerscheinentzug u. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre

Lohnt ein Einspruch?

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Beschreibung

Nach rechts ab­bie­gen, ohne vorher an einer Am­pel zu halten, an der rechts ein grü­ner Pfeil ange­bracht ist

Bußgeld

70 €

Punkte

1

Fahrverbot

Lohnt ein Einspruch?

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Beschreibung

... mit Ge­fähr­dung

Bußgeld

100 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Beschreibung

... mit Ver­ur­sachung eines Un­falls

Bußgeld

120 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Beschreibung

Nach rechts abbiegen, ohne vorher an einer Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist, u. dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern

Bußgeld

100 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Punkte fürs Telefonieren am Steuer

Beschreibung

Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt

Bußgeld

100 €

Punkte

1

Fahrverbot

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Beschreibung

mit Ge­fährdung

Bußgeld

150 €

Punkte

2

Fahrverbot

1 Monat

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Beschreibung

...mit Sachbe­schädigung

Bußgeld

250 €

Punkte

2

Fahrverbot

1 Monat

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Welche Folgen haben Punkte in Flensburg?

In manchen Fällen haben Verstöße gegen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften unmittelbare Folgen wie ein kurzzeitiges Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis in diesem Fall automatisch wieder erteilt. Dramatischer stellt sich die Situation dar, wenn man durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sich besonders rücksichtslos verhält. In einem solchen Fall kann eine überfahrene rote Ampel, eine Fahrt unter Alkoholeinfluss oder das Telefonieren am Steuer sogar zur Straftat werden. Dies hat die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate, eine Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe zur Folge, auch wenn die Grenze von acht Punkten mit dem Verstoß noch nicht erreicht ist.

Auch ohne ein unmittelbar erteiltes Fahrverbot haben Punkte in Flensburg Folgen, zumindest dann, wenn es zu schnell zu viele werden. Vor der großen Reform von 2014 wurde Autofahrern erst ab 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Seither sind nur noch acht Punkte nötig. Für die einzelnen Vergehen werden jedoch auch nur noch höchstens drei statt vormals sieben Flensburg Punkte eingetragen.

Die folgende Tabelle gibt Dir Auskunft über die Auswirkungen der angesammelten Punkte in Flensburg:

Konsequenzen

Punktestand

1 bis 3 Punkte

Konsequenzen

In Flensburg wird lediglich eine Vormerkung eingetragen.

Punktestand

4 bis 5 Punkte

Konsequenzen

Eine Ermahnung wird erteilt und ggf. der Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau gegeben.

Punktestand

6 bis 7 Punkte

Konsequenzen

Hier ist mit einer Verwarnung zu rechnen. Ebenfalls wird ein Fahreignungsseminar bei diesem Punktestand empfohlen.
Ein Punkteabbau ist hier jedoch nicht mehr möglich.

Punktestand

ab 8 Punkten

Konsequenzen

Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Eine Wiedererteilung kann nach frühestens 6 Monaten beantragt werden.

Wie die Tabelle zeigt, werden bereits im Vorfeld eines Führerscheinentzugs stufenweise verkehrserzieherische Maßnahmen durch das Kraftfahrtbundesamt ergriffen, mit denen der Fahrer auf die gefährliche Entwicklung auf seinem Punktekonto hingewiesen und zum Punkteabbau angeregt werden soll. Sowohl Ermahnung als auch Verwarnung sind für den Verkehrssünder im Übrigen mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,53 Euro verbunden.

Führerscheinentzug

Wer trotz Ermahnung und Verwarnung die Schwelle von acht Punkten in Flensburg überschreitet, der gilt dem KBA zufolge als „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Anders als im Falle eines kurzzeitigen Fahrverbots müssen Verkehrssünder bei acht Punkten in Flensburg mit einem Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate rechnen, je nach Verstoß sind sogar mehrere Jahre möglich.

Während Autofahrer ihre Fahrerlaubnis nach Ablauf eines höchstens drei Monate dauernden Fahrverbots automatisch wiedererhalten, müssen sie diese im Falle eines Entzugs der Fahrerlaubnis erst wieder beantragen. Dies ist frühestens nach Ablauf der sechsmonatigen Sperre möglich.

Um Deine Fahrerlaubnis nach dem Entzug zurückzubekommen, musst Du Deine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs neu unter Beweis stellen. Dafür kann ein Fahreignungsseminar verpflichtend sein, ebenso kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Bedingung für das Zurückerlangen der Fahrerlaubnis sein – insbesondere im Fall von Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

Wichtig: Der Führerschein kann erst entzogen werden, nachdem Du zuerst eine Ermahnung und anschließend eine Verwarnung erhalten hast. So sieht es das Straßenverkehrsgesetz vor. Wer also zum Beispiel aufgrund einer Straftat direkt von fünf auf acht Punkte in Flensburg gestuft wird und somit die Verwarnung übersprungen hat, wird auf sieben Punkte zurückgestuft und verliert seine Fahrerlaubnis nicht.

Hilfe bei drohenden Punkten

Nicht jeden Bußgeldbescheid musst Du einfach so hinnehmen. Einer Studie von Verkehrsexperten zufolge ist etwa einer von zwölf Bußgeldbescheiden unzulässig. Jeder vierte ist in der Beweisführung zumindest mangelhaft.

