Bußgeldkatalog 2024: Strafen, Punkte, Fahrverbote

Mit dem Bußgeldkatalog bekommst Du es zu tun, wenn Du als Verkehrsteilnehmer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Informiere Dich hier, welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht und was das für Dich als Autolenker, Radfahrer oder Fußgänger konkret bedeutet. Und das Wichtigste: Was Du tun kannst, wenn ein Bußgeldbescheid in Deinen Briefkasten geflattert ist.

Was genau ist der Bußgeldkatalog?

Was auf Deutschlands Straßen erlaubt ist und was nicht, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Bußgeldkatalog enthält die genauen Strafen, die bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung drohen. Der zugrunde liegende Gesetzestext nennt sich Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) - oder in der Langfassung "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr".

Die im Bußgeldkatalog angeführten Strafsätze sind nur sogenannte Regelsätze. Das heißt, sie sind nicht völlig verbindlich, sondern die Behörden können in begründeten Fällen davon abweichen.

Der Bußgeldkatalog wurde bereits mehrfach reformiert, zuletzt im November 2021. Allerdings wurden die Änderungen wegen eines Formfehlers vorerst rückgängig gemacht. Seit 2021 gilt ein reformierter Punktekatalog, der dann für Dich relevant ist, wenn Du mehrmals wegen eines Verkehrsdelikts erwischt wirst.

Der Bußgeldkatalog ist nach einzelnen Themenbereichen geordnet. Wichtige Teilbereiche sind etwa

  • Tempoverstöße (überhöhte Geschwindigkeit)
  • Rotlichtverstöße (Überfahren einer roten Ampel)
  • Abstandsdelikte
  • Handy am Steuer
  • Missachtung der Vorfahrtsregeln
  • Halten und Parken
  • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Der Bußgeldkatalog ist in Deutschland übrigens nicht nur für Kfz-Lenker von Bedeutung. Er sieht auch für Radfahrer und Fußgänger Sanktionen vor, wenn sie gegen wichtige Verkehrsregeln verstoßen.

Was kann ich gegen einen Bußgeldbescheid tun?

Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann bist Du in guter Gesellschaft: Zwar gibt es keine genauen Zahlen, Schätzungen zufolge werden in Deutschland aber jährlich um die 20 Millionen Bußgeldbescheide verschickt. Am häufigsten wird übrigens ein Bußgeld nach einem Blitzer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit verhängt.

Für juristische Laien ist es schwer zu beurteilen, ob ein Bußgeldbescheid zu Recht ausgestellt wurde und ob er korrekt ist oder nicht. Viele beißen daher in den sauren Apfel und akzeptieren die Strafe. Zumal schon eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt bis zu 190 Euro kosten kann und damit oft teurer ist als das eigentliche Bußgeld nach einem Blitzer oder einem anderen Verkehrsverstoß! Falls Du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du Dich mit dem Bußgeldbescheid an sie wenden.

Du hast keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen? Dann gibt es eine gute Alternative: Über den Dienstleister geblitzt.de kannst Du Deinen Bußgeldbescheid kostenlos von Verkehrsanwälten überprüfen lassen! Diese Rechtshilfe ist für Dich völlig gratis und daher risikolos. Denn der Service finanziert sich über Lizenzgebühren für eine spezielle Rechtssoftware, die der Anbieter geblitzt.de entwickelt hat und seinen Partner-Anwälten zur Verfügung stellt.

Anbieter

Geblitzt.de
geblitzt.de
  • zu schnell gefahren, Handy am Steuer, über Rot gefahren, zu dicht aufgefahren
  • kostenlose Prüfung des Bußgeldverfahrens

In rund einem Drittel der Fälle, die der Dienstleister geblitzt.de annimmt, können die Verkehrsanwälte Verbesserungen für den Betroffenen erreichen. Denn manchmal erhalten Bußgeldbescheide formale oder inhaltliche Fehler. Beispielsweise hat ein Bußgeldbescheid vor Gericht nicht Bestand, wenn der Verkehrsverstoß, der Dir vorgeworfen wird, nicht lückenlos nachvollziehbar ist. In so einem Fall stehen die Chancen gut, dass das Verfahren eingestellt wird.

Doch auch wenn der Vorwurf gegen Dich berechtigt und der Bescheid korrekt ist, lässt sich oft eine Strafmilderung erreichen. Denn in begründeten Fällen können die Behörden von dem im Strafkatalog vorgesehenen Regelsätzen abweichen. Beispielsweise, wenn Du bisher nicht weiter aufgefallen bist und nur durch eine kurze Unachtsamkeit gegen Verkehrsregeln verstoßen hast. Auch Fahrverbote lassen sich in vielen Fällen abwenden, etwa wenn dadurch Deine berufliche Existenz gefährdet wäre. Dann zahlst Du vielleicht nur ein höheres Bußgeld nach einem Blitzer, musst aber nicht den Führerschein abgeben.

