Es klingelt, Du hebst reflexartig ab: Zahlreiche Autofahrer haben schon einmal kurz das Handy am Steuer benutzt. Doch laut aktuellem Bußgeldkatalog ist das alles andere als ein Kavaliersdelikt! Wir erklären Dir, mit welchen Sanktionen Telefonieren am Steuer geahndet wird und wie Du gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid vorgehen kannst.
Strafe wegen Handy am Steuer: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Telefonieren am Steuer ist verboten - so viel ist klar. Doch es gibt Grauzonen. Beispielsweise darfst Du das Handy kurz in die Hand nehmen, um es an Deinen Beifahrer weiterzureichen. Wenn Du Pech hast und Dich genau in diesem Moment eine Zivilstreife erwischt, wird Dir vielleicht zu Unrecht ein Bußgeld wegen Handy-Nutzung aufgebrummt. Die Behörden haben außerdem einen gewissen Ermessensspielraum, wenn sie wegen Handy am Steuer eine Strafe verhängen. In Einzelfällen kann das Bußgeld bei Handy-Delikten unangemessen hoch ausfallen.
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Handy am Steuer: Welche Konsequenzen hat das?
Ein Handy am Steuer zu benutzen ist gefährlich. Punkt. Laut Berechnungen des Automobilklub ADAC legst Du schon bei Tempo 50 eine Strecke von 42 Metern im Blindflug zurück, wenn Du einmal kurz für 3 Sekunden aufs Handy schaust. Und meistens dauert es eher 7 als 3 Sekunden, bis Du das Handy aktiviert und den Display-Inhalt erfasst hast. In dieser Zeit hast Du bereits 97 Meter zurückgelegt, ohne etwas vom Straßenverkehr mitzubekommen.
Es gibt keine genauen Zahlen, wieviele Unfälle auf Deutschlands Straßen passieren, weil Fahrer telefonieren oder beim Autofahren Textnachrichten tippen. Legt man Studien aus den USA auf Deutschland um, dann sind es rund 50.000 Unfälle jährlich, die das Handy am Steuer zu verantworten hat.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert: Seit Oktober 2017 gelten drastisch verschärfte Regeln, wenn Fahrer mit dem Telefon am Steuer erwischt werden. Bis 2014 war bei Handy am Steuer nur eine Strafe von 40 Euro vorgesehen, mittlerweile sind es mindestens 100 Euro. Wenn Du durch das Handy beim Autofahren einen Unfall verursachst oder andere gefährdest, bist Du möglicherweise sogar Deinen Führerschein los.
Übrigens ist das Telefonieren nicht nur beim Autofahren verboten. Auch für Radfahrer kann das Handy am Steuer ein Bußgeld nach sich ziehen.
Handy am Steuer: Was genau ist erlaubt und was nicht?
Das Handyverbot am Steuer ist in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort heißt es, dass Du alle elektronischen Geräte, die zur Kommunikation, Information und Organisation dienen, beim Fahren nicht verwenden darfst. Zulässig ist das Handy am Steuer nur, wenn Du eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion nutzt - oder wenn Du dem Gerät nur kurz Deinen Blick zuwendest, ohne es dabei in die Hand zu nehmen.
Das klingt jetzt einmal etwas sperrig. Wir sehen uns daher im Detail an, wann bei "Handy am Steuer" eine Strafe droht und was erlaubt ist.
Welche Geräte fallen unter das Verbot?
Im Gesetz ist nicht von "Handy am Steuer" die Rede, sondern von "elektronischen Geräten". Betroffen sind somit folgende Geräte:
- Handys und Smartphones aller Art
- Notebooks, Laptops
- Tablet-PCs
- E-Book-Reader
- MP3-Player
- DVD- und Blu-ray-Player
- Diktiergeräte
- Navigationsgeräte
- iPods
- Smartwatches
- Videobrillen
Was zählt eigentlich als "Benutzung"?
Verboten ist nicht nur das Telefonieren am Steuer. Du darfst das Handy beim Autofahren generell nicht benutzen, wenn Du es dazu in die Hand nehmen musst. Dazu zählt auch:
- Textnachrichten lesen oder schreiben
- etwas im Internet recherchieren
- Videos ansehen
- die Uhrzeit vom Display ablesen
- einen Anruf wegdrücken
- Fotos erstellen oder hochladen
- das Handy als Navigationsgerät verwenden
- das Handy am Steuer als Diktiergerät nutzen
- das Handy ans Ohr halten, um Musik zu hören
- Handydaten auslesen
- das Handy ein- oder ausschalten
- das Ladekabel anstecken
Entscheidend ist, ob Du das Handy am Steuer "bestimmungsgemäß" verwendest. Gerichtsurteilen zufolge zählt es nicht als Handybenutzung, wenn Du das Telefon am Steuer nur an einen anderen Platz legst. Du darfst es etwa aus der Tasche nehmen, um es an Deinen Beifahrer weiterzureichen.
