BAföG beantragen zählt nach wie vor zu den besten und bewährtesten Möglichkeiten, damit Du Deine Berufsausbildung oder Dein Studium finanziell gut absichern kannst.

Dank des „Bundesausbildungsförderungsgesetzes“, besser bekannt unter der Abkürzung BAföG, kannst Du auch mit kleinem Geldbeutel große Ausbildungsziele erreichen. Aktuell beziehen fast eine Million Schüler und Studierende BAföG-Leistungen. Auch wenn Du finanziell vergleichsweise gut zurechtkommst, solltest Du - vorausgesetzt Du hast BAföG-Anspruch - unbedingt einen BAföG-Antrag stellen. Denn egal ob Du Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beantragen willst, im schlechtesten Fall bekommst Du eine Absage. Wie Deine Chancen genau stehen, rechnet Dir auch schnell und einfach unser BAföG-Rechner aus. Damit Du Deinen BAföG-Antrag schnell und fehlerfrei erstellst, empfehlen wir Dir, BAföG mit dem digitalen Antragsassistenten zu beantragen. Damit sparst Du 5 Stunden Zeit und vermeidest, dass Dein Antrag unter den 90% der unvollständigen oder fehlerhaften BAföG-Anträge landet.

BAföG-Freibetrag beim BAföG beantragen

Wenn Du BAföG beantragst, wird Dein persönlicher BAföG-Höchstsatz ermittelt. Von diesem Bedarf werden Dir Beträge abgezogen, durch die Du Dich laut BAföG alternativ finanzieren könntest (z.B. Einkommen Deiner Eltern). Diese Beträge verringern Deinen errechneten Bedarf. Da nicht das gesamte Einkommen Deiner Eltern nur für Deinen Unterhalt zur Verfügung gestellt werden kann, werden darauf bestimmte BAföG-Freibeträge gewährt. Diese erhöhen nicht nur Deine Chance auf eine Förderung, sondern die Freibeträge zum BAföG beeinflussen auch die tatsächliche Höhe Deines Förderungsbetrages.

Einen BAföG-Freibetrag nach ähnlichem Muster wie auf das Einkommen Deiner Eltern gibt es auch auf Dein eigenes Einkommen sowie ggf. auf das Einkommen Deines Ehepartners. Dabei setzt sich dieser Freibetrag auf Dein BAföG, je nachdem von wem das Einkommen stammt, anders zusammen. Es gibt also nicht nur einen pauschalen Freibetrag, sondern viele Verschiedene, z.B. auch einen Freibetrag auf BAföG für Geschwister. Ob Du mit beiden Elternteilen zusammenlebst oder nur bei einem Elternteil oder ob Du nebenbei jobbst: All das beeinflusst die Summe, die für die Berechnung Deiner BAföG-Ansprüche letztlich entscheidend ist. Wenn Du zudem BAföG mit Kind beantragst, erhältst Du zusätzliche BAföG-Freibeträge.

Auf Dein aktuelles eigenes Einkommen kannst Du folgende BAföG-Freibeträge anrechnen:
  • 538 € pauschal auf Dein monatliches Einkommen
  • 730 € für jedes leibliche Kind
  • 805 € für Deine/n PartnerIn abzüglich ihres/ seines Einkommens nach Sozialbeiträgen und Steuern (minimal 0 €)

Übrigens: Derzeit kannst Du mit Hilfe des Freibetrags 538 € zusätzlich zum BAföG mit bspw. einem Nebenjob dazuverdienen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Das liegt daran, dass Dir neben dem 330 € BAföG-Freibetrag zusätzlich pauschal Werbungskosten, prozentual Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Neben BAföG-Freibeträgen für Dein eigenes Einkommen gibt es auch Freibeträge auf das nach BAföG anzurechnende Elterneinkommen. Hier zählt immer das Einkommen des Vorjahres. Beim BAföG wird das Elterneinkommen allerdings nicht angerechnet, wenn Du elternunabhängiges BAföG beantragst. Seit dem Wintersemester 2024/25 bekommen Deine Eltern einen BAföG-Freibetrag auf die folgenden Umstände:

  • Entweder 2.415 €, wenn Deine Eltern verheiratet sind bzw. als eingetragene Lebenspartnerschaft leben
  • Oder 1.605 € für alleinstehende Elternteile
  • 805 € für jeden Stiefelternteil, der nicht selbst in einer Ausbildung ist
  • 730 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind, das keine eigene Ausbildungsförderung erhält
  • Ein prozentualer BAföG-Freibetrag auf das bereinigte Einkommen

Du bist bereits verheiratet, womöglich sind auch schon eigene Kinder auf der Welt - dann gelten für Deinen Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner folgende BAföG-Freibeträge:

  • 1.650 € für Ehegatten / eingetragene Lebenspartner mit eigenem Einkommen
  • 730 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind
  • Ein prozentualer BAföG-Freibetrag auf das bereinigte Einkommen

Neben einem BAföG-Freibetrag auf Einkommen gibt es bei BAföG auch auf Vermögen einen Freibetrag. Wenn Du Vermögenswerte besitzt, musst Du nur den Betrag anrechnen, der 45.000 € übersteigt. Das bedeutet, dass Du Ersparnisse von 45.000 € haben darfst, ohne dass diese Deinen BAföG-Satz beeinflussen. Falls Du ein leistungs- oder begabungsabhängiges Stipendium zusammen mit BAföG beziehst, ist der Freibetrag für das Stipendium monatlich 300 €. Alles darüber hinaus wird auf Deinen Förderungsbetrag angerechnet. Beim Beantragen von BAföG ist letztlich entscheidend, was nach Abzug der Freibeträge vom BAföG übrig bleibt. Jeder Einkommenstyp wird dabei allerdings separat berechnet. BAföG-Freibeträge sind nicht übertragbar.

Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es außerdem eine Starthilfe von 1.000 €, die Studenten aus einkommensschwachen Familien als Vollzuschuss zur Verfügung gestellt wird.

Bei AuslandsBAföG gibt es keine zusätzlichen BAföG-Freibeträge. Allerdings erhöht sich Dein Grundbedarf und damit wiederum die Chance, BAföG zu bekommen. Die gleichzeitige Förderung durch BAföG und Erasmus schließt sich nicht aus.

Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es höhere Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge, was bedeutet: Wenn Du nun BAföG beantragen und ins Studium bzw. in die Berufsausbildung starten willst, steht Dir mehr Geld als bisher zur Verfügung. Natürlich hängt das auch von Deinen persönlichen Finanz- und Familienverhältnissen ab, aber auch wenn Deine Eltern über ein ordentliches Einkommen verfügen, solltest Du auf jeden Fall BAföG beantragen. Der Papierkram kostet zwar etwas Zeit, aber durch die Gewährung der BAföG-Freibeträge hast Du womöglich doch gute Chancen.

Wann BAföG beantragen?

Bevor die Frage beantwortet wird, wann man BAföG beantragen sollte, musst Du folgende drei Voraussetzungen erfüllen, um BAföG in der Ausbildung oder danach überhaupt in Anspruch nehmen zu können:

  1. Deine gewünschte BAföG-Ausbildung muss „förderungsfähig“ sein
  2. Du musst die „persönlichen Förderungsvoraussetzungen“ erfüllen
  3. Die Kosten Deiner Ausbildung können nicht allein durch eigenes Einkommen oder über das Einkommen Deiner unmittelbaren Angehörigen bestritten werden

Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hast Du damit zugleich auch einen prinzipiellen Anspruch auf BAföG in der Ausbildung. Beim BAföG für Ausländer entscheiden Kriterien wie Aufenthaltsstatus oder Berufserfahrung darüber, ob ein BAföG-Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

BAföG in der Ausbildung

Wann Du BAföG beantragen solltest, ist abhängig davon, ob Du bereits einen Ausbildungsvertrag der Schule oder eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule vorliegen hast. Denn erst damit wird Dein Antrag bearbeitet. Bei der BAföG-Beantragung zählt der Zeitpunkt des Eingangs Deines Antrags. Ab diesem Zeitpunkt wird Dir auch rückwirkend BAföG gezahlt, wenn Du förderungsfähig bist. Das heißt für Dich, nicht erst BAföG in der Ausbildung beantragen, sondern sobald Du den Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsbescheinigung vorliegen hast.

