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Abstandsmessung: Grenzen, Strafen & Einspruch

Einen halben Tacho Abstand halten: Die meisten erinnern sich wohl an diese Faustregel aus der Fahrschule. Doch was tun, wenn Du zu wenig Abstand gehalten hast? Wir erklären, welche Strafen Dir drohen, welche Fehler bei der Abstandsmessung vorkommen und wieso es sich deshalb lohnt, Einspruch einzulegen.

Welchen Mindestabstand muss ich einhalten?

Die Straßenverkehrsordnung gibt als Richtwerte für einen ausreichenden Sicherheitsabstand diese Werte an:

  • Innerorts: Innerhalb geschlossener Ortschaften musst Du eine Sekunde Abstand zum Vordermann halten. Bei 50 Stundenkilometern entspricht das etwa 15 Metern oder drei Autolängen.
  • Außerorts: Auf Landstraßen oder Autobahnen musst Du zwei Sekunden Abstand zum vor Dir fahrenden Fahrzeug halten. Du kannst Dich auch am halben Tachowert orientieren und so den Sicherheitsabstand berechnen: Fährst Du 100 km/h, solltest Du mindestens 50 Meter Abstand halten. Eine Hilfe können die schwarz-weißen Begrenzungspfeiler neben der Fahrbahn sein, denn die stehen jeweils 50 Meter auseinander.
  • Lastwagen und Omnibusse: Fährst Du einen Lastwagen über 3,5 Tonnen oder einen Bus, mindestens 50 Meter Abstand auf der Autobahn halten, sobald Du 50 Stundenkilometer fährst.

Den Mindestabstand gibt es, damit Du genügend Zeit hast, um im Notfall Dein Auto zum Stehen zu bringen, ohne einen Auffahrunfall zu bauen. Für den Sicherheitsabstand auf der Autobahn ist sogar mehr als der halbe Tachowert zu empfehlen, weil sich der Bremsweg bei hohen Geschwindigkeiten enorm verlängert.

Was kann ich bei einem Abstandsverstoß machen?

Wenn Du den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast und Du bei einer Abstandsmessung erwischt wurdest, hast Du eine Ordnungswidrigkeit begangen. Du musst für zu wenig Abstand Bußgeld zahlen, in schweren Fällen bekommst Du auch Punkte in Flensburg. Doch Du kannst Dich dagegen wehren.

Einspruch

Eine Studie von Verkehrsexperten hat ergeben, dass acht Prozent aller Bußgeldbescheide unzulässig falsch sind, weitere 25 Prozent sind in ihrer Beweisführung mindestens fehlerhaft. Es kann also sinnvoll sein, gegen das Bußgeldverfahren nach einer Abstandsmessung Einspruch einzulegen.

Am einfachsten geht das über das Portal geblitzt.de: Die Verkehrsanwälte von geblitzt.de prüfen für Dich kostenlos, ob ein Einspruch gegen den Abstandsverstoß sinnvoll ist oder nicht. Falls gute Aussichten bestehen, dass der Einspruch erfolgreich ist, übernimmt ein Anwalt das Verfahren. Für Dich bleibt das Verfahren kostenfrei. Falls die Anwälte zu dem Ergebnis kommen, dass ein Einspruch nicht sinnvoll ist, kommen ebenso keine Kosten auf Dich zu – aber Du hast es immerhin versucht.

Anbieter

Geblitzt.de
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  • kostenlose Prüfung des Bußgeldverfahrens

Häufige Fehler der Behörden

Gerade bei Abstandsmessungen gibt es eine Vielzahl an möglichen Fehlerquellen. Das ist für Dich von Vorteil, um ein Bußgeldverfahren anzufechten. Behördliche Fehler kann Dein Anwalt über sein Recht auf Akteneinsicht finden.

Abgleich vom Lichtbild

Dein Anwalt kann die aufgenommenen Lichtbilder anfordern. In vielen Fällen lässt sich von den Fotos allerdings nicht zweifelsfrei auf den Fahrer schließen, zum Beispiel weil die Fotos wegen Regen oder Schneefall eine schlechte Qualität haben.

Die Beweislast liegt jedoch bei den Behörden: Sie müssen ermitteln, wer gefahren ist. Bist Du der Halter des Autos, das in eine Abstandsmessung gefahren ist, musst Du Dich nur zwei Wochen lang erinnern können, wem Du zu dieser Zeit Dein Auto ausgeliehen hast. Ein Bußgeldverfahren dauert oft länger als diese zwei Wochen, sodass Du Dich auf Erinnerungslücken berufen kannst. Kann der Fahrer nicht zweifelsfrei festgestellt werden, muss das Bußgeldverfahren eingestellt werden.