Vor allem wenn schwere Vorwürfe gegen Dich erhoben werden, solltest Du den Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen! So einfach kannst Du die kostenlose Rechtshilfe über geblitzt.de in Anspruch nehmen:

1. Unterlagen einreichen

Sende eine Kopie Deines Bußgeldbescheides an den Dienstleister - am besten per E-Mail oder Fax. Falls Du bisher nur einen Anhörungsbogen erhalten hast, kannst Du auch diesen einreichen, um ihn überprüfen zu lassen. Zusätzlich braucht geblitzt.de eine unterschriebene Vollmacht, damit die Anwälte Dich gerichtlich vertreten dürfen. Dieses Formular findest Du auf der Webseite des Anbieters.

Wichtig

Du darfst Dir dafür nicht zu viel Zeit lassen. Denn die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur 14 Tage!

2. Fall kostenlos überprüfen lassen

Der Anwalt, der Deinen Fall übernimmt, wird sich innerhalb weniger Tage per E-Mail bei Dir melden und Dir mitteilen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Falls ja, übernimmt geblitzt.de die Verfahrenskosten. Falls wenig Aussicht auf Erfolg besteht, wird Dir der Anwalt empfehlen das Bußgeld zu bezahlen. Dann ist Dein Bescheid immerhin kostenlos überprüft worden.

3. Kostenlos Einspruch erheben lassen

Wenn die Anwälte in Deinem Namen Einspruch gegen Deinen Bußgeldbescheid erheben, musst Du Dich um nichts weiter kümmern! Falls Du in der Zwischenzeit weitere Post von den Behörden erhältst, dann leite sie einfach an Deinen zuständigen Anwalt weiter.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog in Deutschland vor?

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht 4 Arten von Strafen vor, die - je nach Schwere des Delikts - auch kombiniert werden können. Das sind:

  • Verwarnungsgelder
  • Bußgelder
  • Eintragungen im Fahreignungsregister ("Flensburg-Punkte")
  • Fahrverbote

Was sind Verwarnungsgelder?

Verwarnungsgelder und Bußgelder - beides wird umgangssprachlich oft in einen Topf geworfen. Doch offiziell besteht hier ein wichtiger Unterschied! Für Verwarnungsgelder gilt Folgendes:

  • Art der Verstöße: Verwarnungsgelder werden für geringfügige Ordnungswidrigkeiten verhängt.
  • Höhe: Die Höhe liegt für Kfz-Lenker zwischen 5 und 55 Euro. Fußgänger bezahlen in der Regel 5 Euro, Radfahrer 15 Euro.
  • Frist: Die Zahlungsfrist für das Verwarnungsgeld beträgt 1 Woche.
  • Verfahren: Es wird zunächst kein Bußgeldverfahren eröffnet.
  • Gebühren: Bezahlst Du das Verwarnungsgeld fristgerecht, fallen keine weiteren Gebühren an.

Einige typische Beispiele, wofür Du ein Verwarnungsgeld kassierst:

  • Parken ohne Parkschein
  • Parken in der zweiten Reihe oder an engen Straßenstellen
  • Abbiegen ohne zu blinken
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h
  • Nicht angelegter Sicherheitsgurt

Wirst Du von einer Polizeistreife angehalten, hast Du meist die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld direkt vor Ort zu bezahlen. Damit ist die Sache abgeschlossen. Falls Du gegen das Verwarnungsgeld Einspruch erhebst oder es nicht fristgerecht innerhalb von einer Woche bezahlst, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Du erhältst nach einigen Wochen einen Bußgeldbescheid. Dabei kommen weitere Kosten auf Dich zu: 25 Euro für die Eröffnung des Verfahrens sowie 3,50 Euro für den Versand. Falls Dein Einspruch erfolglos ist, zahlst Du diese Gebühren zusätzlich zu dem eigentlichen Verwarnungsgeld.

In den meisten Fällen ist es daher besser, das Verwarnungsgeld zu bezahlen und auf einen Einspruch zu verzichten. Denn das Risiko ist hoch, dass Du am Ende eine weitaus höhere Rechnung zu begleichen hast. Weitere Konsequenzen wie Punkte in Flensburg oder Fahrverbote sind bei einem Verwarnungsgeld nicht vorgesehen.

Was sind Bußgelder?

Korrekt ist im Bußgeldkatalog von "Geldbußen" die Rede. Für sie gilt Folgendes:

  • Art der Verstöße: Bußgelder werden für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt. Begehst Du hingegen eine Straftat (z.B. Fahrerflucht), dann zahlst Du ein "Strafgeld".
  • Höhe: Die Höhe beträgt mindestens 60 Euro, maximal 1.000 Euro (in begründeten Einzelfällen auch mehr).
  • Frist: Die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid liegt bei 14 Tagen ab Zustellungsdatum. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Du hast dann weitere 14 Tage Zeit, um das Bußgeld zu bezahlen.
  • Verfahren: Im Unterschied zum Verwarnungsgeld wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
  • Gebühren: Du bezahlst zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld mindestens 28,50 Euro an Gebühren - 25 Euro für die Verfahrenseröffnung sowie 3,50 Euro Versandkosten. Auch weitere Auslagen, z.B. für die Zustellung von Mahnungen, können Dir in Rechnung gestellt werden.