So darfst Du das Handy beim Autofahren verwenden
Die Handybenutzung oder das Telefonieren am Steuer ist unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, nämlich:
- Mit Freisprecheinrichtung: Damit gehst Du auf Nummer Sicher. Mit einer fest verbauten Freisprechanlage, die Du über das Lenkrad bzw. den Bordcomputer bedienst, ist das Telefonieren am Steuer zulässig.
- Mit fest montierter Halterung: Viele Smartphone-Besitzer verwenden ihr Handy als Navigationsgerät. Das ist erlaubt, wenn das Handy in einer fest montierten Halterung steckt und Du nur einen kurzen Blick darauf wirfst. Berühren darfst Du es aber nicht! Wenn Du Textnachrichten tippst oder etwas recherchierst, gibt es auch bei einem in der Halterung steckenden Handy am Steuer eine Strafe.
- Bei abgeschaltetem Motor: Ist der Motor abgeschaltet, greift das Handyverbot am Steuer nicht. Du darfst auch ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Kurz stehenbleiben und bei laufendem Motor das Handy zücken ist dagegen verboten! Ob auch die automatische Abschaltung des Motors bei einer Start-Stopp-Automatik zählt oder nicht, ist derzeit noch ungeklärt. Besser verzichtest Du also auch bei automatisch abgeschaltetem Motor auf das Handy am Steuer, um eine Strafe zu vermeiden.
Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog bei Handy-Benutzung vor?
Welche Strafe bei "Handy am Steuer" verhängt wird, ist im Bußgeldkatalog geregelt - genauer gesagt in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die dort festgesetzten Strafsätze für Telefonieren am Steuer sind aber nicht völlig verbindlich, sondern eher Empfehlungen an die Behörden. In Einzelfällen kann das Bußgeld bei Handy-Delikten daher auch höher oder niedriger ausfallen.
Grundsätzlich sieht der Bußgeldkatalog bei Handy-Delikten 3 mögliche Sanktionen vor:
- Bußgelder
- Eintrag im Fahreignungsregister ("Flensburg-Punkte")
- Fahrverbote
Welche Strafe bei Handy am Steuer konkret verhängt wird, zeigt Dir die folgende Tabelle im Überblick.
Beschreibung
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt
Bußgeld
100 €
Punkte
1
Fahrverbot
-
Lohnt ein Einspruch?
Hier prüfenBeschreibung
...mit Gefährdung
Bußgeld
150 €
Punkte
2
Fahrverbot
1 Monat
Lohnt ein Einspruch?
Hier prüfenBeschreibung
...mit Sachbeschädigung
Bußgeld
200 €
Punkte
2
Fahrverbot
1 Monat
Lohnt ein Einspruch?
Hier prüfenBeschreibung
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt
Bußgeld
55 €
Punkte
-
Fahrverbot
-
Lohnt ein Einspruch?
Hier prüfenDie Konsequenzen, die der Bußgeldkatalog bei Handy-Delikten vorsieht, hängen also von den genauen Umständen ab:
Mindeststrafe bei Handy am Steuer
Erwischt man Dich mit dem Handy am Steuer, wird ein Bußgeld von mindestens 100 Euro verhängt. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Deinen Führerschein darfst Du aber behalten.
Strafen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Den Führerschein kann Dich das Handy am Steuer dann kosten, wenn Du andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringst - beispielsweise, weil Du mit dem Auto über die Mittellinie geraten bist. Wirst Du dabei erwischt, musst Du auf Deine Fahrerlaubnis für einen Monat verzichten. Auch das Bußgeld bei Handy am Steuer fällt mit 150 Euro höher aus, wenn Du Dritte gefährdest. Zusätzlich riskierst Du zwei Punkte im Flensburg-Register.
Strafen bei Sachbeschädigungen
Ein noch höheres Bußgeld wird bei Handy am Steuer fällig, wenn Du einen Unfall mit Sachbeschädigung verursachst. Dazu reicht es schon, wenn Du ein parkendes Auto leicht schrammst! Zu der Geldstrafe von 200 Euro kommen noch zwei Flensburg-Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu.
