Eine Scheidung einreichen ist eine hoch emotionale Angelegenheit. Umso wichtiger ist es, dass Du sachlich und gut informiert an das Thema herangehst und Dir die nötige Unterstützung holst! Wir erklären Dir, unter welchen Voraussetzungen Du eine Scheidung beantragen kannst, was dann weiter passiert und wie Du das Ganze möglichst nerven- und kostensparend durchstehst.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Scheidung einreichen?
Heiraten ist keine reine Privatangelegenheit! Mit Deiner Ehe bist Du auch einen rechtlich verbindlichen Vertrag eingegangen. Dieser lässt sich nur nach bestimmten gesetzlichen Regeln wieder auflösen. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1564 - § 1587 BGB IV) und im Familienverfahrensgesetz (§ 121 - § 150 FamFG).
Nach den gesetzlichen Vorgaben braucht es drei Voraussetzungen, um eine Scheidung einreichen zu können, die wir Dir im Folgenden genauer erklären:
- Die Ehe muss objektiv gescheitert sein.
- Mindestens ein Ehepartner braucht einen Rechtsanwalt.
- Man muss einen schriftlichen Scheidungsantrag vor Gericht einbringen.
"Gescheiterte Ehe"
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 1565 BGB I) gilt eine Ehe dann als gescheitert, wenn für mindestens 1 Jahr keine Lebensgemeinschaft mehr zwischen den Partnern besteht. Das soll vermeiden, dass Paare im Streit unüberlegt die Scheidung einreichen.
"Keine Lebensgemeinschaft" bedeutet nicht zwingend, dass einer von euch beiden aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss! Es reicht auch eine räumliche und wirtschaftliche Trennung innerhalb derselben Wohnung, um einen Scheidungsantrag stellen zu können. Das heißt, dass jeder sein eigenes Schlafzimmer hat und ihr eure Einnahmen und Ausgaben getrennt haltet. Allerdings ist eine Trennung vor Gericht schwerer zu beweisen, wenn ihr noch zusammen wohnt. Das kann zum Problem werden, wenn einer der beiden Partner keine Scheidung einreichen will.
Stellt sich ein Ehepartner quer, dann braucht es vor Gericht nämlich Beweise, dass die Ehe gescheitert ist. Erst wenn das Paar mindestens 3 Jahre getrennt voneinander wohnt, darf das Gericht einen Antrag auf Scheidung nicht mehr ablehnen - selbst wenn sich die Partner uneinig sind.
Nur in Ausnahmefällen kann man schon vor Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung beantragen. Dazu muss ein objektiver Härtefall vorliegen, z.B. Gewalt in der Ehe oder gegen die Kinder, Alkoholoder Drogenmissbrauch oder eine sehr schwere psychische Erkrankung.
Vertretung durch Rechtsanwalt
Bei einer Scheidung gilt in Deutschland Anwaltszwang, das heißt: Zumindest derjenige Partner, der die Scheidung einreichen möchte, muss sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Der zweite Partner braucht nicht zwingend einen eigenen Anwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann man meist darauf verzichten, was Kosten spart. Der zweite Partner stimmt dem Scheidungsantrag dann einfach zu. Nur wenn er die Scheidung oder bestimmte Vereinbarungen im Scheidungsantrag bestreitet, braucht er selbst einen Anwalt.
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Scheidungsantrag
Eine Scheidung (auch eine einvernehmliche!) wird immer vor Gericht abgewickelt. Vor dem eigentlichen Gerichtstermin muss man beim zuständigen Familiengericht einen schriftlichen Scheidungsantrag stellen. Den Scheidungsantrag setzt Dein Rechtsanwalt für Dich auf, Du musst Dich also nicht im Detail damit auseinandersetzen.
Folgende Inhalte hat ein Scheidungsantrag:
- Name und persönliche Daten der Ehepartner
- Ort und Datum der Eheschließung
- Nummer der Heiratsurkunde
- Name, Geburtsdatum und Wohnort der gemeinsamen minderjährigen Kinder
- Infos, wer die Scheidung beantragt und ob der andere Partner zustimmt
- Infos zum vollzogenen Trennungsjahr
- Einkommen und ev. Schulden beider Ehepartner
- Vermögen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung
- eine Erklärung, ob Vereinbarungen getroffen wurden über:
- das elterliche Sorgerecht
- Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern
- Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner
- die Besitzverhältnisse an der Ehewohnung
- die Besitzverhältnisse am Hausrat
- Infos, ob bei einem anderen Familiengericht bereits Familiensachen verhandelt werden
Einen Scheidungsantrag kann man übrigens jederzeit zurückziehen. Dazu reicht eine formlose Erklärung. Trotzdem kann dann natürlich Dein Partner seinerseits die Scheidung einreichen.