Die folgende Tabelle zeigt Dir die Bußgeld-Regelsätze für einige typische Delikte im Straßenverkehr. Die Behörden können von diesen Regelsätzen abweichen - das liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Zusätzlich zu der Geldbuße kann der Bußgeldkatalog in Deutschland außerdem Punkte in Flensburg und ein zeitlich begrenztes Fahrverbot vorsehen.

Punktestand

1 bis 3 Punkte

Konsequenzen

In Flensburg wird lediglich eine Vormerkung eingetragen.

Punktestand

4 bis 5 Punkte

Konsequenzen

Eine Ermahnung wird erteilt und ggf. der Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau gegeben.

Punktestand

6 bis 7 Punkte

Konsequenzen

Hier ist mit einer Verwarnung zu rechnen. Ebenfalls wird ein Fahreignungsseminar bei diesem Punktestand empfohlen.
Ein Punkteabbau ist hier jedoch nicht mehr möglich.

Punktestand

ab 8 Punkten

Konsequenzen

Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Eine Wiedererteilung kann nach frühestens 6 Monaten beantragt werden.

Wann droht ein höheres Bußgeld?

Die im Bußgeldkatalog festgesetzten Strafsätze gelten unter "normalen Umständen". Die Behörden können in schwerwiegenden Fällen von den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsätzen abweichen und ein höheres Bußgeld verhängen. Mögliche Gründe dafür sind etwa:

  • Beharrlichkeit: Begehst Du mehrfach dasselbe Delikt, dann spricht man von "Beharrlichkeit". Das kann ein höheres Strafausmaß nach sich ziehen. Wenn Du beispielsweise bereits mehrmals zu schnell unterwegs warst und ein Bußgeld wegen einem Blitzer kassiert hast, kann jeder weitere Tempoverstoß teurer werden.
  • Vorsätzlichkeit: Die Regelsätze im Bußgeldkatalog gelten für fahrlässiges, also leichtfertiges Handeln. Vorsätzlichkeit bedeutet dagegen, dass Du absichtlich und in vollem Bewusstsein gegen Regeln verstößt. In diesem Fall können die Behörden die im Bußgeldkatalog vorgesehen Strafsätze verdoppeln. Vorsätzlichkeit kann man Dir beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorwerfen, wenn Du mit extrem überhöhtem Tempo unterwegs warst oder an einem illegalen Autorennen teilgenommen hast.
  • Eintragungen im Punktekatalog in Flensburg: Wenn Du wegen demselben oder einem ähnlich schweren Delikt bereits Flensburg-Punkte kassiert hast, kann das ein höheres Bußgeld zur Folge haben.
  • Zusätzliche Gefährdung oder Sachbeschädigung: Laut § 3 Abs. 3 BKatV ist auch dann ein höheres Bußgeld zu verhängen, wenn Du durch die Missachtung von Verkehrsregeln zusätzlich jemand in Gefahr gebracht bzw. Unfälle oder Sachschäden verursacht hast. Ein Beispiel dafür wäre, dass Du eine rote Ampel überfährst und dadurch Fußgänger in Gefahr bringst.

Welche Bußgelder gelten für Radfahrer und Fußgänger?

Auch als Radfahrer oder Fußgänger können Dir Geldbußen auferlegt werden. Nach § 3 Abs. 6 BKatV zahlst Du als nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer aber nur die Hälfte der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsätze.

Wann werden Flensburg-Punkte verhängt?

Der Punktekatalog in Flensburg wurde im Mai 2014 grundlegend reformiert. Seither gibt es nur für solche Verstöße Flensburg-Punkte, die zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen oder führen können. Wenn Du niemanden gefährdest, sieht der neue Bußgeldkatalog keine Punkte in Flensburg vor - beispielsweise wenn Du unerlaubt in eine Umweltzone einfährst. Dafür fallen die neuen Bußgelder in solchen Fällen oft höher aus. Außerdem kannst Du seit der Reform nicht mehr 18, sondern maximal 8 Punkte in Flensburg sammeln.

Wie viele Punkte gibt es wofür?

Pro Verstoß sieht der neue Bußgeldkatalog höchstens 3 Punkte vor. Ebenso wie bei Geldbußen gilt: Die Behörden können in Einzelfällen von den Regelsätzen abweichen.