BAföG für Ausbildungen gibt es prinzipiell nur dann, wenn Du in Vollzeit an bestimmten Ausbildungsstätten lernst. Eine betriebliche Berufsausbildung - früher unter dem Begriff Lehre bekannt - ist keine nach BAföG förderungsfähige Ausbildung. Allgemeinbildende Ausbildungen können frühestens ab Klasse 10 und nur unter engen Voraussetzungen gefördert werden. Nach einem (oder auch mehr als einem) Bachelorabschluss kann in aller Regel auch BAföG für den Master beantragt werden. Weitere Ausbildungen werden nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und zum Teil nur über Darlehen gefördert. Wenn Du eine nach BAföG-förderungsfähige Ausbildung machst, wird auch ein Praktikum mit BAföG gefördert, wenn es mit der Ausbildung in Zusammenhang steht und nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist.

Ausbildungs-BAföG bekommst Du grundsätzlich nur bei einer förderungsfähigen Ausbildung. Das bedeutet, dass Du eine der folgenden Ausbildungsstätten besuchen musst:

  • Weiterführende allgemeinbildende Schule ab Klasse 10 (z.B. Real- und Gesamtschulen, Gymnasien)
  • Berufsfachschule ab Klasse 10, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr)
  • Fach- bzw. Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  • Höhere Fachschulen und Akademien
  • Hochschulen

BAföG nach der Ausbildung

Eigentlich gibt es nach der Ausbildung kein BAföG. Wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen:

Erste Ausbildung war betrieblich (Lehre)

Eine betriebliche Ausbildung (Lehre) kann nicht mit BAföG gefördert werden. Das bedeutet aber auch: Wenn Du bereits eine betriebliche Berufsausbildung gemacht hast, kannst Du nach dieser Ausbildung BAföG beanspruchen, zum Beispiel zum Studieren oder – falls Du noch keine Hochschulreife hast und auch nicht allein aufgrund der beruflichen Qualifikation zum Studium zugelassen werden kannst – zunächst an einem Kolleg oder einer FOS/BOS etc. die Hochschulreife nachzuholen.

Master nach Bachelor

Wer für den Bachelor (theoretisch) BAföG erhalten konnte, bekommt auch ein anschließendes Masterstudium gefördert. Zu Beginn des Masters (erster Tag des Semesters zählt) darfst Du nicht älter als 45 Jahre sein.

Zweite Ausbildung setzt Erstausbildung voraus

Wenn Du mit der ersten (BAföG-förderungsfähigen) Ausbildung überhaupt erst den Zugang zur höherwertigen, zweiten Ausbildung erworben hast, bekommst Du BAföG nach der Ausbildung auch für die zweite. Zum Beispiel, wenn Du das Abitur auf einem Abendgymnasium nachgeholt hast und danach studieren willst. In solchen Fällen werden beide Ausbildungen gefördert.

Erste Ausbildung an Berufsfachschule, ohne vorherige Ausbildung

Wenn Du zunächst eine mindestens dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule oder in einer Fachschulklasse gemacht hast, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wurde, kannst Du ebenfalls BAföG nach der Ausbildung erhalten. Dabei kannst Du eine einzige weitere Ausbildung absolvieren und durch BAföG gefördert werden.

Übrigens: BAföG bei einem Zweitstudium bekommst Du nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, findest Du in unserem Artikel dazu.

Meister nach der Ausbildung

Das Meister-BAföG hilft Dir finanziell bei Deiner Fortbildung. Die einzige Vorraussetzung, die Du beachten musst ist, dass Du eine bereits abgeschlossene erste Berufausbildung vorweisen musst.

Wo BAföG beantragen?

