Beim Autofahren mit dem Handy telefoniert oder zu schnell gefahren: Ein Punkt in Flensburg ist schnell gesammelt. Um eine teure schriftliche Ermahnung oder sogar Deinen Führerscheinentzug zu vermeiden, solltest Du Deine Punkte in Flensburg abfragen. Außerdem erfährst Du so auch, wann Deine gesammelten Punkte verfallen, denn je nach Verkehrsverstoß gibt es unterschiedliche Fristen. Es gibt verschiedene Wege, wie Du Deine Flensburg-Punkte abfragen kannst.
Wie kann ich Punkte in Flensburg abfragen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt das Fahreignungsregister. Früher hieß das Verkehrszentralregister. Dort werden die Punkte gesammelt, die für mindestens schwere Ordnungswidrigkeiten vergeben werden. Dazu gehört zum Beispiel Telefonieren beim Autofahren, über 21 km/h zu schnell fahren oder Falschparken, wenn Du dadurch Einsatzfahrzeuge behinderst. Es gibt drei Wege, wie Du Deine Flensburg-Punkte abfragen kannst.
Online
Du kannst Deine Punkte in Flensburg online einsehen – sogar kostenlos. Dazu ist die Behörde verpflichtet. Dafür brauchst Du jedoch einen neuen und gültigen Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Nur so kannst Du online über die Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes Deine Flensburg-Punkte abfragen.
Einige Anwaltskanzleien werben damit, dass Du über ihre Kanzlei online Deine Punkte in Flensburg abfragen kannst. Dafür musst Du der Kanzlei Deine persönlichen Daten zur Verfügung stellen und ihr eine Vollmacht geben, dass sie für Dich die Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt stellt. Liegt der Auszug aus dem Fahreignungsregister vor, senden sie Dir diesen Auszug per Mail zu. Dafür verlangen solche Kanzleien Gebühren.
Persönlich
Falls Du in Flensburg oder in der Umgebung lebst, kannst Du ganz einfach persönlich Deine Punkte in Flensburg abfragen. Dafür gehst Du zum sogenannten Auskunftspavillon des Kraftfahrt-Bundesamtes und stellst dort den Antrag. Die Behörde hat folgende Öffnungszeiten:
- Montag bis Mittwoch: 9 bis 15 Uhr
- Donnerstag: 9 bis 16:30 Uhr
- Freitag: 9 bis 14 Uhr
Brief
Wenn Du weder in Flensburg wohnst noch ein Kartenlesegerät für Deinen Personalausweis zur Verfügung hast, kannst Du kostenlos Deine Flensburg-Punkte abfragen, indem Du per Post den entsprechenden Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt schickst. Den „Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ gibt es auf der Internetseite der Behörde.
Welche Unterlagen benötige ich zum Punkte in Flensburg abfragen?
- Online: Du benötigst keine Unterlagen außer den technischen Voraussetzungen: Deinen Personalausweis mit Online-Funktion, eine bestimmte Software zur sicheren Datenübertragung (AusweisApp2) sowie das Kartenlesegerät.
- Persönlich: Willst Du Deine Punkte in Flensburg abfragen, musst Du nur Deinen Personalausweis, Reisepass oder behördlichen Dienstausweis zur Behörde mitbringen.
- Per Post: Zusammen mit dem Antragsvordruck musst Du Deine Personendaten, eine persönliche Unterschrift sowie eine Kopie von der Vorder- und Rückseite Deines Personalausweises an das Kraftfahrt-Bundesamt senden.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Punktestand erfahre?
Wie lange Deine Kraftfahrt-Bundesamt-Auskunft dauert, hängt davon ab, auf welchem Weg Du Deine Flensburg-Punkte abfragen willst.
- Online: Nutzt Du die Online-Antragsstellung, erhältst Du Deine Punkteauskunft aus Flensburg sofort online. Nur in Ausnahmefällen teilt Dir die Behörde schriftlich mit, wie viele Punkte Du hast.
- Persönlich: Wenn Du Deinen Punktestand in Flensburg abfragen willst und dazu direkt zum Kraftfahrt-Bundesamt gehst, bekommst Du sofort Deine schriftliche Auskunft aus dem Fahreignungsregister.
- Per Post: Die Bearbeitung des Antrages per Post kann etwa zehn Werktage dauern. Die Behörde schickt Dir den Auszug aus dem Register per Post zurück. Wenn Du nicht in Deutschland lebst, versendet das Kraftfahrt-Bundesamt den Auszug aus dem Register auch ins Ausland. Außerdem kann die Behörde die Mitteilung auch auf Englisch verfassen, wenn Du das auf dem Antrag vermerkst.
Wie kann ich Einspruch einlegen?
Laut einer Studie von Verkehrsexperten sind acht Prozent der Bußgeldbescheide unzulässig falsch und weitere 25 Prozent in ihrer Beweisführung zumindest mangelhaft. Das heißt, dass insgesamt rund ein Drittel aller Bußgeldbescheide fehlerhaft ist.
Deshalb kann es sich lohnen, wenn Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst. So sparst Du das Bußgeld und erhältst keine Punkte. Die Verkehrsanwälte vom Portal geblitzt.de prüfen kostenlos Dein Bußgeldverfahren.
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