1-Punkt-Delikte

1 Punkt im Fahreignungsregister gibt es für kleinere Ordnungswidrigkeiten, durch die Du aber andere Verkehrsteilnehmer gefährdest oder gefährden könntest. Einige typische Beispiele:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Telefonieren am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 und 40 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 und 50 km/h außerorts
  • Missachten einer Vorfahrtsregel
  • Unerlaubtes Abbiegen oder Wenden auf der Fahrbahn
2-Punkt-Delikte

2 Punkte in Flensburg setzt es laut aktuellem Punktekatalog für schwerere Ordnungswidrigkeiten, durch die Du die Verkehrssicherheit erheblich gefährdest. Dazu zählen etwa die folgenden Delikte:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 40 und 70 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 50 und 100 km/h außerorts
  • Alkohol am Steuer (0,5 - 1,1 Promille)
  • Überholen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Wenden auf der Autobahn
  • Blockade einer Rettungsgasse
3-Punkt-Delikte

3 Flensburg-Punkte sieht der aktuelle Punktekatalog für schwere Verstöße vor, die keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellen, sondern bereits einer Straftat entsprechen. Zusätzlich setzt es bei Straftaten immer auch ein Fahrverbot. Als Straftat im Straßenverkehr gilt beispielsweise:

  • Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung
  • Alkohol am Steuer (mehr als 1,1 Promille)
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Teilnahme an illegalen Autorennen
  • Fahrlässige Tötung

Welche Folgen haben die Flensburg-Punkte?

Der Punktekatalog in Flensburg bewirkt, dass Verkehrssünder nicht einfach nur für jedes Delikt einzeln bestraft werden. Es hat schwerwiegendere Folgen, wenn jemand wiederholt negativ auffällt. In letzter Konsequenz droht Dir der Führerscheinentzug, wenn Du mehrfach Flensburg-Punkte kassierst.

Seit der Punktekatalog reformiert wurde, liegt die maximale Punkteanzahl nur noch bei 8 Punkten anstatt bei 18. Bei 8 Punkten wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Was genau bei welchem Punktestand passiert, zeigt Dir die folgende Übersichtstabelle.

Halten Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
Halteverbot missachtet 20 - -
in »zweiter Reihe« gehalten 55 - -
unzulässig auf Autobahn gehalten 60 - -
Parken Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
nicht platzsparend geparkt 10 - -
Parkverbot missachtet 10 - -
– länger als drei Stunden 20 - -
in »zweiter Reihe« geparkt 55 - -
Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen geparkt 20 - -
in Feuerwehrzufahrt geparkt 55 - -
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 55 - -
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt 55 - -
Höchstparkdauer überschritten
– bis 30 Minuten 20 - -
– bis 1 Stunde 25 - -
– bis 2 Stunden 30 - -
– bis 3 Stunden 35 - -
– länger als 3 Stunden 40 - -
Personensicherung Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
vorgeschriebenen Schutzhelm nicht getragen 15 - -
Kind ohne vorgeschriebenen Schutzhelm befördert 60 1 -
Sicherheitsgurt nicht angelegt 30 - -
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert 30 - -
Kind ohne jede Sicherung befördert 60 1 -
Hauptuntersuchung Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
Frist um mehr als 2 bis 4 Monate überschritten 15 - -
Frist um mehr als 4 bis 8 Monate überschritten 25 - -
Frist um mehr als 8 Monate überschritten 60 1 -
Überholen Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
innerorts rechts überholt 30 - -
ohne ausreichenden Seitenabstand 30 - -
beim Überholtwerden Tempo erhöht 30 - -
unter Missachtung von Verkehrszeichen 70 1 -
außerorts rechts überholt 100 1 -
bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder unklarer Verkehrslage 100 1 -
– unter Missachtung von Verkehrszeichen oder Fahrstreifenbegrenzungen 150 1 -
– mit Gefährdung 250 2 1
Elektronisches Gerät (Handy, Tablet o.ä.) rechtswidrig benutzt Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
als Radfahrer 55 - -
als Fahrzeugführer 100 1 -
– mit Gefährdung 150 2 1
– mit Sachbeschädigung 250 2 1
Tempoüberschreitung mit Pkw/Kraftrad Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
bis 10 km/h innerorts 30 - -
bis 10 km/h außerorts 20 - -
11 bis 15 km/h innerorts 50 - -
11 bis 15 km/h außerorts 40 - -
16 bis 20 km/h innerorts 70 - -
16 bis 20 km/h außerorts 60 - -
21 bis 25 km/h innerorts 115 1 -
21 bis 25 km/h außerorts 100 1 -
26 bis 30 km/h innerorts 180 1 11
26 bis 30 km/h außerorts 150 1 11
31 bis 40 km/h innerorts 260 2 1
31 bis 40 km/h außerorts 200 1 11
41 bis 50 km/h innerorts 400 2 1
41 bis 50 km/h außerorts 320 2 1
51 bis 60 km/h innerorts 560 2 2
51 bis 60 km/h außerorts 480 2 1
61 bis 70 km/h innerorts 700 2 3
61 bis 70 km/h außerorts 600 2 2
über 70 km/h innerorts 800 2 3
über 70 km/h außerorts 700 2 3