Du fragst Dich: "Wo beantragt man BAföG?". Der BAföG-Antrag muss üblicherweise im Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“) abgegeben werden. Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk der Hochschule angegliedert und im selben Gebäude zu finden. Das Amt ist jeweils nur für bestimmte Hochschulen zuständig. Folglich kannst Du erst einen BAföG-Antrag stellen, wenn Du Dich bereits an einer Hochschule immatrikuliert hast und somit weißt, wo Du BAföG beantragen musst. Bei einem Auslandsstudium gibt es spezielle, für AuslandsBAföG zuständige Ämter. Wir haben alle Ämter für Inland und Ausland in unserem Artikel zum BAföG-Amt für Dich zusammengestellt.

Für die Antragsstellung erst nach der Immatrikulation gibt es einen einfachen Grund: Erst jetzt ist klar, wo Du BAföG beantragen musst. In vielen Fällen musst Du für das Studium in eine andere Stadt, womöglich auch in ein anderes Bundesland umziehen. Für die Verwaltung Deiner BAföG-Leistungen ist aber auch Dein Wohnsitz wichtig. Wenn Du den BAföG-Antrag schon vor einem eventuellen Umzug stellst, führt das zu unnötigen Verzögerungen. Und Verzögerungen bei der Antragstellung bedeuten meistens, dass Du das zum Studium nötige Geld womöglich nicht rechtzeitig auf dem Konto hast.

Wenn Du ein Abendgymnasium, ein Kolleg oder eine höhere Fachschule besuchst, dann musst Du Dich an das Amt für Ausbildungsförderung der Kreis- oder Stadtverwaltung am Standort der Schule wenden. In den meisten Fällen stehen die konkreten Adressen bereits in den Anmeldeformularen für Deinen Kursus. Du bekommst die nötige BAföG-Auskunft, wo man es beantragen muss, auch direkt von der Schule oder dem Ausbildungsträger.

Wie beantragt man BAföG?

Die Leistungen nach dem BAföG musst Du schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Der BAföG-Antrag für das Studium oder die Ausbildung kann sowohl von Dir selbst gestellt werden, sofern Du das 15. Lebensjahr vollendet hast, als auch von Deinen gesetzlichen Vertretern. Die Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich, die auch die BAföG-Anträge bearbeiten und entscheiden, ob Auszubildende Leistungen nach dem BAföG erhalten. In unserem Artikel zum BAföG-Antrag findest Du alle Formblätter zum direkten Download.

Über die Gewährung von Förderungsleistungen wird in der Regel für ein Jahr (der sogenannte Bewilligungszeitraum) entschieden. Leistungen nach dem BAföG werden mit Aufnahme der Ausbildung, aber frühestens vom Beginn des Antragsmonats an erbracht. Die BAföG-Förderungshöchstdauer ist bei einem Studium die Regelstudienzeit zuzüglich das ab WS 2024/25 bestehende Flexibilitätssemester bzw. das Ende der Ausbildung.

Der BAföG-Antrag für das Studium und die Ausbildung umfasst insgesamt 8 Formblätter, die je nach Deinen individuellen Voraussetzungen mehr oder weniger komplett ausgefüllt und abgegeben werden müssen. Dabei geht es natürlich um Angaben zu Deiner Person, zu Deinen Einkommensverhältnissen und zu Deinem Familienstand. Damit der BAföG-Freibetrag richtig berechnet werden kann, musst Du auch Informationen zu den Vermögensverhältnissen Deiner direkten Angehörigen offenlegen. Andere Formblätter sind nur für spezielle Fälle nötig, etwa für den Antrag auf Auslands-BAföG oder wenn sich die Einkommensverhältnisse Deiner Eltern während Deiner Ausbildung verändern.

TIPP

BAföG schnell, einfach und fehlerfrei online beantragen

Durchschnittlich braucht man 5 ½ Stunden, um einen BAföG-Antrag auszufüllen. Zudem kommen 90% aller BAföG-Anträge unvollständig bei den BAföG-Ämtern an. Die BAföG-Auszahlung verzögert sich dadurch enorm. Dann heißt es oft monatelang auf das dringend benötigte Geld warten. Wir empfehlen Dir deshalb, Deinen Antrag mit diesem Tool zu erstellen. Damit dauert das Erstellen des BAföG-Antrags maximal 30 Minuten. Zudem unterstützt Dich der Assistent dabei, Deinen Antrag vollständig und fehlerfrei auszufüllen.

