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Kindesunterhalt berechnen: Wie viel Unterhalt fürs Kind?

In Deutschland hat jedes Kind Recht auf Unterhalt von den Eltern, damit es nicht in Armut leben muss und eine gute Kindheit mit allem Notwendigkeiten hat. 1,6 Millionen Alleinerziehende gibt es in Deutschland laut dem Bundesfamilienministerium, deren Kinder Recht auf Kindesunterhalt haben. Wie viel Kindesunterhalt Du zahlen musst und unter welchen Umständen, erklären wir Dir in unserem Guide zum Thema.

Was ist Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist ein Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zu erbringen haben. Normalerweise erfüllst Du diese Unterhaltspflicht durch Erziehung und Pflege Deines Kindes. Dieser Teil nennt sich Naturunterhalt. Solltest Du das Kind nicht selbst aufziehen oder nur teilweise, so kann es sein, dass Du Deine Unterhaltspflicht für Kinder mit dem so genannten Barunterhalt aufstocken musst. Dieser Teil nennt sich im Volksmund Kindesunterhalt, also eine Geldzahlung an Dein Kind. In Deutschland ist die Zahlungspflicht für eheliche und nichtehelicher Kinder in Sachen Unterhalt identisch und ist bundesweit nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Wo erhalte ich eine unverbindliche Ersteinschätzung zu meinem Fall?

Eine unverbindliche Ersteinschätzung in Sachen Kindesunterhalt ist immer der erste Schritt, solltest Du in die Lage kommen Kindesunterhalt zahlen zu müssen. Wie viel Unterhalt für Dein Kind zu zahlen ist und unter welchen Umständen der Unterhalt für Kinder zustande kommt, ist oft die Frage. Über dieses Formular kannst Du ganz einfach in wenigen Worten Deinen Fall schildern und bekommst eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Fachanwalt für Familienrecht:


Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wie hoch der Kindesunterhalt ist, den Du zahlen musst, kann man pauschal nicht sagen. Den genauen Betrag für den Unterhalt für Dein Kind musst Du Dir selbst ausrechnen. Dazu gibt es eine Unterhaltstabelle, auch Düsseldorfer Tabelle genannt, die abhängig von verschiedenen Faktoren und Berechnungen die Unterhaltszahlungen nach dem Unterhaltsrecht staffelt. Doch vor der Berechnung kommt noch die Frage des Selbstbehalts.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt kommt immer vor dem Unterhalt des Kindes. Der Selbstbehalt ist eine bestimmte Höhe an Einkommen, auf die nichts angerechnet wird, weil Du sie brauchst, um Deine eigene Existenz zu sichern. Hast Du eine Arbeit und bist unterhaltspflichtig für Kinder bis zu 21 Jahren, dann darfst Du im Monat 1.370 Euro als Existenzminimum für Dich behalten. Bist Du nicht erwerbspflichtig sind es 1.120 Euro im Monat. Darin sind 520 Euro für Unterhalt und Nebenkosten enthalten.

Düsseldorfer Tabelle

In der Tabelle zum Kindesunterhalt findest Du die jeweiligen monatlichen Beiträge für den Kindesunterhalt gestaffelt nach Alter des betroffenen Kindes und nach Deinem Nettoeinkommen. Es gibt insgesamt 4 Altersstufen und 15 Einkommensstufen in der Tabelle, nach der sich der Unterhalt für Kinder richtet. Doch bevor Du die Tabelle benutzt, sollte Dir klar sein, dass auch bei einem geringen Einkommen Dein Kind Anspruch auf den sogenannten Mindestunterhalt hat.

Der Mindestunterhalt für Kinder, die minderjährig sind, richtet sich nach dem sogenannten Existenzminimum des Kindes und der Mindestunterhaltsverordnung. Für 2023 gelten folgende Regeln für die Unterhaltszahlung für Kinder:

  • 437 Euro pro Monat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • 502 Euro pro Monat bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • 588 Euro pro Monat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Diese Beiträge musst Du als Unterhalt für Dein Kind mindestens zahlen. Alle anderen Beträge, die sich je nach Einkommen erhöhen, kannst Du der Tabelle zum Kindesunterhalt entnehmen:

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

bis 1.900 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

437 €

6-11

502 €

12-17

588 €

ab 18

628 €

Prozentsatz

100

Bedarfskontroll-betrag

1.120/1.370 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

1.901-2.300 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

459 €

6-11

528 €

12-17

618 €

ab 18

660 €

Prozentsatz

105

Bedarfskontroll-betrag

1.650 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

2.301-2.700 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

481 €

6-11

553 €

12-17

647 €

ab 18

691 €

Prozentsatz

110

Bedarfskontroll-betrag

1.750 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

2.701-3.100 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

503 €

6-11

578 €

12-17

677 €

ab 18

723 €

Prozentsatz

115

Bedarfskontroll-betrag

1.850 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

3.101-3.500 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

525 €

6-11

603 €

12-17

706 €

ab 18

754 €

Prozentsatz

120

Bedarfskontroll-betrag

1.950 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

3.501-3.900 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

560 €

6-11

643 €

12-17

753 €

ab 18

804 €

Prozentsatz

128

Bedarfskontroll-betrag

2.050 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

3.901-4.300 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

595 €

6-11

683 €

12-17

800 €

ab 18

855 €

Prozentsatz

136

Bedarfskontroll-betrag

2.150 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

4.301-4.700 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

630 €

6-11

723 €

12-17

847 €

ab 18

905 €

Prozentsatz

144

Bedarfskontroll-betrag

2.250 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

4.701-5.100 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

665 €

6-11

764 €

12-17

894 €

ab 18

955 €

Prozentsatz

152

Bedarfskontroll-betrag

2.350 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

5.101-5.500 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

700 €

6-11

804 €

12-17

941 €

ab 18

1.005 €

Prozentsatz

160

Bedarfskontroll-betrag

2.450 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

5.501-6.200 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

735 €

6-11

844 €

12-17

988 €

ab 18

1.056 €

Prozentsatz

168

Bedarfskontroll-betrag

2.750 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

6.201-7.000 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

770 €

6-11

884 €

12-17

1.035 €

ab 18

1.106 €

Prozentsatz

176

Bedarfskontroll-betrag

3.150 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

7.001-8.000 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

805 €

6-11

924 €

12-17

1.082 €

ab 18

1.156 €

Prozentsatz

184

Bedarfskontroll-betrag

3.650 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

8.001-9.500 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

840 €

6-11

964 €

12-17

1.129 €

ab 18

1.206 €

Prozentsatz

192

Bedarfskontroll-betrag

4.250 €

Nettoeinkommen des unterhalts-pflichtigen Elternteils

9.501-11.000 €

Unterhalt nach Altersstufen

0-5

874 €

6-11

1.004 €

12-17

1.176 €

ab 18

1.256 €

Prozentsatz

200

Bedarfskontroll-betrag

4.950 €

Quelle OLG Düsseldorf (Stand: 1. Januar 2023)

Wenn Dir diese Berechnung zu kompliziert ist, kannst Du Dir im Netz auch einen Unterhaltsrechner Kind suchen.

Nettoeinkommen

Das in der Tabelle verzeichnete Nettoeinkommen ist nicht gleichbedeutend mit Deinem Arbeitseinkommen, sondern ein sogenanntes bereinigtes Einkommen. Das Nettoeinkommen bezeichnet dabei alle Einkünfte, die Du hast, egal ob sie es aus einer Beschäftigung, aus einer Rentenleistungen oder bereits bestehenden Unterhaltszahlungen, sowie Eltern- und Kindergeld kommen.

Von diesem Gesamteinkommen führst Du Krankenversicherung, Lohnsteuer, Rentenversicherungen und alle anderen regelmäßigen Verbindlichkeiten, die Du zahlen musst, ab. Das sind zum Beispiel Versicherungen, Mietzahlungen, Kredite und andere regelmäßige Ausgaben. Am Ende soll nur das Geld in Betracht gezogen werden, was Dir wirklich monatlich zur Verfügung steht. Welche Ausgaben hier im konkreten Fall angerechnet werden, ist teilweise schwer zu sagen. Es sollten aber alle lebensnotwendigen und zumutbaren Ausgaben anerkannt werden. Im Zweifelsfall entscheidet hier aber der Einzelfall.

Vom bereinigten Einkommen darfst Du noch einmal pauschal 5 % abziehen, bevor Du es zum Unterhalt für Dein Kind anrechnest. Hintergrund ist, dass mit dieser Pauschale die Arbeitsmittel- bzw. kosten wie Fahrtkosten, Berufskleidung etc. abgedeckt werden sollen. Diese Pauschale gilt deshalb nicht für Erwerbslose oder Rentner bzw. Pensionäre.