1 Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Dichtes Auffahren Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 1 -
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 1 -
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 1 -
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 2 1
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 2 2
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 2 3
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 2 1
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 2 2
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 2 3
Rote Ampel Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
bei Rot über Ampel gefahren 90 1 0
– mit Gefährdung 200 2 1
Rotphase länger als 1 Sekunde überschritten 200 2 1
– mit Gefährdung 320 2 1
Rettungsgasse Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
nicht gebildet 200 2 1
– mit Behinderung 240 2 1
– mit Gefährdung 280 2 1
– mit Sachbeschädigung 320 2 1
Bei Blaulicht und Martinshorn Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
keine freie Bahn geschaffen 240 2 1
– mit Gefährdung 280 2 1
– mit Sachbeschädigung 320 2 1
Bei winterlichen Straßenverhältnissen Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
ohne Winterreifen gefahren 60 1 -
– mit Behinderung 80 1 -
– als Halter die Inbetriebnahme zugelassen oder angeordnet 75 1 -
Autobahn/Kraftfahrstraße Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
außerhalb der Anschlussstellen ausgefahren 25 - -
außerhalb der Anschlussstellen eingefahren 25 1 -
– mit Gefährdung anderer 75 1 -
beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet 75 1 -
gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung 80 1 -
Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt 75 1 -
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
– in Ein- oder Ausfahrt 75 1 -
– auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 1 -
– auf der durchgehenden Fahrbahn 200 2 1
Alkohol/Drogen 2 Regelsatz (in Euro) Punkte Fahrverbot in Monaten
Kfz geführt mit
– 0,5 bis 1,09‰ Blutalkohol 500 2 1
– 0,25 bis 0,54 mg/l Atemalkohol 500 2 1
– nachgewiesenem Drogenkonsum 500 2 1

2Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1‰ liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis)

Quelle: ADAC

Wenn Du Deinen Führerschein anschließend wieder beantragst, können die Behörden eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Wie wird man die Punkte in Flensburg wieder los?

Die Flensburg-Punkte verjähren nach einer gewissen Zeitdauer und werden dann automatisch gelöscht. Nach dem neuen Punktekatalog verjährt dabei jedes Delikt für sich. Vor 2014 hieß es nach jedem einzelnen Eintrag "zurück an den Start" und die Verjährungsfrist begann für die gesamte Punkteanzahl von vorne zu laufen.

Die Verjährungsfrist hängt von der Art des Verstoßes ab. Sie beträgt

  • 2,5 Jahre für Delikte, die 1 Punkt wert waren
  • 5 Jahre für Delikte, die 2 Punkte nach sich ziehen
  • 10 Jahre für Delikte, die mit 3 Punkten bewertet sind

Falls in Deinem Punktekatalog bis zu 5 Punkte eingetragen sind, hast Du die Möglichkeit, durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abzubauen. Diese Seminare sind kostenpflichtig und erleichtern Dein Konto um rund 400 Euro. Du kannst außerdem nur einmal alle 5 Jahre ein Seminar absolvieren, um einen Punkt abzubauen.

Bei 6 oder mehr Punkten sieht der aktuelle Bußgeldkatalog diese Möglichkeit nicht mehr vor. Du kannst zwar trotzdem an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, was in Deiner Akte vermerkt wird. Auf Deinen Punktestand hat die Teilnahme aber keinen Einfluss.

Wann werden Fahrverbote verhängt?

Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot wird zusätzlich zu den Bußgeldern und Flensburg-Punkten verhängt, wenn es sich um eine schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat handelt. Normalerweise setzt es erst dann Fahrverbote, wenn der Verstoß im Punktekatalog in Flensburg mit mindestens 2 Punkten bewertet ist. Wenn Du jedoch mehrfach dasselbe Delikt begehst, kann bereits ein 1-Punkt-Vergehen ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Ein Fahrverbot kann übrigens auch als sogenannte "Nebenstrafe" bei Straftaten verhängt werden, die gar nicht im Straßenverkehr begangen wurden!

Wie lange dauern die Fahrverbote?

Je nach Schwere des Delikts werden Fahrverbote zeitlich begrenzt für 1 bis 3 Monate ausgesprochen.

1 Monat Fahrverbot erhältst Du laut Bußgeldkatalog unter anderem für

  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 und 50 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 und 60 km/h außerorts
  • Handy am Steuer mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Behinderung oder Gefährdung von Einsatzkräften

2 Monate Fahrverbot sind beispielsweise bei folgenden Vergehen vorgesehen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 51 und 60 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 61 und 70 km/h außerorts
  • Abstand von weniger als 2/10 des Tachowerts bei 100 km/h oder mehr

Mit 3 Monaten Fahrverbot musst Du bei diesen Verstößen rechnen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 61 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 71 km/h außerorts
  • Alkoholisiertes Fahren mit mehr als 0,5 Promille

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Die beiden Begriffe werden gerne verwechselt, doch Fahrverbot und Führerscheinentzug bedeutet nicht dasselbe!

  • Ein Fahrverbot ist eine Strafe, die gemäß Bußgeldkatalog für schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr ausgesprochen wird. Fahrverbote dauern zwischen 1 und 3 Monate. Dein Führerschein wird von den Behörden in Verwahrung genommen, Du erhältst ihn anschließend aber automatisch wieder zurück.
  • Ein Führerscheinentzug wird angeordnet, wenn ein Fahrer offenbar nicht (mehr) geeignet ist, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn jemand mehrfach durch schwere Verstöße aufgefallen ist und dadurch 8 Punkte in Flensburg eingesammelt hat. Auch bestimmte Krankheiten wie Epilepsie oder Demenz können zu einem Führerscheinentzug führen. Der Führerschein ist dann für mindestens 6 Monate weg. Erst nachdem diese sogenannte Sperrfrist verstrichen ist, kann der Betroffene den Führerschein wieder beantragen - automatisch passiert das nicht. Das Gericht kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, um die Eignung des Fahrers zu prüfen.