Mietbescheinigung für BAföG einreichen

Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnten, mussten lange Zeit im Zusammenhang mit ihrem BAföG-Antrag eine Mietbescheinigung über die Kosten einreichen, weil die Höhe der Miete Einfluss auf die Höhe des Mietkostenzuschlags und damit auf den BAföG-Bedarf hatte. Inzwischen sieht das Gesetz jedoch eine Wohnpauschale unabhängig von der tatsächlich gezahlten Miete vor. Die Höhe der Pauschale ist davon abhängig, ob Du als Antragsteller bei Deinen Eltern wohnst oder nicht. Als Nachweis für das Wohnen außerhalb des Elternhauses musst Du eine Mietbescheinigung für Dein BAföG vorlegen. Das kannst Du in Form eines Mietvertrags oder einem anderen Beleg (z.B. Kopie der Meldebescheinigung) nachweisen.

Die Mietbescheinigung zum BAföG hat keinen Einfluss auf die Höhe des Wohnzuschlags. Bei Auszubildenden, die nicht bei ihren Eltern wohnen, werden pauschal 360 € angesetzt, bei Auszubildenden, die bei ihren Eltern wohnen, sind es 59 €.

BAföG-Antrag im Studium - so stellst Du ihn

Du kannst BAföG auch jederzeit während eines begonnenen Studiums beantragen, wenn sich beispielsweise Deine finanziellen oder familiären Verhältnisse verändert haben. Als Student musst Du auf jeden Fall für BAföG einen Leistungsnachweis beilegen, insofern Du schon Studienleistungen erbracht hast. Studierst Du auf Diplom und beantragst BAföG erst nach dem Vordiplom (oder einer entsprechenden Zwischenprüfung), musst Du nachweisen, dass Du diese Etappen bereits absolviert hast.

Wenn Du nach Studien- oder Ausbildungsbeginn aber zu lange mit der Beantragung Deines BAföG wartest, musst Du Dich auf lange Bearbeitungszeiten einstellen – und bekommst auch erst spät das Geld. Außerdem gibt es für die Zeit vor der Antragsstellung keine Förderung. Folglich solltest Du als Studienanfänger den Antrag spätestens im ersten Monat der Ausbildung stellen, idealerweise etwa drei Monate vor Ausbildungsbeginn. Dazu solltest Du Dich auch rechtzeitig um alle Formulare und Nachweise (Mietbescheinigung etc.) kümmern.

BAföG-Bescheid akzeptieren oder BAföG-Widerspruch einlegen

Wenn Du den BAföG-Bescheid in den Händen hältst, solltest Du alle Punkte sorgfältig überprüfen, insbesondere, ob alle von Dir angegebenen Freibeträge korrekt berücksichtigt wurden. Du kannst den BAföG-Bescheid akzeptieren oder BAföG-Widerspruch einlegen, wenn Du der Meinung bist, dass die Berechnung nicht stimmt oder Du zu Unrecht einen ablehnenden Bescheid bekommen hast. Gegen einen ablehnenden oder teilweise ablehnenden BAföG-Bescheid kannst Du entweder Widerspruch einlegen oder beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Allerdings lassen sich viele Unklarheiten ganz einfach aus der Welt schaffen, indem Du mit dem BAföG-Amt direkt Kontakt aufnimmst. Die BAföG-Ämter haben nämlich zahlreiche Möglichkeiten, Bescheide nachträglich abzuändern. Ein förmlicher Widerspruch ist daher nur selten erforderlich. Zudem solltest Du prüfen, ob Du nicht einen BAföG-Härtefallantrag stellen kannst.

