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Wohnungsbauprämie 2024: Höhe, Antrag, Einkommensgrenze

Wenn Du ein eigenes Haus oder eine Wohnung bauen möchtest und einen Bausparvertrag abgeschlossen hast, kannst Du hierfür eine staatliche Förderung beantragen. Diese Finanzierungshilfe heißt Wohnungsbauprämie. Worum genau es sich dabei handelt, wie hoch sie ist und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, um sie zu beantragen, erfährst Du in unserem nachfolgenden Beitrag.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine Maßnahme, mit der der Staat die Vermögensbildung in Form von Wohneigentum fördert. Ziel der Prämie ist es, Anreize für den privaten Wohnungsbau zu schaffen und neben der bestehenden Wohnraumknappheit in Deutschland auch die Altersvorsorge der Bürger sicher zu stellen. Konkret handelt es sich bei der WOP um einen jährlich gewährten Geldbetrag, den der Staat zusätzlich zu Deinen eigenen Leistungen auf einen Bausparvertrag zuschießt.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Pro Kalenderjahr beträgt die Wohnungsbauprämie 10 Prozent Deiner eingezahlten Sparbeträge. Dieser Prozentsatz ist wie alle anderen Voraussetzungen der WoP im Wohnungsbauprämiengesetz geregelt. Zahlst Du bspw. jährlich 100 Euro in Deinen Bausparvertrag ein, hast Du demnach Anspruch auf eine staatliche Prämie in Höhe von 10,00 Euro. Die Sparbeträge, nach denen Du die Wohnungsbauprämie berechnen kannst, setzen sich zusammen aus:

  • Deinen laufenden Bausparbeiträgen
  • Den Guthabenzinsen auf Dein laufendes Bausparguthaben
  • Zusätzlich gezahlten Abschlussgebühren
Ledige Verheiratete
Einkommensgrenze 35.000 € 70.000 €
max. geförderte Sparleistung pro Jahr 700 € 1.400 €
Höhe der Prämie 10,0 % 10,0 %
höchste Prämie 70,00 € 140,00 €

Gibt es eine Höchstgrenze bei der Wohnungsbauprämie?

Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist gedeckelt. Ihr Höchstgrenze liegt für alleinstehende Bausparer bei 70,00 Euro im Jahr; wenn Du verheiratet bist, haben Du und Dein Partner maximal Anspruch auf den doppelten Betrag von 140,00 Euro. Diese Prämienbeträge sind erreicht, wenn Du

  • als Single einen Sparbetrag von 700 Euro
  • gemeinsam mit Deinem Partner einen Sparbetrag von 1.400 Euro

erbracht hast. Alles was über den jeweiligen Beträgen liegt, kann nicht von der Bausparprämie gefördert werden.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Um in den Genuss der Prämie zu gelangen, musst Du die folgenden Voraussetzungen mitbringen:

Bausparvertrag

Du brauchst einen Bausparvertrag, um Wohnungsbauprämie zu erhalten. Das ist die Hauptvoraussetzung. Darunter versteht man einen Sparvertrag, den Du als Sparer mit einer Bausparkasse abschließt, um Geld zur Finanzierung einer Immobilie anzusparen. Ist ein bestimmter Teil der vertraglich geregelten Bausparsumme erreicht, bekommst Du diesen ausgezahlt. Anschließend zahlt Dir die Bausparkasse den Differenzbetrag zur vollen Bausparsumme als zinsgünstiges Darlehen aus. Dein Bausparvertrag verläuft also in drei Phasen:

  • einer sogenannten Sparphase
  • einer Zuteilungsphase
  • und einer Darlehensphase

Die wichtigsten vertraglich geregelten Punkte des Bausparvertrags sind:

  • Mindestguthaben: In der Regel muss das Bausparguthaben mindestens 40 Prozent oder 50 Prozent der Bausparsumme erreicht haben, ehe Du es ausgezahlt bekommst. Zusammengerechnet wird es aus den Einzahlungen sowie den Zinsen und der WOP.
  • Mindestvertragsdauer: Sie betrifft den Zeitraum, der zwischen Vertragsabschluss und dem frühesten Zuteilungstermin des Bausparguthabens liegt.
  • Mindestbewertungszahl: Sie wird meist monatlich aus den Sparbeiträgen, den anfallenden Zinsen und der Laufzeit des Bausparvertrags berechnet.
  • Mindestsparzeit: Die Mindestsparzeit ist der geringstmögliche Zeitraum, in dem Du Deine Sparzahlungen zu leisten hast.

Mindestalter

Um die Prämie zu bekommen, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem musst Du uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sein.

Mindesteinzahlungsbetrag

Staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie erhältst Du als Bausparer nur dann, wenn Du mindestens 50 Euro im Jahr in Deinen Bausparvertrag eingezahlt hast. Der Mindestsatz für die WoP liegt demnach bei 5,00 Euro (= 10,0 Prozent von 50 Euro).