Wie viel kostet ein Antrag auf Scheidung?
Eine Scheidung einreichen ist immer mit Gerichts- und Anwaltskosten verbunden, da nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen darf. Einen "Pauschalpreis" für eine Scheidung gibt es aber nicht. Die Kosten berechnen sich immer individuell auf der Grundlage des sogenannten Verfahrenswerts - so wie bei jedem Gerichtsprozess.
Verfahrenswert
Der Verfahrenswert (auch Streitwert genannt) ist eine Maßzahl dafür, wie viel eine Sache vor Gericht "wert" ist - in diesem Fall die Scheidung. Normalerweise wird er so berechnet: Das monatliche Netto-Einkommen beider Partner wird addiert und mit 3 Monaten multipliziert. Je nach Gericht werden für gemeinsame Schulden oder minderjährige Kinder bestimmte Beträge abgezogen.
Der so berechnete Verfahrenswert bezieht sich nur auf die Scheidung selbst! Wenn vor Gericht auch über Folgesachen wie z.B. die Aufteilung von Vermögen und Wohnung gestritten wird, gilt für jeden Streitgegenstand ein eigener Verfahrenswert. Das bedeutet in der Folge auch: Mit jedem einzelnen Konfliktpunkt steigen die Kosten für die Scheidung.
Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten
Der Verfahrenswert ist aber noch nicht der Betrag, den Du für Gericht und Anwalt bezahlst. Um die genauen Gerichts- und Anwaltskosten zu berechnen, wird der Verfahrenswert mit bestimmten Faktoren multipliziert. Die Grundlagen dafür finden sich im Gerichtskostengesetz bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Regelungen in diesen Gesetzen sollen sicherstellen, dass die Kosten fürs Scheidung einreichen nicht willkürlich sind. Für eine einvernehmliche Scheidung bezahlt man normalerweise nur einen Bruchteil des Verfahrenswerts. Wenn man zusätzlich auch über Scheidungsfolgesachen streitet, schießen die Kosten aber rasch in die Höhe.
Scheidungskosten abschätzen
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Verfahrenskostenhilfe
Falls Du sozial bedürftig bist und die Scheidung einreichen willst, kannst Du vor Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Wird er genehmigt, dann erhältst Du zu den Gerichts- und Anwaltskosten entweder einen Zuschuss oder ein Darlehen, das Du später zurückzahlen musst. Falls Dein Partner deutlich mehr verdient oder mehr Vermögen besitzt, kann ihn das Gericht zu einem Verfahrenskostenvorschuss verpflichten.
Wie läuft eine Scheidung Schritt für Schritt ab?
Eine Scheidung einreichen funktioniert nicht von heute auf morgen, weil bestimmte gesetzliche Regelungen einzuhalten sind. Hier erklären wir Dir den üblichen Ablauf einer Scheidung Schritt für Schritt:
Schritt 1: Trennungsjahr
Bis auf wenige Ausnahmefälle kann man eine Scheidung nur einreichen, wenn man mindestens 1 Jahr voneinander getrennt war. Sind sich beide Partner einig, reicht dazu eine mündliche Bestätigung. Der Familienrichter prüft die Aussagen nicht nach. Nur wenn einer der Partner nicht die Scheidung einreichen möchte, wird das Gericht Nachweise verlangen.
Um solche Probleme zu vermeiden, ist es oft sinnvoll den Trennungszeitpunkt offiziell festzuhalten, z.B. über ein anwaltliches Schreiben oder einen Trennungsbrief, der dem Partner nachweislich zugestellt wird.
Im besten Fall kannst Du Dich mit Deinem Ex-Partner schon während des Trennungsjahres über alle wichtigen Punkte einigen (z.B. Sorge- und Besuchsrecht, Wohnung, Vermögensaufteilung). Ein spezialisierter Familienanwalt kann dabei - falls nötig - vermitteln und für eine sachliche Gesprächsbasis sorgen. Langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten, bei denen es am Ende nur Verlierer gibt, lassen sich so oft vermeiden.
