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Fahrverbot: Ab wann & wie Du es umgehst

Auf der Autobahn trotz Geschwindigkeitsbegrenzung gerast oder über eine rote Ampel gefahren: Dann droht ein Fahrverbot. Das passiert schneller, als man denkt: Über 461.000 Fahrverbote wurden zuletzt jährlich erteilt. Wir erklären, ab wann Du Deinen Führerschein abgeben musst, wie Du Einspruch einlegen oder ein Fahrverbot sogar in ein Bußgeld umwandeln kannst.

Wann droht ein Fahrverbot?

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Fahrverbot erteilt wird. Grundsätzlich kann es entweder aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr oder wegen einer Straftat verhängt werden.

Punkte

Wenn Du acht Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gesammelt hast, wird Dir der Führerschein entzogen. Das ist ein dauerhaftes Fahrverbot. Um den Führerschein wiederzubekommen, musst Du in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) machen. Die MPU dauert drei bis fünf Stunden und kostet 350 bis 750 Euro.

Der Führerschein wird Dir aber nur abgenommen, wenn Du zuvor von der zuständigen Behörde schriftlich ermahnt wurdest. Das passiert, wenn Du vier oder fünf sowie sechs oder sieben Punkte hast. Außerdem hast Du die Möglichkeit, freiwillig über ein Seminar einen Punkt abzubauen.

Alkohol- und Drogenverstöße

Wenn Du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto gefahren bist und kontrolliert wirst, droht Dir auf jeden Fall ein Fahrverbot. Dabei kommt es darauf an, ob Du Ersttäter bist oder wiederholt erwischt wurdest:

  • Beim ersten Mal: Fährst du mit über 0,5 Promille Alkohol im Blut oder unter Drogeneinfluss Auto, bekommst Du beim ersten Mal ein Fahrverbot von einem Monat und musst 500 Euro Bußgeld zahlen.
  • Beim zweiten Mal: Im Wiederholungsfall musst Du 1.000 Euro Bußgeld zahlen und darfst drei Monate kein Auto fahren.
  • Beim dritten Mal: Wirst Du ein weiteres Mal erwischt, erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro und Du darfst drei Monate kein Auto fahren.

Geschwindigkeit überschritten

Du kannst ein Fahrverbot bekommen, wenn Du die Geschwindigkeit überschreitest und geblitzt wirst. Dabei kommt es darauf an, ob Du außer- oder innerorts geblitzt wurdest und wie viel Du zu schnell gefahren bist. Hier gelten seit 09.11.2021 neue Zahlen. Ab wann ein Fahrverbot droht:

Innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Grenzwerte strenger als außerorts. Es gibt ein Fahrverbot ab diesen Geschwindigkeiten:

31-40 km/h 1 Monat Fahrverbot 320 Euro Bußgeld 2 Punkte in Flensburg
41-50 km/h 1 Monat Fahrverbot 480 Euro Bußgeld 2 Punkte
51-60 km/h 2 Monate Fahrverbot 600 Euro Bußgeld 2 Punkte
61-70 km/h 3 Monate Fahrverbot 700 Euro 2 Punkte
über 70 km/h 3 Monate Fahrverbot 800 Euro 2 Punkte

Bist Du innerorts 26 bis 30 Stundenkilometer zu schnell gefahren, darfst Du einen Monat kein Auto fahren, wenn Du innerhalb der vergangenen zwölf Monate zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren bist.

Außerorts

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften gelten diese Grenzwerte, ab denen Du ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommst:

41-50 km/h 1 Monat Fahrverbot 320 Euro Bußgeld 2 Punkte
51-60 km/h 1 Monat Fahrverbot 480 Euro Bußgeld 2 Punkte
61-70 km/h 2 Monate Fahrverbot 600 Euro Bußgeld 2 Punkte
über 70 km/h 2 Monate Fahrverbot 700 Euro Bußgeld 2 Punkte

Bist Du außerorts 26 bis 40 km/h zu schnell gefahren, darfst Du einen Monat kein Auto fahren, wenn Du innerhalb des letzten Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren bist.

Rote Ampel überfahren

Wenn Du über eine rote Ampel gefahren bist, kommt es darauf an, wie lange die Ampel schon rot ist. Außerdem ist ein Kriterium, ob Du andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hast oder sogar einen Unfall gebaut hast.