Strafen für Fahrradfahrer
Auch für Radfahrer gilt Handyverbot. Es hagelt aber nicht ganz so hohe Strafen: Im Bußgeldkatalog ist für das Handy am Steuer eine Strafe von 55 Euro vorgesehen, weitere Konsequenzen hat der Vorfall nicht.
Welche Folgen haben die Flensburg-Punkte?
Die Eintragung im Fahreignungsregister wegen Telefonieren am Steuer muss für Dich noch keine unmittelbaren Folgen haben. Sammelst Du jedoch mehrere Punkte, droht in letzter Konsequenz der Führerscheinentzug!
Das "Sündenregister" in Flensburg wurde im Mai 2014 grundlegend überarbeitet. Früher konnte man bis zu 18 Punkte sammeln, jetzt sind es nur noch 8. Seit der Punktereform gelten die folgenden Regeln:
- 1 - 3 Punkte zählen lediglich als Vormerkung und haben unmittelbar keine weiteren negativen Folgen.
- Bei 4 - 5 Punkten erhältst Du erstmals eine Ermahnung des Kraftfahr-Bundesamtes (KBA), in der Du über weitere Konsequenzen informiert wirst. Die Kosten für den Versand und die Verwaltung werden Dir in Rechnung gestellt.
- Bei 6 - 7 Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen, wodurch neuerlich Kosten entstehen.
- Bei 8 Punkten oder mehr bist Du Deinen Führerschein für mindestens 6 Monate los. Zusätzlich kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen, bevor Du Deine Fahrerlaubnis wieder erhältst.
Hast Du nicht mehr als 5 Punkte gesammelt, dann kannst Du durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Flensburg-Punkt abbauen. Bei einer höheren Punkteanzahl geht das aber nicht mehr. Gelöscht werden die Punkte nach 2,5 Jahren (bei 1-Punkt-Delikten) bzw. nach 5 Jahren (bei 2-Punkt-Delikten).
Welche Folgen hat Telefonieren am Steuer in der Probezeit?
Die gute Nachricht zuerst: Erwischt man Dich in der Probezeit erstmalig mit dem Handy am Steuer, ist die Strafe nicht höher als bei anderen Autofahrern auch und es drohen unmittelbar keine weiteren negativen Konsequenzen.
Allerdings kannst Du Probleme bekommen, wenn Du mehrere Strafen sammelst - auch wegen unterschiedlichen Delikten. Man unterscheidet in der Probezeit sogenannte A- und B-Delikte: Als A-Delikte werden schwerwiegende Verstöße wie alkoholisiertes Fahren oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h gewertet. Bei A-Delikten verlängert sich der Probeführerschein automatisch um weitere zwei Jahre und Du musst ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
Das Handy am Steuer gilt als sogenanntes B-Delikt. Bei einem einzigen B-Delikt erwarten Dich zunächst nur die ganz normalen Strafen, die für jeden Autofahrer gelten. Erst beim zweiten B-Delikt wird der Probeführerschein um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Ab diesem Zeitpunkt gelten verschärfte Regeln: Kommen ein weiterer A-Verstoß oder drei B-Verstöße hinzu, wird Dir für mindestens drei Monate die Fahrerlaubnis entzogen. Den Führerschein kann Dich das Handy am Steuer auch kosten, wenn Du zwei Mal hintereinander wegen Telefonieren beim Autofahren eine Strafe erhältst. Denn das könnte Dir als "Beharrlichkeit" ausgelegt werden und hat daher schwerwiegendere Konsequenzen als zwei B-Delikte verschiedener Art.
Was passiert bei mehrmaligem Handy-Verstoß?
Auch als Nicht-Probeschein-Fahrer riskierst Du bei mehrmaligem Telefonieren am Steuer Deinen Führerschein! Der Grund ist, dass laut § 25 Abs. 1 StVG bei einer "groben oder beharrlichen Pflichtverletzung" ein 1- bis 3-monatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Erwischt man Dich mehrmals mit dem Handy am Steuer, zählt das unter Umständen als "Beharrlichkeit". Zusätzlich sammelst Du natürlich jedes Mal einen Punkt im Flensburg-Register, was in letzter Konsequenz ebenfalls einen Führerscheinentzug zur Folge haben kann.
Geblitzt mit Handy: Welche Strafe droht bei Doppeldelikten?