Einkommensgrenze

Dein jährliches Einkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen. Dieser Betrag gilt für Alleinstehende und alle, die sich nicht gemeinsam mit ihrem Ehepartner steuerlich veranlagen lassen. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung liegt die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie bei 70.000 Euro im Jahr.

Was muss ich zum Thema Wohnungsbauprämie und Einkommensgrenze beachten?

Für die Bemessungsgrundlage der WoP kommt es auf Dein zu versteuerndes Einkommen an. Dieses muss nicht unbedingt Deinem jährlichen Bruttoeinkommen entsprechen. Zu Deinem zu versteuernden Einkommen zählen neben Deinem Arbeitslohn auch weitere Einkünfte wie die Einnahmen

  • aus selbstständiger Arbeit oder
  • aus Vermietung und Verpachtung.

Davon abziehen kannst Du bestimmte Aufwendungen, die Du im Steuerzeitraum getätigt hast. Hierzu zählen bspw. Kosten für die

  • Altersvorsorge
  • Werbungskosten oder
  • Freibeträge bspw. Kinderfreibeträge,

die grundsätzlich nicht besteuert werden. Dank dieser abzugsfähigen Posten liegt Dein zu versteuerndes Einkommen in den meisten Fällen deutlich unter dem, was Du als Angestellter auf Deiner jährlichen Gehaltsabrechnung nachlesen kannst.

Wichtige Info am Rande: Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie bspw. aus Aktiengewinnen oder Lebensversicherungen, musst Du seit 2009 für die Berechnung der WoP-Einkommensgrenze nicht mehr berücksichtigen.

Kann ich die WoP nur dann in Anspruch nehmen, wenn ich vorhabe ein Haus oder eine Wohnung zu bauen?

Als Bausparer kannst Du die Prämie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Du nicht vorhast, selbst ein neues Gebäude errichten zu lassen. Wie Du die angesparte Bausparsumme verwendest, hängt allerdings davon ab, wann Du Deinen Bausparvertrag abgeschlossen hast. Stichtag ist der 1. Januar 2009. Hier ist eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft getreten.

Bausparverträge ab 2009

Hast Du Deinen Bausparvertrag nach 2009 abgeschlossen und möchtest die WoP in Anspruch nehmen, verlangt der Staat, dass Du die angesparte Bausparsumme zu „wohnwirtschaftlichen Zwecken“ verwendest. Zwar musst Du in diesem Zusammenhang nicht selbst als Bauherr auftreten. Doch muss die eingesparte Summe zumindest dem Kauf, der Sanierung oder Renovierung einer Immobilie dienen. Auch zum Erwerb von Wohnrechten darfst Du die Prämie nutzen. Wohnrecht bedeutet, dass Du eine Immobilie oder einen Teil davon bewohnen darfst, ohne selbst Eigentümer zu sein.

Um sicher zu stellen, dass Du das eingesparte Geld auch tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest, verlangen Bausparkassen im Regelfall Belege über die Nutzung der ausgezahlten Bausparbeträge.

Bausparverträge vor 2009

Hast Du Deinen Bausparvertrag vor dem 1. 1. 2009 abgeschlossen, kannst Du die Prämie auch dann behalten, wenn Du das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen möchtest.

Kann ich meine bisherige Prämie behalten, wenn ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündige?

Kündigung ohne wichtigen Grund

Wenn Dein Bausparvertrag eine Laufzeit von mindestens 7 Jahre hat, kannst Du die bisher geleisteten Prämienzahlungen auch bei vorzeitiger Kündigung behalten. Voraussetzung ist allerdings auch hier wieder, dass Du das ausgezahlte Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest. Ausnahme: Wenn Du Dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, steht Dir der Betrag auch für andere Zwecke zur Verfügung. Auch bei einem Bausparvertrag, der vor 2009 abgeschlossen wurde, ist der wohnwirtschaftliche Zweck hinsichtlich der WoP irrelevant.

Beachte allerdings: Wenn Du den Vertrag während der Ansparphase kündigst, hast Du keinen Anspruch mehr auf das zinsgünstige Darlehen. Auch eventuelle Bonuszinsen gehen Dir in diesem Fall durch die Lappen.

Kündigung aus wichtigem Grund

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du auch vor Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist Deinen Bausparvertrag kündigen, ohne die bisher gezahlte Prämie zu verlieren. Das ist dann der Falle, wenn

  • Du das Geld aus dem Bausparvertrag unverzüglich in einen Haus- oder Wohnungsbau investieren oder für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwenden möchtest
  • Du oder Dein Ehepartner sterben
  • Du oder Dein Ehepartner arbeitsunfähig geworden sind
  • Du oder Dein Ehepartner nach dem Vertragsschluss arbeitslos geworden sind und dieser Zustand bereits länger anhält als ein Jahr

Wo stelle ich einen Antrag auf Wohnungsbauprämie?

Eine Wohnungsbauprämie beantragen kannst Du bei Deiner Bausparkasse. Sie leitet den Antrag dann an die entsprechende staatliche Stelle weiter. Das passende Formular bekommst Du im Regelfall von Deinem Vertragspartner automatisch zugesandt, meist gegen Ende des Jahres. Geschieht dies nicht, musst Du den Vordruck bei Deiner Bausparkasse anfordern. Da sich die Voraussetzungen für die Bewilligung der WoP von Jahr zu Jahr ändern, muss der Antrag jährlich neu und mit den aktuellen Daten ausgefüllt werden.