Wann beginnt das Fahrverbot zu greifen?

Normalerweise wird Dein Führerschein in Verwahrung genommen, sobald Dein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Eine Ausnahme gilt für sogenannte Ersttäter: Falls Du innerhalb der letzten 24 Monate nie Deinen Führerschein abgeben musstest, kannst Du innerhalb einer 4-monatigen Frist selbst bestimmen, wann Du das Fahrverbot antrittst. Dadurch hast Du etwa die Möglichkeit, kurzfristigen beruflichen Verpflichtungen noch nachzukommen und das Fahrverbot in einen günstigen Zeitraum zu legen.

(Wie) lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Von einem Fahrverbot kann man sich zwar nicht "freikaufen". In bestimmten Fällen kann ein Fahrverbot aber erlassen oder in eine Geldbuße umgewandelt werden. Dazu musst Du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen - möglichst nicht auf eigene Faust, sondern mithilfe eines Anwalts.

Ein Einspruch kann zum Beispiel in diesen Fällen erfolgreich sein:

  • Härtefälle: Ein Fahrverbot kann unverhältnismäßig hart sein, wenn Du unvermeidbar Deinen Arbeitsplatz verlieren würdest oder Deine berufliche Existenz als Selbstständiger (z.B. als Taxifahrer) gefährdet ist. Hohe Kosten oder lange Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind hingegen kein Grund.
  • Augenblicksversagen: Das bedeutet, dass jemand nur durch eine kurze, vorübergehende Unaufmerksamkeit gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. So kann es beispielsweise als Augenblicksversagen gewertet werden, wenn ein Fahrer eine Ortseingangstafel übersieht, aber vom Gas steigt, nachdem er bemerkt hat, dass er sich im Ortsgebiet befindet.
  • Fehlende Gefährdung: Manchmal lässt sich ein Fahrverbot auch abwenden, wenn nachweisbar ist, dass im konkreten Fall keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich war. Ein Beispiel wäre eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Baustellenbereich am Wochenende, während sich keine Arbeiter auf der Fahrbahn befinden.

Welche Sanktionen sieht der aktuelle Bußgeldkatalog in der Probezeit vor?

Für Führerscheinneulinge gilt in Deutschland eine 2-jährige Probezeit. Während dieser Zeit können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung schwerwiegendere Folgen haben. Der Bußgeldkatalog selbst sieht für Probeführerschein-Besitzer zwar keine anderen Regeln vor als für andere Verkehrsteilnehmer auch. Doch laut Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 12 FeV) werden Verstöße in der Probezeit in zwei Kategorien unterteilt:

  • A-Verstöße sind schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, für die laut Bußgeldkatalog eine Geldbuße von mindestens 60 Euro und / oder ein Eintrag im Punktekatalog in Flensburg vorgesehen ist. Typische Beispiele sind Tempoverstöße von mehr als 20 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel. Auch Straftaten im Straßenverkehr werden immer als A-Verstöße gewertet. Dazu zählen beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer oder Fahrerflucht.
  • B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Vergehen, die normalerweise nur ein Verwarnungsgeld von höchstens 55 Euro nach sich ziehen. Dazu zählen etwa Falschparken, eine versäumte Hauptuntersuchung (HU) oder Geschwindigkeitsüberschreitungen von höchstens 20 km/h.

Bei einem A-Verstoß geht Dein Probeführerschein in die Verlängerung - Deine Probezeit dauert dann insgesamt 4 anstatt nur 2 Jahre. Außerdem musst Du an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Zusätzlich werden die ganz normalen Strafen verhängt, wie sie laut Bußgeldkatalog für jeden Fahrer gelten.

Ein einziger B-Verstoß hat auf Deinen Probeführerschein keine Auswirkungen. Du zahlst nur das normale Verwarnungsgeld, das der aktuelle Bußgeldkatalog vorsieht. Erst ein zweiter B-Verstoß in der Probezeit hat dieselben Konsequenzen wie ein A-Verstoß - nämlich eine Verlängerung Deines Probeführerscheins und die Verpflichtung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Was sind die häufigsten Verkehrsverstöße laut Bußgeldkatalog 2024?

Das Kraftfahr-Bundesamt hat im Jahr 2023 in Deutschland eine unglaubliche Anzahl von rund 3,7 Millionen Verkehrsverstößen gezählt, die für den Fahrer Punkte in Flensburg zur Folge hatten! Und dabei sind geringfügige Verstöße ohne Eintrag im Punktekatalog noch gar nicht mit eingerechnet.

