Die Punkte, die Du für bestimmte Verkehrssünden beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sammelst, bleiben nicht ewig bestehen. Je nach Art des Vergehens dauert es jedoch unterschiedlich lange, bis sie verfallen. Außerdem kommt es darauf an, ob Du Deine Punkte vor oder nach der Reform 2014 bekommen hast.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Mit der Reform des Punktesystems am 1. Mai 2014 haben sich auch die Tilgungsfristen verändert. Insgesamt sind die Fristen weniger kompliziert als vor der Reform. Die Punkte in Flensburg verfallen automatisch – Du musst die Löschung der Punkte in Flensburg nicht beantragen.
Außerdem verfallen sie seit der Reform unabhängig davon, ob Du danach noch weitere Punkte bekommen hast oder nicht. Jede Eintragung und auch die Verjährung von Punkten wird einzeln für sich betrachtet. Es gibt drei Fristen, je nachdem, wie viele Punkte Du bekommen hast und um welche Art des Vergehens es sich handelt:
Wann Punkte gelöscht werden | |
---|---|
Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt | 2,5 Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten | 5 Jahre |
Straftat mit zwei Punkten | 5 Jahre |
Straftat mit drei Punkten | 10 Jahre |
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Deine Punkte verfallen nicht, solange Du in der Probezeit bist. Die Probezeit dauert normalerweise zwei Jahre ab Erwerb des Führerscheins. Hast Du jedoch ein A-Vergehen oder zwei B-Vergehen begangen, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre – und damit auch die Zeit, bis zum Punkteverfall in Flensburg.
Außerdem musst Du an einem Aufbauseminar teilnehmen. So ein Aufbauseminar, auch Nachschulung genannt, kostet etwa 250 bis 500 Euro. Es besteht aus fünf Teilen: Vier Theorie-Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern sowie eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Im Aufbauseminar geht es um die begangenen Verstöße und wie sie in Zukunft vermieden werden können.
Die Unterscheidung zwischen A- und B-Vergehen gilt nur für Fahranfänger in der Probezeit. Zu den A-Vergehen gehört zum Beispiel, mindestens 21 km/h zu schnell zu fahren, die Vorfahrt zu missachten oder Alkohol am Steuer. In der Probezeit gilt die Null-Prozent-Hürde.
Zu den B-Vergehen gehört zum Beispiel, wenn Du die Ladung in Deinem Auto nicht sicherst, sich Kinder in Deinem Auto nicht anschnallen oder Du in einer Feuerwehreinfahrt parkst.
Wie kann ich prüfen, ob ein Einspruch gegen meine Punkte Sinn macht?
Es gibt eine Studie von Verkehrsexperten, laut der acht Prozent aller Bußgeldbescheide unzulässig falsch sind. Außerdem sind rund 25 Prozent der Bescheide in ihrer Beweisführung zumindest mangelhaft. Das heißt: Etwa jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft.
Es kann sich also lohnen, gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dadurch bekommst Du keine Punkte und sparst Dir das Bußgeld. Am einfachsten geht das mit dem Portal geblitzt.de. Die Verkehrsanwälte des Portals prüfen für Dich kostenlos, ob es sinnvoll ist, gegen Dein Bußgeldverfahren Einspruch einzulegen.
Bestehen gute Aussichten, dass Dein Verfahren eingestellt wird, übernimmt ein Anwalt den Fall. Dir entstehen keine Kosten. Falls es nicht sinnvoll ist, gegen Dein Bußgeldverfahren vorzugehen, hast Du es zumindest versucht. Es kommen ebenfalls keine Kosten auf Dich zu.
Anbieter
geblitzt.de
- zu schnell gefahren, Handy am Steuer, über Rot gefahren, zu dicht aufgefahren
- kostenlose Prüfung des Bußgeldverfahrens
Wann werden alte Punkte in Flensburg gelöscht?
Wenn Du vor dem 1. Mai 2014 Punkte bekommen hast, dann verfallen diese Punkte auch nach dem alten System. Im alten System wurden Punkte nach zwei Jahren gelöscht, wenn Du in diesen zwei Jahren keine weiteren Punkte dazubekommen hast. Eine Ausnahme: Punkte für Alkohol- und Drogenfahrten wurden nach fünf Jahren gelöscht. In jedem Fall wurden die alten Punkte nach fünf Jahren gelöscht.