Schritt 2: Scheidungsfolgenvereinbarung treffen (empfohlen)
Eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung ist zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wenn man eine Scheidung einreichen will. Sie ist aber sehr sinnvoll und wird daher von Familienanwälten immer empfohlen. Warum?
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung einigen sich die beiden Partner außergerichtlich über alle wichtigen Punkte, die bei einer Scheidung verhandelt werden. Dadurch ist später vor Gericht eine einvernehmliche Scheidung möglich. Das spart Zeit, Kosten und vor allem Nerven! Im Normalfall akzeptiert das Gericht die zwischen den beiden Ex-Partnern getroffenen Vereinbarungen. Nur wenn bestimmte Regelungen "sittenwidrig" wären - z.B. weil ein Partner unverhältnismäßig benachteiligt wird - , würde der Familienrichter Einspruch erheben.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss man durch einen Notar offiziell beurkunden lassen. Eine formlose schriftliche Erklärung ist nicht ausreichend! Beim Aufsetzen der Scheidungsfolgenvereinbarung hilft normalerweise der Rechtsanwalt, der später vor Gericht die Scheidung einreichen wird.
Diese Inhalte hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung üblicherweise:
Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
Grundsätzlich tragen beide Eltern das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Auch eine Scheidung ändert daran erst einmal nichts: Die Kinder sollen weiterhin Kontakt zu beiden Eltern haben, und beide Eltern sollen bei wichtigen Angelegenheiten ein Mitspracherecht haben. Damit einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird, braucht es immer triftige Gründe, wie z.B. gewaltsame Übergriffe oder eine schwere psychische Erkrankung.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird man normalerweise Vereinbarungen zum Umgangsrecht treffen - umgangssprachlich auch "Besuchsrecht" genannt. Dabei geht es um Fragen wie: Wo wohnen die Kinder und wann bzw. wie häufig haben sie Kontakt zum anderen Elternteil? Zahlt ein Elternteil Unterhalt? Der Familienrichter wird später darauf achten, dass die Vereinbarungen dem Kindeswohl dienen. Bei Streitigkeiten kann auch das Jugendamt mit einbezogen werden.
Ehegattenunterhalt
In manchen Fällen hat ein Partner gesetzlichen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Voraussetzung ist, dass er nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, z.B. weil er die gemeinsamen Kinder betreut.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden oft aber darüber hinaus gehende Regelungen getroffen. Wenn einer der beiden Partner deutlich mehr verdient, kann man sich auf freiwillige Unterhaltszahlungen einigen - entweder dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum.
Vereinbarungen über Ehewohnung und Hausrat
Während einer Ehe haben meist beide Partner gemeinsam Besitztümer erworben. Das gemeinsame Hab und Gut wieder zu entflechten und gerecht aufzuteilen ist oft eine schwierige Sache! Wenn ihr euch schon im Vorfeld auf eine einvernehmliche Lösung einigen könnt, spart das vor Gericht viel Zeit und Kosten.
Vereinbarungen über Verbindlichkeiten (Schulden)
Noch heikler ist die Aufteilung von Schulden. Wenn ihr gemeinsam einen Kredit aufgenommen habt und Du die Scheidung einreichen möchtest, solltest Du Dich daher unbedingt schon im Vorfeld juristisch beraten lassen. Auch hier ist eine einvernehmliche Lösung Gold wert. Sonst ist ein langwieriger Rechtsstreit vorprogrammiert, bei dem die Kosten explodieren.
Schritt 3: Scheidungsantrag einreichen
Nach dem Trennungsjahr kann Dein Anwalt in Deinem Namen die Scheidung einreichen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt brauchst Du somit eine Rechtsvertretung. Man kann übrigens schon ein paar Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen, weil das Gericht ohnehin etwas Zeit zur Bearbeitung braucht.
Anschließend muss derjenige Partner, der die Scheidung eingereicht hat, die Gerichtskosten vorschießen. Die Kosten werden später auf beide Partner aufgeteilt, erst einmal wartet das Gericht aber die Bezahlung durch den Antragsteller ab. Anschließend stellt es den Scheidungsantrag dem anderen Partner zu. Außerdem erhalten beide Ehepartner einen Fragebogen zum sogenannten Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die spätere Aufteilung von Rentenansprüchen. Das Gericht prüft anschließend, ob alle nötigen Unterlagen zum Scheidung einreichen vorhanden sind. Eventuell fordert es einen der Partner zu einer Stellungnahme auf. Das alles kann je nach Auslastung des Gerichts einige Monate in Anspruch nehmen.