Hier eine kurze Übersicht über die laut Hochrechnungen "beliebtesten" Delikte der Deutschen im Straßenverkehr:

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Überhöhtes Tempo im Straßenverkehr steht ganz oben auf der Hitliste der Verkehrsdelikte. Laut Kraftfahr-Bundesamt kam es im Jahr 2023 wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rund 2,7 Millionen Eintragungen im Punktekatalog.

Laut Bußgeldkatalog wird bei einem Blitzer mit bis zu 20 km/h über dem Tempolimit nur ein Verwarnungsgeld von maximal 70 Euro fällig. Ein Bußgeld nach einem Blitzer droht Dir erst, wenn Du mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs warst. Es macht dabei einen wichtigen Unterschied, ob Du außerhalb oder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu fest aufs Gaspedal getreten bist.

  • Innerorts: Im Ortsgebiet sieht der Bußgeldkatalog bei einem Blitzer strengere Konsequenzen vor. Bereits eine Geschwindigkeit zwischen 71 und 75 km/h im Ortsgebiet kostet Dich 115 Euro sowie einen Punkt im Flensburger Punktekatalog. Steht die Tachonadel auf 81 km/h oder mehr, werden laut Bußgeldkatalog bei einem Blitzer 2 Flensburg-Punkte sowie mindestens 1 Monat Fahrverbot verhängt.
  • Außerorts: Außerhalb des Ortsgebiets sieht der Bußgeldkatalog nach einem Blitzer erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h 2 Flensburg-Punkte sowie ein Fahrverbot vor.
  • Autobahn: Laut Bußgeldkatalog sind auf der Autobahn keine gesonderten Regeln anzuwenden, wenn Du Dich nicht an Tempolimits hältst. Es gelten die im Bußgeldkatalog bei einem Blitzer vorgesehenen Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts.

Unerlaubtes Parken und Halten

Auch Falschparken ist ein wahrer Kassenschlager: Schätzungen zufolge nehmen die Behörden jährlichen einen zweistelligen Millionen-Betrag ein, weil Fahrzeuglenker ihr Auto unerlaubt abstellen bzw. auf Parkschein oder Parkuhr vergessen. Genaue Zahlen gibt es jedoch nicht, denn im Normalfall sieht der Bußgeldkatalog in Deutschland bei solchen Verstößen nur Verwarnungsgelder bis zu 35 Euro vor. Über solche Verwarnungsgelder werden keine Statistiken geführt.

Bußgelder von mindestens 100 Euro sowie Punkte in Flensburg setzt es bei Falschparken nur dann, wenn Du dadurch Einsatzkräfte wie Rettungsfahrzeuge behinderst. Außerdem riskierst Du laut Bußgeldkatalog auf der Autobahn oder auf Kraftfahrstraßen einen Eintrag im Punktekatalog, wenn Du Dein Auto dort unerlaubt parkst. Für kurzes Anhalten sieht der Bußgeldkatalog auf der Autobahn ein Verwarnungsgeld von 35 Euro vor.

Zu geringer Sicherheitsabstand

Drängeln ist eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Die Polizei führt daher regelmäßig Abstandskontrollen durch, um die Einhaltung des Mindestabstands zu prüfen. Als Faustregel gilt, dass der Abstand zum Vordermann mindestens 5/10 der aktuellen Geschwindigkeit in Meter betragen sollte. Bei einem Tempo von 100 km/h wären das 50 Meter - das entspricht etwa dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten.

Die genauen Strafen, die der Bußgeldkatalog 2024 bei Abstandsverstößen vorsieht, hängen davon ab, mit welcher Geschwindigkeit Du unterwegs warst:

  • Weniger als 80 km/h: In diesem Tempobereich werden nur Verwarnungsgelder bis zu 35 Euro fällig.
  • 80 bis 100 km/h: Bei diesem Tempo riskierst Du laut Strafkatalog ein Bußgeld von mindestens 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Betrug der Abstand weniger als 3/10 des Tachowerts, sind es sogar 2 Flensburg-Punkte.
  • 100 bis 130 km/h: In diesem Geschwindigkeitsbereich sieht der Bußgeldkatalog sogar Fahrverbote vor, falls Du einen Abstand von 3/10 des Tachowerts unterschritten hast.
  • Mehr als 130 km/h: Laut Bußgeldkatalog ist auf der Autobahn eine Mindeststrafe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg vorgesehen, wenn Du den Mindestabstand von 5/10 des Tachowerts unterschreitest. Hältst Du weniger als 1/10 des Tachowerts Abstand, musst Du sogar den Führerschein für 3 Monate abgeben.

Rotlichtverstöße

Wenn Du eine rote Ampel überfährst, hängen die Sanktionen laut Bußgeldkatalog 2024 davon ab, wie lange die Ampel schon auf Rot gestanden ist. Es gibt spezielle Ampel-Blitzer, die das exakt feststellen können. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen einem "einfachen" und einem "qualifizierten" Rotlichtverstoß:

  • Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel höchstens eine Sekunde auf Rot gestanden ist, als Du sie passiert hast. Hier sieht der Bußgeldkatalog 2024 eine Geldbuße von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Hast Du zugleich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Sachschaden verursacht, sind die Konsequenzen schwerer. Es werden Bußgelder zwischen 200 und 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot verhängt.
  • Ein qualifizierter Rotlichtverstoß bedeutet, dass die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, als Du sie überfahren hast. Hier musst Du von vornherein mit 200 Euro Geldbuße, 2 Flensburg-Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Kommen Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, steigt das Bußgeld auf bis zu 360 Euro.