Bist Du über eine rote Ampel gefahren und hast dadurch andere gefährdet, darfst Du einen Monat kein Auto fahren, bekommst zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 200 Euro. Kam es deshalb sogar zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 240 Euro.

Wenn Du über eine Ampel fährst, die schon länger als eine Sekunde rot war, darfst Du ebenfalls einen Monat kein Auto mehr fahren. Das Bußgeld beträgt 200 Euro, außerdem sammelst Du zwei Punkte in Flensburg.

Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot und Du gefährdest andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 320 Euro, dazu kommen ebenso zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Fahrerflucht

Wenn Du einen Unfall baut und Dich einfach so vom Unfallort davon machst, begehst Du Fahrerflucht. Das gilt für einfache Parkrempler genauso wie für Unfälle mit verletzten Personen. Das ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft wird.

Außerdem kann auch ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden, schlimmstenfalls kann Dir sogar der Führerschein ganz entzogen werden. Das hängt jedoch nach der Schwere der Unfallfolgen ab – wenn es nur eine kleine Sachbeschädigung ist, wird Dir kein Gericht das Autofahren verbieten. Ab wann ein Fahrverbot droht, liegt im Ermessen der Richter. Allerdings reicht es auch nicht aus, nur einen Zettel mit Deinen Kontaktdaten an die Windschutzscheibe des beschädigten Autos zu klemmen. Du musst Den Schaden bei der Polizei melden.

Ärztliches Fahrverbot

Auch Ärzte können es verbieten, dass Du Fahrzeuge fährst, wenn es medizinische Gründe dafür gibt. Ein Beispiel kann Epilepsie sein. Durch ein ärztliches Gutachten wird festgestellt, ob der Patient fähig ist, ein Fahrzeug zu führen.

Nach einem erstmaligen Epilepsie-Anfall kann ein Arzt auch lediglich ein Verbot für einige Monate aussprechen. Bei erneuten Krampfanfällen kann es ein dauerhaftes Verbot werden. Auch nach einem Schlaganfall kann ein medizinisches Fahrverbot erteilt werden.

Wie kann ich das Fahrverbot umgehen?

Wenn Du kein Auto fahren darfst, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch großen Einfluss auf Deinen Alltag und Deine Arbeit haben, etwa wenn Du Dein Auto zwingend brauchst. Deshalb solltest Du Dir überlegen, ob es sinnvoll ist, dagegen vorzugehen. Dafür gibt es zwei Wege.

Einspruch

Du kannst gegen das Fahrverbot Einspruch einlegen. Das kann sinnvoll sein: Denn eine Studie von Verkehrsexperten hat ergeben, dass acht Prozent von allen Bußgeldbescheiden unzulässig falsch sind. Weitere 25 Prozent sind in der Beweisführung mangelhaft. Insgesamt ist also etwa jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft.

Deshalb kann es durchaus aussichtsreich sein, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Am besten geht das mit dem Portal geblitzt.de. Die Anwälte des Portals prüfen für Dich kostenlos, ob in Deinem Fall Aussicht auf Erfolg besteht.

Dann übernimmt ein Anwalt Deinen Fall – für Dich entstehen keine Kosten. Falls die Anwälte zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht sinnvoll ist, gegen den Bußgeldbescheid juristisch vorzugehen, musst Du ebenso nichts bezahlen.

Anbieter

Geblitzt.de
geblitzt.de
  • zu schnell gefahren, Handy am Steuer, über Rot gefahren, zu dicht aufgefahren
  • kostenlose Prüfung des Bußgeldverfahrens

In Bußgeld umwandeln

In sehr gut begründeten Einzelfällen ist es auch möglich, dass Du ein höheres Bußgeld zahlst, statt das Fahrverbot anzutreten. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keine Alkoholfahrt: Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist es eher aussichtslos, das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln.
  • Kein Wiederholungstäter: Du solltest nicht schon ein oder mehrere Fahrverbote hinter Dir haben, um es erfolgreich in ein Bußgeld umzuwandeln.
  • Keine Punkte: Außerdem solltest Du am besten keine oder nur wenige Punkte in Flensburg gesammelt haben.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kommt es vor allem auf die Begründung an. Um ein Fahrverbot zu umgehen, brauchst Du in jedem Fall Hilfe von einem Anwalt. Ein Verkehrsanwalt kann Dich beraten, den Fall prüfen und Dir sagen, ob es aussichtsreich ist. Außerdem bringt er den Fall vor Gericht. Zunächst musst Du jedoch Einspruch gegen das Bußgeldverfahren einlegen.