Schritt 4: Ladung vor Gericht
Sind alle nötigen Voraussetzungen für den Scheidungsantrag geklärt, dann wird ein Verhandlungstermin vor Gericht festgelegt. Beide Ehepartner sowie der oder die Anwälte werden dazu schriftlich geladen. Der Verhandlungstermin ist nicht öffentlich. Neben den beiden Ehepartnern und ihren Anwälten darf gegebenenfalls nur ein Vertreter des Jugendamts daran teilnehmen.
Schritt 5: Verhandlung
Wie der Gerichtstermin abläuft, hängt stark davon ab, ob sich die beiden Partner im Vorfeld auf eine einvernehmliche Lösung einigen konnten oder nicht:
Einvernehmliche Scheidung
Wenn sich beide Partner einig sind, ist der Gerichtstermin oft eine Sache von wenigen Minuten. Der Richter bestätigt per Beschluss die Scheidung der Ehe. Anschließend geht es noch um die Aufteilung der Gerichtskosten. Nach dem Termin wird der Scheidungsbeschluss schriftlich fixiert und beiden Parteien amtlich zugestellt.
Nicht-einvernehmliche Scheidung
Schwieriger wird es, wenn sich die beiden Partner uneinig sind - entweder über die Scheidung selbst oder über bestimmte Folgeangelegenheiten wie die Vermögensaufteilung. In diesem Fall brauchen beide Partner einen Rechtsanwalt. Je nach genauen Streitpunkten können mehrere Gerichtstermine nötig sein. Das treibt natürlich auch die Kosten in die Höhe!
Uneinigkeit über die Scheidung
In manchen Fällen will nur ein Partner die Scheidung einreichen, der andere aber nicht. Dann wird das Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind. Man muss also nachweisen, dass die Trennung seit mindestens 1 Jahr vollzogen ist.
Uneinigkeit über Scheidungsfolgesachen
Mit "Scheidungsfolgesachen" sind Streitthemen wie die Aufteilung von Vermögen, Wohnung und Hausrat oder das Sorge- und Besuchsrecht für die gemeinsamen Kinder gemeint. Zeichnet sich hier ein Konflikt ab, dann kann das Gericht anordnen, dass ein oder beide Ehepartner an einem kostenlosen Erstgespräch über ein Mediationsverfahren teilnehmen. Eine außergerichtliche Lösung ist meist schneller und günstiger. Werden sich die beiden Partner nicht einig, dann müssen die einzelnen Streitpunkte vor Gericht verhandelt werden.
Schritt 6: Versorgungsausgleich
Hat die Ehe länger als 3 Jahre gehalten, dann führt das Gericht beim Scheidungsverfahren automatisch einen sogenannten Versorgungsausgleich durch. Dabei geht es um die Aufteilung von Rentenansprüchen. Meist haben beide Partner Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt: beispielsweise in die gesetzliche Rentenversicherung, in private Rentenversicherungsverträge, in Betriebsrenten oder Riester- und Rürup-Verträge. Oft hat aber ein Partner weniger Ansprüche erworben, beispielsweise weil er für einige Jahre in Elternzeit war. Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche rechnerisch auf beide Partner aufgeteilt. Dabei fließt zwar nicht unmittelbar Geld. Im Alter sollen aber beide Ehepartner ihre gerechten Anteile an der Altersvorsorge erhalten.
Hat die Ehe weniger als 3 Jahre gedauert, kann man sich durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung freiwillig auf einen Versorgungsausgleich einigen. Umgekehrt kann man auch freiwillig auf den Ausgleich verzichten, wenn man länger als 3 Jahre verheiratet war.
Schritt 7: Zugewinnausgleich (optional)
Während einer Ehe haben beide Partner außerdem zusätzliches Vermögen erworben. Damit ist nicht nur ein bestimmtes Bankguthaben gemeint, sondern auch Versicherungen, Wertpapiere, Grundstücke oder das gemeinsame Haus. Bei einem Zugewinnausgleich wird dieses nach der Heirat erworbene Vermögen gerecht aufgeteilt.