Weit weniger drastisch sind die Konsequenzen, wenn Du eine Ampel bei Gelb überfährst. Sofern Du niemand gefährdet hast, sieht der aktuelle Bußgeldkatalog nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vor. Dasselbe gilt, wenn Du bei Rot zwar die Haltelinie überfährst, aber noch vor dem Gefahrenbereich anhältst.

Handy am Steuer

Unfälle wegen Handy am Steuer haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert: Seit Oktober 2017 werden Fahrer, die beim Fahren telefonieren oder am Handy tippen, wesentlich härter bestraft. Der alte Bußgeldkatalog sah für Autofahrer lediglich 60 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg vor. Radfahrer mussten sogar nur 25 Euro bezahlen. Die neuen Bußgelder fallen mit 100 Euro (für Autofahrer) bzw. 55 Euro (für Radfahrer) deutlich höher aus. Dazu kommt der obligatorische Eintrag im Punktekatalog. Wenn Du aufgrund des Handys andere Verkehrsteilnehmer gefährdest oder Sachschäden herbeiführst, sieht der neue Bußgeldkatalog sogar Geldbußen zwischen 150 und 200 Euro vor. Zusätzlich sammelst Du 2 Punkte in Flensburg und gibst für 1 Monat Deinen Führerschein ab.

Missachtung der Vorfahrtsregeln

Ein weiteres häufiges Delikt auf deutschen Straßen: Lenker missachten die Rechts-vor-Links-Regel, überfahren Stoppschilder oder übersehen Vorfahrtsstraßen.

Für einen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln sieht der neue Bußgeldkatalog seit 2017 teils höhere Strafen vor als vor der Reform:

  • Vorfahrt missachtet mit Behinderung: Hast Du einen Vorfahrberechtigten nur behindert, aber nicht gefährdet, kommst Du laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro davon.
  • Vorfahrt missachtet mit Gefährdung: Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fallen die neuen Bußgelder höher aus. 100 Euro sieht der Bußgeldkatalog 2024 vor, wenn Du ein Stoppschild überfahren und dadurch andere in Gefahr gebracht hast. Bei der Missachtung einer Vorfahrstraße sind es 100 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
  • Vorfahrt auf Autobahn missachtet: Im aktuellem Bußgeldkatalog ist auf der Autobahn eine Geldbuße von 75 Euro vorgesehen, wenn Du beim Auffahren die Vorfahrt des fließenden Verkehrs missachtest. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
  • Zebrastreifen: Auf Zebrastreifen haben Fußgänger "Vorfahrt". Bremst Du vor einem Zebrastreifen nicht ab, obwohl ein Fußgänger ihn überqueren will, schreibt der neue Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

Alkohol am Steuer

Alkohol oder Drogen führen im Straßenverkehr regelmäßig zu schweren Unfällen. Für alkoholisierte oder berauschte Lenker sieht der Bußgeldkatalog in Deutschland daher besonders drastische Strafen vor. Grundsätzlich gelten die folgenden Promille-Grenzen:

  • 0,0 Promille für Probeführerschein-Besitzer und Autolenker bis 21 Jahre
  • 0,5 Promille außerhalb der Probezeit und nach dem 21. Lebensjahr
  • 1,6 Promille für Radfahrer, sofern sie keine Auffälligkeiten zeigen

Die Sanktionen im Bußgeldkatalog hängen davon ab, wie viel Alkohol Du im Blut hattest:

  • 0,3 - 0,5 Promille: Auch in diesem - eigentlich erlaubten - Promille-Bereich kannst Du Dich strafbar machen! Nämlich dann, wenn Du aufgrund des Alkohols Fahrauffälligkeiten zeigst oder sogar einen Unfall verursachst. In letzterem Fall riskierst Du laut Strafkatalog sogar 3 Flensburg-Punkte und einen Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate.
  • 0,5 - 1,1 Promille: Bis zu 1,1 Promille Blutalkohol gelten laut Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeit, falls Du Dir keine Fahrfehler geleistet hast. Du zahlst ein saftiges Bußgeld von 500 Euro und kassierst zwei Flensburg-Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Wirst Du mehrmals alkoholisiert erwischt, drohen Bußgelder bis zu 1.500 Euro plus 3 Monate Fahrverbot. Verursachst Du alkoholisiert einen Unfall, zählt das laut Strafkatalog als Straftat. In diesem Fall sind neben einem Führerscheinentzug sogar Freiheitsstrafen möglich.
  • Mehr als 1,1 Promille: Hier liegt laut Strafkatalog immer eine Straftat vor, auch wenn Du nicht weiter auffällst. Du musst mit empfindlichen Geldstrafen und einem Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten rechnen.