Außerdem verlängern Punkte, die Du nach dem 1. Mai 2014 bekommen hast, nicht mehr die Frist zur Tilgung der alten Punkte.
Übertragung alter Punkte
Die Punkte, die Du vor der Reform im Mai 2014 bekommen hast, wurden nach dieser Tabelle in das neue System übertragen:
Gesamtpunktestand vor dem 1. Mai 2014 | Neuer Gesamtpunktestand |
---|---|
1 bis 3 | 1 |
4 bis 5 | 2 |
6 bis 7 | 3 |
8 bis 10 | 4 |
11 bis 13 | 5 |
14 bis 15 | 6 |
16 bis 17 | 7 |
18 oder mehr | 8 |
Mit den neuen Punkten hat sich auch geändert, ab wie vielen Punkten das Kraftfahrt-Bundesamt eine Maßnahme ergreift. Sobald Du vier oder fünf Punkte hast, erfolgt eine schriftliche Ermahnung. Diese beinhaltet den Hinweis, dass Du freiwillig Punkte abbauen kannst. Hast Du sechs oder sieben Punkte, bekommst Du eine Verwarnung zugestellt. Beide Maßnahmen kosten jeweils 20,53 Euro Verwaltungsgebühr.
Wenn Du trotz Ermahnung und Verwarnung acht Punkte hast, kommt es zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Das kostet nicht nur 118 Euro, Du musst auch nach einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist den Führerschein wieder beantragen. Meistens kommen noch weitere Bedingungen dazu, etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder eine Nachschulung.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dauert etwa drei bis fünf Stunden. Sie findet in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung statt. Je nachdem, aus welchem Grund Du die MPU machen musst, variieren die Inhalte und Kosten. Sie besteht aus einer medizinischen Untersuchung, Leistungstests sowie einem psychologischen Untersuchungsgespräch. Insgesamt kostet die MPU rund 350 bis 750 Euro. Dazu kommen Kosten, falls Du Dich in einem speziellen Seminar oder bei einem Verkehrspsychologen vorher auf die MPU vorbereiten willst.
Überliegefrist
Auch wenn nach der vorgegebenen Frist Deine Punkte in Flensburg zum Verfall bereit sind, bleiben sie noch ein Jahr lang „aufbewahrt“. Diese Zeit nennt das Kraftfahrtbundesamt Überliegefrist. Der Grund dafür: Die Überliegefrist soll gewährleisten, dass die Verjährung der Punkte in Flensburg nicht vergessen wird, falls Du kurz zuvor noch einmal Punkte gesammelt hast.
Du hast aktuell drei Punkte in Flensburg. Du bist am 1. Februar geblitzt worden und warst 21 km/h zu schnell. Das bringt Dir einen weiteren Punkt in Flensburg. Am 5. Februar kommt es bei der Behörde in Flensburg zum Punkteverfall von einem Punkt. Bis Dir der Bußgeldbescheid vom 1. Februar zugestellt wird, kann einige Zeit vergehen – er wird Dir also erst am 20. Februar zugestellt.
Aufgrund der Überliegefrist weiß das Kraftfahrtbundesamt, dass Du am 1. Februar Deinen vierten Punkt bekommen hast und schickt Dir eine Ermahnung. Der Punkt verfällt zwar dennoch am 5. Februar, sodass Du weiterhin drei Punkte hast, aber für eine kurze Zeit hattest Du vier Punkte.
Wie ist ein Punkteabbau möglich?
Statt zu warten, bis Deine Punkte in Flensburg zum Verfall kommen, kannst Du auch selbst Deine Punkte in Flensburg abbauen. Für so ein freiwilliges Seminar gibt es zwei Voraussetzungen:
- Maximal fünf Punkte: Du darfst nicht mehr als fünf Punkte in Flensburg haben
- Nur einmal alle fünf Jahre: Du kannst nur einmal in fünf Jahren an so einem Seminar teilnehmen
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen: einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Maßnahme. Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten. Alleine oder in einer Gruppe mit maximal 6 Teilnehmern geht es um Risikoverhalten, Sicherheitsverantwortung, Mobilitätsbedeutung sowie um Verkehrsregeln und Regelverstöße.