Angesichts dieser Fehlerquote kann es sich durchaus lohnen, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen und dagegen Einspruch einzulegen. Insbesondere natürlich dann, wenn aufgrund des Bescheids Punkte oder saftige Geldstrafen drohen.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe erhältst Du über das Portal geblitzt.de. Dort kannst Du Deinen Bußgeldbescheid überprüfen. Verkehrsrechtsanwälte prüfen für Dich dann kostenlos die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bescheid. Schätzen sie die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens gut ein, übernimmt ein Anwalt den Fall.

Ist der Einspruch erfolgreich, wird das Bußgeldverfahren eingestellt, sodass Du weder Flensburg-Punkte noch Geldstrafen fürchten musst. Halten die Anwälte einen Einspruch hingegen nicht für sinnvoll oder stimmt das Gericht der Einstellung des Verfahrens nicht zu, wird der Bußgeldbescheid wirksam. Dir entstehen allerdings keine zusätzlichen Kosten.

Überliegefrist

Wichtig ist die sogenannte Überliegefrist von einem Jahr. So lange werden die verfallenen Flensburg Punkte noch im Register aufbewahrt, bevor sie schließlich endgültig gelöscht werden. Damit soll verhindert werden, dass Verkehrssünder von langen Zustellungsfristen für Bußgeldbescheide profitieren.

Ein Beispiel

Stell Dir vor, das Fahreignungsregister weist bereits sieben Punkte für Dich aus – Du stehst also kurz vor dem Entzug der Fahrerlaubnis. Nun verfällt einer Deiner sieben Punkte, weil die entsprechende Tilgungsfrist abgelaufen ist, sodass Dein Punktestand auf sechs reduziert wird. Der verfallene Punkt bleibt aber aufgrund der Überliegefrist vermerkt.

Kurz darauf erhältst Du einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes, der bereits zwei Monate zurückliegt und für den Du einen Punkt erhältst. Zum Zeitpunkt des Verstoßes hattest Du bereits sieben Punkte auf dem Konto, durch den achten Punkt verlierst Du nun die Fahrerlaubnis. Würde der verfallene Punkt sofort aus dem Register gelöscht, wären aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei der Zustellung des Bußgeldbescheides nur sieben Punkte für Dich verzeichnet und Du würdest die Fahrerlaubnis fälschlicherweise behalten.

Anbieter

Geblitzt.de
geblitzt.de
  • zu schnell gefahren, Handy am Steuer, über Rot gefahren, zu dicht aufgefahren
  • kostenlose Prüfung des Bußgeldverfahrens

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Die Punkte in Flensburg sind glücklicherweise nicht für die Ewigkeit. Jeder gespeicherte Punkt wird also irgendwann einmal wieder aus dem System gelöscht. Das ist neu seit der großen Punkte-Reform aus dem Jahr 2014. Bis dahin verhinderten neue Verstöße, dass alte Flensburg Punkte aus dem Register verschwinden. Seit 2014 werden nun alle Vergehen separat behandelt.

Nach wie vielen Jahren die Löschung der Punkte erfolgt, hängt von der Schwere des Verstoßes ab, für den Du sie erhalten hast. Es werden dabei drei Zeiträume unterschieden.

Die unten stehende Tabelle gibt Dir eine Übersicht:

Wann Punkte gelöscht werden
Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt 2,5 Jahre
Grobe Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten 5 Jahre
Straftat mit zwei Punkten 5 Jahre
Straftat mit drei Punkten 10 Jahre

Die einzige Ausnahme stellen Fahrer dar, die sich noch in der Probezeit befinden. Diese dauert für gewöhnlich zwei Jahre, kann sich jedoch durch einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln, einen sogenannten A-Verstoß, oder zwei leichte Verstöße, sogenannte B-Verstöße, um weitere zwei Jahre verlängern. Zu den A-Verstößen für Fahranfänger zählen zum Beispiel das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h oder ein Verstoß gegen Null-Promille-Grenze. Als B-Verstoß werden zum Beispiel die Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen oder die Benutzung eines Handys am Steuer bei laufendem Motor gewertet. Neben der Verlängerung der Probezeit kommt auf auffällig gewordene Fahranfänger zudem ein Aufbauseminar zu. Während der Probezeit verfallen die Punkte in Flensburg nicht, egal wie viele Jahre diese dauert.

Wie kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Wer nicht warten möchte, bis die gesammelten Punkte in Flensburg verfallen, kann sich aktiv einbringen, um sein Punktekonto in Flensburg ein wenig zu entlasten. Mit der Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar kann man einen seiner Punkte in Flensburg abbauen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Bedingungen

Als Erstes ist festzuhalten: Niemand zwingt Dich dazu, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Die Teilnahme ist freiwillig. Nichtsdestotrotz behält sich das Kraftfahrtbundesamt vor, mit der Zusendung einer Ermahnung (ab vier Punkten) beziehungsweise einer Verwarnung (ab sechs Punkten) auch den Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem solchen Seminar zu verbinden.