Ein Zugewinnausgleich wird vom Gericht nicht automatisch durchgeführt, wenn man eine Scheidung einreichen möchte, sondern nur auf Antrag eines der beiden Partner. Oder man einigt sich von vornherein mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung auf die genaue Vermögensaufteilung.
Schritt 8: Scheidung wird rechtskräftig
Nachdem alles geregelt wurde, ergeht ein Scheidungsbeschluss. Dieser wird beiden Partnern schriftlich zugestellt. Nach der Zustellung hat man noch 4 Wochen Zeit, um gegen den Beschluss Einspruch zu erheben. Erst nach diesen 4 Wochen wird die Scheidung rechtskräftig. Beide Partner können beim Gerichtstermin aber auch freiwillig auf Rechtsmittel verzichten. Dann tritt die Scheidung sofort in Kraft.
Was braucht man um eine Scheidung zu beantragen?
Damit der Rechtsanwalt in Deinem Auftrag beim Gericht die Scheidung einreichen kann, braucht er folgende Unterlagen:
- Scheidungsantrag
- Kopie des Familienstammbuchs oder der Heiratsurkunde (beim Gerichtstermin braucht man das Original!)
- Kopien der Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- ev. beglaubigte Kopie einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung
- Formular zur Beantragung des Versorgungsausgleichs
- Gehaltszettel, Mietvertrag, Nachweis über Verbindlichkeiten
- beim Gerichtstermin: Personalausweis im Original
- ev. Verfahrenskostenhilfeantrag
Kümmere Dich unbedingt rechtzeitig um die Unterlagen, um Verzögerungen beim Scheidungsverfahren zu vermeiden!
Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
Für Scheidungen sind immer Familiengerichte zuständig. Das sind Unterabteilungen der örtlichen Amtsgerichte.
An welchem Ort man die Scheidung einreichen muss, ist im Familienverfahrensgesetz (§ 122 FamFG) genau geregelt. Entscheidend ist, ob man noch zusammen wohnt und ob es gemeinsame Kinder gibt:
- Ehepartner leben unter einem Dach: Zuständig ist das Familiengericht am gemeinsamen Wohnort.
- Ehepartner leben getrennt und haben Kinder: In diesem Fall muss man am Wohnort desjenigen Partners, bei dem die Kinder wohnen, die Scheidung einreichen.
- Ehepartner leben getrennt und sind kinderlos: Zuständig ist das Familiengericht am Wohnort desjenigen Partners, der den Antrag auf Scheidung stellt.
- In Zweifelsfällen: Ist das zuständige Gericht nicht eindeutig feststellbar, muss man am Amtsgericht Berlin-Schöneberg die Scheidung einreichen.
FAQs
Was braucht man alles für die Scheidung?
Für die Scheidung braucht man diese Unterlagen:
- Scheidungsantrag
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch-Auszug
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (Kopie)
- ev. Scheidungsfolgenvereinbarung (notariell beglaubigte Kopie)
- Formular zur Beantragung des Versorgungsausgleichs
- Gehaltszettel, Mietvertrag, Nachweis über Verbindlichkeiten (Schulden)
- Personalausweis
- ev. Verfahrenskostenhilfeantrag
Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?
In den meisten Fällen kostet eine einvernehmliche Scheidung einen niedrigen 4-stelligen Euro-Betrag. Um zu erfahren wie viel eine einvernehmliche Scheidung konkret kostet, empfehlen wir Dir den kostenlosen Scheidungskostenrechner oben zu nutzen!
Grundsätzlich berechnen sich die Kosten immer individuell auf der Basis des Verfahrenswerts. Das ist das Netto-Einkommen beider Partner multipliziert mit dem Faktor 3. Die Gerichts- und Anwaltskosten für eine einvernehmliche Scheidung sind normalerweise ein bestimmter Bruchteil davon.
Wann kann ich die Scheidung einreichen?
Du kannst erst dann die Scheidung einreichen, wenn Du mindestens 1 Jahr von Deinem Partner getrennt bist. Es ist nicht zwingend nötig, dass ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, solange sich trotzdem eine Trennung belegen lässt.
Kann man die Scheidung auch ohne Anwalt einreichen?
Nein, eine Scheidung einreichen kann man in Deutschland nur mit einem Anwalt. Denn vor den Familiengerichten, die für den Scheidungsantrag zuständig sind, gilt Anwaltszwang.
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