Eichschein

Messgeräte müssen in festgelegten Abständen geeicht werden. Falls es keinen Nachweis gibt, dass das eingesetzte Messgerät zum Zeitpunkt der Abstand ordnungsgemäß geeicht war, kann das Messergebnis nicht gegen Dich verwendet werden. Das Verfahren muss eingestellt werden. Über die Akteneinsicht kann ein Anwalt feststellen, ob das Gerät einen gültigen Eichschein hat.

Lebensakte

Jedes Messgerät hat eine sogenannte Lebensakte. Darin werden alle Wartungen und Reparaturen am Gerät festgehalten. Nach jeder Reparatur muss das Gerät erneut geeicht werden – falls dies nicht geschehen ist, ist das ein Grund, dass die Abstandsmessung und damit das Bußgeld wegen zu geringem Abstand nicht ordnungsgemäß ist.

Schulungsnachweis

Nicht nur das Messgerät muss einwandfrei sein, auch die Beamten müssen im Umgang mit dem Gerät geschult werden. Sie müssen Funktion, Bedienung und Eigenschaften des Messgerätes kennen, um eine richtige Abstandsmessung gewährleisten zu können. Wenn die Polizisten nicht geschult worden sind, hätten sie die Messung gar nicht durchführen dürfen. Sie ist damit ungültig. Ein Anwalt kann diese Schulungsnachweise anfordern und überprüfen, ob sie richtig sind.

Hochrechnung bei Abstandsgrenze

Der geforderte Mindestabstand ist nicht in exakten Zahlen definiert und es gibt keinen genauen Grenzwert. Ein Anwalt kann deshalb die Hochrechnung der Behörden anfechten.

Gebrauchsanweisung

Für eine ordnungsmäße Abstandsmessung müssen die Polizisten das Gerät gemäß Gebrauchsanweisung verwendet haben. Ist das nicht geschehen, ist auch die Messung ungültig. Ein Bußgeldverfahren muss dann eingestellt werden.

Wie funktioniert die Abstandsmessung auf der Autobahn?

Es gibt verschiedene Wege, wie Polizisten eine Abstandsmessung auf der Autobahn durchführen können. Je nach Verfahren unterscheidet sich auch, wie zuverlässig das erzielte Messergebnis ist.

Standardisierte Verfahren

Ein standardisiertes Messverfahren bedeutet, dass durch technische Normen ein Ergebnis erzielt wird, das unter gleichen Verhältnissen bei erneuter Messung denselben Abstand auf der Autobahn messen würde. Standardisierte Verfahren sind deshalb weniger leicht anzufechten als nicht-standardisierte. Dennoch kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen.

Videoabstands-Messverfahren (VAMA)

Dieses Messverfahren wird auf Brücken installiert. Die im Videoabstands-Messverfahren (VAMA) enthaltenen Kameras zeichnen den ankommenden Verkehr ohne Unterbrechung auf und machen dabei zwei Aufnahmen. Eine Kamera filmt den Fernbereich, die andere den Nahbereich. Polizeibeamte lösen die Aufzeichnung aus.

Später werden die Aufnahmen als Schnittbild zusammengelegt, dazu werden Datum, Zeit und Stoppzeit eingefügt. Anhand der Aufnahme erfolgt die Auswertung: Auf den Standbildern wird die eingeblendete, geeichte Messzeit abgelesen. Anhand der Zeitdifferenz können Polizisten die Geschwindigkeit errechnen und der Abstand in Sekunden ermitteln.

Fehlerquellen beim VAMA-Verfahren können Videoaufnahmen von schlechter Qualität sein. So kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wer das Auto gefahren ist. Durch schlechte Videoaufnahmen oder ungünstige Lichtsituationen können außerdem Messfehler entstehen.

Brückenabstands-Messverfahren (Distanova oder Traffipax)

Diese zwei Verfahren sind die am häufigsten eingesetzten für eine Abstandsmessung auf der Autobahn. Sie werden auch Abstandsblitzer genannt, obwohl sie gar nicht blitzen. Bei diesen Verfahren wird überwacht, wie schnell ein Auto fährt und wie viel Abstand es dabei hält. Das stellen entweder Beamte durch Beobachtung oder durch Videoauswertung fest.

Durch Markierungen auf der Fahrbahn können sowohl die Geschwindigkeit als auch der Abstand festgestellt werden. Das ist wichtig, denn je nach gefahrener Geschwindigkeit ändert sich das Bußgeld für zu wenig Abstand. Ein möglicher Fehler bei diesen Messverfahren kann sein, dass die Autos ihren Abstand verändern, diese Veränderung aber nicht festgestellt wird.

Nicht-standardisierte Verfahren

Es gibt auch nicht-standardisierte Messverfahren. Gerichte erkennen sie aber dennoch als zuverlässig an. Allerdings gelten beispielsweise andere Toleranzabzüge.