Entschließt Du Dich dazu, ein Fahreignungsseminar zu besuchen, dann solltest Du dies möglichst frühzeitig tun. Denn: Nicht jeder kann seine Punkte in Flensburg abbauen. Wer schon mehr als fünf Punkte gesammelt und somit bereits vom KBA verwarnt worden ist, der kann aktiv nichts mehr zur Reduktion seiner Punkte in Flensburg beitragen, sondern nur noch auf den Verfall der Punkte in Flensburg nach einigen Jahren warten.

Hinzu kommt: Einen Weg, um in kürzerer Zeit gleich mehrere Punkte in Flensburg abzubauen, gibt es nicht. Denn die Teilnahme an den Seminaren ist zwar freiwillig, kann jedoch nicht beliebig oft wiederholt beziehungsweise angerechnet werden. Zwischen zwei Seminaren muss daher ein Abstand von mindestens fünf Jahren liegen. Was genau Du in einem Fahreignungsseminar lernst, erfährst Du im folgenden Abschnitt.

Fahreignungsseminar

Fahreignungsseminare werden von Fahrschulen ebenso wie vom TÜV angeboten. Dabei kannst Du zwischen Einzelunterricht oder einem Seminar in einer kleinen Gruppe von bis zu sechs Personen wählen. Entscheidest Du Dich für Letzteres, kannst Du meist ein wenig Geld sparen. Und das lohnt sich durchaus. Denn so ein Fahreignungsseminar ist nicht billig. Insgesamt solltest Du mit Kosten von 500 bis 650 Euro rechnen. Inhaltlich gliedert sich ein Fahreignungsseminar in zwei große Module.

Verkehrspädagogischer Teil

Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Sitzungen à 90 Minuten. Der genaue Inhalt hängt davon ab, welche Verstöße Du Dir geleistet hast. Im Seminar geht es darum, sich die Verkehrsregeln und deren Sinn noch einmal vor Augen zu führen. Ebenso wirst Du darauf hingewiesen, welche Gefahren drohen, wenn Du die entsprechenden Verkehrsregeln nicht einhältst.

Verkehrspsychologischer Teil

Der zweite Teil des Seminars befasst sich mit Deinem persönlichen Fahrverhalten und den Einstellungen und Handlungen, die zu den Regelverstößen geführt haben. Vorrangiges Ziel dieser eingehenden Analyse ist eine nachhaltige Änderung des riskanten Fahrverhaltens, um weitere Regelverstöße in der Zukunft zu vermeiden. Zu diesem Zweck erhältst Du vom Verkehrspsychologen Tipps und Strategien, die Du schließlich im Alltag auf der Straße anwenden sollst.

Um besprechen zu können, inwiefern die Anregungen des Verkehrspsychologen bei Dir Wirkung gezeigt haben, müssen zwischen den beiden 75-minütigen Sitzungen mindestens drei Wochen vergehen, sodass Du in der zweiten Sitzung von Deinen Erfahrungen mit den neuen Strategien berichten kannst.

Wie kann ich meinen Punktestand in Flensburg abfragen?

Um zu erfahren, wie viele Punkte in Flensburg Du angehäuft hast und ob beim nächsten Regelverstoß schon der Führerscheinentzug droht, kannst Du Dich mit einem entsprechenden Antrag an das in Flensburg ansässige Kraftfahrtbundesamt, kurz KBA, wenden. Dort erhältst Du außerdem Auskunft darüber, wann Deine Punkte in Flensburg verfallen. Um an die gewünschten Informationen zu gelangen, stehen Dir verschiedene Antragswege offen.

online

Auf der Internetseite des KBA kannst Du kostenlos und zeitsparend herausfinden, wie viele Punkte Du bereits in Flensburg angehäuft hast. Damit das funktioniert, benötigst Du allerdings unbedingt einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, ein entsprechendes Lesegerät und eine Software, die die Daten sicher überträgt.

persönlich

Beim KBA selbst gibt es einen sogenannten Auskunftspavillon. Wenn Du Dich in Flensburg aufhältst, kannst Du dort montags bis freitags während der Öffnungszeiten persönlich vorbeigehen und einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen, um zu erfahren, wie viele Punkte dort für Dich verzeichnet sind. Dafür musst Du auf jeden Fall ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen können, also etwa den Personalausweis, den Reisepass oder einen behördlichen Dienstausweis.

telefonisch

Am Telefon erhältst Du vom KBA keine Auskunft.

per Brief

Hast Du es nicht ganz so eilig oder verfügst schlicht nicht über die notwendige Ausstattung für die Online-Abfrage, dann kannst Du Deinen Antrag auch auf dem Postweg stellen. Auch hierbei entstehen Dir abgesehen vom Porto keine Kosten. Dafür findest Du auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes einen entsprechenden Antragsvordruck zum Herunterladen und Ausdrucken, auf dem Du Deine Personendaten eintragen und persönlich unterschreiben musst. Außerdem ist dem Antrag eine Kopie von Vorder- und Rückseite Deines Personalausweises beizulegen. Mit einer Auskunft durch das KBA kannst Du dann nach ungefähr zehn Tagen rechnen.