Das Nettoeinkommen in der Tabelle zum Kindesunterhalt ist in Bezug auf Unterhalt für Deine Ehefrau bzw. Ehepartner abermals 5 % abzugsfähig. Das heißt also, dass Du, wenn Du auch Ehegattenunterhalt zahlst, insgesamt 10 % abziehen kannst, bevor Dein Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage für die Unterhaltskosten des Kindes genommen wird.

Mit diesen Massnahmen versucht der Staat zu verhindern, dass Du als Unterhaltsschuldner nicht mehr in der Lage bist Dein eigenes Leben zu führen und zu gestalten, weil Du Unterhalt für Deine Kinder zahlst.

Die Einkommensstufen

Die Formel für den Kindesunterhalt in der Tabelle geht davon aus, dass Du für 2 Kinder zahlst. Hast Du also nur eins, statt zwei unterhaltsberechtigte Kinder, musst Du Dich eine Einkommensstufe höher einstufen. Hast Du mehr als zwei Kinder, dann kannst Du Dich eine Stufe herunterstufen.

Beispielrechnung

Dein unterhaltsrelevantes Einkommen ist nach Bereinigung und Abzug der 5 % Pauschale bei 2.800 Euro. Damit bist Du in der dritten Einkommensstufe zwischen 2.701 und 3.100 Euro. Du hast allerdings nur ein Kind, das heißt, Du musst Dich eine Stufe höher, also bei der Stufe 3.101 - 3.500 Euro einordnen. Dein Kind ist 7 Jahre alt und damit in der 2. Altersstufe. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Kindesunterhalt von 603 Euro pro Monat. Dies ist aber nicht der Betrag, den Du als Unterhalt für Dein Kind dann auch zahlen musst.

Kindergeld

Auf den Betrag des Kindesunterhalts kannst Du als Unterhaltsschuldner noch das Kindergeld anrechnen. Die Kindergeldanrechnung erfolgt bei minderjährigen Kindern um die Hälfte, bei volljährigen ganz. Die Höhe das Kindergelds ist wie folgt:

  • 250 Euro pro Monat für Dein 1 und 2. Kind
  • 250 Euro pro Monat ab dem 3. Kind
  • 250 Euro pro Monat ab dem 4. Kind

Berechnungsbeispiel

Kommen wir zum oberen Beispiel zurück: Der bisher berechnete Kinderunterhaltsanspruch ist damit 603 Euro. Es ist Dein erstes Kind und erhält damit 250 Euro Kindergeld pro Monat. Das kannst Du zur Hälfte von Deinen zu zahlenden Unterhalt für Dein Kind laut Tabelle zum Kindesunterhalt abziehen: 603 Euro - 125 Euro = 478 Euro. Du zahlst also 478 Euro pro Monat Unterhalt an Dein Kind.

Für solche Berechnungen gibt es im Internet auch einen Unterhaltsrechner Kind, der Dir die konkrete Unterhaltssumme ausrechnet.

Für wen muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Kindesunterhalt zahlst Du für alle Deine eigenen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich, die nicht bei Dir leben. In Sachen Unterhaltspflicht ist zwischen folgenden Kindern zu unterscheiden:

  • Minderjährige
  • privilegiert Volljährige
  • Volljährige

Volljährige sind privilegiert und in der Rangfolge Minderjährigen gleichgestellt, wenn sie

  • sich in allgemeiner Schulausbildung befinden
  • im Haushalt eines Elternteils leben
  • nicht älter als 21 Jahre alt sind
  • noch nicht verheiratet sind

Die Gleichstellung kommt dann zu tragen, wenn Du für mehrere Personen Unterhalt zahlst, Dein Geld aber nicht für alle ausreicht. In diesem Falle werden erst Minderjährige und privilegiert Volljährige beim Unterhalt für Kinder bevorzugt.

Wer muss den Kindesunterhalt zahlen?

Unterhalt muss der Elternteil zahlen, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält. Lebt Dein Kind also nicht ständig bei Dir bist Du unterhaltspflichtig und musst Barunterhalt zahlen. Barunterhalt bedeutet, dass Du Geld zusteuerst, während das andere Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Naturalunterhalt in Form von Betreuung gibt.

Ist Dein Kind volljährig und studiert oder macht eine Ausbildung, so sind ab da beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, sprich ihrem Einkommen, zum Zahlen von Kinderunterhalt verpflichtet.

Was passiert bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen?