Solltest Du Dich dennoch für einen Widerspruch zum BAföG-Bescheid entscheiden, muss dieser innerhalb eines Monats bei der Ausgangsbehörde oder bei der Widerspruchsbehörde eingehen. Die Frist beginnt dann zu laufen, wenn der Ausgangsbescheid mit einer vollständigen fehlerfreien Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist. Fehlt diese Belehrung völlig oder ist sie inhaltlich unrichtig, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Auch die Frist zur Klageerhebung beträgt einen Monat.

Bei alledem solltest Du immer bedenken, dass ein Widerspruch zum BAföG oder gar eine Klage zwar Dein gutes Recht sind. Aber im Einzelfall solltest Du gerade den Gerichtsweg wohl überdenken und Dir vor einer solchen Entscheidung den Rat von Fachleuten einholen. Nicht nur, dass mit einer Klage für Dich hohe Anwaltskosten verbunden sein können, sondern auch, weil sich die Entscheidung über Deine Ansprüche dann womöglich lange hinziehen kann.

Inhaltlich werden nur geringe Anforderungen an ein Schreiben zum BAföG-Widerspruch gestellt. Du musst Deinen Widerspruch genau genommen nicht einmal präzise begründen. Trotzdem solltest Du Deine Einwände deutlich machen, auch wenn die Behörde nach Eingang des Widerspruchs verpflichtet ist, den kompletten Bescheid in allen Punkten auf die Richtigkeit zu überprüfen.

Schüler-BAföG beantragen

Auch wenn Du noch zur Schule gehst und die Ausbildung oder das Studium noch vor Dir liegen, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Schüler-BAföG beantragen. Das gilt beispielsweise, wenn Du über die 10. Klasse hinaus eine Schule besuchst, aber nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst und nachweisen kannst, dass entweder die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt, Du bereits Deinen eigenen Haushalt führst und eigene Kinder betreust, oder bereits verheiratet warst oder bist. Um Schüler-BAföG beantragen zu können, musst Du ähnliche Formulare wie für das „richtige“ BAföG ausfüllen und dabei auch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen Deiner Eltern und von Dir selbst machen.

Bei der Berechnung Deines Anspruchs zum Schüler-BAföG werden dann ebenfalls unterschiedliche Freibeträge berücksichtigt, wie beim BAföG für Studierende. Für die Bearbeitung der Schüler-BAföG Anträge sind allerdings nicht die BAföG-Ämter der Hochschulen zuständig, sondern normalerweise ein Amt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung an Deinem Wohnsitz.

Eine Förderung nach Schüler-BAföG ist möglich für:

  • Berufsfachschule (Fachschule) ohne Voraussetzung der vorherigen Berufsausbildung (Ausbildungsdauer weniger als 2 Jahre und keine Vermittlung eines berufsqualifizierenden Abschlusses)
  • Fachoberschule (FOS) ohne Voraussetzung der vorherigen Berufsausbildung
  • Klasse für die berufliche Grundbildung
  • Ab der 10. Klasse
    • Gymnasium
    • Realschule
    • Gesamtschule
    • Hauptschule

Wenn es um die Höhe einer möglichen Förderung geht, spielen im Einzelfall natürlich auch hier Deine individuellen Vermögens- und Familienverhältnisse eine entscheidende Rolle.