Es kommt immer wieder vor: Ein Lenker ist mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und wird geblitzt mit dem Handy am Ohr. Laut Bußgeldkatalog (§ 3 Abs. 5 BKatV) liegt in diesem Fall eine "Tateinheit" vor. Du erhältst normalerweise nur eine Strafe, nämlich die mit dem höheren Regelsatz.
Du bist auf der Landstraße mit 112 km/h - und damit um 12 km/h zu schnell - unterwegs. Dafür wird normalerweise ein Bußgeld von 20 Euro fällig, Flensburg-Punkte gibt es keine. Wirst Du geblitzt mit dem Handy am Ohr, dann kommt nur der Strafsatz wegen Telefonieren am Steuer zur Anwendung. Du zahlst also 100 Euro Bußgeld und erhältst einen Punkt in Flensburg.
Laut § 3 Abs. 5 BKatV kann der Regelsatz bei einer "Tateinheit" angemessen erhöht werden - je nach Art der beiden Delikte. Dabei haben die Behörden einen Ermessensspielraum.
In der Praxis könnte das beispielsweise so aussehen: Du wirst im Ortsgebiet mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von 72 km/h und mit Telefon am Steuer geblitzt. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es normalerweise ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wegen dem Handy am Steuer ist ein Bußgeld von 100 Euro sowie ebenfalls ein Punkt in Flensburg vorgesehen. Auf Deinem Bußgeld-Bescheid werden Dir nun 100 Euro Bußgeld für das Telefonieren am Steuer und zusätzlich die Hälfte des Bußgeldes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Rechnung gestellt - insgesamt also 140 Euro. Zugleich kassierst Du gleich zwei Punkte in Flensburg, einen für jedes Delikt.
Wie erhebe ich Einspruch gegen ein Bußgeld wegen Handy am Steuer?
Falls Du wegen Handy am Steuer eine Strafe erhalten hast, solltest Du den Bußgeldbescheid genau prüfen: Stimmen die darin erhobenen Vorwürfe inhaltlich? Enthält das Schreiben alle nötigen Angaben, damit es wirksam ist? Ein Bußgeldbescheid kann beispielsweise aus folgenden Gründen formal ungültig sein:
- falsch angegebene Daten (Name, Kennzeichen, etc.)
- ungenügende Angaben zum Tathergang (Ort, Zeit, etc.)
- ungenügende Angaben zu den Beweismitteln
- fehlende oder unzureichende Rechtsmittelbelehrung
Wenn ein Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer inhaltliche oder formale Mängel aufweist, kannst Du dagegen Einspruch erheben. Ein Einspruch kann außerdem sinnvoll sein, wenn Du der Ansicht bist, dass das Strafausmaß unangemessen hoch ist.
Für einen Einspruch darfst Du Dir allerdings nicht viel Zeit lassen! Es gilt eine Frist von 14 Tagen, danach wird der Bußgeldbescheid rechtswirksam. Dein Einspruch muss unbedingt schriftlich per Brief oder Fax erfolgen, E-Mails werden nicht von allen Behörden akzeptiert. Wichtig ist, dass Dein Einspruch die folgenden Angaben enthält:
- Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
- Begründung für den Einspruch
- Name, Datum und Unterschrift
Erfolgversprechender ist es, wenn Du Dir für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Hilfe von einem spezialisierten Verkehrsanwalt holst. Diese Experten können besser einschätzen, ob der Einspruch überhaupt sinnvoll ist und wie er begründet werden muss, damit er Aussicht auf Erfolg hat.
Falls Du Dich privat an eine Rechtsanwaltskanzlei wendest, zahlst Du dafür allerdings viel Geld - möglicherweise mehr, als Du für das Handy am Steuer Strafe zahlst! Lasse Deinen Bußgeldbescheid daher besser über den Dienstleister geblitzt.de kostenlos überprüfen. Egal wie das Verfahren ausgeht, Du zahlst für den Service keinen Cent. Im besten Fall entstehen Dir für das Handy am Steuer keine Kosten, weil der Bußgeldbescheid fehlerhaft war. Falls der Vorwurf gerechtfertigt ist, können die Anwälte möglicherweise bewirken, dass das Strafausmaß herabgesetzt wird. Das ist umso wichtiger, falls wegen dem Handy am Steuer Dein (Probe-)Führerschein auf dem Spiel steht! In immerhin 1 von 3 Fällen ist ein Einspruch aussichtsreich, wenn spezialisierte Verkehrsanwälte die Sache in die Hand nehmen.