Abstandsmessung mithilfe des Police-Pilot-Systems (ProViDa)

Mit dem Police-Pilot-System kann Dein Abstand aus einem fahrenden Polizeiauto heraus gemessen werden. Das Polizeiauto hat sowohl vorne als auch hinten eine Kamera. Wenn sie den Abstand eines Autos messen möchte, hält es konstant denselben Abstand zu dem Auto und macht an verschiedenen Messpunkten auf Knopfdruck Videoaufnahmen. So misst das System Deine Geschwindigkeit und Deinen Abstand.

Aufgrund von möglichen Ungenauigkeiten bei der Messung werden fünf Prozent von der ermittelten Geschwindigkeit abgezogen. Eine Fehlerquelle bei der Messung mit dem Police-Pilot-System kann der schwankende Abstand des Polizeiautos sein. Außerdem müssen alle Systeme regelmäßige Updates installieren. Andernfalls kann es zu Fehlern kommen, zum Beispiel dass Dezimalstellen falsch angezeigt werden.

Abstandsmessung ohne technische Geräte (Schätzung)

Polizeibeamte können auch ohne technische Geräte den Abstand feststellen. Dafür fahren sie Dir entweder auf einem anderen Fahrstreifen nach oder auf derselben Fahrbahn voraus. Sie beobachten und schätzen, ob Du den richtigen Abstand hältst.

Gerichte gehen davon aus, dass erfahrene Polizeibeamte eine deutliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes einschätzen können. Das gilt jedoch nicht unbedingt für unerfahrene Polizisten. Außerdem kann der Abstand zum beobachteten Auto zu groß sein – ein Gericht hat geurteilt, dass 100 Meter zu weit sind. Das Polizeiauto darf auch nicht auf Deinem Fahrstreifen gefahren sein.

Gerade bei dieser Methode zur Abstandsmessung auf der Autobahn gibt es also eine Vielzahl an möglichen Fehlern, die ein Anwalt finden und beanstanden kann. So kann das Bußgeldverfahren eingestellt werden.

Welche Strafe droht mir?

Wenn Du zu wenig Sicherheitsabstand gehalten hast, drohen Dir Geldbußen und eventuell auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Laut Bußgeldkatalog kostet zu wenig Abstand mindestens 25 und höchstens 400 Euro.

Allerdings reicht es für einen Abstandsverstoß nicht aus, wenn Du nur vorübergehend den Abstand unterschritten hast. In der Regel musst Du den Sicherheitsabstand mit Deinem Auto über eine Strecke von 250 bis 300 Metern nicht eingehalten haben, um ein Bußgeld für zu wenig Abstand zu erhalten.

Außerdem musst Du den Sicherheitsabstand nicht unter allen Umständen immer einhalten. Es kann vorkommen, dass sich ein anderer Autofahrer auf der Autobahn zwischen Dich und Deinen Vordermann drängelt. Dann solltest Du nicht abrupt abbremsen, um den Abstand einzuhalten, sondern dosiert bremsen. Du hast etwa drei Sekunden Zeit, um den Abstand herzustellen. Ab einer Geschwindigkeit von 160 km/h hast Du nur eine Sekunde Zeit, sonst riskierst Du bei einer Abstandsmessung ein Bußgeld. Bei so hohen Geschwindigkeiten ist ein angemessener Abstand noch wichtiger, weil sich der Bremsweg stark erhöht.

Wenn Du nicht nur über längere Zeit zu wenig Abstand einhältst, sondern noch dazu drängelst oder Lichthupe gibst, ist das mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit. Nötigung ist eine Straftat, für die Du im schlimmsten Fall sogar ein bis drei Jahre ins Gefängnis kommen kannst.

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot (Monate)
ohne Gefährdung 25 €
mit Gefährdung 30 €
mit Sachbeschädigung 35 €

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

Abstand kleiner als Bußgeld Punkte Fahrverbot (Monate)
5/10 vom halben Tachowert 75 € 1
4/10 vom halben Tachowert 100 € 1
3/10 vom halben Tachowert 160 € 1
2/10 vom halben Tachowert 240 € 1
1/10 vom halben Tachowert 320€ 1

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

Abstand kleiner als Bußgeld Punkte Fahrverbot (Monate)
5/10 vom halben Tachowert 75 € 1
4/10 vom halben Tachowert 100 € 1
3/10 vom halben Tachowert 160 € 2 1
2/10 vom halben Tachowert 240 € 2 2
1/10 vom halben Tachowert 320 € 2 3

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Fahrverbot (Monate)
5/10 des halben Tachowertes 100 € 1
4/10 des halben Tachowertes 180 € 1
3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1
2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2
1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3