Ein Grund kann zum Beispiel sein, dass Du ohne Führerschein Deinen Arbeitsplatz verlierst oder Deine wirtschaftliche Existenz bedroht ist. In so einem Fall könnte das Verbot eine unzumutbare Härte darstellen.

Eine andere Begründung kann das sogenannte „Augenblickversagen“ sein: Bei mangelnder Ortskenntnis oder wenn Du ein Verkehrszeichen nicht richtig wahrgenommen hast, kann das ausreichen, um ein Gericht zu überzeugen. Auch in besonderen Stresssituationen ist es möglich, dass ein Gericht das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandelt. Dazu zählen beispielsweise medizinische Notfälle.

Welche Arten von Fahrverbot gibt es?

In der juristischen Fachsprache gibt es zwei Arten von Fahrverboten: Die grobe und die beharrliche Pflichtverletzung. Wir erklären, was der Unterschied ist.

Grobe Pflichtverletzung

Ein Fahrverbot nach einer groben Pflichtverletzung ist der Regelfall. Grobe Pflichtverletzungen sind Verstöße, die immer wieder zu Unfällen führen und beim Fahrer aufgrund von Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit begangen werden.

Dazu zählen die bereits erwähnten Verstöße: Zu schnelles Fahren ab einer bestimmten Geschwindigkeit oder eine rote Ampel überführen, die schon eine Sekunde rot war.

Beharrliche Pflichtverletzung

Ein Fahrverbot kann jedoch auch verhängt werden, wenn Du eine beharrliche Pflichtverletzung begangen hast. Das heißt, dass Du wiederholt „aus mangelnder Rechtstreue“, wie es im Juristendeutsch heißt, Verkehrsvorschriften verletzt.

Wenn Du also wiederholt Vorschriften verletzt, die einzeln begangen noch nicht zu einem Fahrverbot führen, kannst Du dennoch mit einem Fahrverbot bestraft werden. Das können auch geringe Ordnungswidrigkeiten sein, die Du aber vielfach in einem relativ kurzen Zeitraum wiederholst.

Das Oberlandesgericht Hamm hat geurteilt, dass fünf Verkehrsverstöße mit Gefährdungspotential (darunter Geschwindigkeitsübertretung, Handynutzung) innerhalb von deutlich weniger als drei Jahren bereits eine beharrliche Pflichtverletzung darstellen und ein Verbot vom Autofahren rechtfertigen.

Wie läuft das Fahrverbot ab?

Wenn Du in den zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß, wegen dem Du den Führerschein abgeben musst, kein anderes Fahrverbot erteilt bekommen hast, kannst Du das Abgeben des Führerscheins um bis zu vier Monate verschieben. So kannst Du es zum Beispiel in den Urlaub legen. Spätestens nach vier Monaten tritt es jedoch auf jeden Fall in Kraft. Du musst den Führerschein bei der zuständigen Stelle abgeben und ihn nach Ablauf des Verbots wieder abholen. Du musst den vollen Zeitraum ableisten, Du kannst es also nicht aufteilen.

Bist Du Wiederholungstäter, kannst Du Dir nicht aussuchen, wann Du den Führerschein abgibst. Dann tritt das Verbot an dem Tag in Kraft, an dem Dir der Bußgeldbescheid zugestellt wurde – außer Du legst Einspruch ein. Durch den Einspruch kannst Du das Verbot um mehrere Monate hinauszögern, bis ein rechtskräftiges Urteilt gefällt wird.

Was droht bei Fahren ohne Führerschein?

Wenn Du ein Fahrzeug fährst, obwohl Dir der Führerschein entzogen wurde, begehst Du eine Straftat. Fahren ohne Führerschein wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit einer Geldstrafe bestraft. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung erfolgt außerdem ein Eintrag in Dein Vorstrafenregister.