10 Gründe, BAföG zu beantragen

  1. Wenn Du BAföG beziehst, zahlst Du nach Deinem Studium nur die Hälfte zurück. Wie kann das eigentlich sein? BAföG setzt sich zu einer Hälfte aus einem Zuschuss und zu anderer Hälfte aus einem unverzinslichen Darlehen zusammen. Es müssen nach Abschluss der Ausbildung also nur 50 Prozent der bereitgestellten finanziellen Mittel (das unverzinsliche Darlehen) an den Staat zurückgezahlt werden.
  2. Auch wenn Du beim Studenten-BAföG, elternunabhängigen BAföG oder Schüler-BAföG nicht den BAföG-Höchstsatz erhältst, so besteht doch die Chance, dass zumindest eine geringe Summe gezahlt wird. Gerade in der Ausbildungsphase kann jede finanzielle Unterstützung hilfreich sein. So kann vielleicht schon mit 100 € oder 200 € ein zeitraubender Nebenjob ersetzt werden. So stellst Du sicher, dass Du Dich voll und ganz auf Dein Studium konzentrierst. Unter welchen Bedingungen Du BAföG für ein Zweitstudium erhältst, kannst Du in unserem Artikel BAföG für Zweitstudium nachlesen. Wichtig ist, dass Du die Freibeträge für BAföG und Vermögen im Hinterkopf behältst. Übersteigst Du diese, dann erhältst Du kein BAföG.
  3. Auch wenn Du in Deutschland bisher nicht BAföG-berechtigt warst, stehen die Chancen gut, dass Du Auslands-BAföG für Dein Auslandssemester oder -praktikum erhältst. Hier sind die Anforderungen an Deine finanzielle Situation nicht so streng.
  4. Du musst keine Tausend Voraussetzungen erfüllen, um einen BAföG-Antrag beim BAföG-Amt zu stellen. Hier spielt nur Deine finanzielle Situation (und die Deiner Eltern) eine Rolle. Schulische Leistungen, soziales Engagement u.s.w. sind nicht ausschlaggebend.
  5. Im Gegensatz zu einem Kredit hast Du bei BAföG viel mehr Zeit zum Zurückzahlen. Außerdem sparst Du Dir die Zinsen.
  6. Keiner mag sie! Die GEZ und ihr Rundfunkbeitrag. Als BAföG-Empfänger zahlst Du zum Glück keine lästigen Rundfunkgebühren. Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du in dem Artikel BAföG und GEZ.
  7. Du machst Dir Sorgen, dass Du aufgrund von BAföG nach dem Studium auf einem Berg von Schulden sitzt? Keine Sorge! Mehr als 10.010 € Schulden kannst Du nicht machen auch wenn Du BAföG für den Master und den Bachelor erhältst. Klingt trotzdem noch zu viel für Dich? Du musst Dein BAföG nicht auf einen Schlag zurückzahlen, sondern in kleinen monatlichen Beträgen und erst, wenn Du arbeitest. Alle Informationen zur Rückzahlung von BAföG haben wir für Dich in unserem Artikel BAföG-Rückzahlung zusammengefasst. Falls Du später in Deinem Job ein besonders niedriges Einkommen hast oder ein Kind kriegst, wird Dir sogar je nach Situation noch einiges erlassen.
  8. Streben lohnt sich: Die besten des Jahrgangs zahlen weniger BAföG zurück. Also ab an den Schreibtisch und lernen, lernen, lernen.
  9. Zugegeben, ein Zuckerschlecken ist der Antrag nicht, aber keine Sorge: BAföG zu beantragen ist kein Teufelswerk; viele vor Dir haben es geschafft, also schaffst Du es auch! Bei Fragen, z.B. zum BAföG-Härtefallantrag hilft Dir Dein Studentenwerk außerdem immer weiter und Du findest alle wichtigen Tipps in unseren BAföG-Artikeln.
  10. Du hast mit einem BAföG-Antrag nichts zu verlieren. Solange Du keine Falschangaben machst, ist eine Absage das worst case scenario. Dein best case scenario sind dagegen eine monatliche Förderung von 934 €. In diesem ist bereits der Zuschuss zur Krankenversicherung enthalten. Zusatzinformationen findest Du unter: BAföG und Krankenversicherung. Im Durchschnitt bekamen Studierende im Jahr 2022 592 € pro Monat. Übrigens kannst Du auch Dein BAföG mit einem Stipendium kombinieren. Wir sagen: BAföG beantragen lohnt sich!!

Weitere Themen zu BAföG:

Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ein Student aus Syrien, und zwar bei RWTH Aachen
Meine Eltern sind leider nicht mehr in der Lage, mich mein Studium zu finanzieren . Mein Aufenthalt ist gemäß §16 Abs. 1, 1.Alt.AufenthG.
Ich wollte bitte nur wissen, ob ich das Recht habe, Bafög zu beantragen, nämlch ohne Asyl zu beantragen
Ich freue mich auf die schnelle Rüchmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
yaser akmik