Wenn Du Deine Unterhaltszahlungen nicht leistest, dann entspricht das nach Paragraph 170 Abs. 1 StGB den Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht für Kinder und ist eine Straftat. Die ausbleibenden Unterhaltszahlungen einzufordern ist oftmals ein schwieriges und langwieriges Verfahren bei dem festgestellt werden muss, ob Du wirklich ein Elternteil bist und ob Du in der Lage bist Kindesunterhalt zu zahlen.

Vorschuss vom Staat

Um die Lebenssituation des Kindes nicht zu verschärfen, springt der Staat mit Kindesunterhalt-Vorschüssen ein, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.

Strafe

Bei einer Strafanzeige gegen Dich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht kommt es zu einem Verfahren. Kann Dir dort Vorsätzlichkeit nachgewiesen werden, musst Du mit einer Strafe rechnen. Üblicherweise sind dies 3 Monate Haft auf Bewährung mit der Auflage sofort die Zahlungen zu leisten. Allerdings kann in verschärften Fällen die Bewährung auch ausgesetzt werden und Du landest im Gefängnis.

Laut Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten Kinder unter 6 Jahren monatlich 187 Euro, Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 252 Euro, bis 17 Jahre 338 Euro vom Staat. Angerechnet wird allerdings das volle Kindergeld. Angerechnet werden weiterhin etwaige Waisenbezüge oder andere Unterhaltszahlungen. Der Staat wird parallel dazu ein Verfahren einleiten, um sich das Geld vom eigentlichen Unterhaltsschuldner zurück zu holen.

Wie kann der Anspruch geltend gemacht werden?

Deinen Anspruch auf Kindesunterhalt geltend zu machen, ist mitunter schwierig, vor allem wenn das andere Elternteil nach einer Scheidung Unterhalt für das Kind zahlen soll, aber nicht kooperativ ist. Immerhin hängt der Anspruch und die genaue Höhe des Kindesunterhaltes mit Fakten zusammen, die Du mitunter nicht hast. Doch auch hier hat der Staat vorgesorgt:

Auskunftsanspruch

Um die notwendigen Kenntnisse über das Einkommen und Vermögen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu erlangen, hast Du einen Auskunftsanspruch. Wenn die rechtlichen Bedingungen für die Unterhaltspflicht gegeben sind, dann kannst Du über einen Anwalt von Deinem Recht Gebrauch machen. Das andere Elternteil muss dann alle relevanten Informationen über Einkommen und Vermögen offenbaren.

Gerichtsverfahren

Sollte das unterhaltspflichtige Elternteil der Forderung nicht nachkommen, kann dann im nächsten Schritt eine Auskunftsklage erhoben werden. Dann wird das Gericht das Elternteil laden und es zwingen alle Unterlagen vorzulegen. Sollte es sich herausstellen, dass hier absichtlich verschleppt und nicht gezahlt wurde, ist dies strafbar.

FAQs

Was bedeutet unterhaltspflichtig?

Unterhaltspflichtig bedeutet, dass man als Elternteil eines Kindes, egal ob ehelich oder nicht, verpflichtet ist dieses zu unterstützen, bis es volljährig ist. Wenn das Kind ständig im eigenen Haushalt lebt und dort versorgt wird, gilt dies als Naturunterhalt. Lebt das Kind aber nicht ständig im Haushalt, dann muss dieser Unterhalt mit Geld ausgeglichen werden. Das ist der Kindesunterhalt zu dem man verpflichtet ist.

Was gehört alles zum Mehrbedarf beim Kindesunterhalt?

Zum Mehrbedarf beim Kindesunterhalt gehören Kosten, die zusätzlich für ein Kind zu zahlen sind. Diese sind zum Beispiel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren etc. Als Sonderbedarf gelten einmalige, unerwartete, hohe, notwendige Ausgaben, die im Einzelfall ebenfalls zu übernehmen sind wie zum Beispiel Arztrechnungen oder Schulausflugskosten.

Was ist ein bereinigtes Einkommen?

Ein bereinigtes Einkommen ist Dein Nettoeinkommen (Einkommen aus Arbeiten, Rente, Unterhaltszahlungen etc.) von dem dann alle regelmäßigen Verbindlichkeiten abgezogen werden. Diese sind zum Beispiel Mieten, Kredite, Versicherungen etc. Dein Nettoeinkommen wird also bereinigt. Am Ende soll nur das Geld in Betracht gezogen werden, was Dir wirklich monatlich zur Verfügung steht.