Zwischen beiden Modulen muss ein Abstand von einer Woche liegen. Dazwischen musst Du auch eine Hausaufgabe machen, bei der Du Dich selbst beobachten sollst. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kannst Du zum Beispiel bei Fahrschulen oder beim TüV absolvieren. Sie kostet etwa 150 bis 250 Euro.
Der verkehrspsychologische Teil besteht aus zwei Einzelsitzungen von jeweils 75 Minuten. Zwischen den Sitzungen müssen mindestens drei Wochen liegen. Im Gespräch geht es um Dein individuelles Verkehrsverhalten, das zu den Verstößen führt. Du erarbeitest Lösungsstrategien und reflektierst Dein Verhalten. Als Hausaufgabe zwischen den zwei Sitzungen musst Du Dein Verkehrsverhalten beobachten und die erlernten Lösungsstrategien anwenden.
Den verkehrspsychologischen Teil absolvierst Du bei einem Verkehrspsychologen. Die Sitzungen kosten etwa 250 bis 300 Euro. Du kannst die Punkte in Flensburg abbauen, aber günstig ist es nicht: Zusammen entstehen Kosten von 400 bis 550 Euro. Es gibt keine festgelegte Reihenfolge für die Teile, Du kannst sie auch parallel absolvieren.
Wie kann ich meinen Punktestand erfragen?
Damit Du überhaupt weißt, ob Du einen Punkteabbau in Flensburg in Betracht ziehen solltest, musst Du natürlich wissen, wie viele Punkte Du hast. Auch die Frage wann die Punkte in Flensburg verfallen, wird so beantwortet, weil auf dem Punktestand steht, wann die Behörde in Flensburg die Punkte löschen wird. Um Deinen Punktestand zu erfragen, hast Du drei Möglichkeiten.
online
Du kannst online kostenlos herausfinden, wie viele Punkte Du hast. Dafür brauchst Du einen neuen Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion, eine entsprechende Software zur sicheren Datenübertragung und das Lesegerät. Hast Du all das, kannst Du über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes Deinen aktuellen Punktestand erfahren. Du bekommst den Punktestand in der Regel sofort mitgeteilt und siehst auch, wann es zur Punkte-Verjährung kommt.
Es gibt auch Anwälte, die damit werben, dass Du über sie Deinen Punktestand online erfahren kannst. Dafür musst Du dem Anwalt Deine persönlichen Daten geben und ihm eine Vollmacht erteilen, für Dich den Auszug aus dem Fahreignungsregister zu beantragen. Sobald der Auszug dem Anwalt vorliegt, wird er ihn Dir per Mail schicken. Dafür verlangen die Anwälte Gebühren.
persönlich
Falls Du in Flensburg wohnst oder zufällig dort bist, kannst Du auch einfach persönlich zum Kraftfahrt-Bundesamt gehen. Die Behörde hat einen sogenannten Auskunftspavillon. Vergiss nicht, dass Du Deinen Personalausweis, Reisepass oder behördlichen Dienstausweis mitbringen musst.
Dann wird Dir sofort mitgeteilt, wie viele Punkte Du hast. Auf dem Auszug aus dem Fahreignungsregister – früher Verkehrszentralregister – siehst Du auch, wann die Behörde die Punkte in Flensburg löschen wird.
per Post
Falls Du kein Lesegerät für Deinen Personalausweis hast, kein Geld für einen Anwalt ausgeben willst und auch nicht in Flensburg wohnst, kannst Du auch per Post Deinen Punktestand erfragen. Dafür musst Du den „Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“, den Du auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes herunterladen kannst, ausfüllen und per Post an die Behörde senden.
Mit dem Antrag musst Du noch Deine Personendaten schicken, eine originale Unterschrift sowie eine beidseitige Kopie von Deinem Personalausweis. Es dauert etwa zehn Tage, bis die Behörde Dir den Auszug per Post zuschickt. Kosten entstehen Dir keine.
Falls Du nicht in Deutschland lebst, schickt das Kraftfahrtbundesamt den Brief auch ins Ausland. Wenn Du den Auszug auf Englisch brauchst, macht die Behörde auch das. Das musst Du jedoch auf dem Antrag vermerken.