Wie muss ich den Antrag auf Wohnungsbauprämie ausfüllen?

Der Antrag ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil findest Du die Angaben zu Deiner Person. Der zweite umfasst die Eckdaten Deines Bausparvertrags. Etwas kompliziert ist der dritte Teil, in dem Du Angaben zu Deinen Einkommensverhältnissen eintragen musst. Was Du hier unter „zu versteuerndes Einkommen“ angeben musst, hängt davon ab, ob Du Dein Geld als Angestellter oder Selbstständiger verdienst.

  • Angestellter: Hier trägst Du Dein Brutto-Jahreseinkommen ein. Abziehen kannst Du davon eventuelle Betriebsausgaben wie z.B. Fahrtkosten etc.
  • Selbstständiger: Hier musst Du ebenfalls Dein Brutto-Jahreseinkommen angeben. Davon abziehen kannst Du eventuelle Werbungskosten, die bspw. bei der Anschaffung von Arbeitsmaterial entstanden sind.

Wurde Dein Antrag auf Wohnungsbauprämie bewilligt, erhältst Du die Prämiensumme auf Dein Bausparkonto gutgeschrieben, die Deine Bausparkasse anhand der von Dir gemachten Angaben ausgerechnet hat.

Kann ich die Wohnungsbauprämie auch rückwirkend beantragen?

Hast Du vergessen, die Wohnungsbauprämie zu beantragen, kannst Du den Antrag auch noch bis zu zwei Jahre rückwirkend stellen. Du hast sogar die Möglichkeit, zuvor nicht bestehende Förder-Voraussetzungen nachträglich zu schaffen, indem Du bspw. Einlagebeiträge im Nachhinein aufstockst. Ein Beispiel: Wenn Deine Sparleistungen 2024 unter dem förderungswürdigen Mindestbetrag von 50 Euro lagen, kannst Du für dieses Jahr eigentlich keine Prämie in Anspruch nehmen. Stockst Du den Betrag im Nachhinein allerdings auf, kannst Du nachträglich auch den staatlichen Zuschuss beantragen.

Wie finde ich den günstigsten Bausparvertrag?

Wenn Du keine Lust hast, Dich durch die unübersichtlichen Angebote im Internet zu wühlen, empfehlen wir Dir unser Tool. Hier kannst Du kostenlos und unverbindlich nach den besten Angeboten suchen. Im direkten Vergleich unter zahlreichen Anbietern findest Du mit Sicherheit einen Bausparvertrag, der genau zu Dir und Deinen Bedürfnissen passt.

Gibt es noch weitere staatliche Förderungen beim Bausparen?

Als Bausparer stehen Dir neben der Wohnungsbauprämie noch zwei weitere staatliche Förderinstrumente zur Verfügung.

Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung ist ein Steuerungsinstrument der Familien- und Sozialpolitik und zielt auf die Förderung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraums. Organisiert und angeboten wird sie von den einzelnen Bundesländern. Je nach Land kannst Du dabei auf unterschiedliche Voraussetzungen und Angebote zurückgreifen. Klassische Maßnahme der Wohnbauförderung sind:

  • Zuschüsse in Form von nicht zurückzahlbaren Geldbeträgen
  • Zinsgünstige Darlehen
  • Eigenkapitalhilfen in Form von Ausfallbürgschaften
  • Immobilienbezogene Altersvorsorgeprodukte
  • Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz („Wohngeld“)
  • Abschreibungserleichterungen nach dem Einkommensteuergesetz
  • Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage subventioniert Geldleistungen, die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer zwecks Vermögensbildung anlegt, sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Investierst Du diese vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag, bezuschusst der Staat Deine Spareinlage noch einmal mit 9 Prozent. Wie bei der Wohnungsbauprämie musst Du auch bei der Arbeitnehmersparzulage bestimmte Fördergrenzen beachten. Sie sehen wie folgt aus:

Unverheiratet Verheiratet / ein Arbeitnehmer Verheiratet / zwei Arbeitnehmer
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr 470 Euro 470 Euro 940 Euro
Höhe der Förderung 9 Prozent 9 Prozent 9 Prozent
Maximale Sparzulage 43 Euro 43 Euro 86 Euro
Einkommensgrenzen 17.900 Euro 35.800 Euro 35.800 Euro

Anders als bei der Wohnungsbauprämie stellst Du Deinen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage nicht bei Deiner Bausparkasse, sondern einmal jährlich mit Deiner Einkommensteuererklärung.

Kann ich gleichzeitig Arbeitnehmersparzulage und WoP in Anspruch nehmen?

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie kannst Du dann gleichzeitig in Anspruch nehmen, wenn Du als Arbeitnehmer Bausparbeträge leistest, die über den Höchstbetrag der vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro im Jahr hinausgehen.